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Wann wird Schadensausgleich gezahlt -

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Im Wolfsgebiet und 30 km Umkreis (Förderkulisse): Wenn der Wolf bei der Endbewertung als Verursacher festgestellt worden ist, wird Schadensausgleich gezahlt. Auch bei unklaren Fällen, bei denen Wolf oder Hund als Verursacher in Frage kommen, der Wolf aber nicht ausgeschlossen werden kann, wird entschädigt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Tierhalter die zumutbaren Vorkehrungen zum Herdenschutz getroffen und die allgemeinen Grundsätze zur Hütesicherheit eingehalten haben. Außerhalb der Förderkulisse: Schadensausgleich wird gezahlt, wenn der Wolf zweifelsfrei als Verursacher festgestellt worden ist. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen. Einzige Ausnahme ist die Anbindehaltung, z.B. an einer Kette. Da es sich dabei um keine artgerecht Haltungsform handelt, wird im Schadensfall nicht entschädigt. Nähere Informationen zur aktuellen Ausdehnung des Wolfsgebietes, der Förderkulisse und zum Herdenschutz erhalten Sie im Internet unter: http://www.wolfsregion-lausitz.de/

Ermittlung der Schadenshöhe Die Schadenshöhe wird von einem Sachverständigen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf der Basis von aktuellen Richtlinien ermittelt. Diese sind mit den Nutztierzuchtverbänden abgestimmt. Bei Hobbyhaltern und Nebenerwerbslandwirten kommt der durchschnittliche Marktwert in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht, Alter, Gewicht, Leistungsgruppe und sonstiger Eigenschaften, wie z.B. Trächtigkeit, zur Anwendung. Auch die Entsorgungskosten werden berücksichtigt. Bei gewerblichen Betrieben kann eine Ermittlung der Schadenshöhe einschließlich Folgeschäden und Mehraufwendungen für das laufende Wirtschaftsjahr erfolgen. Die Datenbasis bildet der letzte, verfügbare Buchführungsabschluss. Es werden die tatsächlichen Durchschnittsergebnisse der Herde verwendet und damit dem Leistungsniveau und den Besonderheiten des Betriebes Rechnung getragen. Dauer des Verfahrens Das Verfahren dauert i.d.R. 4 – 6 Wochen, von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Entschädigung auf das von Ihnen angegebene Konto. Im Falle der Bewilligung des Schadensausgleichs können Sie zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Indem Sie gegenüber der Landesdirektion schriftlich den Verzicht auf Rechtsmittel erklären, wird der Bewilligungsbescheid früher rechtskräftig und die Entschädigung kann eher ausgezahlt werden. Entsorgung des Kadavers und weiterführende Untersuchungen Die Entsorgung erfolgt durch Sie als Tierhalter über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Sachsen (Staudaer Weg 1, 01561 Priestewitz / OT Lenz, Telefon: 035249 / 735 0, Telefax: 035249 / 735 25, E-Mail: info@tba-sachsen.de). Ihnen entstehen für den Transport und die Beseitigung des Kadavers Kosten in Höhe von 1,50 € (pro Schaf, Ziege, Kalb o. Fohlen). Sollte im Rahmen der Begutachtung der Verdacht auf eine Tierseuche festgestellt werden, empfiehlt sich die nachträgliche, pathologische Untersuchung an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen (Jägerstraße 8/10, 01099 Dresden, Telefon: 0351 / 8144 0, Telefax: 0351 / 8144 384, E-Mail: poststelle@lua.sms.sachsen.de) oder deren Außenstelle in Leipzig. Zurzeit können Sie am Sektionsprogramm der Sächsischen Tierseuchenkasse teilnehmen. Dann entstehen Ihnen für die diagnostische Untersuchung und Befundmitteilung lediglich Kosten in Höhe von 20,00 €. weitere Informationen zum Thema große Beutegreifer und Herdenschutz -

„Managementplan für den Wolf in Sachsen“, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 2009 Faltblatt „Förderung des präventiven Herdenschutzes im Wolfsgebiet“, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 2009 Broschüre „Mit Wölfen leben - Informationen für Jäger, Förster und Tierhalter in Sachsen und Brandenburg“, Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz, 2009 Broschüre „Wer war es? – Spuren und Risse von großen Beutegreifern erkennen und dokumentieren“, Wildlandstiftung Bayern, 2008 Webseite des Kontaktbüros Wolfsregion Lausitz: http://www.wolfsregion-lausitz.de/ Webseite des Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/93.htm

Impressum

Staatsbetrieb Sachsenforst, Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft André Klingenberger, Sachbearbeiter Wolfsmanagement Dorfstraße 29, 02694 Guttau OT Wartha Tel.: 035932 / 365 31, Mobil: 0172 / 3757 602 Fax: 035932 / 365 50 E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de


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