Rockproof 2.017 – Alles für Deine Band

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SUISA Jedes musikalische Werk ist urheberrechtlich geschützt. Aber zugegeben, ganz so simpel ist die Welt der Urheberrechte, deren Verwertung und Vergütung an die Komponisten und Interpreten nicht. Poto Wegener (Direktor der SWISSPERFORM) erklärt Dir die Welt. Es beginnt alles damit, dass zwei Herren in Paris einen heben gehen ... Die Geschichte: Zitronenlimonade Rückblende. Paris 1847. Ernest Bourget und sein Kollege Victor Parizot, zwei französische Komponisten, sitzen im Café Ambassadeur. Sie trinken kein Bier, sondern Zuckerwasser, während das Hausorchester musiziert. Als der Kellner die Rechnung bringt, weigert sich Bourget, seine Limonade zu bezahlen. Das Orchester habe seine Werke gespielt. Dafür möchte er entschädigt werden. Er macht den Vorschlag, die Limonade gegen die Aufführung seiner Titel zu verrechnen. Der Wirt beharrt aber auf der Bezahlung des Getränks. Die beiden können sich nicht einigen, sodass der Fall vor Gericht landet. Jahre später entscheidet das höchste französische Gericht, dass der Wirt den Urheber für die Aufführung seiner Werke entschädigen muss. Bourget und Parizot erkannten durch diese Begebenheit, dass es Musikern in der Praxis nicht möglich ist, ihre Rechte selbst – also individuell – effektiv zu verwerten (verwerten = zu Geld machen, also einfach Zitronenlimonade trinkend in Kneipen zu warten, bis ihre Werke aufgeführt werden). Die beiden schlossen sich 1851 mit einem weiteren Komponisten und einem Verleger zur «Agence Centrale», der Vorgängerin der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM zusammen. Diese Allianz sollte die gemeinsame Verwaltung der Rechte der Urheber erleichtern. Sie stellte die Geburtsstunde der Gesellschaften für die kollektive Verwertung von musikalischen Urheberrechten dar. Die Aufgabe einer heutigen Verwertungsgesellschaft wie der SUISA in Zürich ist immer noch die gleiche: die Vermittlung von Urheberrechten. Auf der einen Seite will eine Vielzahl von Personen (z.B. Radio und Fernsehstationen, Labels, Konzertveranstalter, WebsiteBetreiber) Musik in der Öffentlichkeit nutzen und bedarf der Rechte dazu (= Lizenz). Im Gegenzug bezahlen sie eine Vergütung. Auf der anderen Seite stehen Musiker, die ihre Musik verkaufen wollen, aber keine Zeit und keine Chance haben, ihre Rechte individuell wahrzunehmen. (Man stelle

D IE WIEGE D E S U R H E B E R R E C H TS : C AFÉ A MBA S S A D E U R , PA R IS, 19. J A H R H U N D E R T.

sich die Situation ohne Verwertungsgesellschaften vor: Radio SRF 3 engagiert Dutzende von zusätzlichen Mitarbeitern; diese sitzen den lieben langen Tag am Telefon und rufen Musikerinnen und Musiker an, um nachzufragen, ob sie erlauben, dass ihr Song auf SRF 3 gespielt wird. Im Falle einer Zusage geht die Diskussion in die zweite Runde. Zu klären ist nun, welchen Preis SRF 3 für das Abspielen des Songs entrichten muss ...). Natürlich geht das in der Praxis viel einfacher: Die SUISA vermittelt die Rechte und überweist Entschädigungen an die Songwriter. Die Tätigkeit einer Verwertungsgesellschaft wie der SUISA bietet also für alle Beteiligten Vorteile: Musiknutzer müssen nur an einer Stelle anfragen, um die gewünschte Musik verwenden zu dürfen. Und Urheber können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und das Business der SUISA, ihrer Genossenschaft, überlassen. Die Bierbrauverordnung: das Urheberrechtsgesetz Rechtliche Basis für die Arbeit im Musikbusiness bildet das Urheberrechtsgesetz. Dieses umschreibt die Rechte von Urhebern und Interpreten und gibt auch Vorgaben für die Arbeit der SUISA. Begreifst Du als Komponist und Musiker einen zentralen Punkt dieses Gesetzes, wird Dir dies bei jeder musikrechtlichen Frage weiterhelfen: Das Gesetz unterscheidet zwischen —— verwandten Schutzrechten und Urheberrechten Verwandte Schutzrechte Diese stehen unter anderem Interpreten und Labels zu. Diese Rechte betreffen die Darbietung (Aufnahme oder


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