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30. September 2015
Gesundheitspflege richtig gelernt 쮿 Rickling. Drei Jahre der Ausbildung mit insgesamt 2250 Stunden Unterricht und 3000 Stunden praktischer Ausbildung liegen hinter ihnen: 16 Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Psychiatrischen Krankenhauses Rickling haben ihre Abschlussprüfung bestanden und dürfen sich in Zukunft staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpfleger nennen. Am Ende des letzten Prüfungstages wurden den erfolgreichen Kursteilnehmern ihre Urkunden und Zeugnisse durch die Prüfungsausschussvorsitzende übergeben. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt und so kann jeder Absolvent am 1. Oktober an seinem
Wunscharbeitsplatz die Arbeit aufnehmen. Zwei Absolventinnen beginnen mit dem Wintersemester das Studium der Gesundheitspädagogik und der Pflegewissenschaft. Die anspruchsvolle Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger vermittelt fachliche, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten. Den praktischen Teil ihrer Ausbildung absolvieren die Schüler im Psychiatrischen Krankenhaus Rickling und in den Kooperationskrankenhäusern der Umgebung. Dort werden Fachbereiche eines somatischen Krankenhauses wie etwa die Chirurgie oder Gynäkologie erlernt. „Gerade
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Kinderbetreuung von A bis Z
Mit den erfolgreichen Absolventen der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Psychiatrischen Krankenhauses Rickling freuen sich Angela Poling (Prüfungsausschussvorsitzende, von rechts), Daniela Böder (Lehrerin für Pflegeberufe), Iris Gebh (Schulleitung), Heidemarie Thissen (Praxisanleiterin), Manfred Dickmann (Lehrer für Pflegeberufe).
die in der psychiatrischen Pflege entwickelten sozialen und personalen Kompetenzen zeichnen unsere Auszubildenden aus und lassen eine besondere, auch von anderen Institutionen sehr nachgefragte Qualifikation entstehen“, betont Frank Vilsmeier, Pflegedienstleiter im Psychiatrischen Zentrum, zu dem das Psychiatrische Kranken-
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haus Rickling gehört. Voraussetzung für die Aufnahme in der Schule ist der Realschulabschluss oder ein anderer, als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Möglich ist auch der Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder ein Abschluss als Fachkraft für Pflegeassistenz oder in der
Altenpflegehilfe. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober eines jeden Jahres. Auch wer im Oktober 2016 die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger beginnen möchte, kann sich schon jetzt bewerben. Weitere Informationen unter Telefon 04328-170460, www.pkhrickling.de. Ihre Prüfung bestanden ha-
ben: Vivian Brandt, Ann-Carolin Deichmann, Alina Duitsmann, Lissa Freimann, Tom-Lukas Matthias Glindemann, Franziska Jürs, Pia Knöpke, Bea Köhler, Hanna Maleen Laubenstein, Jana Menzel, Rebekka Katharina Merz, Jessica Meyer, Desiree Pietrek, Sophie Schümann, Jan Bendix Stahmer, Kathrin Denise Tretow.
쮿 Bad Segeberg. „Kindertagespflege – immer eine gute Wahl: Unter diesem Motto steht die Arbeit im Servicebüro Tagespflege“, berichtet Ute Prange vom Evangelischen Bildungswerk. Im November startet ein neuer Grundqualifikationskursus für Kindertagespflegepersonen. Interessierte Frauen und Männer können sich in dem 160-stündigen Seminar auf ihre selbstständige Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater vorbereiten. „Das Motto der guten Wahl hat sich in den vergangenen Jahren für viele der ehemaligen Teilnehmer bestätigt. Sie haben den Wunsch nach einer Tätigkeit mit Kindern verwirklicht und sich eine neue berufliche Perspektive aufgebaut. Einige der ehemaligen Kursteilnehmer sind erfolgreich den Weg in die Selbstständigkeit gegangen und be-
treuen nun bis zu fünf Kinder gleichzeitig in ihren eigenen Räumlichkeiten“, schildert Frau Prange aus ihrer Arbeit als Fachberaterin für Kindertagespflege. Die zukünftigen Tagesmütter und Tagesväter erhalten durch sie Unterstützung auf ihrem Weg zur eigenen Tagespflegestelle. „Gerade Kinder im Alter zwischen ein und drei Jahren ein Stück auf ihre Weg zu begleiten sei der Wunsch vieler Teilnehmer. Viel Ruhe und Zeit prägen den Alltag in den Tagespflegestellen, so dass die frühkindliche Bildungsarbeit gelingen kann und die Kinder in ihrer Entwicklung gestärkt werden“, berichtet sie weiter. „Die Grundqualifikationskurse sind durch eine lebhafte Atmosphäre geprägt, in dem sich die Teilnehmer zu den Fragen der Frühpädagogik austauschen“, berichtet Ulrike Haeusler, Referentin für
Familienbildung im Evangelischen Bildungswerk und Organisatorin der Grundqualifizierungskurse. „Ziel der Grundqualifikation ist es, ein pädagogisches Grundwissen zu vermitteln, um den Betreuungsalltag in der Tagespflege für die Kinder gestalten zu können. Hierzu gehören auch noch rechtliche Fragen und Themen der Sicherheit der Kinder in den Kindertagespflegestellen“, informiert sie weiter. Der Kursus findet freitags und sonnabends in der Zeit von 9 bis 16 Uhr an der Falkenburger Straße 88 statt. Zu dem Kursus gehört ein 40stündiges Praktikum, um einen Einblick in die Arbeit mit den Kleinsten zu gewinnen. Interessierte können sich bei zwei Informationsveranstaltungen des Bildungswerkes über den Grundqualifikationskursus informieren: Am
Ulrike Haeusler, Referentin für Familienbildung (links), und Ute Prange vom Servicebüro-Tagespflege sowie Klaus Schernau vom Jugendamt (Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung) Kreis Segeberg stellen die Qualifizierung vor. Foto privat
6. Oktober ab 19.30 Uhr im 10 Uhr im Gemeindehaus in 04551-9636449 und auf der Bildungswerk in Bad Sege- Leezen, Heiderfelder Straße Internetseite www.serviceberg sowie am 15. Oktober ab 11. Näheres unter Telefon buero-tagespflege.de.
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Mieter müssen Wohnung bei Auszug geräumt übergeben 쮿 Wer beim Auszug Sperrmüll in der Wohnung oder in anderen Räumen des Hauses hinterlässt, kann schadenersatzpflichtig werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der Mieter ist verpflichtet, zum Ende der Mietzeit die Wohnung geräumt zu übergeben. Zu ersetzen sind aber in der Regel nur die Kosten für die Beseitigung des zurückgelassenen Sperrmülls. Der Mieter muss hingegen keine Nutzungsentschädigung für eine nicht rechtzeitig erfolgte Rückgabe der Wohnung zahlen. Denn selbst wenn sich noch Müll in der Wohnung befin-
det, gilt diese als zurückgegeben. Das hat das Kammergericht in Berlin entschieden (Az.: 8 U 212/14). Anders ist dies nur zu beurteilen, wenn die Sperrmüllmenge so erheblich ist, dass der Vermieter einzelne Räume nicht vernünftig betreten kann. Dann liegt eine unzulässige Teilräumung vor. Das gleiche gilt, wenn der Mieter Sachen in der Wohnung oder den dazugehörigen Räumen hinterlässt, die er behalten möchte. Für eine über den Mietzeitraum hinausgehende Nutzung der Wohnung als Lager muss der Mieter eine Entschädigung zahlen. dpa/tmn