LkSG

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LkSG

Lieferkettensorgfalts-

pflichtengesetz

Sind Sie betroffen und was ist nun zu tun?

Egal ob einkaufendes Unternehmen, inländischer oder ausländischer Lieferant, Entsorger, Logistikunternehmen oder Dienstleister – nahezu alle Unternehmen sehen sich derzeit in unterschiedlichen Facetten den Herausforderungen gegenüber, die das neue Lieferkettensorgfaltspflicht engesetz, kurz LkSG, mit sich bringt. Die Uhr für die praktische Umsetzung läuft, und oft weiß man nicht, wo man anfangen soll.

Denn die Pflicht zum Tätigwerden liegt nicht allein in den Einkaufsabteilungen, vielmehr betreffen viele der Sorgfaltspflichten auch andere Unternehmensbereiche. So muss z.B. ein Menschenrechtsbeauftragter installiert, ein Risikomanagement etabliert

und eine menschenrechts- und umweltbezogene Risikoanalyse durchgeführt werden.

Wir prüfen mit Ihnen, welche Ihrer Gesellschaften vom LkSG betroffen sind bzw. im Anwendungsbereich mit zu betrachten sind, und machen Sie rechtzeitig fit für das Jahr 2023 (bzw. 2024), wenn es gilt, allen Sorgfaltspflichten Genüge zu tun, um hohe Zwangsund Bußgelder, ggf. Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und zivilrechtliche Haftungzu vermeiden.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die wesentlichen Pflichten vor und zeigen auf, wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können.

EINLEITUNG

LIEFERKETTE

Was genau ist die Lieferkette und was umfasst sie?

Rohstoff-

gewinnung Herstellung des Produkts

Unmittelbare und mittelbare

Zulieferer

Alle Schritte, die im In- und Ausland zur Herstellung eines Produkts oder zur Erbringung einer Dienstleistung erforderlich sind ...

Herstellung

zum Endkunden
Produkts Entsorgung Transport

Das sind die Sorgfaltspflichten im Überblick. Die genauen Anforderungen hängen u.a. von Art und Umfang der Geschäftstätigkeit sowie vom Einflussvermögen auf den unmittelbaren Verursacher und der Wahrscheinlichkeit und Schwere einer Verletzung ab.

Betriebs-

interne

Zuständigkeit

RisikoManagement

Grundsatzerklärung

SORGFALTSPFLICHTEN

Regelmäßige Risikoanalysen

Präventionsmaßnahmen

Doku-

mentation & Berichterstattung

Abhilfemaßnahmen

Mittelbare Zulieferer

Beschwerdeverfahren

SORGFALTSPFLICHTEN
IM EINZELNEN

MENSCHENRECHTLICHE

UMWELTBEZOGENE RISIKEN

Menschenrechtliche Verbote

(schlimmste Form der) Kinderarbeit

Missachtung von Arbeitsschutzpflichten

Zwangsarbeit

Diskriminierung

Vorenthalten eines angemessenen Lohns

Missachtung

Koalitionsfreiheit

Missbräuchlicher Einsatz privater/ öffentlicher Sicherheitskräfte

Verunreinigung von Wasser, Boden & Luft; Lärmemission; Wasserverbrauch

Widerrechtlicher Entzug

Auffangklausel für menschenrechtliche Verbote

MENSCHENRECHTLICHE– UND RISIKEN

Umweltbezogene Verbote

Zwangsarbeit & Sklaverei

Einsatz von Quecksilber Minamata Übereinkommen

Missachtung der Koalitionsfreiheit

Einsatz langlebiger, organischer Schadstoffe ("POP")

Stockholmer Übereinkommen

Widerrechtlicher Entzug von Land

Ausfuhr und Verbringung gefährlicher Abfälle Baseler Übereinkommen

Verbote

WIE KÖNNEN WIR HELFEN?

Je nachdem, wo Sie im Prozess gerade stehen, …

 klären wir gemeinsam mitIhnen, ob undin welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist.

 planen wir die Verortung der einzelnen Aufgaben zurUmsetzungdes LkSG.

 beraten wir Sie bei Auswahl und Benennungdesgesetzlichgeforderten Beauftragten.

 erarbeiten wir Ihr künftiges Risikomanagement bzw. verankern wir die neuen Aspekteimbestehenden Risikomanagement.

 planen und führen wir die initiale menschenrechts- und umweltbezogene Risikoanalysedurch.

 helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer Menschenrechtsstrategie und der Grundsatzerklärung.

 übernehmen wir anlassbezogene Lieferantenaudits oder empfehlen Ihnen geeignete Partner.

 beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Provider, wenn es z.B. um elektronische Fragebögen geht.

 schulen wirIhreMitarbeiter.

 bieten wir Ihnen einen "readyness check" an, um sicherzugehen, dass nichts übersehen wurde.

WIE KÖNNEN

SIE LOSLEGEN?

Ausgangspunkt ist eine Betroffenheitsanalyse: Welche Unternehmen innerhalb einer Gruppe sind in die Maßnahmen einzubeziehen? Im zweiten Schritt ist ein Workshop mit den betroffenen Unternehmensbereichen zur Erfassung des Status-Quo und Identifizierung des Handlungsbedarfssinnvoll.

Gerne unterstützen wir Sie kurzfristig bei beiden initialen Schritten. Sprechen Sie unsan!

Pohlmann & Company zählt zu den führenden interdisziplinären und international tätigen Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmensberatungen mit klarem Fokus auf Compliance, Corporate Governance, ESG und Umweltrecht.

Wir sind spezialisiert auf konkrete Lösungen und arbeiten weltweit in schlagkräftigen interdisziplinären Teams mit ehemaligen Führungskräften aus der Industrie, erstklassigen Anwälten und erfahrenen Unternehmensberatern.

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