Anlage Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Biederitz
I.
Nutzungsrecht an Grabstätten
1. Erdgräber (einmalig für die Dauer von 25 Jahren) Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Erdwahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Doppelerdwahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Erdgemeinschaftsanlage mit Grabmalen Erdgemeinschaftsanlage mit zentralem Grabmal anonyme Erdgemeinschaftsanlage
105,00 € 195,00 € 360,00 € 500,00 € 400,00 € 400,00 € 400,00 €
2. Urnengräber (einmalig für die Dauer von 25 Jahren) Urnenreihengrabstätte Urnenwahlgrabstätte Urnengemeinschaftsanlage mit Grabmalen Urnengemeinschaftsanlage mit zentralem Grabmal anonyme Urnengemeinschaftsanlage
105,00 € 205,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 €
Ist bei Grabstätten seit der letzten Belegung mehr als ein Jahr vergangen, so ist bei einer weiteren Beisetzung 1/25 der Gebühr je Grabstelle und je Jahr bis zur 25-jährigen Ruhefrist zu entrichten.
II.
Gebühr für die namentliche Verewigung auf einem zentralem Grabmal einer Erd- bzw. Urnengemeinschaftsanlage Bronzeschriftzug, Buchstaben geschweißt, Höhe 4 cm Gebühr je Buchstabe 16,40 € Gebühr Anbringen an Stele 95,20 €
III.
Kapellenbenutzungsgebühr
Benutzung der Friedhofskapelle
IV.
80,00 €
Entsorgung von Grabschmuck nach Beisetzung
Einmalige Entsorgungsgebühr für Blumen und Kränze
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Biederitz Seite 1
30,00 €
V.
Verlängerungen des Nutzungsrechts um 10 Jahre
Bei Verlängerung des Nutzungsrechts um weitere 10 Jahre wird der volle Gebührensatz wie zu Pkt. I, Nutzungsrecht an Grabstätten, erhoben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts erfolgt auf Antragstellung.
VI.
Einebnungsgebühren von Grabstätten
Für die Begradigung der Grabstelle nach 25-jähriger Ruhefrist wird bei der Beisetzungsgenehmigung eine Gebühr als einmalige Gebühr erhoben: 1) Einzelgrabstelle 105,00 € 2) Urnengrabstelle 65,00 € 3) Doppelgrabstelle 155,00 € VII.
Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten
Für die Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vornimmt, erhebt die Gemeinde Biederitz folgende Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder die Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird. 1. Auf alle Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung , die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vornimmt, erhebt die Gemeinde Biederitz Verwaltungsgebühren auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Biederitz gemäß Pkt. 9
10,00 €
2.. Prüfung und Zustimmung zu einer Umbettung von Leichen und Aschen (§ 11 Friedhofssatzung)
30,00 €
3.. Prüfung und Genehmigung der Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen sowie sonstigen Grabausstattungen
30,00 €
4. Prüfung und Zustimmung zu einer Aufbettung von Urnen auf Erdgrabstätten, Urnengrabstätten sowie Urnengemeinschaftsanlagen mit Stein je Aufbettung 65,00 €