Friedhofsgeb hrensatzung neu

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Gemeinde Biederitz

Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Biederitz Auf der Grundlage der §§ 6, 8 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit gültigen Fassung und des § 25 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Biederitz auf seiner Sitzung am ………………… folgende Gebührensatzung beschlossen §1 Gegenstand und Höhe der Gebühren Für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Biederitz und ihrer Einrichtungen sowie für sonstige Leistungen werden Gebühren nach dem Gebührentarif zu dieser Satzung erhoben. §2 Gebührenschuldner Gebührenpflichtig ist der Nutzungsberechtigte einer Grabstelle. Mehrere Nutzungsberechtigte haften als Gesamtschuldner. §3 Fälligkeit Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. §4 Stundung und Erlass Im Einzelfall können Gebühren, deren Einziehung eine unbillige Härte wäre, gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden. Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren. §5

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Biederitz Seite 1


Inkrafttreten Diese Satzung tritt am ……………………….. in Kraft. Gleichzeitig treten nachfolgende Friedhofsgebührensatzungen einschließlich Gebührentarif außer Kraft. - Satzung der Gemeinde Biederitz vom 24.05.2007 -

Satzung der Gemeinde Gerwisch vom 01.01.2008

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Satzung der Gemeinde Gübs vom 07.09.2009

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Satzung der Gemeinde Königsborn vom 01.12.2005

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Satzung der Gemeinde Woltersdorf vom 04.07.2005

Biederitz, den

Gericke Bürgermeister

Siegel


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