Es soll ein sinnvolles „Recht auf Verges-
Recht auf Vergessen
sen“ (personenbezogene Daten werden nach einer gewissen Zeit gelöscht) gesetzlich verankert werden, wenn es um schützenswerte, sensible und private Informationen aus der Vergangenheit eines Internetusers geht.
Experimentierräume
Im Sinn von Experimentierräumen sollen konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen für neue digitale Themen und Anwendungen auf Basis gewonnener Erkenntnisse und Erfahrungen entwickelt werden.
DigitalisierungsCheck
Gesetzliche Regelungen sollen künftig vor ihrer Beschlussfassung dahingehend überprüft werden, welche Auswirkungen sie auf die Entwicklung der digitalen Wirtschaft in Österreich haben.
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D i g i t a l e
L e b e n s w e l t e n
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