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Elektrische Anlagen in Wohngebäuden

Anforderungen

RAL-Registrierung

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RAL-RG 678

Ausgabe Februar 2023

Ersatzvermerk:

Diese Ausgabe ersetzt die Registrierung Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, RAL-RG 678, Ausgabe November 2010.

Herausgeber:

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Fränkische Straße 7

53229 Bonn

Tel.: (02 28) 6 88 95-0

E-Mail: RAL-Institut@RAL.de

Internet: www.RAL.de

HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. Reinhardtstraße 32

10117 Berlin

Tel.: (030) 300 199-0

E-Mail: info@hea.de Internet: www.hea.de

Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet. Alle Rechte – auch die der Übersetzung in fremde Sprachen –bleiben RAL vorbehalten.

© 2023, RAL, Bonn

Preisgruppe 9

Zu beziehen durch:

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Tel.: (0 30) 26 01-0

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E-Mail: info@beuth.de

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Anforderungen

Vorwort

Jahrelange Bemühungen nach einer besseren Markttransparenz im Wohnungsbau führten 1973 zu einem Forschungsauftrag des damaligen Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.

Das beauftragte Institut für Bauforschung (IFB), Hannover, veröffentlichte das Ergebnis im Forschungsbericht F 473 / 1974 „Beurteilungsmerkmale für Wohnungen als Entscheidungshilfe für die Planung und Bewertung von Wohnungsbauten“.

Dem folgte das Gutachten G 134 / 76 „Elektroinstallation im Wohnungsbau – Anforderungen, Planung und Bewertung“ womit die Möglichkeit geschaffen war, die Elektroinstallation im Wohnungsbau quantitativ und funktionell zu bewerten.

Sowohl im Forschungsbericht F 473 / 1974 als auch im Gutachten G 134 / 76 wurde von drei Ausstattungswerten ausgegangen.

Die Planungsnorm DIN 18015-2 behandelte bereits damals nur Art und Umfang der Mindestausstattung von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden.

Um die Entscheidung zu einem Ausstattungswert der elektrischen Anlage in Wohnungen und Wohngebäuden beim Mieten, Kaufen, Bauen oder Modernisieren allgemein verbindlich zu machen, beantragte die HEA – insbesondere zum Schutz von Mietern und Eigentümern – erstmalig im Jahre 1978 die Registrierung der Ausstattungswerte beim RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Die Begründung lautete

Eindeutige und rationelle Verständigung der Partner, die zur einfachen Markttransparenz für den Bewohner sowohl auf dem Bau- als auch Immobilien-Sektor führt.

Akzeptable Lösung des Problems durch Ausstattungswerte für jeden Anwendungszweck.

Der informierte Nutzer entscheidet seinen Bedürfnissen entsprechend selbst; deswegen können nicht allein wirtschaftliche Interessen den Umfang der Elektroinstallation bestimmen.

Fortfall erheblich teurerer und vielfach durch Selbsthilfe unfallträchtiger und evtl. gefährlicher Nachinstallationen.

Schutz vor unzureichenden Planungen, die den Wohnwert beeinträchtigen.

In der RAL-RG 678 erfolgte die Kennzeichnung der drei Ausstattungswerte durch Sterne (ê / êê / êêê). Damit war die von Bauherren, Käufern und Mietern einer Wohnung gewünschte Markttransparenz hinsichtlich einer Beurteilung der Elektroinstallation gegeben.

Im Rahmen der RAL-Gemeinschaftsarbeit wurde die Registrierung den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen im Ermittlungsverfahren zur Diskussion vorgelegt und nach Abschluss des Verfahrens als RAL-RG 678 / 1, Ausgabe April 1982, veröffentlicht. Dem folgten Anpassungen an die aktuellen Erfordernisse im März 1990, Mai 2001, September 2004 sowie im November 2010. Im Jahr 2010 wurden die plusAusstattungswerte zur Beschreibung von Gebäudesystemtechnik eingearbeitet.

In der Ausgabe Februar 2023 der RAL-RG 678, die durch den HEA-Fachausschuss „Elektro- und Informationstechnische Gebäudeinfrastruktur“ aktualisiert wurde, werden neben Änderungen der DIN 18015-2 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“ Ausgabe 10.2021 sowie der DIN 18015-4 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 4: Gebäudesystemtechnik“ berücksichtigt. Schwerpunkte bei der Überarbeitung waren

– die elektrische Sicherheit, die Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen, die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen durch eine geeignete Elektroinstallation, aktuelle Veränderungen im Bereich Kommunikationsanlagen,

– die Berücksichtigung der Gebäudesystemtechnik durch Präzisierung der Funktionsbereiche,

– die Dokumentation für eine gütegesicherte Elektroinstallation.

Dabei wurde auch die in DIN 18015-2 geänderte und vereinfachte Zählweise bei Steckdosen und Anschlüssen für Beleuchtung, Kommunikation u. Ä. übernommen. Durch die Einführung von Wohnbereichen innerhalb einer Wohnung ergibt sich eine neue Zählweise.

Als Ergebnis des bei RAL beantragten und durchgeführten Revisionsverfahrens liegt nunmehr die aktuelle Ausgabe Februar 2023 der RAL-RG 678 vor.

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