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men der Eltern keine Rolle. Näheres zum SelbsterhalterInnenstipendium findest du in der ÖH-Sozialbroschüre. Für Studierende mit Kind erhöht sich die Altersgrenze für das SelbsterhalterInnenstipendium: Grundsätzlich muss das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahrs begonnen werden. Diese Grenze erhöht sich für SelbsterhalterInnen um ein weiteres Jahr für jedes volle Jahr, in dem sie sich länger als vier Jahre selbst erhalten haben und um die Hälfte der Zeit, die SelbsterhalterInnen Kinder bis zum 2. Geburtstag gepflegt haben, sofern sie dazu gesetzlich verpflichtet waren. Höchstens jedoch erhöht sich die Altersgrenze um insgesamt 5 Jahre, die maximale Altersgrenze ist somit der 35. Geburtstag!