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Magazin für Referendare und Berufseinsteiger

Schwerpunktthema Die Internationalisierung der Anwaltschaft – Mit zahlreichen Praktikerbeiträgen nicht nur aus Großkanzleien

Interviews Von Metropolregionen und unkrautfreien Gärten

Referendarsberichte Wahlstationen in Perth und in New York

Die Rechtswelt der Zukunft Neue Trends der juristischen Arbeitswelt von Antwortverhalten bis Webpräsenz

Das besondere Buch

1/2014 ein Produkt von Kanzleien in Deutschland

IM RECHT


Von Juristen für Juristen

KiD. → DNA, die. (1) Durchblick, fachlicher. Rund 25-köpfige Redaktion aus Voll­juristen. Zugriff auf den Wissensbestand der führenden juri­stischen Verlagsgruppe Nomos und C. H. Beck. Übernahme der Kanzlei­portraits in beck-online. (2) Nachwuchs, wissenschaftlicher. Besonderer Adressatenkreis aus rund 400 topqualifizierten Nomos-Doktoranden jährlich. Versorgung des kompletten juristischen Dissertationsjahrgangs des Verlags.

Eigene HR-Zeitschriftentochter Karriere im Recht. (3) Analysen, passgenaue. Zitierfähige Kurzbeschreibungen statt scheingenauer Rankings an die Adresse von über 10.000 Unternehmen, weiteren Kanzleien und anderen Institutionen. Handliche Texte „aus einem Guss“ nicht nur am oberen Ende der Umsatzskala. Verlinkungsmöglichkeiten auf die eigene Homepage zu Referenzzwecken. www.kanzleihandbuch.de


Hartung: Die Internationalisierung der Anwaltschaft | Editorial

Die Internationalisierung der Anwaltschaft Der Schnelldurchlauf durch Ihre Karriere im Recht im Sommersemester 2014 Liebe Leserinnen, liebe Leser, die internationalisierte Anwaltschaft – das klingt nach großer, weiter Welt … aber auch nach Großkanzlei? Unsere Nachwuchsberichte von Anna Hecker und Anahita Thoms künden tatsächlich von der Arbeit fernen Ländern und globalen Sozietäten – im einen Fall bei Clifford Chance im australischen Perth, im anderen bei Freshfields Bruckhaus Deringer im USamerikanischen New York. Aber auch Justem-Mitarbeiter Michael Oßendoth war bei Redaktionsschluss seit November 2013 im Ausland, und zwar bei CM Murray LLP in London. Justem ist eine „nur“ rund zehn Berufsträger starke Arbeitsrechtsboutique, gleichwohl länderübergreifend engagiert – ebenso wie die Kanzlei METIS unserer beiden „Zehn Fragen“-Partner Bernhard Maluch und Dr. Andreas Rasner. Letztere ist ein eher gesellschaftsrechtlich ausgerichtetes Spin-Off, hat mit Justem aber vielfältige Berührungspunkte ins Ausland gemeinsam. In jedem Fall ist Internationalität keine Frage des Rechtsgebiets. Davon zeugt gleich zu Beginn des Auf­ satzteils die Expertise von Quinn Emanuel-Partnerin Dr. Nadine Herrmann, deren Sozietät einerseits im Grünen Bereich (siehe KiR 2/2013), andererseits stark forensisch ausgerichtet ist. In der Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs sieht die Autorin gerade für Prozessanwälte neue Chancen und Betätigungsfelder – allerdings nicht im Sinne einer industriellen Omnipräsenz. Dass sie stattdessen auf die Kenntnis des von einer ausländischen Rechtsordnung geprägten Verständnishorizonts des Mandanten abhebt, verweist schon auf das, was an späterer Stelle Paul HastingsPartner Dr. Ali Şahin vertieft: nämlich das Ideal des „doppelkulturellen“ (Transaktions-)anwalts. Die Moderation der Denkprozesse des Vertragspartners hält Şahin für ebenso unverzichtbar wie die Kenntnis der rechtlichen Besonderheiten. Und wenn man daraufhin den juristischen Werdegang räumlich umdreht? Christian Zamorano, der als gebürtiger Deutscher in Spanien aufgewachsen ist, hat Jura in Madrid studiert und seinen beruflichen Werdegang zunächst auch in Spanien begonnen. Jetzt ist er aber in Vorbereitung auf sein deutsches Anwalts­ examen in der Kanzlei von Dr. Thomas Voller aktiv und fragt sich gemeinsam mit diesem, ob es in Zukunft gar den europäischen Anwalt geben wird. Einstweilen benennen die beiden als wichtiges Vehikel einer Zusammenarbeit ein überzeugendes berufliches Netzwerk. Insoweit gehen sie konform mit den CBH-

Kollegen Dr. Ingo Jung und Johannes Riestelhuber, die ein weiteres dieser Netzwerke vorstellen. Dabei zählt CBH unter den Mittelständlern anders als alle Vorgenannten zu den Großen. Die dort tätigen über 70 Berufsträger bewirken eine nochmals geänderte (Ver-)handlungsposition. Schlägt man den Bogen zurück zur Perspektive der Großkanzlei, so spricht aus Beitrag des langjährigen Baker & McKenzie-Partners Dr. Werner Müller schließlich der Bedarf nach Unterstützung de lege ferenda. Einerseits ist Müllers Kanzlei nämlich selbst im globalen Vergleich „truely international“ – geradezu ein Inbegriff an Internationalität. Andererseits enthebt selbst das globale Denken nicht vom regionalen Handeln: Das deutsche Rechts- und Gerichtssystem gelte es trotz seiner Schwächen zu stärken, entsprechend wichtig seien entsprechende Initiativen auf Gesetzgebungsebene. Weil wir zu unserem Schwerpunktthema nicht nur Anwaltspraktiker zu Wort kommen lassen wollten, lesen Sie außerdem ein Interview mit dem Hauptgeschäftsführer einer stark international vernetzten Rechtsanwaltskammer. Dr. Rudolf Lauda berichtet aus Sicht der RAK Frankfurt am Main von bilateralen Kooperationsabkommen mit weltweit 35 Partnern. Nutzbringende Verbindungen verheißen sie gerade auch dort, wo die Arbeit mit einem bestimmten anderen Rechtssystem noch nicht zum Alltag geworden ist. Ebenfalls interviewt haben wir daneben eine hochrangige Juristin der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA), Eva Bauer. Die Stabilisierungsmaßnahmen des Bundes, um die es ihrer Institution zu tun ist, verweisen auf die dunkle Seite der Internationalisierung, nämlich die globale Finanzkrise.

Dr. Anette Hartung, Rechtsanwältin und Redakteurin, Frankfurt am Main, war viele Jahre lang Schriftleiterin in der NJW-Gruppe, bevor sie nach Stationen als PR-Verantwortliche einer internationalen Großkanzlei, Projektentwicklerin und Lehrbeauftragte der Frankfurter Universität (für Vergaberecht) in den C.H. BeckKonzern zurückkehrte. Seit 2005 ist sie freiberuflich, seit 2013 hauptberuflich für Nomos tätig. Dort betreut sie als leitende Redakteurin die Produktfamilie rund um das Handbuch Kanzleien in Deutschland.

Wie in der Rechtswelt der Zukunft alles besser werden könnte? Zu den neuen Trends der juristischen Arbeitswelt finden Sie die Beiträge unserer beiden KiDRedakteure Florian Wörtz (im Gespräch mit Anwaltsberaterin Ilona Cosack) und Sibylle Schwarz. Schließlich beraubt uns KiD-Redakteur Dr. Stefan Grote mit dem besonderen Buch der Vorstellung, dass früher alles überschaubarer war: Er bespricht ein Buchprojekt zu einer mysteriösen Cause célèbre, die international Wellen geschlagen hat … vor 100 Jahren. Eine angenehme Lektüre mit alldem wünscht Ihnen Ihre

Nomos Karriere im Recht 1 | 2014

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Willkommen bei

OPPENLÄNDER Schöne Aussichten in München und Stuttgart !

Aus der Welt der Wirtschaft Transaktionen und Kapitalmarktrecht

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OPPENLÄNDER Rechtsanwälte zählt bei einer überschaubaren Teamgröße von knapp 35 Anwältinnen und Anwälten zu den TOP 50 Kanzleien in Deutschland. Diese Bewertung verdanken wir den anspruchsvollen, fachlich hoch spezialisierten Beratungsleistungen, die wir für national und international agierende Unternehmen sowie die öffentliche Hand erbringen. Wir freuen uns, wenn Sie uns im Referendariat engagiert unterstützen. Während Ihrer Station oder im Rahmen einer längerfristigen Nebentätigkeit

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arbeiten Sie ab dem ersten Tag an mandatsbezogenen Aufgaben, an die Sie Ihre persönliche Betreuerin oder Ihr persönlicher Betreuer mit Blick auf Ihre Interessen und Ihr zweites Examen heranführt. So sind Sie im Zuge einer individuellen Ausbildung eng in die Arbeitszusammenhänge und den Informationsfluss einer namhaften Wirtschaftssozietät eingebunden. Aus diesem Grund sind viele frühere Referendare heute Partner und Associates bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte.

Wir schätzen Ihre Leistung und vergüten diese entsprechend. Promotionsvorhaben fördern wir gern. Von den Absolventinnen und Absolventen, die bei uns einsteigen möchten, wünschen wir uns: · ein hervorragendes erstes Examen (mindestens „vollbefriedigend“ im staatlichen Teil) · Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge · Freude an wissenschaftlichem und zugleich praxisbezogenem Arbeiten.

Für Ihre Bewerbung stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung: Dr. Timo Kieser, kieser@oppenlaender.de 70174 Stuttgart T 0711 / 6 01 87 - 230 Prinzregentenstraße 50 80538 München T 089 / 20 20 66 - 0 www.oppenlaender.de


Inhaltsverzeichnis

Inhalt Editorial Hartung: Die Internationalisierung der Anwaltschaft 1

Zehn Fragen Maluch | Rasner: „Was man entwickeln muss …“

Warten Sie auf

juristische Abwechslung?

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beitrÄge Herrmann: Internationalisierung des Anwaltsmarkts? 7 Şahin: Der „doppelkulturelle“ Transaktionsanwalt

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Voller | Zamorano: Auf besonderem Wege zum europäischen Anwalt

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Jung | Ristelhuber: Netzwerk statt Auslandsbüro

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Müller: Law – Made in Germany

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Interviews Lauda: „Metropolregionen fühlen sich zueinander 13 hingezogen“ Bauer: „Nicht jeden reizt ein unkrautfreier Garten“ 18 Nachwuchsberichte Hecker: It’s all about experience: Wahlstation in Australien

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Thoms: Legal Alien in New York

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Oßendoth: Internationale Ausbildung in der Boutiquekanzlei

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Für unseren Frankfurter Standort suchen wir

Referendare (w/m) in der Wahlstation.

Die Rechtswelt der Zukunft Wörtz | Cosack: Eine Webpräsenz kann nur ein Puzzlestein sein Schwarz: Lesen Sie noch – oder antworten Sie schon?

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Das Besondere Buch Grote: Hau

Die Nomos Kanzleien in Deutschland-Produktfamilie umfasst das etablierte Standardwerk Kanzleien in Deutschland mit rund 500 redaktionell unabhängigen Profilen der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, die beliebten Nachwuchsmagazine Karriere im Recht und Stud.Jur sowie das Online-Angebot kanzleihandbuch.de. Wir möchten frühzeitig unseren Erfolgskurs sichern:

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Impressum

Ihre Perspektiven In einem anspruchsvollen Umfeld können Sie Ihre redaktionellen Fähigkeiten weiterentwickeln: Sie widmen sich der Themen­findung, recherchieren selbstständig und verfassen eigenständig juristische Artikel. Sie bearbeiten und redigieren fremde Texte. Sie unterstützen uns bei der Planung und Herstellung unserer Produkte, bekommen Einblicke in das Lektorat und lernen so die Arbeit eines juristischen Fachverlags kennen. Ihr Profil Sie haben bereits erste Erfahrungen im redaktionellen Bereich gesammelt, verfügen über ein sicheres Sprachgefühl und zeichnen sich durch eine „gute Schreibe“ aus. Zudem bringen Sie Neugier für die Verlagsbranche mit.

Redaktionsleitung: R ­ A Dr. Anette Hartung Redaktionsadresse: KIR-Redaktion Waldseestr. 3-5 | 76530 Baden-Baden E-Mail: KIR@nomos.de | Hartung@nomos.de

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen, am besten mit einer Arbeitsprobe, an Nomos Verlagsgesellschaft, Stichwort KID, Waldseestraße 3-5, 76530 Baden-Baden oder an KID@nomos.de. Eine separate Vergütung erfolgt.

Herausgeber: Nomos Verlag | Baden-Baden Bildnachweis: istockphoto | Fotolia Grafik und Layout: Annette Carugno Anzeigenbetreuung: sales friendly Verlagsdienstleistungen Pfaffenweg 15 | 53227 Bonn Telefon: 0228 / 97898-0 | Telefax: 0228 / 97898-20 E-Mail: nomos@sales-friendly.de Die Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich durch das Urheberrechtsgesetz zuge­lassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Namentlich gezeichnete Artikel müssen nicht die Meinung des Verlags wiedergeben. Unverlangt eingesandte Manuskripte – für die keine Haftung übernommen wird – gelten als Veröffent­lichungsvorschlag zu den Bedingungen des Verlags. Es werden nur unver­öffentlichte Original­arbeiten angenommen. Die Verfasser erklären sich mit einer nicht sinnentstellenden redaktionellen Bearbeitung einverstanden.

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Kanzleien in Deutschland 3


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Maluch | Rasner: „Was man entwickeln muss …“ | Zehn Fragen

„Was man entwickeln muss …“ Zehn Fragen zum Arbeiten in einer international tätigen Anwaltskanzlei Bernhard Maluch und Dr. Andreas Rasner sind Gründungspartner von METIS, eines stark international ausgerichteten Freshfields-Spin Offs in Frankfurt am Main. Gemeinsam mit zwei weiteren Kollegen haben sie sich im Jahre 2010 selbstständig gemacht; mittlerweile sind vier weitere Anwälte und Anwältinnen hinzugekommen. Im Folgenden äußern sich die beiden Gesellschaftsrechtler zur Verwirklichung beruflicher Lebensträume, der Vereinbarkeit von Beruf und ­Privatleben und der Bedeutung der juristischen Nachwuchsförderung.

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Herr Maluch, Herr Dr. Rasner: „METIS“ – das sind die Anfangsbuchstaben Ihrer Nachnamen?

das war eigentlich nicht entscheidend. Was man entwickeln muss, sind die Fähigkeit zu sorgfältigem Arbeiten und ein gutes wirtschaftliches Verständnis; das Fachwissen kommt dann immer noch obenauf. Auch mit einer Dissertation im Strafrecht kann man so ein 1a-Gesellschaftsrechtler werden, umgekehrt genügt bei rein akademischen Interessen die beste Spezialisierung nicht. Auslandsaufenthalte spielen in einer interna­ 5 tionalen Sozietät gleich welcher Größe eine tragende Rolle – aber wohin sollte man am besten gehen?

Nein, dahinter steckt schon ein besonderer Gedanke: Das Wort kommt vom griechischen „Μῆτις“ und heißt „guter Rat“. Und der ist schließlich immer ein hohes Gut. kommen beide aus einer sehr großen Kanzlei, 2 Sie in der Sie schon Einiges erreicht hatten – so haben Sie, Herr Maluch, für Ihre Sozietät das Nahost­ büro in Dubai mit aufgebaut. Sie beide waren gut etabliert, und trotzdem haben Sie sich zu einem Neubeginn entschlossen – wieso denn das?

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Zu diesem Schritt haben wir vier Partner uns 2010 auf dem gefühlten Höhepunkt der Finanzkrise entschlossen. Die Stimmung in den Großkanzleien war damals allgemein nicht besonders gut. Gleichzeitig hatten wir alle Spaß am unabhängigen Arbeiten und schon Erfahrung damit, wie das in der Praxis funktioniert. Das passte zusammen mit der stark gestiegenen Nachfrage der Mandanten nach schlanken Beratungsdienstleistungen.

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Eine grenzüberschreitende Verschmelzung im Bankenbereich würden wir schon gerne einmal wieder machen. Ansonsten sind wir ziemlich breit aufgestellt, und M&A, Umwandlungen und dergleichen beraten wir hier unverändert weiter. Dazu kommt das Arbeitsrecht, aber auch neue Bereiche wie die Erneuerbaren Energien.

Inwiefern haben Sie im Rückblick die Weichen für Ihren Werdegang schon während der juris­ tischen Ausbildung gestellt? Da muss man sich vor glatten Erklärungen hüten! Klar haben wir uns für unsere heutigen Gebiete schon während des Studiums interessiert, aber

begleitet als Gesellschaftsrechtspartner von METIS u.a. Unternehmenskäufe, Umwandlungen, Verschmelzungen und Ausgliederungen, außerdem Insolvenzen und Restrukturierungen. Nach dem Studium in Tübingen, Genf und Heidelberg war er zunächst für eine internationale Großkanzlei in Frankfurt und Dubai tätig. Er berät seine Mandanten auf Deutsch, Englisch und Französisch und spricht außerdem Arabisch.

Wie sieht denn der Alltag in einer Kanzlei wie 6 Ihrer aus?

3 Was fehlt Ihnen denn nun am meisten?

Das haben wir alle ganz unterschiedlich gehandhabt – von Italien-, Ägypten- und Libanonaufenthalten während der Schulzeit über ein Chinastipendium und eine Studienzeit in Genf bis hin zur praktischen Arbeit in Dubai. Sicherlich muss man als internationaler Wirtschaftsanwalt verhandlungssicher Englisch sprechen, ohne das übersteht man keine Woche. Aber eine englische Sprachkultur kann man sich nicht nur in angelsächsischen Ländern aneignen. Wichtig sind ein bestimmtes Maß an Sprachkompetenz und Sprachgefühl.

Bernhard Maluch, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main,

Dazu geben wir Ihnen am besten zwei Beispiele: Kürzlich haben wir eine koreanische Bank bei einer Finanzierung in Deutschland beraten. Dann haben wir im Breitbandkabelbereich eine Akquise für ein börsennotiertes US-Unternehmen bewerkstelligt – daran waren 25 Rechtsordnungen beteiligt. An solchen Fällen arbeiten wir dann nicht nur mit mehreren Partnern, sondern mit einem ganzen Kanzleiteam mitsamt unserem Counsel und den Associates. (Näheres entnehmen Sie wie bei den anderen Kanzleien dieser Aus­gabe unserer dieser Tage erscheinenden Neuauflage des Handbuchs Kanzleien in Deutschland, für das Sie beim Verlag ein kostenloses Leseexemplar anfordern können, Anm. der Schriftltg.).

nun die moderne Gretchenfrage: Ist Work7 Und Life-Balance ein Reizwort für Sie?

Nein. Trotz unserer internationalen Kontakte ist unsere Arbeitswoche prinzipiell kontinentaleuropäisch. Von uns vier Partnern haben drei Kinder unter zehn, die wir durchaus aufwachsen sehen. Es geht nicht von neun bis fünf, aber im

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Dr. Andreas Rasner, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, berät seine Mandanten in allen Fragen des Gesellschafts-, Umwandlungs- und Vertragsrechts und bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung internationaler Unternehmenskäufe, komplexer Umstrukturierungsmaßnahmen sowie von Dienstleistungs- und Projektverträgen. Zunächst ebenfalls für eine internationale Sozietät tätig, hat er als Secondee auch im operativen Geschäft einer führenden Investmentbank gearbeitet. Neben Deutsch und Englisch spricht er Französisch, Finnisch und Chinesisch (Mandarin).

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zEhn FragEn | Maluch | Rasner: „Was man entwickeln muss …“ – Anzeige –

Normalfall kennen wir sowohl einen Feierabend als auch ein Wochenende. Und dann darf man eben auch nicht vergessen, dass das Arbeiten in einer kleineren Einheit ohnehin tendenziell entspannter ist – kürzere Wege, weniger Abstimmungsbedarf, keine Außensteuerung durch ein International Headquarter, außerdem haben wir uns in dieser Personalzusammensetzung ja auch bewusst füreinander entschieden. Aber wenn das Mandat es verlangt, bleiben wir natürlich so lange am Ball, bis die Kuh vom Eis ist. Das ist dann kein „Opfer“, sondern da packt einen das Fieber der Transaktion, und man möchte die Sache gemeinsam mit dem Mandanten zu einem guten Ergebnis führen.

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Sicher in „Legal English“? Ihr Vorteil in der Welt des internationalen Rechts!

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Was würden Sie den jungen Leuten raten, die ebenfalls eine Kombination von anspruchsvollem Beruf und aktivem Privatleben anstreben? Wir denken, für diese Kombination braucht es mehr als eine grundsolide Ausbildung. Die muss vorhanden sein, was aber nicht heißt, dass man frühzeitig das vermeintlich passendste Wahlfach belegen muss. Wirklich wichtig ist daneben eine bestimmte innere Grundhaltung. Wer schließlich den Weg in die Wirtschaftskanzlei nimmt, darf mit einem ordentlichen Gehalt und einem spannenden Arbeitsalltag rechnen, aber nicht wirklich mit viel Freizeit. Man darf auf Gestaltungsspielräume setzen, muss sich aber gleichzeitig der eigenen Rolle als Dienstleister des Mandanten bewusst sein und bleiben, kaufmännisches Verständnis des Mandats inklusive.

Introduction to International Legal English Student’s Book with 2 Audio CDs 978-3-12-534281-1 ¤ 36,99 Teacher’s Book 978-3-12-534282-8 ¤ 22,99

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• a brand new unit on Transnational Commercial Law • three new authentic case studies • a fully-updated pull-out glossary • a new sample ILEC test paper

Additionally, online task-based exercises at the end of every unit of the book will help improve students’ ability to conduct web-based research. International Legal English Second edition is also ideal preparation for the International Legal English Certificate (ILEC), with exam practice tasks and exam tips included in the coursebook. For an additional sample ILEC test paper, teaching resources and more information about the course, visit the website at: www.cambridge.org/elt/ile2 ILEC is a Cambridge ESOL examination, produced and assessed in collaboration , Europe’s leading firm of lawyer-linguists. with

Course components: • Student’s Book with Audio CDs (3) • Teacher’s Book

“An extremely user-friendly and comprehensive book that works effectively alongside the teachers’ book in successfully preparing nonnative law students for commercial practice in English.” Dr Jon Truby Lecturer in Law, College of Law Qatar University

“This well-organised and practical course book provides me with the exercises and information that are essential in improving my Legal English, which is absolutely necessary in the practice of law in today’s international environment” Ludovic Cuzzi Associate, Jones Day Paris, France

Wenn Sie zum Thema juristische Nachwuchs­ förderung drei Wünsche freihätten, wie sähen die aus?

Von den Universitäten würden wir uns wünschen, dass sie die jungen Juristen ordentlich, aber nicht überspezialisiert ausbilden. Kaufmännische Fragen dürften ruhig eine größere Rolle spielen als bisher. Und man sollte dem juristischen Nachwuchs klarmachen, wie viel Spaß anwaltliche Arbeit wirklich macht. Sie ist kreativ, und Anwälte genießen im Vergleich zu anderen Berufsträgern in der Praxis ein verhältnismäßig hohes Maß an fachlicher Gestaltungsfreiheit.

15. Auflage 2014, ca. 1.500 S., geb., ca. 129,– € ISBN 978-3-8487-0661-7 Textgleich zu finden in www.beck-online.de

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Die Fragen stellte KiR-Redaktionsleiterin Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung

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Eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte

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Herrmann: Internationalisierung des Anwaltsmarkts? | bEitrag

Internationalisierung des Anwaltsmarkts? Globalisierbarkeit von Beratungsdienstleistungen Der Markt für Rechtsdienstleistungen ist traditionell durch relativ hohe Zugangshürden geprägt. Im Interesse des rechtssuchenden Publikums an einer Mindestkompetenz jedes (zugelassenen) Beraters werden Kenntnisse des anzuwendenden materiellen wie des Verfahrensrechts vorausgesetzt. Solange die Rechtssetzung zu einem erheblichen (oder überwiegenden) Teil von souveränen Nationalstaaten dominiert bleibt, können Beratungsleistungen im Kern nicht internationalisiert werden. Juristen bewegen sich im Rahmen der jeweils heranzuziehenden Rechtsordnung, die – von wenigen Teilbereichen abgesehen – nicht international, sondern national ist. Das gilt auch dort, wo sich einzelne Rechtsordnungen (z. B. die Englands oder des U.S.-Bundesstaates New York) als bevorzugter privatautonom gewählter Regelungsrahmen für grenzüberschreitende Vereinbarungen durchgesetzt haben. Solche Phänomene widerlegen nicht den nationalen Charakter des Beratungsgeschäfts. Die Dominanz des Common Law ist lediglich Korrelat der wirtschaftlichen Vormachtstellung der USA. Dennoch wäre es voreilig, einen vielfach behaupteten Trend zur Globalisierung auch von Beratungsleistungen als eine allzu oberflächliche Übertragung von Trends anderer Branchen abzutun. Wenn sich die Mandanten in einer globalisierten Welt bewegen, müssen deren Berater ihre Leistungen auf dieses internationale Umfeld ausrichten. Für die Umsetzung dieser im Grunde banalen Erkenntnis gibt es zwei prinzipiell unterschiedliche Ansätze.

Industrielle Omnipräsenz Eine Anzahl großer und international tätiger Kanzleien scheint vornehmlich auf ein globales „Branding“ ihres Leistungsangebots zu setzen. Damit einher geht der Aufbau von Standorten in allen wesentlichen Wirtschaftszentren. Mandanten sollen in erster Linie über die gleichbleibende Qualität von Standardberatungsleistungen an die Kanzlei gebunden werden. Ein solcher Ansatz gleicht der Omnipräsenz der gelben, M-förmigen Torbögen als Kennzeichen einer bekannten Kette von Schnellrestaurants, die von ihren Gästen vornehmlich für die Verlässlichkeit der Standardprodukte geschätzt wird. Lokale Besonderheiten und Kompetenzen werden nur als eher exotische Ausnahmen geduldet – vergleichbar dem nur in dem thailändischen Sortiment des erwähnten Systemgastronomen zu findenden „McSpicy“-Hühnchensandwich. Hier kann tatsächlich von einer Internationalisierung des Beratungsangebots (wenn auch nicht des -inhalts) gesprochen werden. Die Sachzwänge des internationalen Angebots- und Qualitätsgleichklangs begünstigen allerdings eine Tendenz zur Industrialisierung („Commoditization“) der

Beratungsleistungen. Die individuelle Exzellenz des mandatierten Beraters tritt hinter die Marke der Kanzlei zurück. Ob auf diese Weise dauerhaft Honorare durchgesetzt werden können, die wegen der Hintergrundkosten des internationalen Beratungsangebots deutlich über den Standardhonoraren lokal tätiger Anwälte liegen, bleibt offen. Interesse an global aus einer Hand angebotenen Beratungsleistungen gleichbleibender Qualität werden vornehmlich in gleicher Weise global aufgestellte Unternehmen mit entsprechender Verhandlungsmacht haben. Wer Leistungen auf quasi-industrieller Basis anbietet, wird sich letztlich dem bei standardisierten (Massen-)Produkten auch sonst üblichen Preisanpassungsdruck nicht entziehen können. Kanzleien, die eine Strategie industrieller Omnipräsenz verfolgen, werden deshalb auf mittlere Sicht nur erfolgreich sein können, wenn sie zu der kleinen Gruppe der „überlebenden“ Großanbieter gehören.

Rückbesinnung auf die anwaltlichen Kernkompetenzen Im frühen 19. Jahrhundert – zu Beginn des Industriezeitalters also – haben Anbieter, die auf industrielle Fertigungsprozesse gesetzt haben, ihre traditionell handwerklich arbeitende Korrespondenz in kurzer Zeit vom Markt verdrängt. Es wäre naiv anzunehmen, der Anwaltsmarkt sei gegenüber solchen Prozessen immun. Ebenso naiv wäre es jedoch, die Herausforderung durch omnipräsente, industriell arbeitende Kanzleien als unausweichlich hinzunehmen. Bei aller Standardisierung gibt es einen zentralen Bereich anwaltlicher Tätigkeit, der nach wie vor Raum für die individuelle Exzellenz des Beraters lässt und sich einer Industrialisierung entzieht. So erfordert die Vertretung vor Gericht im Gesamtbereich „Business Litigation“ neben der sicheren Kenntnis des nationalen Verfahrensrechts die advokatorische Aufbereitung des Streitstoffs, die immer auf den einzelnen Fall zugeschnitten bleiben muss und daher eine industrielle Standardisierung ausschließt. Die Prozessvertretung bildet nicht von ungefähr den Kernbereich des tradierten Berufsbilds des Rechtsanwalts, der eben nicht nur Transaktionsdienstleister ist, sondern durch sein Können und seine Persönlichkeit die Interessen des Mandanten dann verteidigt, wenn es darauf besonders ankommt.

Dr. Nadine Herrmann, Rechtsanwältin, Hamburg, ist Managing Partner des Hamburger Büros von Quinn Emanuel und zusätzlich auch als Solicitor (England & Wales) zugelassen. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Prozessvertretung im Gewerblichen Rechtsschutz, im Kartellrecht sowie im Kapitalmarktrecht. Zuletzt vertrat sie Samsung in einer Reihe von Geschmacksmuster- und UWG-Verfahren gegen Apple. Vor ihrem Eintritt bei Quinn Emanuel leitete Herrmann den deutschen Bereich Gewerblicher Rechtsschutz einer „Magic Circle“-Kanzlei.

Nähere Informationen über die Kanzlei Quinn Emanuel:

Ausblick Gerade die Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bietet für den Prozessanwalt neue Chancen und Betätigungsfelder, weil zwar die Verträge und Rechtsbeziehungen international sind, die vereinbarten Ansprüche und Rechte aber regelmäßig vor nationalen Gerichten durchgesetzt werden müssen. Internationalisierung bedeutet hier vornehmlich Kenntnis des von einer ausländischen Rechtsordnung geprägten Verständnishorizonts des Mandanten.

nomos Karriere im Recht 1 | 2014

Kanzleien in Deutschland Eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte 15. Auflage 2014, ca. 1.500 S., geb., ca. 129,– € ISBN 978-3-8487-0661-7 Textgleich zu finden in www.beck-online.de

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bEitrag | Şahin: Der „doppelkulturelle“ Transaktionsanwalt

Der „doppelkulturelle“ Transaktionsanwalt Das Länderrisiko

Dr. Ali Şahin, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, ist Partner der internationalen Sozietät Paul Hastings (Europe) LLP. Nach dem Studium in Frankfurt hat er dort 2002 auch die Doktorwürde erlangt. Er gilt als Transaktionsspezialist mit Länderbezug zur Türkei und mit Branchenbezug zur Technologieindustrie.

Die Internationalisierung der Anwaltschaft ist ein spannendes und zukunftsweisendes Aufgabenfeld für Rechtsanwälte, die neugierig auf verschiedene Kulturen sind und Spaß an den Herausforderungen haben, die sich hieraus ergeben. Da der Geschäftserfolg im internationalen Umfeld Einfühlungsvermögen in verschiedene Kulturen sowie die Entwicklung von Empathie für die jeweiligen Vertragspartner erfordert, ist ein doppelter kultureller Hintergrund auf Anwaltsseite ein echter Startvorteil. In meiner Praxis als internationaler M&A-Anwalt scheitern internationale Transaktionen jedenfalls weniger aufgrund der rechtlichen Risiken, die mit einem Unternehmenskauf verbunden sind, sondern vielmehr daran, dass die internationalen Geschäftspartner das jeweilige Länderrisiko und auch die Denkprozesse des anderen Geschäftspartners falsch einschätzen. Dies liegt sehr oft an kulturellen und den damit verbundenen Denkbarrieren und Denkprozessen, die Treiber des „Ja“ oder „Nein“ zum Abschluss eines Deals sind. Da dem M&A-Anwalt eine wichtige Rolle beim Gesamterfolg der Unternehmenstransaktion zukommt, muss er den gesamten Prozess so steuern und moderieren, dass die durch die Zugehörigkeit eines Geschäftspartners zu einer bestimmten Kultur vorprogrammierten Denkprozesse die Gesamtlage der Transaktion nicht negativ verzerrt und beeinflusst. Hierzu gehören auch Soft Skills, die der internationale M&A-Anwalt mitbringen muss, um die Gewohnheiten der Geschäftspartner einzuschätzen.

Nähere Informationen über die Kanzlei Paul Hastings:

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Hard Skill-Praxisbeispiel: Bilanzierungsvorschriften, Steuerrisiken Hierzu möchte ich gerne einige Beispiele aus meiner Praxis berichten. Wir beraten in- und ausländische Mandanten (Deutschland, USA) insbesondere bei Akquisition in der Türkei. Das heißt dann, dass uns ein deutsches oder ein internationales Unternehmen beauftragt, den M&A-Prozess zum Kauf der türkischen (Ziel-)Gesellschaft federführend zu begleiten. Üblicherweise wird insbesondere auch eine Legal Due Diligence durchgeführt, in der geprüft wird, ob besondere rechtliche Risiken bei der (Ziel-)Gesellschaft bestehen, die die geplante Transaktion für die Käuferin nicht mehr attraktiv machen oder Auswirkungen auf den angenommenen Kaufpreis haben. So lässt sich in einer türkischen Due Diligence sehr oft feststellen, dass die (Ziel-)Gesellschaft rechtliche Risiken aufweist, die typischerweise in Deutschland oder den USA nicht oder nicht in der Form auftreten.

Hierzu gehört insbesondere die Verletzung von Bilanzierungsvorschriften, die zu erheblichen steuerlichen Risiken und Verbindlichkeiten der (Ziel-)Gesellschaft führen können. Für die deutsche Käuferin wird dies ein erhebliches Problem sein, da sie in aller Regel davon ausgeht, dass die Bilanzen richtig erstellt wurden. Das Steuerrisiko bei der türkischen (Ziel-Gesellschaft) wird durch die Käuferin oftmals so eingeschätzt, dass dies ein spezielles Einzelfall-Problem der (Ziel-)Gesellschaft ist. In dieser Einschätzung irrt sich die Käuferin und schätzt das Risiko der (Ziel-Gesellschaft) falsch ein, denn das Steuerrisiko ist kein Einzelfallrisiko, sondern ein typisches Risiko bei Unternehmenskäufen in der Türkei.

Unverzichtbar: Moderation der Denkprozesse des Vertragspartners Der kulturell versierte Rechtsanwalt trägt an diesem Punkt die Verantwortung dafür, die Denkprozesse der Käuferin und der Verkäuferin so zu beeinflussen, dass die Transaktion ungefährdet weitergeführt wird. Mit Blick auf die Käuferin muss er das Risiko schmälern und als typisches Marktrisiko darstellen. Mit Blick auf die Verkäuferin muss er die Verkäuferin darauf aufmerksam zu machen, dass das Steuerrisiko für (westliche) Unternehmen schwer akzeptabel ist und entsprechend unternehmensintern bei der Verkäuferin verdaut werden muss. Diese Moderation der Denkprozesse der Vertragspartner wird nur gelingen, wenn man sich in die jeweils kulturellen Gepflogenheiten der Vertragspartner einfühlt. Doppelkulturell geprägte Anwälte sind hier besonders gefragt und in der Verantwortung.

Soft Skill-Praxisbeispiel: Verpflegung Ich möchte auch noch ein anderes Beispiel aus der Praxis anführen. Wir haben eine chinesische Käuferin bei dem Kauf eines deutschen Unternehmens (mit-)beraten. Der Deal gilt als eine der größten Transaktionen eines chinesischen Käufers in Deutschland. Neben den rechtlichen Problemen, die gewiss aufgetaucht sind und auch zutreffend gegenüber den Geschäftspartnern kommuniziert werden mussten, fragte ich die chinesische Mandantin, was denn besonders positiv oder negativ bei der Transaktion aufgefallen ist. Prompt antwortete die Mandantin, dass leider zu selten bis gar nicht chinesisches Essen bei den Verhandlungen und Gesprächen serviert wurde. Und ein hungriger Magen sei nicht gut für wichtige Entscheidungen. Der internationale Anwalt muss auch hieran denken und sich in die Essgewohnheiten der Vertragspartner einfühlen. Denn auch die Verköstigung der Vertragspartner, gerade bei langen Verhandlungen, ist ein wichtiger Baustein für den Geschäftserfolg.

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Beitrag | Voller | Zamorano: Auf besonderem Wege zum europäischen Anwalt

Auf besonderem Wege zum europäischen Anwalt Neue Karrierechancen in Europa

Dr. Thomas Voller, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, ist Gründer von Voller Rechtsanwälte. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und auf diesem Gebiet überwiegend international tätig. Daneben ist er Wirtschaftsmediator und Gründungspartner von EuroCollectNet.

Die zunehmende Globalisierung fordert vom juristischen Arbeitsmarkt eine Anpassung der Denkweise. Anwälte betreuen immer mehr Mandanten aus anderen EU Mitgliedstaaten und dem sonstigen Ausland. Die Wirtschaft wird europäischer, und globaler und die Betreuung dieser internationalen Geschäfte lag traditionell in erster Linie bei den Großkanzleien. Inzwischen wird über die Europäische Union zumindest bei deren Mitgliedern das Recht angeglichen, und das Verständnis für andere Rechtsordnungen wird für den Anwaltsberuf zwingend. Darüber hinaus wird der Mittelstand mehr und mehr international tätig, der Austausch der Waren über die Ländergrenzen hinweg nimmt permanent zu. Beim Lösen von internationalen Rechtsfragen bedienen sich heute Anwälte der Kooperation mit ausländischen Kanzleien. Kleine und mittelständische Kanzleien profitieren von der Globalisierung und schlagen inzwischen neue Wege ein, um den Erfordernissen gerecht werden zu können. Diese neue Realität sollte mit ihren vielfältigen Auswirkungen zum Vorteil der europäischen Anwaltschaft wahrgenommen werden. Es ergeben sich zusätzliche Karrierechancen: EU-Rechtsanwälte können unter bestimmten Voraussetzungen zur Rechtsanwaltschaft eines anderen europäischen Landes zugelassen werden. Die Klientel lässt sich über die Grenzen hinweg erweitern, während innerhalb der Grenzen häufig der Markt stagniert.

Ein europäisches Beispielsnetzwerk: ECN Christian Zamorano, spanischer Rechtsanwalt, z. Zt. Frankfurt am Main, arbeitete nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Autónoma de Madrid zunächst in der im Bankensektor tätigen Anwaltssozietät Transcom Worldwide S.L., Madrid. Danach betätigte er sich in Irland für die auf den Wirtschaftssektor spezialisierte Kanzlei LK Shields. Im Rahmen der Vorbereitung auf die Zulassungsprüfung als deutscher Rechtsanwalt strebt er eine Vertiefung im Bereich des Internationalen Wirtschaftsrechts an.

Als praktisches Beispiel sei das europäische Netzwerk EuroCollectNet (ECN) genannt. Gegründet wurde es im Jahr 2008, und es beschränkt sich auf einen Berufsträger pro europäischem Land. Gemeint ist das geographische Europa, nicht lediglich die EU. Hinter diesen inzwischen 35 Anwältinnen und Anwälten stehen deren Büros mit knapp 1000 weiteren Anwälten. Hinsichtlich der zweimal jährlichen Treffen besteht Anwesenheitspflicht. Dadurch entsteht eine so enge Zusammenarbeit der 35 Kolleginnen und Kollegen, dass sie derjenigen in großen internationalen Sozietäten zumindest entspricht. Für Mandanten wird die Arbeit über die Grenzen damit unproblematisch, denn in der Regel spricht man mit dem Partner im eigenen Lande, der dann die interna­ tionalen Probleme mit seinem auswärtigen Kollegen lösen kann. Die gemeinsame Sprache dazu ist Englisch.

Berufliche Voraussetzungen Als gebürtiger Deutscher, der in Spanien aufgewachsen ist, war für mich (Christian Zamorano, Anm. d. Schriftltg.) seit Beginn meines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universidad Autónoma de Madrid stets klar, dass ich Deutschland in meine beruflichen Zukunftspläne einbeziehen würde. 10

Dieser Wunsch wuchs vor allem mit dem in Spanien begonnenen beruflichen Werdegang als spanischer Rechtsanwalt, als ich als einziger Deutschsprachiger in einer mittelständischen Anwaltssozietät, Transcom Worldwide, SL, für Bankenrechtsfragen mit den Schwerpunkten Zivil- und Gesellschaftsrecht tätig war. Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge und ähnliche Dokumente wurden mir vom Kunden in deutscher Sprache übermittelt, geprüft und überarbeitet habe ich sie auf Spanisch. Mir wurde die wachsende Bedeutung der deutschen Sprache neben der englischen und spanischen im internationalen Recht bewusst.

Aufenthalt in Dublin: Englisch als „Must“ Im Rahmen eines Leonardo Da Vinci-Stipendiums der spanischen Anwaltskammer wurde ich dann Paralegal in der Bankenabteilung der renommierten Dubliner Kanzlei LK Shields. Dort konnte ich meine Englischkenntnisse über sechs Monate hin weiter ausbauen und perfektionieren. Natürlich war mein Aufgabenbereich als spanischer Rechtsanwalt auf Grund der nur rudimentären Kenntnisse des angloamerikanischen Rechtssystems beschränkt. Dennoch konnte ich Aufgaben wie die Analyse und das Ausfüllen der Templates von unterschiedlichen Vereinbarungen, Urkunden und Gesellschaftsdokumenten übernehmen. Desweiteren gehörte auch das Verfassen von Korrespondenz mit Kanzleien der Gegenparteien sowie mit Behörden – beispielsweise dem Handelsregister und dem Grundbuchamt – zu meinen Aufgaben.

Einsatzbereitschaft ist nicht dasselbe wie Einsetzbarkeit Zurzeit bereite ich mich auf die Zulassungsprüfung als deutscher Rechtsanwalt vor und absolviere parallel ein Praktikum in der mittelständischen Kanzlei Voller, die auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert ist. Über das beschriebene Netzwerk ECN, das auf diese Kanzlei zurückgeht, bin ich an vielen Fällen beteiligt, in denen Sprachkenntnisse von großem Vorteil sind. Für mich wird die Internationalisierung der Anwaltschaft bei jedem Schritt mehr und mehr zur Realität. Die Zahl der ausländischen Anwälte, die in einem anderen EU- Land tätig sind, steigt von Jahr zu Jahr. Wird die zunehmende Ein- und Auswanderung von Rechtsanwälten in die bzw. aus den EU- Länder(n) die Harmonisierung des Rechtssystems beschleunigen? Werden Mandanten zukünftig davon profitieren, dass ihre Angelegenheiten trotz Grenzüberschreitung von ein und demselben Rechtsanwalt vertreten werden können? Wird Europa gar über das Recht zur Einheit? Wird es in Zukunft gar den europäischen Anwalt geben?

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Jung | Ristelhuber: Netzwerk statt Auslandsbüro | Beitrag

Netzwerk statt Auslandsbüro Die Internationalisierung im großen Anwaltsmittelstand Anwälte folgen der Internationalisierung der Märkte Ein Büro in Brüssel schmückt ungemein. Allein: Wer besetzt es und was ist dort zu tun? Aus Sicht einer großen, aber letztlich noch mittelständisch geprägten Anwaltskanzlei stellt sich die Frage der Internationalisierung natürlich nicht allein aus Imagegründen. Doch ist die Gründung und der Unterhalt eines ausländischen Büros mehr noch als für die wirklich „Großen“ ein Spagat zwischen knappen finanziellen und personellen Ressourcen einerseits und der Notwendigkeit, die Mandanten auch im Ausland begleiten zu können, andererseits. In der wirtschaftsberatenden Tätigkeit ist ein ungebrochener Trend zur Internationalisierung nicht zu verkennen. Neue Länder und Märkte bieten neue Chancen. Unternehmen möchten Ihre Vertriebssysteme daher in allen zentralen Absatzländern absichern, steueroptimierte Gesellschaftsgestaltungen unter Berücksichtigung des internationalen Steuerrechts wählen oder ihre Marken und Produktgestaltungen weltweit effektiv absichern. Diesen Herausforderungen und Bedürfnissen der Mandantschaft muss sich natürlich auch eine größere mittelständische Kanzlei stellen und dafür ein effizientes, schnelles und funktionierendes System anbieten, um die speziellen Anforderungen in diesem Bereich zu erfüllen.

Kommunikatoren und Netzwerker Eine anerkannte Stärke von Rechtsanwälten gegenüber anderen Berufsgruppen liegt oftmals darin, gute Kommunikatoren und Netzwerker zu sein. Dies beginnt mit dem ersten eigenen Netzwerk über fortbestehende Kontakte aus der Universitätszeit – man wundert sich, wie viele Studienfreunde später in interessanten Positionen oder gar Schlüsselpositionen für eine Mandatsvergabe tätig sind. Später entwickeln sich die Kontakte dann über Mandatsbeziehungen und Empfehlungen bis hin zu einem virtuelle Netzwerk im Bereich Social Media. Ein Beispiel dafür ist XING, wo man sich als Moderator entsprechender Gruppen und Foren weiter effektiv vernetzen kann. Führt man beide vorgenannten Aspekte zusammen, kann eine Lösung für die geschilderten Anforderungen in der Gründung eines internationalen Netzwerks liegen. Derartige Netzwerke existieren bereits recht zahlreich, wobei sie sich in ihrer Organisation deutlich unterscheiden können. Grundsätzlich ist die Differenzierung zwischen denjenigen Netzwerken geboten, denen in einem Land nur ein Partner ange-

hört und denjenigen, die eine solche Begrenzung nicht kennen. Letztere laufen Gefahr, zu einem „Adressenfriedhof“ zu verkommen. Erstere riskieren, durch die Unterschiede im Mandantenstamm und bei den Spezialisierungen der Anwälte, die wechselseitigen Bedürfnisse nicht zufriedenstellend beantworten zu können. Zudem verliert ein solches Netzwerk mit Ausscheiden eines Mitglieds unmittelbar ein ganzes Land, was bei mehreren Mitgliedern in einem Land nicht passieren kann.

Ein Beispielsnetzwerk: IUROPE Die Kanzlei CBH ist Mitglied in dem Netzwerk IUROPE, und damit in einem Netzwerk, das auf der exklusiven Organisation „ein Land, ein Mitglied“ basiert. IUROPE ist eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Dies ist die erste gesellschaftsrechtliche Unternehmensform, die auf originärem europäischen Recht basiert. Die Gesellschaftsform entstammt dem französischen Recht und hat als wesentliches charakteristisches Merkmal, dass sie die Tätigkeit ihrer Mitglieder koordiniert statt diese Tätigkeit selbst auszuüben. Ursprünglich war z. B. Airbus Industries ebenfalls in dieser Gesellschaftsform organisiert. Mitglieder kommen aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland. Die Mitgliedskanzleien haben eine ähnliche Größe, auch wenn aufgrund unterschiedlichen Wachstums und unterschiedlicher Spezialisierungen Größenunterschiede vorhanden sind. Die Mitglieder sind alle mittelständisch geprägt, sowohl was die eigene Größe angeht als auch den Mandantenstamm. Daneben gibt es Prefered Partner, unter anderem in den USA und Großbritannien. – Die Organisation ist „schlank“, d. h. es gibt keine angestellten Geschäftsführer oder ein ­Sekretariat. Das Board setzt sich aus entsandten Mitgliedern der Partnerkanzleien zusammen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Brüssel, beim belgischen Mitglied von IUROPE. Das Board trifft sich regelmäßig, daneben findet einmal jährlich ein dreitägiges Treffen bei einem der Mitglieder statt. Diese Treffen dienen auch dazu, die jüngeren Anwälte an das Netzwerk heranzuführen, den Austausch mit ausländischen Kollegen zu ermöglichen und Arbeitskontakte zu knüpfen. Diese Veranstaltungen dienen dabei dem fachlichen ebenso wie dem persönlichen Austausch. Dazu gehören Teambildungsveranstaltungen, Diskussionsgruppen aber auch eine festliche Abendveranstaltung.

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Dr. Ingo Jung, Rechtsanwalt, Köln, ist nach Studium und Promotion in Göttingen seit 1996 Rechtsanwalt bei Cornelius Bartenbach Haese­ m ann & Partner (CBH). Der Fachanwalt für Gewerb­lichen Rechtsschutz ist Partner im Bereich Geistiges Eigentum. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und an der an der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster.

Johannes Ristelhuber, Rechtsanwalt, Köln, ist ebenfalls für CBH tätig. Nach der Ausbildung zum Versicherungskaufmann absolvierte er Studienjahre in Köln und Aix/Marseille und bestritt sein Referendariat in Köln und London. Seit 1995 ist er Rechtsanwalt, außerdem ist er Maître en droit. Seine fachlichen Schwerpunkte sind Handels- und Gesellschaftsrecht.

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bEitrag | Jung | Ristelhuber: Netzwerk statt Auslandsbüro Nähere Informationen über die Kanzlei CBH:

Kanzleien in Deutschland Eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte 15. Auflage 2014, ca. 1.500 S., geb., ca. 129,– € ISBN 978-3-8487-0661-7

In einer mittelständischen Kanzlei mit einem ebensolchen Mandantenstamm ist die Arbeit national geprägt. Gleichwohl besteht auch hier die Möglichkeit und Notwendigkeit zu internationaler Arbeit – je nach Rechtsgebiet durchaus bis zu einem Drittel der gesamten Tätigkeit. Wenigstens eine Fremdsprache sollte deshalb beherrscht werden; zumeist werden zwei Fremdsprachen von denjenigen gesprochen, die in IUROPE „vernetzt“ sind. Dann besteht auch in einem solchen Netzwerk die Möglichkeit, vorübergehend ins Ausland „versetzt“ zu werden, also beispielsweise ein Vierteljahr in Paris, Barcelona oder den USA zu arbeiten.

Anwaltsmittelstand widerspricht nicht Internationalität Wer sich für eine Anwaltskanzlei im Mittelstand entscheidet, muss daher auf Internationalität nicht verzichten. Auch hier besteht die Möglichkeit, mit und für internationale Mandanten zu arbeiten, und zwar im Inland wie im Ausland. Ein gutes Netzwerk kann hier Plattform für beides sein.

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m it v ielen facetten Weil, Gotshal & Manges LLP ist eine der weltweit führenden Anwaltskanzleien mit 20 Standorten in den USA, Asien und Europa. Unsere Mandanten profitieren sowohl von der internationalen Ausrichtung der Sozietät als auch von der hervorragenden Positionierung am deutschen Markt in den Bereichen Private Equity, Mergers & Acquisitions, Finance, Tax, Litigation und Restructuring. Sie suchen eine interessante sowie anspruchsvolle Tätigkeit in einem Arbeitsumfeld mit überdurchschnittlichen Entwicklungsmöglichkeiten und ausgeprägtem Teamgeist? Dann starten Sie Ihre Karriere bei uns!

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Lauda: „Metropolregionen fühlen sich zueinander hingezogen“ | Interview

„Metropolregionen fühlen sich zueinander hingezogen“ Rechtsanwalt Dr. Rudolf Lauda ist Hauptgeschäftsführer der mit über 18.000 Berufsträgern zweitgrößten deutschen Anwaltskammer, der RAK Frankfurt a. M. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören ihr alle im Kammerbezirk ansässigen Anwälte an – das sind nahezu hessischen Kolleginnen und Kollegen. Verhältnismäßig viele unter ihnen sind auch im internationalen Mandats­ geschäft tätig. Im Gespräch mit Karriere im Recht äußert sich Lauda u.a. zu den Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Kammer in diesem Bereich. Herr Lauda, in welche Länder unterhält die Rechts­ anwaltskammer Frankfurt a. M. Auslandsverbin­ dungen? Unsere bilateralen Kooperationsvereinbarungen schließen wir nicht mit nationalen Anwaltsorganisationen ab – das wäre die falsche Ebene. Stattdessen sind unsere Partner regionale Anwaltsorganisationen, die wie die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Kollegenschaft bestimmter Regionen umfassen. Solche Kooperationsvereinbarungen unterhalten wir zur Zeit mit 35 Partnern weltweit. Ein Schwerpunkt liegt sicherlich in den europäischen Kernländern, aber wir haben auch Vereinbarungen mit Anwaltsorganisationen in China, Japan, Vietnam, oder in den USA geschlossen, aber auch mit Brasilien, Namibia und der Türkei und Israel. Sind das in erster Linie Verbindungen in bestimmte Metropolen, in denen ebenfalls viel internationales Anwaltsgeschäft stattfindet? Es liegt auf der Hand, dass sich die Metropolregionen zueinander hingezogen fühlen. Sie haben ein vergleichbares Wirtschaftsumfeld und damit ihre anwaltlichen Mitglieder vergleichbare Themen. Aus diesem Grunde haben sich auch in einem „Club“ der World City Bar Leaders (WCBL) die Präsidenten der großen Wirtschaftsregionen dieser Welt zusammengeschlossen. Da müssen ja nicht die Präsidenten von Chicago und Frankfurt jeder für sich das Rad neu erfinden, sondern jeder kann von dem anderen profitieren. Vielleicht nenne ich am besten ein paar Beispiele für solche Partnerstädte: Barcelona, Lyon, Birmingham, Mailand, Istanbul, Moskau, Peking, Tokio, Chicago. Sie sehen also, wenn die Anwälte der Wirtschaft in diese Metropolen folgen, dann folgen auch die Anwaltsorganisationen ihren Anwälten durch Kooperationsvereinbarungen.

Wie kommen diese Verbindungen zustande, wer ergreift da normalerweise die Initiative? Die Funktionäre zweier Anwaltsorganisationen mögen vielleicht die Initiative entwickeln. Es gibt genug Gelegenheiten, sich auf den traditionellen Veranstaltungen der Kammern zu treffen. Aber solche Verbindungen können nur effizient gelebt werden, wenn sich darüber hinaus Kollegen engagieren, die in dem jeweiligen bilateralen Verhältnis auch ihren anwaltlichen Schwerpunkt haben und in beiden Rechtssystemen und beiden Sprachen zu Hause sind. Will man aber ein nachhaltiges Kooperationsverhältnis schaffen, das der Kollegenschaft beider Partnerstädte Hilfen anbieten kann, wird man die zentrale Organisation eines solchen Verhältnisses durch die Kammer aufbauen müssen. Hieran haben wir in Frankfurt in den letzten Jahren seitens der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer gearbeitet. In Zukunft brauchen wir dringend die Mitarbeit von Kollegen, auch sehr gerne jungen Kollegen, die sich in einem solchen bilateralen Verhältnis engagieren wollen.

Dr. Rudolf Lauda, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, arbeitet seit 1982 mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt in der deutsch-italienischen Kanzlei Dolce.Lauda. Seit 1986 führt er die Geschäfte der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. In Rahmen dessen obliegt ihm der Aufbau der umfangreichen internationalen Beziehungen der Kammer Frankfurt.

Inwieweit stimmen Sie sich hier mit der Bundes­ rechtsanwaltskammer ab? Es gibt eigentlich keinen Abstimmungsbedarf. Die Kollegenschaft in Frankfurt ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und nicht der Dachorganisation der Regionalkammern. Die Bundesrechtsanwaltskammer kann gerne auf der Ebene mit anderen nationalen Anwaltsorganisationen oder multinationaler Anwaltsorganisation internationale Berufsrechtspolitik betreiben. Sie kann aber nicht ein Austauschprogramm von jungen Praktikanten z. B. zwischen Madrid und Frankfurt organisieren. Sie hat nicht die Möglichkeit, die Mitglieder der Bar Association in New York und die Mitglieder der Kammer in Frankfurt gegenseitig über interessante Fortbildungsveranstaltungen zu informieren und Dergleichen. Die konkrete Zusammenarbeit von Rechtsanwälten in Frankfurt und Abogados in Madrid kann nur durch die Regionalorganisationen organisiert werden. Nur sie können anhand ihrer Marktkenntnisse letztlich ihre Mitglieder mobilisieren – im Beispielsfall also das Collegio in Madrid und die Kammer in Frankfurt. Wer profitiert in erster Linie von diesen Joint Ven­ tures: Eher größere oder eher kleinere Sozietäten? Die sowieso schon global operierenden Großkanzleien haben ihre eigenen internationalen Netzwerke,

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Interview | Lauda: „Metropolregionen fühlen sich zueinander hingezogen“ ihre eigenen Austauschprogramme und das Knowhow in grenzüberschreitenden Angelegenheiten. Wenn wir eine nutzbringende Verbindung ins Ausland stiften können, dann am ehesten dort, wo die Arbeit mit einem bestimmten anderen Rechtssystem noch nicht zum Alltag geworden ist – und das Netzwerk zu einer der genannten Metropolregionen eben noch nicht vorhanden ist. Es wird also eher die „kleinere Sozietät“ sein, der unsere Verbindungen helfen. Sie kann damit einen gewissen Wettbewerbsnachteil im internationalen Geschäft dadurch ausgleichen, dass sie z. B. durch unseren Bibliotheksdienst mit dem Collegio in Barcelona an spanische Literatur kommt.

Arbeit an Fällen selbst obliegt ausschließlich den Kanzleien. Die Kammer Frankfurt hatte sich immer bemüht, ausländischen Praktikanten in begleitenden Seminaren auch eine „theoretische“ Hinführung zum deutschen Berufsrecht anzubieten. Das machen auch umgekehrt die ausländischen Partner, soweit es möglich ist. Wenn Sie zur Themenkombination Internationali­ sierung und Nachwuchsförderung drei Wünsche freihätten: Wie sähen die aus? 1. Die Ressourcen unserer Mitglieder, die bereits in internationalen Zusammenhängen erfolgreich tätig sind, für Kooperationen mit bestimmten Frankfurt a.M. Skyline

Welche Möglichkeiten gibt es, den Kanzleinach­ wuchs einzubinden? Die heute oft vorhandene Sprachkompetenz junger Kollegen – eben nicht nur im Englischen, sondern auch in einer anderen dritten Sprache – sollte unbedingt in die Gestaltung solcher Kooperationsverhältnisse eingebracht werden. Jede Kanzlei ist willkommen, die bereit ist, Praktikumsplätze für junge Kollegen aus Spanien, Istanbul, Italien etc. für drei Monate zu stellen. Umgekehrt sind wir in der Lage, nach Rücksprache mit den ausländischen Anwaltsorganisationen dortige Praktikumsplätze zu vermitteln. Bildet die RAK Frankfurt unmittelbar juristische Praktikantinnen und Praktikanten bzw. Referenda­ rinnen und Referendare mit Auslandsbezügen aus? Die Kammern Mailand, Barcelona, Frankfurt und andere haben sich vorgenommen, ein für alle gemeinsam gültiges System für den gegenseitigen Austausch junger anwaltlicher Praktikanten zu formulieren und ins Leben zu rufen. Dies kann allerdings nur darauf ausgerichtet sein, Praktikumsplätze unter bestimmten Voraussetzungen zu vermitteln, nicht hingegen in eigener Regie der Kammern durchzuführen. Die Ausbildungsarbeit in der praktischen

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Partner heben zu können. Internationale Freundschafts- und Kooperationsverhältnisse auf dieser Ebene können nur mit Leben gefüllt werden, wenn sie auf vielen Schultern getragen werden. 2. Der Austausch junger Praktikanten neigt derzeit etwas dazu, eine Einbahnstraße aus dem Ausland – z. B. Spanien – in Richtung Frankfurt zu werden. Die Bereitschaft junger Anwälte aus unserem Bezirk, sich für ein dreimonatiges Praktikum nach Lyon oder Barcelona oder Verona vermitteln zu lassen, sollte gesteigert werden können. 3. Grenzüberschreitende Tätigkeit zwischen zwei Rechtssystemen ist nicht nur rechtsvergleichende Tätigkeit, sondern auch immer interkulturelle Tätigkeit. Die Vorbereitung hierauf spielt in der Hinführung zum Anwaltsberuf bislang eine untergeordnete Rolle. Den Anwaltsorganisationen sollten es auf der Ebene ihrer Kooperation gelingen, gemeinsame Veranstaltungen und Seminare zu gestalten, die dieses Defizit verringern helfen. Herr Dr. Lauda, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Die Fragen stellte KiR-Redaktionsleiterin Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung

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Wir suchen Verstärkung: = Passt das zu Ihnen? Verbinden Sie außerordentliches juristisches Wissen mit unternehmerischem Denken und Leidenschaft? Brennen Sie darauf, sich zur Unternehmerpersönlichkeit zu entwickeln und die Zukunft der Sozietät mitzugestalten? Mit Herz, Verstand und guter Laune? Wünschen Sie sich eine Atmosphäre, in der die Zusammenarbeit Spaß macht und niemand zum Lachen in den Keller geht? Und das in einer Sozietät, die mit und für Mandanten auf der ganzen Welt unterwegs ist, von Finnland bis Südafrika, von Kalifornien bis Indonesien? Gut, dann verbindet Sie schon viel mit uns – vielleicht Ihren zukünftigen Kolleginnen und Kollegen. Wir freuen uns immer über Verstärkung. Mehr über eine Karriere bei uns finden Sie unter www.fgvw.de. Oder Sie wenden sich direkt an uns: Carsten Laschet, carsten.laschet@fgvw.de und Dr. Barbara Mayer, barbara.mayer@fgvw.de.

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bEitrag | Müller: Law – Made in Germany

Law – Made in Germany wie kam es zum bündnis für das deutsche recht?

Dr. Werner Müller, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, war viele Jahre lang Prinzipal und ist seit Juli 2012 Of Counsel bei Baker & McKenzie. Von Anfang an hat er sich auf die streitige Anwaltstätigkeit konzentriert. Er ist aktives Mitglied einer Initiative deutscher Industrieverbände, die das Ziel verfolgt, die AGB-Kontrolle für den unternehmerischen Geschäftsverkehr weniger starr zu gestalten.

Das Projekt „Law – Made in Germany“ verdankt seine Entstehung der englischen Konkurrenz. Im Herbst 2007 erschien eine Broschüre der Law Society – das ist die berufsständische Organisation der englischen Anwälte –, in der unter der Überschrift „The Jurisdiction of Choice“ für das englische Recht geworben wurde. Die deutschen Anwälte waren aufgeschreckt. Im Frühjahr 2008 veröffentlichte das Anwaltsblatt unter dem Titel „Der Kampf ums anwendbare Recht“ den „offenen Brief eines Anwalts an die Bundesjustizministerin“ (Triebel, AnwBl 2008, 305). Der Ball wurde aufgegriffen. In einem BMJ-Newsletter vom 27. Oktober 2008 wurde mitgeteilt, dass Frau Zypries, die damalige Bundesjustizministerin, mit den Berufsorganisationen der Justiz und der Anwaltschaft ein „Bündnis für das deutsche Recht“ geschlossen habe; „die Globalisierung hat zu einem Wettbewerb bei der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit geführt.“ Wenig später erschien die Hochglanzbroschüre „Law – Made in Germany“. Das Projekt läuft weiter, auch jenseits der deutschen Grenzen, z. B. in Prag und in Bratislava (AnwBl 2013, 758).

Rechtsanwälten der Klägerseite missbraucht werden. Es gibt keine Discovery, die den Prozessgegner in schier unbegrenzter Form zur Vorlage von Urkunden verpflichtet. Last not least kennt die deutsche Rechtsordnung keinen Strafschadensersatz (Punitive Damages), der den Beklagten in unerträglicher Weise belastet. Nicht unerwähnt bleiben sollen schließlich die öffentlichen Register, die ohne großen Zeit- und Kostenaufwand Rechtssicherheit gewährleisten. Ein Blick in das Handelsregister gibt Auskunft über die Vertretungsbefugnis einer Gesellschaft; es bedarf keiner teuren Legal Opinion. Das Grundbuch zeigt den Eigentümer eines Grundstücks und die Belastungen; eine Title Insurance für den Erwerber ist unnötig.

Die Stärken des deutschen Rechts Das deutsche Rechts- und Gerichtssystem hat in der Tat elementare Stärken, vor allem auch im Vergleich zum englisch oder amerikanisch geprägten Common Law.

Nähere Informationen über die Kanzlei Baker & McKenzie:

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Zunächst ist das kodifizierte deutsche Recht vergleichsweise leicht feststellbar und vorhersehbar. Mit dem Gesetzestext und einem Kommentar lassen sich die meisten Fragen rasch und zuverlässig klären. Der am Case Law orientierte Anwalt in England oder in den USA kann auch Standardfragen oft erst nach einer zeitraubenden Recherche beantworten. Außerdem wird der deutsche Zivilprozess vom Gericht gesteuert, das die aus seiner Sicht relevanten Sachund Rechtsfragen mit den Parteien erörtern muss (§ 139 ZPO). So können die Parteien ihren Vortrag frühzeitig auf die Themen konzentrieren, die für die Entscheidung des Gerichts relevant sind. Das spart Zeit und Kosten. Der angelsächsische Prozess, der die Verfahrensherrschaft den Parteien überlässt, kann leicht ausufern. Einige Elemente, die wir aus angelsächsischen Rechtsordnungen kennen und die wir als Fehlentwicklungen betrachten, gibt es überdies im deutschen Rechtssystem nicht. So gibt es keine Sammelklagen, wie sie in den USA üblich sind und die allzu oft von den

Die schwächen des deutschen rechts In der Hochglanzbroschüre für „Law – Made in Germany“ werden keine Schwächen des deutschen Rechtssystems genannt. Aber die gibt es, und an dieser Stelle sollen sie nicht verschwiegen werden, denn „Law – Made in Germany“ wird nur geringen Erfolg haben, wenn wir diese Schwächen nicht angehen. Die wahrscheinlich größte Stärke der angelsächsischen Rechtsordnungen ist die englische Sprache – die Lingua franca moderna. Wir müssen uns eingestehen, dass die weitaus weniger verbreitete deutsche Sprache eine Schwäche der deutschen Rechtsordnung ist. Diese „Schwäche“ wollen und können wir nicht beseitigen. Aber wir können sie dadurch entschärfen, dass die von allen Bundesländern unterstützte Initiative,

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Müller: Law – Made in Germany | Beitrag Kammern für internationale Handelssachen mit Englisch als Gerichtssprache zu schaffen, realisiert wird (vgl. Salger, AnwBl 2012, 40). Verträge, die von deutschen Juristen nach deutschem Recht ausgearbeitet werden, sind sodann in der Regel erheblich kürzer als entsprechende Verträge nach englischem oder amerikanischem Recht. Idealtypisch beschränkt sich der deutsche Vertrag auf die aus Sicht der Vertragsparteien wesentlichen Elemente und verweist ansonsten auf das kodifizierte Recht. Der englische oder amerikanische Vertrag geht weitaus stärker in die Details und enthält zahlreiche Regelungen, die sich für den deutschen Juristen aus dem Gesetz ergeben. Man stelle sich vor, dass ein indonesisches Staatsunternehmen mit einem deutschen Lieferanten einen Vertrag über die Herstellung eines Großkraftwerks schließt. Der deutsche Auftragnehmer legt einen eher kurzen Vertragsentwurf vor, der nur die wesentlichen Vereinbarungen enthält und ansonsten auf das deutsche Recht verweist. Wenn der indonesische Besteller fragt, wie das deutsche Recht bestimmte Konstellationen regelt, dann muss der deutsche Lieferant das deutsche Recht erklären. Das ist mühsam und wird die beteiligten Personen oft überfordern. Da hat es der englische Lieferant leichter, der einen voluminösen Vertrag vorlegt, in dem (fast) alle denkbaren Situationen im Detail geregelt sind. Da sieht der indonesische Besteller im Vertrag, was ihn unter den oder jenen Umständen erwartet, und das gefällt ihm besser als der Verweis auf das deutsche Recht. Deutsche Juristen sind nicht ganz zu Unrecht stolz auf den kurzen, knackigen Vertrag nach deutschem Recht, den man auf Anhieb leicht versteht. Im internationalen Geschäftsverkehr, insbesondere bei Großprojekten, ist das aber eher eine Schwäche. Für den Bereich sollten wir uns von dem alten Ideal des kurzen, knackigen Vertrags verabschieden und uns wohl oder übel an dem englisch-amerikanischen Typ des voluminösen Detailvertrags orientieren. Aber einfach beseitigen können wir diese in der deutschen Rechtstradition verwurzelte „Schwäche“ nicht.

Die starre AGB-Kontrolle insbesondere Eine ganz andere Schwäche ist die starre Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die deutschen Gerichte (vgl. Müller, BB 2013, 1355). Der Regierungsentwurf zum AGB-Gesetz von 1975 ver-

langte für den unternehmerischen Geschäftsverkehr ausdrücklich eine im Vergleich zum Verbraucherschutz „stärkere Elastizität“. Der BGH hat das ignoriert und misst den für Verbraucherverträge geltenden Klauselverboten in §§ 308 f. BGB eine „Indizwirkung“ für den unternehmerischen Geschäftsverkehr bei. Außerdem schraubt der BGH die Schwelle der Individualvereinbarung so hoch, dass heutzutage fast alle Verträge AGB-Charakter haben. Damit ist die Vertragsgestaltungsfreiheit auch für den unternehmerischen Geschäftsverkehr extrem eingeschränkt. Ein namhafter deutscher Jurist sagte kürzlich: „Das Vertragsrecht ist tot“. Leicht modifiziert würde ich sagen: Im deutschen Recht gibt es keine echte Vertragsgestaltungsfreiheit mehr. Law – Made in Germany verschließt die Augen vor dieser Schwäche des deutschen Rechts, und das ist der maßgebliche Grund dafür, dass die Initiative kaum Unterstützung durch die deutsche Wirtschaft findet. Adressaten der Initiative sind international tätige Unternehmen. Die aber sind nicht bereit, das deutsche Recht zu wählen, solange die starre AGB-Kontrolle für den unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht überwunden ist. Bevorzugte Alternativen sind insbesondere das Schweizer und das englische Recht. Parallel zu „Law – Made in Germany“ hat sich im Jahre 2008 eine Initiative gebildet, die sich für eine weniger starre AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr einsetzt. Der deutsche Juristentag hat dazu im September 2012 eine Änderung des Gesetzes verlangt. Inzwischen hat das Bundesjustizministerium ein Gutachten zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Aus der Sicht von „Law – Made in Germany“ kann man diesen Bemühungen nur Erfolg wünschen.

Conclusio Law – Made in Germany ist eine richtige und wichtige Initiative. Wenn das soeben geschilderte AGBThema nicht mehr ignoriert wird, dann wird die Initiative auch von der deutschen Wirtschaft aktiver unterstützt werden. Wenn wir die Position des deutschen Rechts in der Welt stärken wollen, dann müssen die deutschen Juristen aber auch bereit sein, in die Welt hinauszugehen. Immer wieder zeigt sich, dass Engländer und Amerikaner – historisch bedingt – mehr Pioniergeist haben als Deutsche. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989 waren amerikanische und englische Juristen frühzeitig dabei, den osteuropäischen Ländern beim Aufbau eines marktorientierten Rechtssystems zu helfen. Die deutschen Juristen hinkten hinterher. In einer globalisierten Welt können gerade die jungen deutschen Juristen vom Pioniergeist der Engländer und Amerikaner lernen. Der Initiative „Law – Made in Germany“ wäre dadurch vielleicht am meisten geholfen.

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Interview | Bauer: „Nicht jeden reizt ein unkrautfreier Garten“

„Nicht jeden reizt ein unkrautfreier Garten“ Eva Bauer ist stellvertretender Chefsyndicus der Abteilung Recht & Compliance der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Im Gespräch mit Karriere im Recht äußert sich die Volljuristin und gelernte Bankkauffrau zur Verwirklichung von Traumberufen, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der Bedeutung der juristischen Nachwuchsförderung. Eva Bauer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main, ist stellvertretender Chefsyndikus in der Abteilung Recht & Compliance der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Nach ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau absolvierte sie ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Regensburg. Zu ihren beruflichen Stationen gehören die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA), die ABN AMRO Bank und die Delbrück Bethmann Maffei AG. Im Januar 2009 wechselte sie zu der damals neu gegründeten FMSA.

Frau Bauer, es heißt „Syndicus“, auch wenn die Betreffende eine Frau ist – arbeiten Sie in einer Männerwelt? Ich befürchte, die Antwort ist eine typische Juristenantwort: Es kommt drauf an. Ich glaube schon, dass in den Rechtsanwaltskanzleien, Rechtsabteilungen von Banken und in Behörden Frauen grundsätzlich gut vertreten sind. In der Abteilung Recht und Compliance der FMSA etwa stellen Frauen mit vier von sechs Berufsträgern sogar die Mehrheit. Allerdings verschiebt sich dieses Bild nach meinem Eindruck mit aufsteigender Hierarchieebene und in Abhängigkeit vom Rechtsgebiet zu Gunsten der Herren der Schöpfung. Insbesondere die Rechtsbereiche Banking, M&A und Kapitalmarktrecht scheinen mehr Männer als Frauen anzuziehen. Ich erinnere mich an nicht wenige Verhandlungsrunden, bei denen ich die einzige weibliche Teilnehmerin war. Und zu dem Terminus „Syndicus“: Ich vermute, korrekt dekliniert hieße es „Syndica“ (mein Lateinunterricht liegt schon ein paar Jahre zurück). Gegen diese Bezeichnung habe ich mich aber immer gewehrt. Sie klingt für meine Ohren merkwürdig. Zudem finde ich nicht, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau an der in jeder Situation streng korrekten Verwendung der Geschlechtsindikation hängt. Vor Beginn Ihres Jurastudiums haben Sie eine Aus­ bildung zur Bankkauffrau gemacht. War die Arbeit in einem Kreditinstitut Ihr Traumziel? Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass die Entscheidung, vor dem Studium eine Ausbildung zur Bankkauffrau zu absolvieren, zunächst eher vernunfts- als traumgetrieben war. Im Laufe der Ausbildung habe ich allerdings sehr schnell festgestellt, dass mich das vielfältige Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum eines Kreditinstituts und seine Einbettung in das Gesamtwirtschaftsleben sehr reizen und interessieren. Entsprechend habe ich auch im weiteren Berufsleben auf dem dort erworbenen Wissen aufbauen können und bin im bankennahen Bereich geblieben. Ich finde auch, dass dieser Bereich gerade für Juristen enorm spannende, aktuelle und abwechslungsreiche Möglichkei-

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ten bietet. Davon bekommt man schon einen Eindruck, wenn man sich allein die rasante Entwicklung der Bankenregulierung der letzten zehn Jahre ansieht. Nun haben Sie sich ja einen eher außergewöhnlichen Arbeitgeber gesucht. Was geschieht dort genau, und wofür sind Sie selbst zuständig? Ich bin im Januar 2009 zu der damals neu gegründeten FMSA gewechselt. Das ist eine Einrichtung des Bundes, die eigens zum Zweck der Bewältigung der Finanzmarktkrise und deren Folgen ins Leben gerufen wurde. Dort begleite ich seitdem die rechtlichen und compliancerelevanten Aspekte der Gewährung, Überwachung und Rückführung von Stabilisierungsmaßnahmen des Bundes sowie der Aufgaben der FMSA im Kontext der Restrukturierung von Banken. Die Tätigkeit zeichnete sich nicht nur zu Beginn durch typische Start-up-Situationen aus – soweit man bei einer Behörde von einem Startup sprechen kann: Wir sehen uns auch heute noch immer wieder mit einer neuen Materie konfrontiert, die vor uns so noch keiner bearbeitet hat, und deren Umsetzung wir dann – regelmäßig unter hohem Zeitdruck – zu erledigen haben. Der Arbeitsalltag weist in den Hochphasen der Gewährung oder Rückführung von Stabilisierungsmaßnahmen große Ähnlichkeiten mit komplexen M&A-Transaktionen auf. Es ist eine faszinierende Tätigkeit, die sich an der hochspannenden Schnittstelle von Banken, Politik und Verwaltung bewegt. Wird ihr Arbeitsprofil ergänzt durch eigene Fortbil­ dungserfordernisse? Fortbildungserfordernisse? Ja, unbedingt und laufend! Da geht es mir nicht anders als anderen Juristen. Es ist schon eine beachtliche Herausforderung, allein in den Kerngebieten meiner Tätigkeit immer auf dem Laufenden zu bleiben. Allein das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, das seit Oktober 2008 die gesetzliche Grundlage für die Stabilisierung von Banken in Deutschland ist, wurde seit seiner Verabschiedung mehr als fünfmal geändert und ist in der Zeit von schlanken 19 Paragraphen auf 34 angewachsen. Daneben wird mein Arbeitsalltag erheblich durch Entwicklungen auf europäischer Ebene geprägt, die stetig an Bedeutung gewinnen. Unter dem Strich: Ist Work-Life-Balance ein Reizwort für Sie? Nein. Es gab und gibt sicherlich nicht wenige Zeiten in meinem Berufsleben, die einen klaren Schwerpunkt auf „Work“ haben. Da mir mein Beruf aber viel Spaß

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Bauer: „Nicht jeden reizt ein unkrautfreier Garten“ | Interview macht, finde ich den Umstand, dass er sehr zeit­ intensiv ist, gar nicht nachteilig. Letztlich muss jeder für sich selbst definieren, wo seine Schwerpunkte liegen, und versuchen, sich danach auszurichten. Nicht jeder findet es spannend, bis morgens um vier in Vertragsverhandlungen zu sitzen, und nicht jeden reizt es, den eigenen Garten unkrautfrei zu halten. Man wird aber vermutlich nicht an der Erkenntnis vorbeikommen, dass man sich gerade als ambitionierter Berufseinsteiger erst einmal bewähren muss, und das dürfte regelmäßig mit Einsatz einhergehen. Wichtig ist dabei, den Unterschied zwischen produk-

Bereich bzw. die konkrete Abteilung des jeweiligen Arbeitgebers zu informieren. Im Übrigen werben mittlerweile nicht wenige Arbeitgeber in ihren Stellenanzeigen mit einer guten Work-Life-Balance. Diese Offenheit kann man im Vorstellungsgespräch auch mal nutzen. Engagieren Sie sich mit entsprechenden Erwägungen und Ratschlägen auch selbst beim juristischen Nach­ wuchs? Ich trete regelmäßig in unterschiedlichen Foren vor nationalen und internationalen Teilnehmern als Referentin zu Themen des Rechts der Finanzmarktstabilisierung sowie der Restrukturierung und Abwicklung von Banken auf. Dazu gehört seit einiger Zeit auch der Sommerlehrgang „Bank- und Kapitalmarktrecht“ des Institute for Law and Finance der GoetheUniversität Frankfurt am Main. Haben Sie selbst eigentlich juristische Praktikantin­ nen und Praktikanten bzw. Referendarinnen und Referendare zur Ausbildung in der FMSA? Bisher hatten wir in der Abteilung Recht und Compliance leider weder Praktikanten noch Referendare zur Ausbildung. Das liegt nicht zuletzt an unserem Anspruch, einem solchen Kandidaten im Rahmen seiner Ausbildung auch einen Mehrwert bieten zu wollen. Es soll sich für ihn oder sie lohnen, die Zeit bei uns zu verbringen. Denn ich erinnere mich nur zu gut an Stationen meiner eigenen Referendarausbildung, deren Sinnhaftigkeit sich zumindest nicht unmittelbar aufdrängt. Angesichts unserer Arbeitsauslastung glauben wir derzeit nicht, unserem Anspruch genügen zu können. Aber wir stellen uns regelmäßig selbst auf den Prüfstand, sodass sich das in der Zukunft ändern kann. Wenn Sie zum Thema juristische Nachwuchsförde­ rung drei Wünsche freihätten, wie sähen die aus?

Quelle: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)

tivem Einsetzen und destruktiver Übertreibung zu erkennen. Ich halte es aber auch für wichtig, die einmal getroffene Entscheidung immer mal wieder zu hinterfragen. Schließlich ändern sich Lebensumstände von Zeit zu Zeit. Letztlich bin ich dankbar, dass ich den Luxus habe, in einer Zeit und Welt zu leben, in der ich eine solche Entscheidung ohne echten äußeren Zwang überhaupt selber treffen kann. Was würden Sie den jungen Leuten raten, die eben­ falls eine Kombination von anspruchsvollem Beruf und aktivem Privatleben anstreben? Über das zuvor Gesagte hinaus dürfte der Wahl des Arbeitgebers eine besondere Bedeutung zukommen. Dabei ist es für ein realistisches Bild der Arbeits­ situation sicherlich ratsam, sich über den konkreten

1. Keine falsch verstandene Internationalisierung des rechtswissenschaftlichen Studiums – die sorg­fältige Rechtsberatung hat die Anwendung der heimischen Rechtsordnung zum Gegenstand; 2. Reduzierung der unterschiedlichen Examensanforderungen der Bundesländer auf das unbedingt erforderliche Maß – die Qualität eines Juristen hängt nicht an der Anzahl der Rechtsgebiete, in denen er geprüft wurde; 3. Dass es den Universitäten gelingt, ihren Lehrauftrag so umzusetzen, dass den Studierenden der Eindruck vermittelt wird, sich ohne kosteninten­sive private Zusatzvorbereitungen den Examina stellen zu können. Frau Bauer, ich danke Ihnen für das Gespräch. Das Interview führte KiR-Redaktionsleiterin Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung

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Nomos Referendariat

Zivilprozess

Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst

Stagen und Examen

Von OStA Anton Deventer

Von VizePräsLG a.D. Dr. Walter Baumfalk und RiOLG Walter Gierl

2. durchgesehene Auflage 2013, 158 S., brosch., 14,90 € ISBN 978-3-8329-7792-4

11. Auflage 2013, 399 S., brosch., 32,– € ISBN 978-3-8329-7463-3

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Öffentliches Recht Baden-Württemberg

Klausurtraining Die Assessor-Klausur im Zivilrecht

Von RiBVG Dr. Markus Kenntner 2013, 336 S., brosch., 32,– € ISBN 978-3-8329-7673-6

Von VRiLG Dr. Walter Boeckh, Andreas Gietl, Alexander M.H. Längsfeld und RiOLG Ursula Raab-Gaudin

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2013, 370 S., brosch., 28,– € ISBN 978-3-8329-6703-1

Formulare für Referendare

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Von Dr. Sönke Gerhold, RA Dr. Bernd Hoefer, VRi’inLG Hege Ingwersen-Stück und Dr. Sönke E. Schulz

Zwangsvollstreckungsrecht

2011, 202 S., brosch., 24,– € ISBN 978-3-8329-5524-3

Von RiLG Malte Kornol und RiLG Carsten Wahlmann

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2012, 398 S., brosch., 28,– € ISBN 978-3-8329-6390-3

Anwaltsrecht

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Von RA Stefan Peitscher

Die Revision im Strafrecht

2013, 299 S., brosch., 24,– € ISBN 978-3-8329-5301-0

Von RiLG Dr. Matthias Weidemann und RiOLG Fabian Scherf

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2. Auflage 2012, 186 S., brosch., 19,90 € ISBN 978-3-8329-7544-9 www.nomos-shop.de/15165

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Hecker: It’s all about experience: Wahlstation in Australien | nachwuchsbEricht

It’s all about experience: Wahlstation in Australien Nach meiner Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Referendarin bei Clifford Chance in Düsseldorf wollte ich meine Wahlstation im englischsprachigen, außereuropäischen Ausland absolvieren. Und so bot sich Perth an, das seit Mai 2011 einer der beiden Standorte von Clifford Chance in Australien ist. Außerdem fand ich es spannend, drei Monate in einem kleineren Büro zu verbringen, das noch nicht ganz so lange zu Clifford Chance gehört. Während meiner Zeit Down Under war ich mit vielseitigen Aufgaben betraut und die Arbeitsatmosphäre im Büro in Perth war toll. Ich hatte die Möglichkeit, verschiedene Tätigkeitsfelder kennenzulernen und so beispielsweise eine Transaktion aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. Die fachlichen Themen waren neu für mich und ich habe mit netten Kollegen zusammengearbeitet. Zudem waren die Australier, die ich im Büro und privat kennengelernt habe, sehr kommunikativ und freundlich. So wurde ich beispielsweise direkt in der ersten Woche vom Managing Partner und seiner Frau zum Essen eingeladen.

Meine Aufgaben Das Büro in Perth ist unter anderem in den Bereichen Litigation & Dispute Resolution, Company & Commercial Transactions, Energy & Resources sowie Mergers & Acquisitions tätig. Ich arbeitete im CorporateTeam und war bei verschiedenen Transaktionen hauptsächlich mit dem Entwurf von Legal Review Reports beschäftigt. Im Rahmen der Legal Due Diligence, also der Risikoprüfung vor dem Kauf, habe ich außerdem Verträge und andere Dokumente geprüft sowie anschließend eine Liste mit den wichtigsten Themen zusammengestellt, die wir im Team diskutiert und dann für den Mandanten ausformuliert haben. Auch Recherchen zu rechtlichen Fragen gehörten zu meinen täglichen Aufgaben. In der Regel handelte es sich dabei um gesellschaftsrechtliche Fragestellungen. Zwischendurch hatte ich die Möglichkeit, mit Kollegen des Energy & Resources-Teams sowie des Litigation-Teams zusammenzuarbeiten. Dadurch habe ich einen guten Überblick über die verschiedenen Arbeitsbereiche im Büro in Perth erhalten und viele Erfahrungen gesammelt.

Ein neues Rechtssystem Vor dem Antritt meiner Wahlstation versuchte ich, meine Kenntnisse des Common Law Systems“ und des Case Law mit meinen Unterlagen von der Uni aufzufrischen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass dies überhaupt nicht notwendig war. Mir wurde die Zeit des Einarbeitens in das australische Rechtssystem leicht gemacht. Das lag einerseits daran, dass ich mir das Büro mit einem Kollegen teilte, der als Senior Associ-

ate viel Erfahrung hatte und mir Einiges zeigen und erklären konnte. Außerdem wurde ich von Beginn an in die tägliche Arbeit eingebunden, wodurch ich am meisten und schnellsten lernen konnte – ganz getreu dem Motto meiner australischen Kollegen: „It‘s all about experience.“ Zudem unterscheidet sich die Arbeitsweise trotz der unterschiedlichen Rechtssysteme nicht wesentlich von der, die ich aus dem Düsseldorfer Clifford Chance-Büro bereits kannte. Als Referendar unterstützt und recherchiert man viel – das ist problemlos auch in einem anderen Rechtssystem möglich: Man recherchiert die rechtliche Fragestellung und präsentiert das Ergebnis anschließend in einer E-Mail oder einem Memo. Auf den Arbeitsablauf hat das Rechtssystem in einem solchen Fall nur wenig Einfluss.

Arbeitsleben in Australien

Anne Hecker studierte Jura in Osnabrück. Von Juni 2012 bis März 2013 war sie Referendarin im Arbeitsrecht bei Clifford Chance in Düsseldorf. Ihre Wahlstation verbrachte sie von April bis Juni 2013 im Clifford Chance-Büro in Perth/Australien.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass in Australien viel Wert auf einen Feierabend mit Familie, Freunden und Sport gelegt wird. An ruhigeren Tagen leeren sich die Büros bereits zwischen 18 und 19 Uhr, damit noch Zeit für ein Abendessen mit der Familie oder Joggen am Swan River bleibt. Der Begriff Work-LifeBalance hat in Australien eine große Bedeutung. Das bedeutet aber nicht, dass in Perth weniger gearbeitet wurde. Es kommt häufig vor, dass auch Samstags oder Sonntags die eine oder andere Stunde im Büro verbracht wird – oder die Kollegen beginnen unter der Woche morgens früher ihre Arbeit.

Highlights Bereits in meiner ersten Woche wurde der Datenraum für eine Legal Due Diligence geöffnet. Beraten wurde der potenzielle Käufer eines börsennotierten Unternehmens. In den ersten Tagen war ich daher direkt damit beschäftigt, Verträge zu lesen und zu überprüfen, die Themenliste zu erarbeiten und bei dem Entwurf des Legal Review Report zu helfen. In der ersten Woche habe ich somit bereits viel über die Struktur und den Ablauf einer Transaktion gelernt. Das hat mir bei der darauffolgenden Arbeit sehr geholfen. Neben diesem Highlight bleibt mir zudem das große Interesse der australischen Kollegen am deutschen Rechtssystem in Erinnerung. Ich hielt einen Vortrag mit dem Titel „Overview of the German legal and judicial system“, dem sich eine angeregte Diskussion anschloss. Auch in den darauffolgenden Tagen kamen Kollegen in der Mittagspause auf mich zu, um mehr über das deutsche Rechtssystem zu erfahren. Die Möglichkeit zu haben, ein fremdes Rechtssystem kennenzulernen, sich mit Kollegen auszutauschen und zu diskutieren, war eine tolle Erfahrung.

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Nähere Informationen über die ausbildende Kanzlei Clifford Chance:

Kanzleien in Deutschland Eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte 15. Auflage 2014, ca. 1.500 S., geb., ca. 129,– € ISBN 978-3-8487-0661-7 Textgleich zu finden in www.beck-online.de

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nachwuchsbEricht | Thoms: Legal Alien in New York

Legal Alien in New York Von meinem Schreibtisch im 31. Stock unseres Bürogebäudes in der Lexington Avenue blicke ich noch staunend auf das nahe gelegene Chrysler Building – bis meine neue Kollegin, die aus Uruguay stammt, mich ins Hier und Jetzt zurück holt. „Are you joining us for lunch today?“, fragt sie. Leider muss ich ablehnen. Mir bleiben nur zwei Stunden, dann ist es in Deutschland 18.00 Uhr, und der Mandant möchte heute noch meine Anmerkungen zum Vertrag haben. Anahita Thoms ist seit 2008 bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Berlin tätig. Die Principal Associate mit seltener Spezialisierung im Außenhandels- und Vergaberecht wollte immer international arbeiten und war schon im Referendariat in London und Brüssel. Im Juni wurde sie Vizevorsitzende des Exportkontrollund Wirtschaftssanktionskomitees der American Bar Association, und im Oktober ist sie zu einer mehrjährigen Auslandsstation im New Yorker Freshfields-Büro aufgebrochen.

Ich bin deutsche Rechtsanwältin, habe in Deutschland studiert und mein Referendariat in Düsseldorf, Brüssel und London absolviert. Spezialisiert bin ich auf das Außenwirtschafts- und Vergaberecht. Als ich mich vor sechs Jahren für den Start bei Freshfields Bruckhaus Deringer entschied, fragte mich eine Freundin nach dem Grund meiner Wahl. Einer der wichtigsten war: Ich wollte international arbeiten, gemeinsam mit Kollegen aus aller Welt Mandanten in China, Russland oder der arabischen Welt beraten. Freshfields mit 2.500 Anwälten an 28 Standorten weltweit und einer einflussreichen deutschen Praxis bot mir die beste Plattform. So begann ich als Anwältin 2008 am Potsdamer Platz 1 in Berlin, und meine Arbeit ist so abwechslungsreich wie damals erhofft: Ich hatte viele Mandantentreffen in London, Brüssel oder Washington/DC, arbeite mit Kollegen aus der ganzen Welt, habe an Konferenzen in Wien und Venedig teilgenommen und auf Mandantenseminaren in Hongkong und Singapur gesprochen.

Auf Secondment

Nähere Informationen über die ausbildende Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer:

Kanzleien in Deutschland Eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte 15. Auflage 2014, ca. 1.500 S., geb., ca. 129,– € ISBN 978-3-8487-0661-7 Textgleich zu finden in www.beck-online.de

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Und jetzt bin ich also in New York City, auf Secondment für die nächsten zwei bis drei Jahre. Vieles ist wie sonst auch bei Freshfields: Von Tag Eins an alles perfekt für mich eingerichtet, als wäre ich nie woanders gewesen. Ich berate weiterhin auch deutsche und europäische Mandanten. Doch einiges ist auch anders. Ich arbeite mich ins USAußenwirtschaftsrecht ein, lerne die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschen und Amerikanern von Nahem kennen. Die sind nicht zu unterschätzen, gerade weil uns die Amerikaner in vielem so ähnlich scheinen. Doch Amerikaner sind weniger direkt, wirken aber zugleich weniger formell, etwa sprachlich durch das „you“ für jeden und die Ansprache mit dem Vornamen, oder durch die häufig legerere Kleidung. Amerikaner haben und nehmen auch weniger Urlaub, und auch an der Freizeit wird gespart – das Mittagessen wird meist am Schreibtisch eingenommen. Die Sekretärin muss ich mit vier weiteren Anwälten teilen, dafür kann ich sehr talentierte sogenannte Paralegals einsetzen, die es zuhause nicht gibt. Mich

beeindrucken die internationalen Teams, vor allem die vielen spanischsprachigen Kollegen, und wie man hier zum Thema vorträgt – von klein auf wird hierzulande fleißig an den Soft Skills gefeilt. Noch ausgeprägter als bei uns in Deutschland ist hier die sozial engagierte Pro Bono-Arbeit der Anwälte. Mit meiner aktuellen sanktionsrechtlichen Beratung für eine britische NGO fühle ich mich in diesem Umfeld bestens aufgehoben.

Mails, Kindergarten und Cupcakes Mein typischer Arbeitstag in New York beginnt früh um 6.30 Uhr mit erster E-Mail-Lektüre, da gibt es schon Anfragen aus anderen Zeitzonen. Bevor der Tag richtig losgeht, bringe ich meinen Sohn in den Kindergarten. Eng getaktet versorge ich danach europäische Mandanten, nachmittags kümmere ich mich um die Anfragen von US-Mandanten. Abends gehe ich, wenn es der Terminkalender zulässt, ins FitnessStudio Physique 57, das Pilates-Kurse anbietet. Auf dem Weg nach Hause zu unserer Wohnung in der Upper East Side kaufe ich manchmal bei Sprinkles die legendären Cupcakes für den Nachtisch. Wenn wir auswärts essen gehen, arbeiten wir jetzt in den ersten Wochen systematisch die Restaurants in der Nachbarschaft ab. Unser Konzept angesichts der großen Auswahl heißt: Was wir in 15 Minuten zu Fuß erreichen können, wird probiert. Allein dieser Radius beschert uns bestimmt 50 oder mehr Restaurants. New York ist, das spüre ich privat wie beruflich, der viel bestaunte Melting Pot und Big Apple, um den sich alles dreht. Hier wird für mich auch greifbar, wie Freshfields als globale Sozietät unseren Mandanten schon logistisch echten Mehrwert bringt: Wenn es hier Nacht wird, kann ich eilige Anfragen noch an Kollegen in Deutschland weitergeben, das Gleiche gilt umgekehrt. US-Anwälte sitzen in London, deutsche in den USA und britische in Singapur, FreshfieldsFachspezialisten aller Couleur sind so rund um die Uhr ansprechbar. Doch New York schläft bekanntlich auch nie. Rund um die Uhr können Anfragen eingehen. Morgens, wenn ich den Blackberry anschalte, schlummern bereits E-Mails aus Europa in der Inbox. Oder es kommt spät abends, wenn ich den Blackberry gerade ausschalte, die Anfrage aus Asien herein. Auch das gehört zur Arbeit als Anwältin in einem internationalen Umfeld. Gleich nach Manuskriptschluss fliege ich nach Deutschland. Gemeinsam mit einem meiner Berliner Kollegen moderiere ich den Deutschen Energiesteuertag. Ich freue mich auf zuhause und das Wiedersehen mit den Kollegen in Berlin. Aber genauso freue ich mich, danach wieder zurück zu kommen nach New York, meiner Heimat auf Zeit.

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nachwuchsbEricht | Oßendoth: Internationale Ausbildung in der Boutiquekanzlei

Internationale Ausbildung in der Boutiquekanzlei Referendarsanforderungen an die Ausbildungsstation

Michael Oßendoth Nachdem er in Erlangen und Mainz Rechtswissenschaften studierte, absolvierte Michael Oßendoth das Referendariat in den Landgerichtsbezirken Kaiserslautern und Mainz, bei der Industrie und Handelskammer Rheinhessen und bei Justem Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Dort ist er im Anschluss an ein Praktikum seit dem Jahr 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Aktuell befindet er sich im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes bei CM Murray LLP in London.

Genauso, wie die jeweiligen Kanzleien Anforderungen an potenzielle Referendare im Rahmen von Anwalts- respektive Wahlstation haben, bestehen solche von Seiten der Referendare an ihre Ausbildungsstationen. Für die meisten Nachwuchsjuristen geht es neben interessanten Aufgaben und einem praxisnahen Einblick in den anwaltlichen Alltag inklusive möglichst großer Einbindung auch um Betreuung und nicht zuletzt um Kontakte und die Marke im Lebenslauf. Vielen fallen dabei zuerst die großen Büros an den jeweiligen Wirtschaftsstandorten ein. Dass sich die Kanzleienlandschaft im Bereich der Wirtschaftskanzleien in den letzten Jahren verändert hat und sich zunehmend hochspezialisierte Boutiquen bilden, wird dabei oft übersehen. Das Gleiche gilt als Folge hiervon für die Möglichkeiten, die sich für die eigene Ausbildung in einer nach Berufsträgern kleineren Kanzlei bieten. Das zeigen meine Erfahrungen eines Praktikums, fünf Jahren Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie der Ableistung von Anwalts- und Wahlstation bei der auf Arbeitsrecht spezialisierten Boutique Justem Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.

Von Aufgaben, Einbindung, (An-)Forderungen und individueller Förderung

Nähere Informationen über die ausbildende Kanzlei Justem:

Kanzleien in Deutschland Eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte 15. Auflage 2014, ca. 1.500 S., geb., ca. 129,– € ISBN 978-3-8487-0661-7 Textgleich zu finden in www.beck-online.de

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Besonderes Augenmerk legt „meine“ Kanzlei auf die Fähigkeiten der Mitarbeiter und den Ausbau der vorhandenen Kenntnisse und Qualitäten. Ich selbst konnte über die Jahre beobachten, wie sich die Aufgaben hinsichtlich Art und Umfang steigerten. Hierbei fällt auf, dass sich die Anwälte und Partner der Kanzlei bezüglich jedes Mitarbeiters, ob sich im Studium befindlicher Praktikant oder Referendar, einem Ausbildungsauftrag verpflichtet fühlen. So wurden mir ab dem ersten Tag die Hintergründe der erteilten Aufträge erklärt, um diese in ein Gesamtbild einordnen zu können und meine Arbeit im Anschluss besprochen. Verbesserungswürdiges wird nie abschätzig, sondern konstruktiv aufgezeigt und erläutert. Mit positivem Feedback wird nicht gespart. Auch die anschließende Verwertung meiner Arbeit wurde bereits während des Praktikums mit mir besprochen. Für sicherlich viele Kanzleien nicht typisch ist auch der sonstige Umgang mit dem nichtanwaltlichen juristischen Personal. So wurde ich während meiner

Tätigkeit schon zu verschiedenen Gerichtsterminen, und bei deren Einverständnis Besprechungen mit Mandanten, Telefonkonferenzen oder Tagungen mitgenommen.

Internationalität Wie viele Referendare habe auch ich Interesse an internationalem Arbeiten und dessen Herausforderungen. Doch der Glaube, dass dieses eine Domäne von Großkanzleien sei, ist verfehlt. Die Kanzlei Justem wurde 2006 gegründet (und zwar im Kern von Freshfields-Anwälten um die Arbeitsrechtspartnerin Caroline Bitsch, Anm. d. Schriftltg.). Seitdem berät die Sozietät in jahrelang kontinuierlich bestehenden Mandaten ausschließlich Arbeitgeber auf dem Gebiet des deutschen Arbeitsrechts. Diese bestehen unter anderem aus Unternehmen der Banken- und Finanzmarktindustrie, Transport- und Logistikbranche, der pharmazeutischen Industrie, dem Baugewerbe oder dem Einzelhandel und gehören zu einem großen Teil zu den Global Playern ihrer Branche. Diese multinational agierenden Unternehmen haben nicht selten ihre jeweiligen Muttergesellschaften in den USA, England oder anderswo auf der Welt. Das hiermit einhergehende internationale Arbeiten, beispielsweise bei der Umsetzung von Global Policies in deutsches Arbeitsrecht, dem erstmaligen Aufbau einer deutschen Niederlassung oder der arbeitsrechtlichen Betreuung eines grenz- und kontinentübergreifenden Unternehmenskaufs erfordert Kenntnis des internationalen Arbeitsrechts. Hinzu kommen Verständnis der Bedürfnisse des Mandanten sowie des Rechtssystems, dem er entstammt, und nicht zuletzt die verhandlungssichere Beherrschung der englischen Sprache bei regelmäßig umfangreichem Kontakt mit den dortigen Mitarbeitern, Geschäftsführern und Vorständen. Aber auch das weltgewandte Auftreten gegenüber einem Mandanten aus den USA, welcher zu Besuch in den Kanzleiräumlichkeiten ist, oder auf internationalen Konferenzen muss beherrscht sein. Mandate mit internationalem Bezug enden dann aber auch nicht an der eigenen Haustür. Zur Abdeckung von Fragestellungen aus anderen Rechtsgebieten und der gemeinsamen Arbeit an internationalen Projekten wird auf ein umfassendes internationales Netzwerk zurückgegriffen, dessen Beziehungen auf jahrelange

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Oßendoth: Internationale Ausbildung in der Boutiquekanzlei | nachwuchsbEricht – Anzeige –

erfolgreiche Zusammenarbeit zurückgehen. Dass dieses System funktioniert, erfahre ich gerade am eigenen Leib. Seit November 2013 bin ich zu Gast bei CM Murray LLP in London, einer auf Arbeitsund Partnerschaftsrecht spezialisierten Kanzlei im Zentrum des Wirtschaftsviertels Canary Wharf.

Wir ankern im Frankfurter Westhafen und sind auf Kartellrecht spezialisiert. Unsere Crew freut sich auf Verstärkung:

Rechtsanwalt (w/m)

Näheres unter: www.commeo-law.com/karriere

Meeting Competition Commeo LLP, Werfthaus, Speicherstraße 55, D-60327 Frankfurt am Main

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Ebenso wie Justem hat sich diese britische Kanzlei vor nicht allzu langer Zeit als Boutique zusammengefunden. Dank der internationalen Verbindungen bekomme ich hier zur Zeit nach sehr freundlicher Aufnahme und im Wege umfangreicher Betreuung und Arbeitsaufträgen sowie der Mitnahme in Mandantenbesprechungen, Telefonkonferenzen, Tagungen und anderen Veranstaltungen einen praxisnahen, sich stets vertiefenden Einblick in das Arbeitsrechtssytem Englands. Darüber hinaus ist noch ein ähnlicher Aufenthalt in den USA im Gespräch. Nach meiner Rückkehr nach Deutschland soll mir dies eine optimale Beratung von Mandanten aus dem jeweiligen Rechtsraum ermöglichen. Dazu trägt der Umstand bei, dass ich mich mit Hilfe meiner eigenen Erfahrung mit dem Arbeitsrecht seines Heimatlands gut in den Mandanten hinein versetzen kann. Auf diese Weise kann ich ihn bei der Beratung und Umsetzung im Rahmen eines Projekts in dem ihm fremden Rechtssystem umfassend abholen.

Fazit Wem es auf die Größe der Kanzlei ankommt, der wird bei einer kleineren Kanzlei nicht glücklich – das steht fest. Für wen allerdings die juristische Arbeit auf höchstem fachlichen Niveau und die anderen eingangs erwähnten Attribute wichtig sind, und wer gleichzeitig die geringere Größe eines Teams nicht als Nachteil empfindet, wem die bei Justem und CM Murray gerade gewollte Arbeit im Team wichtig ist, der sollte bei der Wahl der Stationen auch einen Blick auf die zwar kleineren, aber hochspezialisierten Boutiquekanzleien werfen.

Die kompakte Textsammlung

Kostenlose Leseprobe

Öffentliches, Privates und Europäisches Wirtschaftsrecht Textsammlung Herausgegeben von PräsVerfGH a.D. Prof. Dr. Helge Sodan 14. Auflage 2013, 1.548 S., brosch., 24,– € ISBN 978-3-8487-0575-7 www.nomos-shop.de/21146

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Prozessrecht für Referendare

Zivilprozessordnung

Verwaltungsrecht

Gesamtes Strafrecht

FamFG | Europäisches Verfahrensrecht Handkommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Ingo Saenger 5. Auflage 2013, 3.304 S., geb., 98,– € ISBN 978-3-8329-7997-3 www.nomos-shop.de/19989

VwVfG | VwGO | Nebengesetze Handkommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M. (Berkeley), Prof. Dr. Berthold Kastner und RiBVG Dr. Rainer Störmer

StGB | StPO | Nebengesetze Handkommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Dieter Dölling, Prof. Dr. Gunnar Duttge und Prof. Dr. Dieter Rössner 3. Auflage 2013, 3.378 S., geb., (inkl. Online-Nutzung), 128,– € ISBN 978-3-8329-7129-8 www.nomos-shop.de/14266

»besticht durch seine Prägnanz und Praxisnähe...ein idealer PraktikerKommentar, der sich bereits für den ambitionierten Referendar mit etwas größerem Buch-Budget eignet.« www.juraplus.de Januar 2011, zur Vorauflage

3. Auflage 2013, 3.313 S., geb., 98,– € ISBN 978-3-8329-6525-9 www.nomos-shop.de/13537 »sollte aufgrund der klaren Sprache und der vielen Verknüpfungen auch von Studenten und Referendaren hinzugezogen werden. Hiermit lassen sich alle praxisrelevanten Problemfelder des allgemeinen Verwaltungsrechts recherchieren und Ref. iur. Marcus Heinemann, Dipl.-Verw. (FH), lösen.«

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Zivilprozess

Strafprozessrecht

Stagen und Examen

Von Prof. Dr. Dr. h.c. Urs Kindhäuser

Von VizePräsLG a.D. Dr. Walter Baumfalk und RiOLG Walter Gierl

3. völlig überarbeitete Auflage 2013, 432 S., brosch., 24,– € ISBN 978-3-8329-7779-5

11. Auflage 2013, 399 S., brosch., 32,– € ISBN 978-3-8329-7463-3 www.nomos-shop.de/14632 Die Verfahren werden aus dem Blickwinkel des Anwalts und des Richters betrachtet.

www.nomos-shop.de/19732 »Ein sehr anschauliches und empfehlenswertes Buch, vor allem, wenn man mehr als einen schnellen Überblick kurz vor dem Examen will oder SPB 6 (Kriminalwissenschaften) belegt.« Christian Scheibengruber, www.fachschaft.jura.uni-erlangen.de

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»Der Handkommentar enthält die wichtigsten Erläuterungen zum „gesamten Strafrecht“ in einem Werk und ist daher besonders praxistauglich. Der Kauf lohnt Denise Kühn, www.jurawelt.com April 2009, sich!« zur Vorauflage

»In der fachlich fundierten Kommentierung finden sich streckenweise echte „Sahnestücke“... Den einmonatigen Praxistest hat der Kommentar ohne Probleme überstanden.« Dr. Florian Kienle, Richter, NJW 12/09, zur Vorauflage


Wörtz | Cosack: Eine Webpräsenz kann nur ein Puzzlestein sein | Die Rechtswelt der Zukunft

Eine Webpräsenz kann nur ein Puzzlestein sein Was macht einen guten Anwalt 2030 aus? Der juristische Arbeitsalltag von morgen wird sich nach einhelliger Meinung wesentlich von dem heutigen unterscheiden. Dabei kündigen sich Veränderungen schon jetzt an. Die Redaktion unseres Verlagshandbuchs Kanzleien in Deutschland (KiD), als dessen HR-Tochter sich diese Zeitschrift versteht, hat ihr Ohr an den Trends der Zeit. In dieser Ausgabe spricht zum einen KiD-Redakteur Florian Wörtz mit der in Mainz ansässigen bundesweit tätigen Anwaltsberaterin Ilona Cosack. Zum anderen reflektiert KiD-Redakteurin Sibylle Schwarz über das zukunftsfähige Antwortverhalten der Kanzleien in Deutschland. Beide orientieren sich dabei nicht zuletzt an der DAV-prognos-Studie „Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“, die auch ein zentraler Gegenstand des letzten Deutschen Anwaltstags war. Frau Cosack, wenn wir zurückblicken, stoßen wir im Deutschland der 70-er Jahre auf etwas über 20.000 zugelassene Rechtsanwälte. Seinerzeit gab noch ein Standesrecht statt einem Berufsrecht; dieses verbot den Berufsträgern beispielsweise für ihre Tätigkeit zu werben. Der Anwaltsberuf wurde mit einem regen Zustrom an Mandanten sowie sicheren und aus­ kömmlichen Einkommen verbunden. Die Kanzleien bestanden meist aus personell kleinen Einheiten und schönen Messingschildern an der Türe. In dieses scheinbar gemütliche Idyll brachen mit der sprunghaft gestiegenen Anzahl an Anwälten und grundlegenden Gesetzesreformen zahlreiche Veränderungen und eine deutliche Liberalisierung ein. Welche weiterreichen­ den Auswirkungen wird diese Dynamik auf den An­ waltsberuf haben? Der Anwaltsmarkt hat sich erheblich gewandelt. Anfang des 21. Jahrhunderts tummeln sich 160.000 Anwälte auf einem mittlerweile hart umkämpften Markt. Die Werbebeschränkungen sind weitgehend gefallen, sodass Anwälte ihre Dienstleistungen in bisher nicht gekannter Weise in der Öffentlichkeit anpreisen können. Die große Frage ist tatsächlich, wie diese Entwicklung weitergehen wird: Wird es irgendwann einmal über 200.000 Anwälte geben oder Kanzlei-Discounter in Shopping-Zentren? Der Deutsche Anwaltverein hat sich diesen Zukunftsthemen angenommen und ist in einer Studie der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen wirtschaftliche, demografische, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen auf den Rechtsdienstleistungsmarkt in den nächsten Jahren haben werden. (Gemeint ist die DAV-prognos-Studie „Der

Rechtsdienstleistungsmarkt 2013“, die auch ein zentraler Gegenstand des seinerzeitigen DAT gewesen ist, Anm. d. Schriftltg.). An den Ergebnissen dieser Studie haben Sie in den Bereich Qualitätssicherung und Technologischer Wandel mitgewirkt. Wie aussagekräftig ist das Ganze denn geworden, und wo liegen nun aktuell die auffälligsten Probleme der Anwaltschaft? An der DAV-Zukunftsstudie arbeiteten viele Experten mit. In verschiedenen Workshops fanden breite Diskussionen statt, sodass ich die Ergebnisse der Studie für aussagekräftig halte. Es zeichnet ein sehr realistisches Bild der aktuellen Probleme und zeigt die Tendenzen, in welchen sich der Anwaltsmarkt in den kommenden Jahren mit einiger Sicherheit hin bewegen wird. Es hat sich beispielsweise herausgestellt, dass gerade kleinere und mittlere Kanzleien vielfach ohne Gesamtstrategie am Markt operieren. So wollen diese Kanzleien ihre Webseite optimieren, vergessen jedoch dabei die eigene Positionierung und den Umstand, dass eine Webpräsenz nur ein Puzzlestein im gesamten Marketingkonzept sein kann.

Florian Wörtz, Rechtsanwalt und Redakteur, Stuttgart, ist nach Studium in Augsburg, Lund (Schweden) und Köln sowie Auslandsauf­ enthalten in den USA und Mexiko wieder in seine schwäbische Heimat zurückgekehrt und arbeitet seit 2010 als selbstständiger Anwalt und Mediator in Stuttgart. Gleichzeitig ist Wörtz Redakteur des Handbuchs Kanzleien in Deutschland.

Wie kann ich mich als Junganwalt auf diese Ent­ wicklung einstellen, welche Lehren kann ein junger Anwalt aus der DAV-Zukunftsstudie für sich selbst ziehen? Anwaltskanzleien stehen im Wettbewerb mit anderen Rechtsdienstleistern, die bereits heute am Markt existieren und Telefon- und Onlineberatung zu Niedrigstpreisen anbieten. Nischen bieten Chancen, sich als Experte zu positionieren und auch außerhalb von Fachanwaltschaften zu punkten. Gerade für Junganwälte ist es zu Beginn ihrer Karriere anfangs oder auf Dauer nicht erreichbar, einen Fachanwaltstitel zu erlangen. Ein Einstieg in Nischen bietet sich häufig bei Branchen oder Hobbys des jeweiligen Junganwalts. Die Internationalisierung wird ja auch in der DAVZukunftsstudie thematisiert. Wie sollte sich ein junger Anwalt insoweit positionieren? Wenn er Sprachkenntnisse aufweist, die über die obligatorischen Englischkenntnisse hinausgehen, kann er sich dieses Alleinstellungsmerkmal zunutze machen. Der Rechtsdienstleistungsmarkt wird hier langfristig zusammenwachsen. Netzwerke und Kooperationen mit Spezialisten werden immer wichtiger. Die internationale Großkanzlei wird andere

Nomos Karriere im Recht 1 | 2014

Ilona Cosack, Anwaltsberaterin, Mainz, ist Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack und Autorin des Praxishand­ buches Anwaltsmarketing. Seit 1998 berät und begleitet sie Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt „Anwältin und Anwalt als Unternehmer“. Es werden Kanzleigründer, kleine und mittlere Kanzleien sowie interdisziplinäre Kanzleien betreut. Für Großkanzleien werden Seminare für Mitarbeiter und zum Social Media Marketing durchgeführt. Im Business-Netzwerk XING moderiert sie die Gruppen Anwaltsmanagement, Kanzleigründung und Marketing Club Wirtschaftskanzleien mit etwa 1.800 Mitgliedern.

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Die Rechtswelt der Zukunft | Wörtz | Cosack: Eine Webpräsenz kann nur ein Puzzlestein sein Strategien entwickeln als die kleine, hochspezialisierte Kanzlei, die mit einem herausragenden Angebot punkten kann. Seit mehreren Jahren betreue ich als Anwaltsberaterin eine Kanzlei, die in einer Metropole ein spezielles Dienstleistungsangebot für Japaner entwickelt hat und Kanzleien, die einen zweiten Standort in Italien oder Spanien aufgemacht haben. Was macht einen guten Anwalt in der Zukunft aus, welche Eigenschaften werden benötigt, welche Ei­ genschaften werden künftig an Bedeutung gewinnen? Auf die fachlichen Qualifikationen muss der Mandant eher vertrauen, da er sie selbst in der Regel nicht beurteilen kann. Es werden daher zusehends Eigenschaften gefragt sein, die den Anwalt als Unternehmer auszeichnen. Branchenkenntnisse helfen, die Bedürfnisse der Mandanten zu erkennen und Nutzen zu bieten. Nach wie vor ist Vertrauen ein wichtiger Bestandteil der Mandatsbeziehung. Dieses wird auch durch Referenzen untermauert, denn der potenzielle Mandant will sich in seiner Wahl bestärkt wissen. Wie haben sich die Erwartungen des Mandanten an den Anwalt in den letzten Jahren verändert und wie wird sich dies in den kommenden Jahren weiter verändern? Der Mandant ist kritischer geworden, er ist durch das Internet informiert und die Zeiten, wo der Anwalt hinter seinem Mahagoni-Schreibtisch sitzend auf den Mandanten gewartet hat, sind endgültig vorbei. Der nächste Mandant ist nur einen Mausklick entfernt – allerdings auch genauso schnell wieder weg, wenn das Angebot nicht passt. Ein aktives Zugehen auf Mandanten und die Stärkung der Mandantenbindung sind notwendig, um Weiter­ empfehlungen zu generieren. Mehr als die Hälfte aller Kanzleien haben hier erhebliches Potenzial, das brach liegt. Der technologische Wandel bietet Chancen, die die Anwaltschaft ergreifen sollte. Welche Talente braucht ein guter Anwalt, und was davon kann man sich antrainieren? Ein offener Umgang mit Menschen ist hilfreich, sei es bei Gericht, Verhandlungen mit der Gegenseite und auch und gerade im Umgang mit den eigenen Mandanten. Das gewisse Etwas, „Charisma“ hat man – antrainieren lässt sich beispielsweise die Wertschätzung der eigenen Arbeit und daraus folgend die Führung des Mandanten in die richtige Richtung. Wer ungern vor Publikum vorträgt, findet vielleicht seine Berufung im Schreiben. Jeder Mensch hat Talente, die man fördern kann. Wichtig ist, dass man herausarbeitet, welche Bereiche für den Jeweiligen geeignet sind – was man gerne macht, macht man gut.

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Bereitet die universitäre Ausbildung auf den An­ waltsberuf vor? Was fehlt jungen Absolventen re­ gelmäßig? Der Blick über den Tellerrand hinaus. Es macht einen Unterschied, ob ich als Angestellter oder Selbstständiger meinen Beruf ausübe. Nicht jeder ist zum Selbstständigen geeignet. Finden Sie heraus, wo Ihre Stärken und Schwächen liegen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken und setzen Sie sich Ziele. Wer eine konkrete Planung (wo will ich in drei – fünf – zehn Jahren stehen?) vornimmt, wird diese Ziele auch dann erreichen, wenn Stolpersteine auf dem Weg liegen. Beispielsweise hat ein junger Anwalt, der bereits als Fachanwalt tätig war, mit unserer Hilfe seine Selbstständigkeit zugunsten einer Position als angestellter Anwalt in einem Unternehmen aufgegeben. Hier ergeben sich auf Dauer für ihn Aufstiegschancen, und er wird auch seiner Rolle als Familienvater und Ehemann gerecht, das war sein Ziel. Was vermitteln Sie denn last not least den Lesern Ihres Buches auf dem Wege zum besseren anwalt­ lichen Unternehmer? Dort finden Sie Praxisbeispiele und Schritt-fürSchritt-Lösungen. Lassen Sie mich das mal mit der Zuschrift einer Leserin beantworten: „Ich wollte Ihnen eine Rückmeldung geben zu Ihrem Buch. Ich arbeite jetzt seit einigen Monaten damit und nutze es quasi als Checkliste – und bin begeistert! Ich muss zwar noch unser gesamtes Social Media-Engagement überarbeiten, habe aber ansonsten schon sehr viele Tipps für andere Bereiche übernommen und seit Jahresanfang umgesetzt“. Es ist immer wieder die Rede von den schwieriger werdenden Bedingungen auf dem Anwaltsmarkt in der Zukunft. Wie stehen Sie zu dieser Aussage? Dazu kann ich kann gerade jungen Anwälten sagen: Die Zukunft seid ihr, ihr könnt die Zukunft selbst gestalten und seid auch viel flexibler, um euch auf die veränderten Bedingungen einzustellen und gut zu positionieren – mitunter sind diese Voraussetzungen viel günstiger als bei so mancher scheinbar gut etablierten mittelständischen Kanzlei, die sich in ihren eingefahrenen Gleisen bewegt. In jeder Branche gibt es Erfinder, die beharrlich an ihrer Idee bastelten und dabei auch Rückschläge zu verkraften hatten. Habt Mut und gestaltet eure eigene Zukunft! Der Anwaltsmarkt wird auch in Zukunft zahlreiche Chancen bieten.

Nomos Karriere im Recht 1 | 2014


DIE KARRIERE-MESSE

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diE rEchtswElt dEr zukunFt | Schwarz: Lesen Sie noch – oder antworten Sie schon?

Lesen Sie noch – oder antworten Sie schon? Zukunftsfähige Kommunikation in Kanzleien

Sibylle Schwarz, Rechtsanwältin und Redakteurin, Wiesbaden, ist Namenspartnerin der Kanzlei else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft. Sie widmet sich dem Nachwuchs mit ihrem Schwerpunkt im Schul-, Hochschulund Prüfungsrecht, dabei ist sie seit beinahe zehn Jahren für Schüler und Studenten tätig. Außerdem ist sie Redakteurin des Handbuchs Kanzleien in Deutschland.

In Deutschland zählen wir ungefähr 54.000 Anwaltskanzleien und wohl bald 163.000 zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Nachfrage nach Rechtsdienstleistungen besteht unbestritten, der Rechtssuchende steht aber vor einer nicht zu überblickenden Auswahl. Welchen Anwalt beauftragt der Rechtssuchende für seine Problemlösung? Welcher Anwalt ist denn überhaupt der richtige? Antworten sind meist nur einen Mausklick entfernt. Immer mehr Menschen suchen im Internet nach Informationen, Angeboten und Adressen. Und wenn der Computer schon an ist und die Finger eh auf der Tastatur liegen, ist schnell eine Anfrage in eine Mail getippt und an eine Kanzlei versandt. Oder auch gleich an mehrere. Danach wird es interessant: Beantworten Kanzleien eingehende Mails? Nicht nur im Erstkontakt, sondern auch im Rahmen der Mandatsbearbeitung. Wie lange muss auf eine Antwort der Kanzlei gewartet werden? Ein Pauschalurteil verbietet sich, auch hier gilt die alte juristische Weisheit: „Es kommt darauf an“. Es wird sicher eher kleinere Kanzleien geben, die meinen, der Rechtssuchende solle doch zu den üblichen Bürozeiten anrufen und einen Termin vereinbaren. Ihnen halte ich entgegen, dass es manchmal eine niedrigere Hemmschwelle darstellt, erst einmal den Anwalt anzumailen als anzurufen oder vorbeizugehen. Von einer Hemmschwelle kann übrigens keine Rede sein, wenn ich als Redakteurin von Kanzleien in Deutschland eine zu portraitierende Kanzlei anmaile, weil ich zur Profilvervollständigung noch ein paar Fragen habe. Kanzleien, die von ihrer Internetpräsenz her einen modernen Eindruck machten, antworteten binnen eines Tages. Von denen hatte ich es eigentlich auch nicht anders erwartet. Aber da gab es kleinere Kanzleien, sagen wir, arg in Tradition verhaftet – nun, von denen habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Den Antwortmuffeln unter den Kanzleien lege ich die Studie „Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“ ans Herz. Das Forschungsprojekt „Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“ der Prognos AG im Auftrag des DAV hat sich mit diesen Fragestellungen befasst. Die Studie stellt als eine Herausforderung in Zukunft dar: „(...) Technologische Geräte ermöglichen immer mehr Mobilität und Filesharing. In der Folge werden Anforderungen an die Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und das Kommunikationsverhalten steigen. (...) Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Mandatsbearbeitung (E-Akte) und in der Mandantenkommunikation werden bis 2030 selbstverständlich für alle Personengruppen sein. (...)“.

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2030 erst gehört also den Kommunikativen die Zukunft? Weit gefehlt. Erreichbarkeit und schnelle Reaktionszeiten waren vor Jahren schon ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Anwalts. Im Buch von Matthias Kilian zur „Wirksamkeit anwaltlicher Werbemaßnahmen“ (Forschungsberichte des Soldan Instituts für Anwaltmanagement Band 6, 2011) lässt es sich nachlesen: „83 % der Befragten erachten sowohl die Möglichkeit zu einem sofortigen Gespräch mit dem Rechtsanwalt als auch die Vereinbarung eines Termins in einem möglichst absehbaren Zeitraum für wichtig bzw. sehr wichtig.“ Autor Kilian führt weiter aus: „Diese Ergebnisse, die im Wesentlichen die Auswahlentscheidung von Privatleuten beschreiben, decken sich weitgehend mit den zentralen Aussagen einer Firmenbefragung der Handelskammer Hamburg.“ Dass Menschen großen Wert auf schnelle Reaktion legen, dafür braucht es eigentlich keine Studien. Fahren Sie einfach mal Bus oder U-Bahn. Junge Leute schauen heutzutage doch nur auf ihre SmartPhones. Wenn die ein Posting absetzen, haben die fünf Stationen weiter schon ein erstes „Like“ von einem Freund oder Follower. Schnelle Kommunikation eben. Sie sind die Kunden und Entscheider von morgen. Übrigens auch die Berufsträger. Es besteht also Hoffnung, den Anforderungen von Privatpersonen und Unternehmen an schnelle Reaktion nachkommen zu können. Und Kommunikationswege gibt es unterschiedlich viele. Auch wenn wir als Rechtsanwälte der Verschwiegenheit unterliegen, berufskonform antworten können wir nicht nur auf eingehende Mails, sondern auch auf „Mandats-Anbandelungen“ in Sozialen Netzwerken. Die Ausrede, der Anwalt habe ja schließlich nicht IT studiert, lassen Kunden nicht gelten. Ich erinnere mich an eine kürzlich vorgenommene Reservierung in einem gastronomischen Betrieb. Webbasiertes Online-Buchungssystem, automatische Mail-Antwort über Reservierung, automatische Terminerinnerungs-Mail und das Versprechen „Wir antworten auf Ihre Online-Anfrage binnen 48 Stunden“. Andere Berufe haben sich längst den technologischen Entwicklungen angepasst und sich in puncto Erreichbarkeit und Reaktionszeit professionalisiert. Es wird Zeit, dass einige – vielfach kleinere – Kanzleien diesen Schritt auch gehen. Es könnte sonst manche Kanzlei ohne Zukunft sein.

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NOMOS HANDKOMMENTARE

FÜR STUDIUM UND PRAXIS 1

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Handkommentar Herausgegeben von RiBVerfG a.D. Dr. Dieter Hömig mitbegründet von Karl-Heinz Seifert † 10. Auflage 2013, 919 S., brosch., 34,– € ISBN 978-3-8487-0270-1 www.nomos-shop.de/20609

2 Bürgerliches Gesetzbuch

Handkommentar Von Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze u.a. 8. Auflage 2014, 2.826 S., geb., 68,– € ISBN 978-3-8487-1054-6 www.nomos-shop.de/21983 »Der HK ist eine feste Größe an allen Universitäten« RA Dr. Jürgen Niebling, JA 3/12, zur Vorauflage

»die kompakte Informationsquelle für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsbehörden, Referendare und Studierende.«

»Die ausgezeichnete Kommentierung ist ein exzellenter Ratgeber bei den maßgeblichen Auslegungsfragen in Studium und Praxis und wird von Auflage zu Auflage interessanter.«

»wer als Student der Rechtswissenschaften über die Anschaffung eines Kommentars zum Grundgesetz nachdenkt, ist mit der Neuauflage des Hömigs bestens bedient.«

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LKT BW 8-9/13

Arbeitsrecht 3 Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen Handkommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, RA Jens Peter Hjort, FAArbR, RA Michael Schubert, FAArbR und RA Dr. Martin Wolmerath 3. Auflage 2013, 3.048 S., geb., 125,– € ISBN 978-3-8329-7543-2 www.nomos-shop.de/15160 »fester Bestandteil der arbeitsrechtlichen Literatur« Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, fachbuch journal 5/13

»gehört inzwischen zu den Standardwerken«

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Dr. Matthias Wiemers, Jura Journal 5/11, zur Vorauflage

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Das besondere Buch | Grote: Hau

Hau Bernd Schroeder

Hau Roman ISBN 978-3-446-20756-1 Hanser Verlag

Dr. Stefan Grote, Rechtsanwalt, Lektor und Redakteur ist im Baden-Badener Stamm­ haus des Nomos Verlages tätig. Dort zeichnet er verantwortlich für wissenschaftliche Publikationen, insbesondere Doktorarbeiten. Im Lektorat betreut er zudem juristische Kommentare. Außerdem ist er von der ersten Stunde an Redakteur des Handbuchs Kanzleien in Deutschland.

Ein realer Kriminalfall liefert manchmal auch den Erzählstoff für einen guten Roman: Der Romancier kann die Umstände des Verbrechens spannend ausmalen (und dabei das Faktenmaterial geschickt mit ein wenig Fiktion vermengen), er kann die Persönlichkeit des Täters und die Abgründe seines Charakters ausleuchten, er kann das Geschehen vor Gericht dramatisch schildern und schließlich auch Zweifel am Schuldspruch anklingen lassen. Auf diese Weise hat der Schriftsteller und Regisseur Bernd Schroeder einen spektakulären Justizfall, der am Beginn des 20. Jahrhunderts großes Aufsehen erregte, als literarisches Sujet aufgegriffen und virtuos nacherzählt. Sein dokumentarischer Roman, der sich auf alte Prozessakten und Briefe stützt, ist zugleich ein gelungenes Zeitbild und ein sozialkritisches Sittengemälde. Schroeder verarbeitet folgende historische Begebenheit: Während eines Urlaubs auf Korsika im Frühjahr 1901 lernt der Jura-Student Karl Hau die wohlhabende Witwe Josefine Molitor und ihre zwei Töchter kennen. Durch sein Auftreten als junger Gentleman kann der smarte Studiosus die drei Damen, die aus der mondänen Kurstadt Baden-Baden kommen, schnell für sich einnehmen. Einige Monate später heiratet er die älteste Tochter Lina. Das frischvermählte Paar übersiedelt in die USA, wo Hau sein Studium erfolgreich abschließt. An der Universität in Washington macht der begabte Jurist eine kleine wissenschaftliche Karriere und wird Assistenzprofessor. Als Rechtsanwalt geht Hau aber auch dubiosen Geschäften nach, die ihn zurück nach Europa und sogar nach Konstantinopel führen. Als Josefine Molitor im Herbst 1906 im Baden-Badener Villenviertel von einem Unbekannten erschossen wird, kommt schnell der schreckliche Verdacht auf, Hau habe seine Schwiegermutter aus Geldgier getötet. Seine Frau nimmt sich aus Verzweiflung das Leben. Vor dem Schwurgericht in Karlsruhe wird der deutschamerikanische Advokat wegen Mordes angeklagt, und es kommt zu einem Sensationsprozess, der im In- und Ausland hohe Wellen schlägt. Trotz ungeklärter Details wird Hau, der sich vor Gericht in Schweigen hüllt und seine Täterschaft zeitlebens bestreitet, aufgrund fragwürdiger Indizien zum Tode verurteilt. Durch eine Begnadigung des Großherzogs wird das Urteil bald darauf in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewan-

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delt. Nach 17 Jahren wird Hau auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen, und er verfasst sogleich zwei kritische Berichte über den Prozess und seine schwere Haftzeit. Daraufhin widerruft die badische Justiz die Aussetzung der Strafe. Max Alsberg, der berühmte Strafverteidiger der Weimarer Republik, leistet juristischen Beistand, aber Hau entzieht sich schließlich der drohenden Verhaftung durch eine Flucht nach Italien. Dort verübt er im Februar 1926 Selbstmord. Der „Fall Hau“, die mysteriöse Story eines Verbrechens in besseren Kreisen, hat schon einige Schriftsteller inspiriert – aber wie schildert Schroeder diese Cause célèbre? Ursprünglich wollte er ein Filmdrehbuch schreiben, und in der besonderen Erzählkonstruktion seines Romans sind einige Kunstgriffe der Filmdramaturgie unschwer wiederzuerkennen: Die ganze Geschichte wird nicht chronologisch aufgerollt, sondern durch eine künstlerische Montage rekonstruiert. Kapitel für Kapitel mischt der Autor die Zeitebenen und Handlungsorte, die Szenen und Konstellationen. Wie bei einem Puzzle sollen die zusammengefügten Teilstücke allmählich ein Gesamtbild der Geschehnisse ergeben. (Damit übernimmt der Roman in gewisser Weise auch die Methodik des Indizienprozesses.) Schroeder rückt außerdem den schillernden Charakter des Protagonisten in den Vordergrund: Hau ist einerseits ein intelligenter, kultivierter und weltgewandter Jurist, hinter der eleganten Fassade kommt aber andererseits auch ein arroganter Hochstapler zum Vorschein, der weit über seine Verhältnisse lebt und seine ahnungslose Ehefrau nach Strich und Faden betrügt (vielleicht sogar durch eine Liebschaft mit ihrer Schwester Olga). Für die Akteure der Gerichtsverhandlung und für viele Zuschauer im Saal ist dieser exzentrische Lebensstil eine Provokation. Der Roman legt die Deutung nahe, dass der Angeklagte nicht wegen zweifelsfrei erwiesener Schuld, sondern wegen seiner Andersartigkeit verurteilt wird: Hau entspricht einfach nicht den strengen Moralvorstellungen der spätwilhelminischen Gesellschaft – und diese Abweichung von der Norm (klein-)bürgerlicher Anständigkeit lässt ihn so verdächtig erscheinen, dass er schließlich zum Mörder gestempelt wird. Der Romancier umkreist beständig das Problem der Täterschaft, aber im Ergebnis leistet seine Erzählung keinen Beitrag zur juristischen Wahrheitsfindung: Hau bleibt bis zur letzten Seite des Buches eine undurchschaubare Figur; ebenso rätselhaft bleibt auch seine konkrete Verstrickung in das Verbrechen. Wenn man diesen spannenden Roman nach der Lektüre wieder aus der Hand legt, stellt sich also zu guter Letzt noch die Frage: Hat Bernd Schroeder die Geschichte eines rechtmäßig verurteilten Mörders oder die Geschichte eines schweren Justizirrtums erzählt?

Nomos Karriere im Recht 1 | 2014


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