1 minute read

Unser Aufsichtsrat

Next Article
Förderpreis 2019

Förderpreis 2019

Gut zu wiss en...

Advertisement

Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsführung – das heißt den Vorstand – zu überwachen. Um dies tun zu können, kann er beispielsweise Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen. Außerdem gehören die Prüfung von Konzern- und Jahresabschluss zu seinen Pfl ichten.

UNSER AUFSICHTSRAT

Wir beaufsichtigen die Bank und geben Rat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und lässt sich die Geschäftsergebnisse berichten. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung. Das ganze Jahr steht er im ratgebenden Dialog mit dem Vorstand.

Mitglieder des Aufsichtsrates

In der jährlich stattfi ndenden Vertreterversammlung wird der Aufsichtsrat von den Mitgliedsvertretern auf 3 Jahre gewählt. Bis zum 65. Lebensjahr können die Mitglieder des Aufsichtsrates wiedergewählt werden. Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen prüft die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der Aufsichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat überwacht als Kontrollorgan den Vorstand und wirkt bei grundsätzlichen geschäftspolitischen Entscheidungen mit. Er bestellt den Vorstand und hat vielfältige Auskunfts- und Informationsrechte gegenüber der Geschäftsleitung. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den gesetzlichen Lagebericht und den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Jahresüberschusses.

Das Aufsichtsratsmandat ist ein Ehrenamt. Die Verpfl ichtung und Zielsetzung, den genossenschaftlichen Förderauftrag zu erfüllen, sind in unserer Satzung und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates geregelt.

Gerhard Kubek Vorsitzender des Aufsichtsrates Pensionär

Marga Böhm kaufmännische Angestellte

Erich Franz selbstständiger Steuerberater

Peter Singer selbstständiger Landwirt Hermann Kraus Maschinenbautechniker

Thomas Meyer Geschäftsführer

This article is from: