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Glossar

A

Amortized Cost „AC“: Finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

AFRAC: Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung) ist der privat organisierte und von den zuständigen Behörden unterstützte österreichische Standardsetter auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung. Die Mitglieder des Vereins „Österreichisches Rechnungslegungskomitee“, dessen operatives Organ das AFRAC ist, setzen sich aus österreichischen Bundesministerien und offiziellen fachspezifischen Organisationen zusammen. Die Mitglieder des AFRAC sind Abschlussersteller, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Wissenschaftler, Investoren, Analysten und Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden.

Assoziierte Unternehmen: Unternehmen, auf deren Geschäfts- bzw. Finanzpolitik ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. ASVG: Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Sozialversicherung in Österreich. Es regelt die Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie eine fallweise mögliche freiwillige Selbstversicherung.

At equity bilanzierte Unternehmen: Die Equity-Me-

thode wird zur Bilanzierung von →assoziierten Unternehmen und →Gemeinschaftsunternehmen in konsolidierten Abschlüssen eingesetzt. Im Wesentlichen werden dabei das anteilige Eigenkapital at equity bilanzierter Unternehmen in der Konzernbilanz und das anteilige Ergebnis in der Konzernerfolgsrechnung dargestellt.

B

Bankbuch: Alle Positionen, die nicht dem →Wertpapierhandelsbuch zugeordnet werden. Basel III: Basel III bezeichnet die Änderungen bzw. Ergänzungen zu dem im Jahr 2004 beschlossenen Rahmenwerk für die Eigenkapitalanforderungen für Banken (Basel II) durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Die Reformen betreffen sowohl die Kapital- als auch die Liquiditätsvorschriften. Die Umsetzung innerhalb der Europäischen Union erfolgt ab 1. Jänner 2014. Betriebsergebnis: Das Betriebsergebnis stellt den Saldo aus den Betriebserträgen und Betriebsaufwendungen dar. Bei der Ermittlung auf Konzernebene werden die Verwaltungsaufwendungen von der Summe aus Zinsüberschuss, Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Ergebnis aus Handelsgeschäften und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in Abzug gebracht.

BWG: Das Bankwesengesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Organisation und Beaufsichtigung des österreichischen Bankwesens und somit eine spezielle Gewerbeordnung für den Betrieb von Bankgeschäften. Unter anderem sind auch spezielle Rechnungslegungsvorschriften für die nationale Bilanzierung nach →UGB/BWG zu finden.

C

CAPM: Das Capital Asset Pricing Model versucht zu erklären, wie risikobehaftete Anlagemöglichkeiten im Kapitalmarkt bewertet werden, indem es die Rendite eines Portfolios in Relation zum (Markt-)Risiko setzt. CDS: Ein Credit Default Swap ist ein Kreditderivat, bei dem der Sicherungsnehmer gegen Zahlung einer Prämie vom Sicherungsgeber Schutz gegen Eintritt bestimmter Kreditereignisse (z. B. Zahlungsunfähigkeit) hinsichtlich einer oder mehrerer bestimmter Aktiva erhält.

CoR (Cost of Risk): siehe →Neubildungsquote COVID-19: Abkürzung für „coronavirus disease 2019” – umgangssprachlich auch als „Corona“ oder „COVID“ bekannte Infektionskrankheit, die 2020 zu einer weltweiten Pandemie führte. CR I: Die Coverage Ratio I ist eine Risikokennzahl zur Beurteilung des durch Wertberichtigungen gedeckten Anteils notleidender Forderungen (→NPL) und setzt die für notleidende Forderungen (→NPL) gebildeten Wertberichtigungen ins Verhältnis zu diesen. CR II: Die Coverage Ratio II ist eine Risikokennzahl zur Beurteilung des durch Wertberichtigungen und Sicherheiten gedeckten Anteils notleidender Forderungen (→NPL) und setzt die für notleidende Forderungen (→NPL) gebildeten Wertberechtigungen und erhaltenen Sicherheiten ins Verhältnis zu diesen.

CRD: Capital Requirements Directive stellt jenen Teil des →Basel III-Regelwerks dar, welcher in das jeweilige nationale Recht umzusetzen ist. Die Richtlinie enthält Vorschriften zu den unternehmensinternen Beurteilungen der Kapitaladäquanz und Regelungen zur aufsichtlichen Zusammenarbeit. Gemeinsam mit →CRR ist sie Teil des „Single Rule Book“ für das europäische Bankenaufsichtsrecht. CRR: Capital Requirements Regulation bezeichnet eine Verordnung der EU, die die zentralen Kapital- und Liquiditätsbestimmungen nach →Basel III regelt. Sie enthält die quantitativen Anforderungen zur Eigenmittelausstattung der Institute und Offenlegungspflichten. Zusammen mit →CRD ist sie Teil des „Single Rule Book“ für das europäische Bankenaufsichtsrecht.

CVA: Credit Value Adjustment zeigt grundsätzlich die Differenz zwischen dem Wert eines risikofreien Portfolios und dem tatsächlichen Wert eines Portfolios unter Berücksichtigung des Kontrahentenausfallrisikos.

D

DBO: Defined Benefit Obligation ist die Verpflichtung für die erwarteten künftigen Zahlungen im Rahmen leistungsorientierter Pläne. Der Barwert der Verpflichtungen bestimmt unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Faktoren (z. B. Planvermögen) die Höhe der Sozialkapitalrückstellungen.

DCF: Discounted Cashflow beschreibt ein Verfahren zur Wertermittlung, welches auf dem finanzmathematischen Konzept der Abzinsung von Zahlungsströmen zur Ermittlung des Kapitalwerts aufbaut. DDM: Dividend Discount Model beschreibt ein Verfahren zur Wertermittlung, welches auf dem finanzmathematischen Konzept der Abzinsung von Dividenden zur Ermittlung des Kapitalwerts aufbaut. Derivate: Derivate sind Finanzinstrumente, deren Werte sich infolge der Änderung eines zugrunde liegenden Basisinstrumentes (z. B. Zinssatz, Wertpapierkurs, Wechselkurs, u. Ä.) verändern, die keine oder nur geringfügige anfängliche Nettoinvestitionen erfordern und die zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden (→Termingeschäfte). →Swaps, →Optionen und →Futures zählen zu den bekanntesten Derivaten.

Designation/De-Designation: IFRS 9 enthält unter

bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Designation von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten in die Kategorie „beizulegender Zeitwert“. DVA: Debt Value Adjustment berücksichtigt die Auswirkung der eigenen Bonität bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von →Derivaten und zeigt die Differenz zwischen dem risikofreien Wert und dem Wert unter Berücksichtigung des eigenen Bonitätsrisikos.

E

EBA: Die Aufgabe der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ist die Entwicklung von wirksamen und kohärenten Regulierungen zur Beaufsichtigung des europäischen Bankensektors. Die übergeordneten Ziele bestehen in der Wahrung der Finanzstabilität in der EU, dem Schutz der Integrität und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Funktionierens des Bankensektors.

Ergänzungskapital (T 2): Tier 2 bezeichnet gemäß

→CRR das Ergänzungskapital. E-Basis-Score: Der E-Basis-Score ist ein Wert auf einer Skala von 0 bis 100, der eine Einstufung der Umweltleistung eines Kunden auf Basis seiner Branchenzugehörigkeit und seines Sitzlandes vornimmt. ESG: ESG beschreibt die drei nachhaltitgkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) eines Unternehmens.

Expected Credit Loss Model: Regelungen zur Er-

fassung von kreditrisikoinduzierten erwarteten Verlusten gemäß IFRS 9. Expected Loss (EL) bzw. Expected Credit Loss

(ECL): Dies ist der erwartete Verlust eines Finanzinstrumentes, der gemäß IFRS 9 über ein Jahr (12 Monate) bzw. über die gesamte Laufzeit (Lifetime) ab dem Abschlussstichtag zu erwarten ist.

F

Fair Value: Der Fair Value (beizulegender Zeitwert) ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen ein Vermögenswert getauscht oder eine Verbindlichkeit beglichen werden könnte.

Fair Value-Option „FVO“: Finanzielle Vermögens-

werte bzw. Verbindlichkeiten, für die ein Wahlrecht besteht, diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren. Fair Value through Other Comprehensive In-

come „FVOCI“: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Fair Value through Profit or Loss „FVTPL“: Finan-

zielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Forbearance: Darunter werden Maßnahmen verstanden, die dadurch gekennzeichnet sind, dass Bedingungen des Kreditvertrages zugunsten des Kreditnehmers verändert (z. B. Stundungen) oder Kredite neu finanziert werden, weil der Kreditnehmer die bestehenden Bedingungen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr erfüllen kann. Futures: Futures sind standardisierte, börsengehandelte und unbedingt zu erfüllende Termingeschäfte, bei welchen zu einem im Vorhinein bestimmten Preis und Zeitpunkt ein dem Geld-, Kapital-, Edelmetall- oder Devisenmarkt zugehöriges Handelsobjekt zu liefern bzw. abzunehmen ist.

G

Geldflussrechnung: Ermittlung und Darstellung der Cashflows, die im Geschäftsjahr aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit erwirtschaftet bzw. verbraucht wurden, sowie Abstimmung des Zahlungsmittelbestands zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres.

Gemeinschaftsunternehmen: Unter Gemeinschafts-

unternehmen (Joint Venture) wird eine gemeinsame Vereinbarung verstanden, bei der die Parteien die gemeinschaftliche Führung eines Unternehmens über die Vereinbarung ausüben und Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen.

Gesamtkapital, Eigenmittel (TC): Das Total Capital

umfasst nach →CRR das →Kernkapital (T 1) sowie das →Ergänzungskapital (T 2) nach Anpassungs- und Korrekturposten.

Gesamtkapitalquote (TC Ratio): Die Gesamtkapital-

quote ergibt sich aus dem →Gesamtkapital (Eigenmittel) ausgedrückt als Prozentsatz des →Gesamtrisikobetrags.

Gesamtrisikobetrag (RWA): Risk Weighted Assets

bezeichnet gemäß →CRR den Gesamtrisikobetrag und umfasst die Bestandteile aus Art. 92 Abs. 3 CRR. Die wichtigsten Bestandteile sind risikogewichtete Forderungsbeträge für das Kredit-, Gegenparteiausfall- und Verwässerungsrisiko, Gesamtforderungsbeträge für Positions-, Fremdwährungs-, Abwicklungs- und Warenpositionsrisiko, Risikopositionen für das operationelle Risiko und Risikopositionen für die Anpassung der Kreditbewertung.

H

Hartes Kernkapital (CET 1): Hartes Kernkapital

(Common Equity Tier 1) umfasst gemäß →CRR bestimmte Kapitalinstrumente sowie das mit ihnen verbundene Agio, einbehaltene Gewinne, das kumulierte sonstige Ergebnis, sonstige Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie Abzugs- und Korrekturposten.

Harte Kernkapitalquote (CET 1 Ratio): Die harte

Kernkapitalquote ergibt sich aus dem →harten Kernkapital ausgedrückt als Prozentsatz des →Gesamtrisikobetrags.

I

IASB: Das International Accounting Standards Board verabschiedet als privatrechtliche Organisation internationale Rechnungslegungsstandards (→IFRS). Das Ziel liegt in der Schaffung von qualitativ hochwertigen, durchsetzbaren und weltweit gültigen Rechnungslegungsnormen. IBOR: Abkürzung für „interbank interest rate“ – es handelt sich um Referenzzinssätze, die für den Interbankenhandel und auch als Grundlage im Kreditgeschäft mit Nichtbanken verwendet werden (z. B. EURIBOR). ICAAP: Der Internal Capital Adequacy Assessment Process ist das Verfahren zur Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zum Risikoprofil sowie die Strategie zum Erhalt des Eigenkapitalniveaus. IFRIC: Interpretationen, die vom International Financial Reporting Interpretations Committee zu wichtigen Auslegungsfragen der →IFRS-Rechnungslegung verabschiedet werden.

IFRS: International Financial Reporting Standards steht als Oberbegriff für internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS, früher IAS) und für diesbezügliche Interpretationen (→IFRIC, früher SIC). Impairment: Impairment bezeichnet die erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sowie von (langfristigen) immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzimmobilien, sofern Letztgenannte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

IPS: Ein Institutional Protection Scheme ist eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarung zur Verhinderung drohender Liquiditätesengpässe oder Überschuldungen, welche die teilnehmenden Institute dezentraler Bankengruppen absichert.

K

Kernkapital (T 1): Tier 1 bezeichnet gemäß →CRR das Kernkapital und umfasst das →harte Kernkapital (CET 1) sowie das →zusätzliche Kernkapital (AT 1).

Kernkapitalquote (Tier 1 Ratio): Die Kernkapital-

quote ergibt sich aus dem →Kernkapital ausgedrückt als Prozentsatz des →Gesamtrisikobetrags. Kreditrisiko: Das Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt.

L

LCR: Die Liquidity Coverage Ratio (Mindestliquiditätsquote) ist eine Kennzahl zur Bewertung des kurzfristigen →Liquiditätsrisikos. Zur Berechnung wird der Bestand an hochqualitativen liquiden Aktiva ins Verhältnis zu den gesamten Netto-Liquiditätsabflüssen in den nächsten 30 Kalendertagen gesetzt.

Lifetime Expected Loss „LEL“: Risikovorsorge in

Höhe der über die Gesamtlaufzeit eines Instruments zu erwartenden Verluste.

LGD: Loss Given Default bezeichnet die Verlustquote bei einem Forderungsausfall. Liquiditätsrisiko: Das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner sich aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergebenden Verpflichtungen hat.

N

Neubildungsquote (Cost of Risk): Die Neubil-

dungsquote beschreibt den aus Direktabschreibungen, dem Eingang auf abgeschriebene Forderungen und der Bildung bzw. Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen entstehenden Nettoaufwand im Verhältnis zum Bestand der zu →Amortized Cost oder →Fair Value trough Other Comprehensive Income bewerteten Kredite und Anleihen, der Finanzgarantien und der freien Rahmen. NPL: Non Performing Loans sind notleidende Kredite, bei denen davon auszugehen ist, dass ein Kunde seinen Kreditverpflichtungen gegenüber der Bank nicht in voller Höhe nachkommen wird. Zur Bestimmung des Forderungsausfalls werden verschiedene Indikatoren verwendet, beispielsweise das Bekanntwerden eines Insolvenzverfahrens, ein wesentlicher Zahlungsverzug von mindestens 90 Tagen oder wiederholte →Forbearance-Maßnahmen in der Gesundungsphase nach einem Non Performing Ereignis (Non Performing nach Artikel 47a CRR). Die NPL Ratio gibt den Anteil notleidender Kredite am Gesamtbestand der Kredite an.

NSFR: Die Net Stable Funding Ratio (Strukturelle Liquiditätsquote) ist eine Kennzahl zur Bewertung des mittel- und langfristigen →Liquiditätsrisikos. Zur Berechnung wird der verfügbare Betrag stabiler Finanzierungen ins Verhältnis zum erforderlichen Betrag stabiler Finanzierungen auf einen Zeithorizont von einem Jahr gesetzt.

O

OCI: Im Other Comprehensive Income werden gemäß IFRS sämtliche Wertänderungen von Vermögensgegenständen und Schulden, die nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden, berücksichtigt. Operationelles Risiko: Unter operationellem Risiko wird das Risiko aus Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten können.

Optionen: Der Käufer einer Option erwirbt das Recht, den zugrunde liegenden Optionsgegenstand von einem Vertragspartner zu einem im Vorhinein bestimmten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraumes zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Es handelt sich somit um ein bedingtes Termingeschäft. OTC: Over The Counter bezeichnet Transaktionen zwischen Finanzmarktteilnehmern, die nicht über die Börse abgewickelt werden.

P

PD: Als Probability of Default wird die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Forderung verstanden. Purchased or Originated Credit Impairment

„POCI“: Finanzielle Vermögenswerte, die bei Zugang bereits als wertgemindert eingestuft werden.

R

Rating (externes): Beurteilung der Bonität von Emittenten und Schuldtiteln durch internationale Ratingagenturen (z. B. Moody’s, Standard & Poor’s). Rating (internes): Beurteilung der Bonität von Kreditnehmern durch Kreditinstitute.

Recycling: Erfolgswirksame Umbuchung von zuvor über das OCI erfassten Ergebnissen. Return on Assets (RoA): Auch als Gesamtkapitalrentabilität bezeichnet – gibt die Gesamtkapitalverzinsung wieder. Zur Berechnung wird der Jahresüberschuss vor Steuern oder nach Steuern ins Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme gesetzt. Return on Equity (RoE): Auch als Eigenkapitalrentabilität bezeichnet – gibt die Eigenkapitalverzinsung wieder. Zur Berechnung wird der Jahresüberschuss vor Steuern oder nach Steuern ins Verhältnis zum durchschnittlichen Eigenkapital gesetzt.

S

SPPI: Erfüllt ein Finanzinstrument die Solely Payment of Principle and Interest (SPPI)-Kriterien, so dürfen die Zahlungsströme dieses Instruments lediglich aus Zins- und Tilgungszahlungen des ausstehenden Kapitals bestehen. SREP: Der Supervisory Review and Evaluation Process ist der aufsichtliche Überprüfungs- und Überwachungsprozess der →EBA. Stufe 1 / Stage 1: IFRS 9 unterscheidet in Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich verschlechtert hat oder jene, die ein geringes Risiko zum Stichtag haben. Stufe 2 / Stage 2: IFRS 9 unterscheidet in Finanzinstrumente, bei denen das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz eine wesentliche Verschlechterung verzeichnet, aber die noch nicht als credit impaired gelten. Stufe 3 / Stage 3: Finanzinstrumente, die gemäß IFRS 9 als credit impaired gelten. Swaps: Swaps sind →Derivate, bei denen Zahlungsströme in der Zukunft getauscht werden. Die wichtigsten Beispiele sind der Tausch von Zinsverpflichtungen (Zinsswap) und/oder Währungspositionen (Währungsswap).

T

Termingeschäfte: Bei Termingeschäften handelt es sich um Geschäfte, bei denen die gegenseitige Vertragserfüllung zu einem späteren Termin und zu einem vorher vereinbarten Preis erfolgt. Es kann zwischen unbedingten Termingeschäften (z. B. →Futures) und bedingten Termingeschäften (→Optionen) unterschieden werden. Tochterunternehmen: Unternehmen, auf deren Geschäfts- bzw. Finanzpolitik ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann.

U

UGB: Das Unternehmensgesetzbuch regelt Rechtsverhältnisse von Unternehmern, enthält Vorschriften über Gesellschaftsformen und Rechnungslegungsbestimmungen.

Unexpected Loss: Der unerwartete Verlust definiert einen möglichen Verlustbetrag, der über den erwarteten Verlust hinausgeht.

V

VaR: Der Value at Risk entspricht dem potenziellen künftigen Verlust, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (z. B. 99 %) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht überschritten wird.

Vollkonsolidierte Unternehmen: Vollkonsolidierte

Unternehmen umfassen das Mutterunternehmen sowie wesentliche →Tochterunternehmen, die im Konzernabschluss so dargestellt werden, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handeln würde.

W

WACC: Der Weighted Average Cost of Capital ist ein durchschnittlicher Gesamtkapitalkostensatz, der sich als gewogenes Mittel des Eigen- und Fremdkapitalkostensatzes ergibt. Wechselkursrisiko: Das Risiko, dass der →Fair Value bzw. künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursänderungen schwanken. Wertpapierhandelsbuch: Das Wertpapierhandelsbuch umfasst gemäß →BWG Positionen, die von einem Kreditinstitut zum Zwecke des kurzfristigen Wiederverkaufs unter Ausnutzung von Preis- und Zinsschwankungen gehalten werden.

WGG: Unternehmen, welche im Sektor des gemeinnützigen Wohnbaus tätig sind, unterliegen den speziellen gesetzlichen Regelungen des österreichischen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG).

Z

Zinsrisiko: Das Risiko, dass der →Fair Value bzw. künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken.

Zusätzliches Kernkapital (AT 1): Additional Tier 1

bezeichnet gemäß →CRR das zusätzliche Kernkapital.

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