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Der ÖVM-Rechtsservice – unsere ersten Eindrücke

In unserer ersten diesjährigen Ausgabe haben wir Ihnen den ÖVM-Rechtsservice vorgestellt. In Kooperation mit der Erste Allgemeine Schadenshilfe AG unterstützt durch die Kanzlei VOGL Rechtsanwalt GmbH bieten wir unseren Mitgliedern und ihren Kunden eine einzigartige Art von Rechtshilfe, nämlich die Anspruchsdurchsetzung ohne Kostenrisiko. Wie manche anderen Sachen, ist auch dieses Thema infolge der weltweiten Pandemie einigermaßen in den Hintergrund geraten. In Zeiten, in welchen COVID-19 die österreichische Gesellschaft in nahezu allen Bereichen lahmgelegt hat, sind wir sehr stolz darauf, Ihnen nach der ersten Zwischenbilanz mitteilen zu können, dass unser ÖVM-Rechtsservice ganz gut läuft. Die positive Resonanz in unseren Mitgliederkreisen ist eigentlich keine Überraschung, denn die Vorteile vom ÖVM-Rechtsservice liegen auf der Hand:

Über den ÖVM-Rechtsservice überlassen Sie die Durchsetzung der Forderungen Ihres Kunden einer Kanzlei, die österreichweit für die Vertretung von Versicherungsnehmern und Geschädigten gegen die Versicherungsgesellschaften bekannt ist. Dabei trägt der Kunde kein Kostenrisiko. Sie werden sich vielleicht fragen, wo der Haken liegt. Seien sie beruhigt, wir versichern Ihnen, dass es keine nachteiligen Vereinbarungen im Kleingedruckten gibt. Diese Kooperation, die vorerst bis zum 31.12.2020 befristet ist, ist ausschließlich auf die Interessen unserer Mitglieder und ihrer Kunden ausgelegt. Selbstverständlich kann nicht jede Causa angenommen werden. Jede Anfrage wird im Hinblick auf die Erfolgsaussichten geprüft und erst dann angenommen, wenn hinreichende Aussicht auf ein positives Prozessergebnis vorliegt. Der ÖVM-Rechtsservice bietet aber nicht nur eine kostenlose, sondern auch eine effiziente rechtsfreundliche Unterstützung. Es ist allgemein bekannt, dass sich außergerichtliche Gespräche mit Versicherungen oft als eine Zeit- und Kostenverschwendung herausstellen. Um dieses Problem aus der Welt zu schaffen, werden grundsätzlich keine außergerichtlichen Vergleichsgespräche geführt. Sobald der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt hat, wird die Klage beim Gericht eingereicht. Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass viele Versicherungen nach der

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