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LIEBER VERMIETER, DENN EINE LADESTATION?

Das Laden ist Thema Nummer eins bei Elektroautos – für Mietende, aber auch für alle, die eine Liegenschaft besitzen. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

1 Warum überhaupt ein E-Auto fahren?

Sollen die Klimaziele des Bundes zur Eindämmung der CO2-Emissionen erreicht werden und wollen wir kommenden Generationen eine lebenswerte Welt hinterlassen, führt kein Weg an der E-Mobilität vorbei. In der Schweiz haben das viele erkannt: 2022 hatte jedes vierte aller neu eingelösten Autos eine Steckdose. Zudem lohnt sich E-Mobilität finanziell: Strom ist günstiger als Benzin, zusätzlich sind E-Autos von der Automobilsteuer befreit. Und: E-Autos sind auch in Bezug auf Service- und Betriebskosten kostengünstiger. Der Kaufpreis von Elektroautos ist zwar bis zu 20 Prozent höher. Tiefe Energie- und Servicekosten gleichen aber die höheren Anschaffungskosten über die gesamte Besitzdauer aus. Unter Berücksichtigung des Restwertes sind die Gesamtkosten über die gesamte Besitzdauer deshalb klar niedriger (Quelle: EnergieSchweiz). 2

Ist der Ladestrom wirklich sauber?

Immer wieder ist zu hören, dass der Strom für E-Autos gar nicht sauber ist. Das mag für andere Länder mit Strom aus Kohle oder Gas stimmen. Doch der Strommix in der Schweiz ist einer der grünsten in Europa. Laut Bundesamt für Energie stammen aktuell 62 Prozent des Schweizer Stroms aus erneuerbarer Energie, zumeist Wasserkraft. Notabene hat sich auch die Strommangellage entschärft und dürfte künftig kein Faktor bei der E-Mobilität sein.

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Wie kommen Mietende zu einer Ladestation?

Wer zur Miete wohnt, hat häufig keine Ladestation in der Tiefgarage oder im Quartier. Das E-Auto ab einer Haushaltssteckdose zu laden, ist gesetzlich jedoch nicht erlaubt. Denn ein Elektrofahrzeug lädt mit einer Leistung von bis zu 11 kWh – dafür sind in jedem Fall speziell dafür vorgesehene Stromanschlüsse nötig. Was also tun? «Wir empfehlen, mit der Verwaltung oder dem Hausbesitzer das Gespräch zu suchen», rät

E-Mobilitätsexperte Peter Arnet von der BKW. Die Chancen, auf offene Ohren zu stossen, seien gut: «Viele Vermietende kennen das Problem und sind daran interessiert, für alle Seiten eine gute Lösung zu finden.»

4 Was kann ich tun, wenn sich mein Vermieter oder andere im Haus querstellen?

Aktuell leider wenig. Der Immobilienbesitzer ist in seiner Entscheidung frei und kann nicht dazu gezwungen werden, eine Ladeinfrastruktur zu installieren. Anders liegt der Fall bei Uneinigkeit unter Stockwerkeigentümern. Hier reicht ein Mehrheitsbeschluss, damit eine Ladeinfrastruktur gebaut wird – und alle ihren Anteil an der Investition bezahlen müssen.

5 Darf ich eine Ladestation selbst installieren?

Nein, ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen keine elektrischen Installationen eingerichtet werden. Ohnehin sind solche Installationen eine Angelegenheit für Fachpersonal.

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