B EGRÜNDUNG UND E RLÄUTERUNGEN
Aufwertung und Stärkung weniger artikula-
turen halten. Allerdings wird dieses Angebot
tionsfähiger Interessen gerecht. Sie betont
im Interesse der Handlungsfähigkeit des Parla-
deshalb die grundsätzliche Gleichwertigkeit
ments auf „gesellschaftlich relevante“ Interes-
und Gleichbehandlung von Interessen durch
sen begrenzt, die sich als solche ausweisen
die Schaffung eines Rechts, sich als Lobbyist
müssen. „Gesellschaftliche Relevanz“ liegt
akkreditieren zu lassen. Chancengleichheit
längst vor, bevor „Systemrelevanz“ zu konsta-
wird dadurch erzielt, dass allen Akteuren im
tieren ist, die von und für bestimmte Banken
Rahmen formalisierter Verfahren prinzipiell
während der Finanzkrise reklamiert wurde. Sie
die gleichen Zugangsmöglichkeiten zur parla-
ist bereits auf regionaler Ebene gegeben. Ver-
mentarischen Entscheidungsvorbereitung er-
eine, Bürgerinitiativen etc. sind gesellschaft-
öffnet werden. Zentrale Instrumente sind die
lich relevant, ohne systemrelevant sein zu müs-
Einführung der Institution des „akkreditierten
sen. Gesellschaftliche Relevanz kann anhand
Lobbyisten“ und das „Transparenzregister“, in
weniger, ohnehin öffentlich zugänglicher
dem der konventionelle Ansatz eines Kontroll-
Kennziffern nachgewiesen werden durch die
instruments, wie in der Lobbydebatte erörtert,
Mitgliederzahl von Vereinen, Bürgerinitiativen
um den Ansatz erweitert wird, auch kleinen und
etc.; bei Dachverbänden von Mitgliedsunter-
neuen Interessengruppen einen legitimierten
nehmen oder weiteren Verbänden, bei Unter-
und verfahrensmäßig gesicherten Zugang zum
nehmen, die lobbyistisch intervenieren wollen,
Parlament zu verschaffen. Es wird damit neben
durch Beschäftigtenzahlen, Umsätze, Steuer-
dem Petitionsrecht, das allen Bürgern und auch
leistung etc., bei Einzelakteuren dadurch, dass
Bürgergruppen offensteht, der Pfad der Inter-
sie die Vertretung ebensolcher Interessen
essenvertretung gegenüber den politischen In-
nachweisen können (Auftragsnennung). Von
stitutionen verbreitert.
den Akteuren, die lobbyistisch gegenüber dem Parlament auftreten wollen, ist andererseits zu
1.9. Eine Bresche für die Interessenvertretung
erwarten, dass sie Einzelinteressen bereits im
Die Marktordnung soll es ermöglichen, dezi-
Interesse transparenter, kollektiver Interes-
diert Interessen wahrzunehmen, ohne die de-
senvertretung, eines überschaubaren parla-
mokratische Entscheidungsfindung zu unter-
mentarischen Prozesses und eines handlungs-
wandern oder zu unterminieren, ja sie soll die
fähigen Parlaments. Es ist damit zu rechnen
demokratische Entscheidungsfindung durch
und ganz im Sinne der Marktordnung, dass die
geordnete Interessenvertretung sogar stärken.
angestrebte Öffnung des Status des Lobbyisten
Die vorgeschlagenen Regeln sind ein prakti-
zur Formierung und Aggregierung von Interes-
sches und demonstratives Angebot an Kräfte,
sen führt. Die kollektive Interessenvertretung
die sich politisch ausgeschlossen fühlen und
soll gefördert werden. Diese Mischung aus Öff-
deshalb Distanz zu den repräsentativen Struk-
nung und Anforderungen ist der Fünfprozent-
Vorfeld bündeln und aggregieren. Dies liegt im
55