Bundesrat erhöht Sachbezugswerte für Sodexo Restaurantschecks

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Pressemeldung

Bundesrat erhöht Sachbezugswerte für Sodexo Restaurantschecks Mitarbeiterverpflegung 2020 bis zu 1.430 Euro steuerfrei Bundesratsbeschluss: 9 Mio. Arbeitnehmer profitieren 2020 von höheren Verpflegungswerten. Ab 2020 arbeitstäglich jeweils 6,50 Euro steuerfrei zur Mitarbeiterverpflegung möglich. Einfache Umsetzung mit Sodexo Restaurantschecks 11. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung: Ab dem 01.01.2020 gelten neue Sachbezugswerte. Die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten werden auf arbeitstäglich 3,40 Euro erhöht

Berlin, 08.11.2019 [SX081119GT]. Der Bundesrat hat heute in seiner 982. Sitzung die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neu geregelt. Ab Januar 2020 gelten damit für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 258 Euro, der reine Sachbezugswert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wird auf 3,40 Euro erhöht. Über diesen Betrag hinaus können Unternehmen ab dem 01.01.2020 pro Arbeitstag nun maximal 6,50 Euro abgabenfrei zur Verpflegung der Mitarbeiter nutzen, da der Staat die Mitarbeiterverpflegung steuerlich fördert. Von den höheren Verpflegungswerten profitieren mehr als 8 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen und rund 1 Million Verwender von Restaurantschecks, wie dem Sodexo Restaurant Pass. Sparpotential für Unternehmen: Mehr als 1.400 Euro steuerfrei zusätzlich zum Gehalt Mit dem so genannten Sachbezugswert wird der steuerliche Wert für ein Mittagessen bemessen. Über diesen Wert hinaus können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn ein Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Die Mitarbeiterverpflegung ist also kein geldwerter Vorteil, den viele Unternehmen als Kostenfaktor fürchten, sondern im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinie frei von Steuern und Sozialabgaben. Mit einem Verpflegungszuschuss können Unternehmen ab Januar 2020 den Nettolohn der Angestellten sehr effizient erhöhen und zwar um bis zu 1.430 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Ganzheitliche Services – klare Administrationsvereinfachung Sodexo ist der einzige Anbieter in Deutschland, der Unternehmen ganzheitlich aus einer Hand mit Verpflegungslösungen unterstützen kann: Von der Betriebskantine bis hin zur flexiblen Verpflegung über Restaurantschecks, die bundesweit im Akzeptanzpartner-Netzwerk von Sodexo eingelöst werden können. Dadurch können sich Arbeitnehmer ganz flexibel nach eigenem Geschmack verpflegen. So sichern Arbeitgeber z.B. die Gleichbehandlung ihrer Beschäftigten an Filialstandorten oder bieten auch an kleineren Standorten ohne Betriebsrestaurant eine attraktive Verpflegungsmöglichkeit. Sodexo Infohotline informiert Da der Sachbezug für die Mitarbeiterverpflegung nicht nur für betriebliche Personalabteilungen, sondern auch für Krankenkassen, Steuerberater und Lohnabrechner interessant ist, hat Sodexo unter der Rufnummer 0800-0073996 eine kostenfreie Info-Hotline eingerichtet. Anrufer der Service-Hotline erhalten persönlich Informationen zur betrieblichen Mitarbeiterverpflegung und wie sich der Sachbezug vorteilhaft nutzen lässt [SX081119GT].


Sachbezugswerte freie Verpflegung 2020 Sodexo Infografik

Über Sodexo: Sodexo beschäftigt in Deutschland rund 10.500 Mitarbeiter, die mit ihrer Servicementalität täglich 1,2 Mio. Verbraucher begeistern, unter anderem in Wirtschaftsunternehmen, Behörden, Schulen, Kindergärten, Kliniken und Senioreneinrichtungen. Die Sodexo Lösungen umfassen z.B. Empfangs-, Sicherheits-, Wartungs- und Reinigungsdienste, Catering, Facility Management, Concierge-Services, Restaurantschecks, Karten- und Gutscheinlösungen, sowie Gesundheitsangebote für Mitarbeiter. Im Geschäftsbereich Benefits and Rewards Services ist Sodexo Europas führender Anbieter von betrieblichen Sozialleistungen, Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer. Sodexo ist in den Indizes CAC 40 und DJSI enthalten.

Pressekontakt: Sodexo Benefits and Rewards Services George Wyrwoll Unternehmenskommunikation und Regierungsbeziehungen Lyoner Str. 9 60528 Frankfurt am Main Tel. 069 / 73996-6211 E-Mail: george.wyrwoll@sodexo.com http://www.sodexo-benefits.de

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Betriebskantine, Lohnsteuer, 44-Euro-Freigrenze, Lohn, Gehalt, Arbeitgeber, Sozialbeiträge, Krankenkassen, Neuregelung, Bundesregierung Kurztext: Ab dem 01.01.2020 gelten neue Sachbezugswerte. Der Bundesrat hat die Sozialversicherungsentgeltverordnung geändert und die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht. Der entsprechende Sachbezugswert steigt 2020, so dass dann arbeitstäglich bis zu 6,50 Euro als Verpflegungszuschuss genutzt werden können. Die neuen amtlichen Werte sind zum Beispiel anzusetzen, wenn ein Unternehmen eine Kantine unterhält oder den Mitarbeitern steuerfrei Essenszuschüsse in Form von Essenmarken oder Restaurantschecks gewährt.


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