11 minute read

Gesucht und gefunden

Es gibt sie – „die Spezialisten“ – die Menschen, die sich einem Thema besonders widmen und in ihrem Wissensbereich dann zu den Besten zu zählen. Wir sind der Frage „Braucht es in unserer Branche Spezialisten und wenn ja, wofür?“ nachgegangen. Braucht man Menschen, die ihr Herzblut in einen Themenbereich einbringen? Gibt es nicht ausreichend allgemeine Versicherungslösungen für alle Bereiche? Laut unserer Nachfrage am Markt braucht es für gewisse Themen Spezialisten. Diese stellen wir Ihnen heuer vor. Der Erste in der Reihe ist Mag. Philip Machat. Wir haben mit ihm über sein Spezialthema gesprochen.

Wann braucht es einen Spezialisten?

Machat: Es gibt Versicherungsprodukte, die nur selten nachgefragt werden und dafür sind wir dann da. Wir beschäftigen uns mit hochwertigem Privatbesitz, Kunst, Schmuck, Uhren, exklusiven Autos und Ähnlichem. Komplexität von Deckungen aber auch die gestiegenen Anforderungen an die Individualisierung von Versicherungsprodukten machen es geradezu unmöglich, dass man ein „Experte“ in allen Sparten ist. Die Kollegenschaft ist in vielen Sparten ausgezeichnet ausgebildet und informiert, sie können es aber nicht für jede Nischenlösung sein. Wir stellen uns als Spezialisten an die Seite des Maklers, der ein- bis zweimal im Jahr ein Risiko aus unserem Bereich auf den Tisch bekommt. Es ist selbst für große Maklergruppierungen praktisch unmöglich in allen Sparten Experten zu haben. Wir merken auch, dass die Bereitschaft der Kollegen, sich für einzelne Nischenprodukte Partner zu suchen, immer mehr steigt. Für mich macht einen Spezialisten aus, dass er nicht nur am Markt vorhandene Versicherungsprodukte übernimmt, sondern dass er aufgrund seiner langjährigen Expertise auch Versicherungslösungen erarbeitet und anbietet. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Segment haben wir bereits viele Erfahrungswerte gesammelt und wissen, was Kunden tatsächlich von ihrem Versicherungsschutz erwarten, wie die Schadensabwicklung in diesem sensiblen Bereich erfolgen sollte und wie Versicherungslösungen verbessert werden können.

Gibt es eine Bedarfssteigerung in Ihrem Tätigkeitsbereich?

Machat: Nach meinem Eindruck steigt die Bereitschaft für die abstrakte Leistung „Versicherung“ Geld auszugeben in den letzten fünf bis sechs Jahren stetig. Ebenso steigt die Anzahl der Vermögenden, diese Kunden sind auch bereit, für ein besseres Produkt mehr zu bezahlen. Auch das Bedürfnis nach mehr Sicherheit und das Verständnis, dass eine Villa oder die Schmucksammlung hinsichtlich der Versicherungsbedingungen anders als ein normales Eigenheim versichert werden muss, ist mehr vorhanden. AllrisikoBedingungen im Privatbereich waren vor 15 Jahren ein unbekanntes Schlagwort. Heute gibt es entsprechende Lösungen am internationalen Markt. Aber nicht nur Vermögende sind mehr an einer umfassenden Versicherung interessiert, es gibt auch viel mehr Menschen, die für sie emotional wichtige Sachen versichern wollen. Die Leica, das E-Bike oder das besondere Auto, da gibt es teilweise hohe Prämiensätze, aber Kunden möchten ihr Lieblingsstück abgesichert sehen.

Gibt es ausreichende Versicherungslösungen am Markt?

Machat: Ein Vergleich: Im Industrie- oder Gebäudeversicherungsbereich ist es normal, dass einzelne Maklerverbände oder große Maklerhäuser mit den Versicherungsunternehmen eigene Klauseln und Bedingungen verhandeln. Eine allgemeine Versicherungslösung für unseren Bereich gibt es meiner Meinung nach nicht. Wir sind bemüht, unseren Kunden kurze Bedingungen, größte Flexibilität in der Deckung, klare Formulierungen und eine Polizze in der Sprache der Kunden anzubieten. Selbst Versicherungsunternehmen vertrauen auf unsere Expertise und treten als reine Risikoträger auf. Das heißt, die Risikoanalyse bis hin zum Abschluss Versicherungsabschluss und das Wichtigste – die Schadensabwicklung – kommt alles aus unserem Haus und wird von unseren Experten begleitet. Was für uns und unsere Kunden das Wichtigste ist, ist die Schadensabwicklung, denn erst in einem Schadensfall wird die Verbindung zwischen Kunde und Makler auf

die Probe gestellt. Nichts hat einen größeren Einfluss auf die Loyalität der Kunden, als die Behandlung oder das Service das sie bekommen wenn es mal nicht so rund läuft. Wenn in der Schadenabwicklung Einfachheit, Geschwindigkeit, und Reaktionsfähigkeit verschmelzen, wenn man dem Kunden die Sorge nimmt, an seiner Seite steht und zusichern kann, dass alles versichert ist, dann werden Verbindungen geknüpft, die eine Ewigkeit halten. Das sind dann loyale und treue Kunden. Wir definieren uns sehr stark über die Schadenabwicklung, denn zufriedene Kunden empfehlen auch weiter. Damit die Schadenabwicklung so funktionieren kann, muss das Produkt von Anfang an sehr gut sein und wenige Ausschlüsse haben.

Sie leben von der Weiterempfehlung?

Machat: Ausschließlich, wir machen sehr wenig Werbung. Für uns ist es wichtig, wen man versichert, nicht was man versichert. Der Kunde ist wichtig und nicht die Summe der Kunstsammlung am Papier.

Was empfehlen Sie Ihren Kollegen, wenn Kunden Sonderprodukte versichern möchten?

Machat: In meinen Vorträgen und meinen Kontakten bei den Maklerkollegen vertrete ich meine Meinung, dass es immer besser sei, sich in Einzelfällen an einen Spezialisten zu wenden, als selbst eine Versicherungslösung zu suchen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Kunde möchte das Tragerisiko eines sehr wertvollen Schmuckstückes absichern, wir haben dafür eine Lösung. Ein Makler, der sich noch nie mit dieser Thematik konfrontiert gesehen hat, wird am Markt sehr lange eine Versicherungslösung suchen, weil es eben nicht alltäglich ist. Wenn der Berater mit dem Absicherungsthema von Uhren, Kunst, Weine oder Autos, die auch als Wertanlage angeschafft wurden, konfrontiert ist, dann kann er mit von uns erarbeiteten Lösungen den Kunden bestmöglich beraten und erwirtschaftet damit sogar mehr Umsatz. Es ist auch hinsichtlich des Haftungsthemas optimal, wenn der Kunde ausreichend versichert ist. Auch die Kundenbindung wird gestärkt, wenn der Kunde mit all seinen Wünschen zu seinem Versicherungsmakler gehen kann und umfassend beraten wird.

Man merkt, dass viel Herzblut in Ihre Tätigkeit einfließt!

Machat: Ich bin durch eine sehr gute Schule gegangen und tatsächlich schon lange dabei. Ich bin in einem Unternehmen groß geworden, in dem wir gelehrt wurden, dass wir dem Kunden nicht eine Versicherung verkauft sollen, sondern ihm vermitteln müssen, dass wir verstehen wie er denkt, welche Themen es für Ihn zu lösen gilt und dass ein Schadenfall dazu da ist um dem Kunden zu beweisen, dass er sich glücklich schätzen kann bei uns versichert zu sein. Wir überreden keinen Kunden zum Kauf einer Versicherung, sondern wir bieten Kunden Produkte an, die im Schadensfall helfen. Es gibt genug wohlhabende Menschen, die sagen, dass sie keine Sonderlösung bräuchten und mit einer 08/15-Deckung zufrieden seien, aber jene, die unsere Produkte schätzen und kaufen, haben die Möglichkeit, bei etwas Tollem dabei zu sein.

Warum haben Sie dieses Betätigungsfeld gewählt?

Machat: Ich bin gelernter Jurist, und es macht mir große Freude, dass wir uns nicht als klassischer Versicherungsmakler verstehen, sondern wir lösen Knoten! Unser Geschäft ist es, Ideen und Kreationen im Bereich von Versicherungslösungen zu entwerfen, nicht nur vorgefertigte Produkte zu verwenden. Immer den Blick nach vorne, das ist das, was uns vorantreibt. Wir wollen mit Maklern langjährige Partnerschaften aufbauen, die für beide Seiten Vorteile bringen, sonst funktionieren sie nicht. Wir möchten nicht einen Kunden gewinnen, um einen Abschluss zu machen, sondern einen Kunden gewinnen, um eine Beziehung zu beginnen. Unsere Kunden bleiben auf ewig unsere Kunden, obwohl die Deckungen täglich kündbar sind.

Wir danken für das Gespräch!

250-jähriges Bestehen

Wiener Börse AG

Gegründet am 1. August 1771 von Maria Theresia, ist die Wiener Börse eine der ältesten Nationalbörsen weltweit. Doch nicht nur Tradition, auch modernste Technologien und ein immer vorwärts gerichteter Blick kennzeichnen die heimische Börse.

Aus diesem Anlass startet die Wiener Börse ein Zukunftsforum und lädt heuer regelmäßig nationale und internationale Experten dazu ein, über Innovation, den Wandel und die Wirtschaft der Zukunft zu diskutieren. Eröffnet wird das Jubiläumsjahr mit einer Gratulation von Bundespräsident Alexander Van der Bellen: „Die Wiener Börse hat eine spannende Reise gemacht. Maria Theresia holte fortschrittliche Geister nach Wien und kurbelte die Wirtschaft an.“ Mit der Oesterreichischen Nationalbank notierte ab 1818 die erste Aktie in Wien. Seit 1869 können Anleger auf den Handel von Porr- und Wienerberger-Aktien bauen, die ältesten durchgehend notierten Gesellschaften an der Wiener Börse. Im Mai 1991 wurde der österreichische Leitindex ATX ins Leben gerufen und der Handel zunehmend elektronisch gestaltet. Seit der Einführung von XETRA® im Jahr 1999 wird der Handel komplett digital abgewickelt und mit der Anbindung ausländischer Bankhäuser auf Internationalisierung gesetzt. „Beethoven, der im vergangenen Jahr seinen 250. Geburtstag feierte, zählte zu den ersten Aktionären in Österreich. Auch in Krisen wie der aktuellen Pandemie zeigt sich, dass Volkswirtschaften mit entwickelten Kapitalmärkten deutlich widerstandsfähiger sind. Diese und viele weitere Zukunftsthemen diskutieren wir heuer in einem dichten inhaltlichen Programm“, sagt Christoph Boschan, CEO der Wiener Börse.

Klare Regeln sollte es geben

D.A.S. Rechtsschutz

Das Thema rund um die Corona-Impfung in Österreich polarisiert. „Die Einführung einer Impfpflicht wurde von der österreichischen Bundesregierung ausgeschlossen. Für bestimmte Berufsgruppen kann eine Impfung aber trotzdem vorgeschrieben werden und auch Einschränkungen im alltäglichen Leben für NichtGeimpfte sind denkbar“, erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S.-Vorstandes.

Loinger betont weiters dezidiert, lediglich einen neutralen, rechtlichen Blick auf das Thema zu werfen. Der neutrale Blick und die rechtliche Betrachtung lassen einen aber aufhorchen. Auch, wenn es noch keine klaren und eindeutigen Regeln gibt, könnten Restaurant- oder Barbetreiber Ungeimpften zukünftig den Zutritt verweigern dürfen. Private Unternehmen, wie zum Beispiel Restaurants, Friseure oder Fluglinien, können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Voraussetzungen regeln, unter denen man ihre Dienste in Anspruch nehmen kann. „Grenzen gibt es jedoch, wenn die sachliche Rechtfertigung für den Ausschluss bestimmter Personengruppen fehlt und die Regelungen eine grobe Benachteiligung oder Sittenwidrigkeit darstellen“, so Loinger. Gerade in der Luftfahrt, wo sich mehrere Personen auf engem Raum in Innenräumen aufhalten, wäre die sachliche Rechtfertigung für den Ausschluss nicht geimpfter Personen vermutlich gegeben. Besitzt ein Unternehmen eine Monopolstellung, dann unterliegt dieses dem sogenannten Kontrahierungszwang. Das heißt, es darf seine Dienstleistung bestimmten Personengruppen

Johannes Loinger

nicht verwehren, weil diese ansonsten keine Möglichkeit haben, sich anderswo zu versorgen. Das gilt beispielsweise für notwendige Grunddienstleistungen, aber auch für den einzigen Lebensmittelhandel in einem Ort, die ÖBB oder Städtische Verkehrsbetriebe wie die Wiener Linien. „Es ist davon auszugehen, dass auch ungeimpfte Personen bedient wer-

den müssen. Um aber solch komplexe Debatten zu vermeiden und nicht allein dem Privatsektor zu überlassen, ist der Gesetzgeber gefordert, klare und eindeutige Regeln zu erlassen“, wünscht sich Loinger. Besonders interessant ist die Betrachtung der Interessensabwägung bezüglich Kündigung. Bei der Frage, ob ein Arbeitgeber Kündigungen aussprechen darf, wenn sich seine Mitarbeiter nicht impfen lassen, muss eine Interessensabwägung durchgeführt werden. „Das Gleichbehandlungsgesetz hilft bei dieser Frage nicht weiter. Denn es regelt zwar, dass eine Diskriminierung beispielsweise wegen ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder sexueller Orientierung verboten ist, der Impfstatus ist durch diese Rechtsvorschrift aber nicht abgedeckt“, so Loinger.

Auf der Seite des Unternehmers stehe sein Grundrecht, frei über sein Eigentum zu verfügen und in seinem Betrieb eine Impfung zu verlangen. Der Arbeitnehmer werde durch die Verpflichtung, sich impfen zu lassen, aber in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt. „Bietet die Corona-Impfung wie dargestellt auch Fremdschutz, ist eher davon auszugehen, dass Unternehmer weitreichende arbeitsrechtliche Befugnisse haben und die Abwägung zu ihren Gunsten ausfallen wird. In diesen Fällen könnten Betriebe unter Umständen Mitarbeiter kündigen oder nicht neu aufnehmen, sofern sie sich nicht impfen lassen und keinen Schutz nachweisen“, erklärt der Vorsitzende des D.A.S.-Vorstandes.

Klar ist allerdings, dass von einer Kündigung nur Berufsgruppen mit nahem oder direktem Körperkontakt betroffen sein können, wie etwa Kellner, Busfahrer, Friseure und Personal im Gesundheitswesen. Sollte das Vakzin nur die geimpfte Person selbst schützen, dann könnten Arbeitgeber nur wichtigen Mitarbeitern, sogenanntem Schlüsselpersonal, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen. Beim Ausfall dieser Personen müsste also ein größerer Schaden zu befürchten und das Ansteckungsrisiko hoch sein. Das wäre beispielsweise auf einer Intensivstation der Fall, bei Pflegerinnen im Altenheim oder etwa bei Fluglotsen. Bei allen anderen Mitarbeitern, die sich gegen die Impfung stellen, würde die Abwägung vermutlich eher zugunsten der Arbeitnehmer ausgehen. Überall dort, wo Dienstnehmer im öffentlichen Sektor arbeiten, ist die Rechtslage eine andere. Für Lehrer, Ärzte oder Kindergartenpädagogen in öffentlichen Kindergärten bräuchte es klare rechtliche Vorgaben, um von diesen Bediensteten eine Impfung verlangen zu können.

Gelungene Finanzierungsrunde

CLARK

Der digitale Versicherungsmanager CLARK hat den Abschluss seiner Series-C-Finanzierungsrunde in Höhe von 69 Millionen Euro bekanntgegeben.

Angeführt wird die jüngste Finanzierungsrunde von Tencent, während bestehende Investoren wie Portag3 Ventures, White Star Capital und Yabeo ihre Investitionen in CLARK ebenfalls erhöhen. „Wir sind begeistert, mit der Hilfe von Tencent noch schneller zu wachsen und so unser Ziel zu erreichen, der größte Versicherungsmakler für Verbraucher in Europa zu werden“, sagt Dr. Christopher Oster, CEO und Mitgründer von CLARK.

„Diese Finanzierung ist auch für CLARK in Österreich die Bestätigung, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Digitale Kommunikation und Beratungsqualität passen gut zusammen. Mit dieser Finanzierungsrunde können wir den Weg in Österreich fortsetzen, unsere Services verbessern und noch schneller wachsen. In diesem Jahr fokussieren wir uns auf Deutschland und Österreich – bis 2025 wollen wir der größte Versicherungsmakler für Verbraucher in Europa werden.”

Verlängerung der Zusammenarbeit

ERGO Austria/Volksbanken-Verbund

Die Zusammenarbeit zwischen Volksbanken-Verbund und ERGO Austria geht in die Verlängerung. Im Zuge einer Ausschreibung konnte sich das Unternehmen gegen renommierte nationale und internationale Versicherungsgesellschaften durchsetzen: Die langjährige Zusammenarbeit im Versicherungsbereich wird damit vorzeitig bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Bereits jetzt können via hausbanking, dem digitalen Bankgeschäft der Volksbank, fünf Produkte des Versicherers online abgeschlossen werden. „Im Rahmen des Auswahlverfahrens hat ERGO vor allem mit einer Corporate-Responsibility-Strategie gepunktet, mit der wir uns als Volksbanken-Verbund stark identifizieren können. Wir sind überzeugt, dass nachhaltiges Handeln langfristig mit wirtschaftlichem Erfolg verbunden ist. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass dies auch von unseren Partnern gelebt wird“, so Gerald Fleischmann, Generaldirektor der VOLKSBANK Wien AG. Darüber hinaus verbindet die Volksbank und ERGO eine Digitalisierungsstrategie, die in den vergangenen Jahren stark vorangetrieben wurde.

This article is from: