bne-Jahresbericht 2016

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Jahresbericht 2016

Die neue Energiewelt gestalten



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Editorial Liebe Leserinnen und Leser, in der „neuen Energiewirtschaft“ werden aus zwangsloyalen Letztverbrauchern von einst umworbene Kunden, die sich ihre Lieferanten und Produkte flexibel aussuchen können. Während etablierte Versorger mit erodierenden Margen in den alten Geschäftsmodellen kämpfen, rücken neue Anbieter mit kundennahen, innovativen und datenbasierten Services auf den Markt. Diese Aussagen stammen nicht aus der Feder des bne, sondern aus dem aktuellen Sammelband „Herausforderung Utility 4.0“ von Oliver D. Dolseki. Sie bestätigen einmal mehr, dass wir als Verband mit unserer Sicht auf die Zukunft Energiewirtschaft richtig liegen. Der bne hat die Chancen erkannt, die etwa in neuen Geschäftsmodellen wie der Flexibilisierung liegen, als andere noch versuchten, mit teuren Kapazitätsmärkten aus der Vergangenheit ein goldenes Ende für längst abgeschriebene Anlagen zu finden. Aus diesem Grund wird dem bne, wenn es um neue energiewirtschaftliche Fragen geht, die größte Kompetenz zugeschrieben. So wurden wir von der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr beauftragt, die Arbeit an einem Branchenleitfaden für die Regelleistungserbringung durch unabhängige Aggregatoren zu koordinieren. Das erfolgreich durchgeführte Verfahren sei ein „Durchbruch für das Lastmanage-

ment“ war im Anschluss in der Presse zu lesen. Auch an vielen anderen Stellen haben wir uns für Wettbewerb und Innovation eingesetzt und sind dabei bei politischen Entscheidungsträgern auf offene Ohren gestoßen. Das Strommarktgesetz stellt ganz klar den Markt in den Mittelpunkt. Hier entstehen neue Geschäftsmodelle und Services, hier wächst die neue Energiewirtschaft. Wichtige Rahmenbedingungen setzt dabei das ebenfalls im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, bei dem wir als bne unsere Expertise an vielen Stellen einbringen durften. Mit der Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität haben wir die nächste Phase der Energiewende vor uns. Hier fehlt es noch an den entscheidenden Weichenstellungen, vor allem beim Umlagen- und Abgabensystem, das den Strom im Vergleich zu fossilen Energieträgern wie Heizöl verteuert und den Wettbewerb behindert. Der bne hat im vergangenen Jahr in einem Gutachten einen Weg aufgezeigt, wie sich dieses Dilemma auflösen lässt. Fossile Energieträger würden dabei in die Finanzierung der Energiewende miteinbezogen. Ein ähnlicher Ansatz findet sich auch im Klimaschutzplan der Bundesregierung. Auf der diesjährigen Handelsblattjahrestagung Energiewirtschaft wurde der bne-Vorschlag auch von

großen Akteuren im Energiemarkt positiv aufgegriffen. Zur neuen Energiewirtschaft gehört auch der Mut, Dinge auszuprobieren. Sehr spannend fanden wir daher den Austausch mit den Start-ups, die sich am A2 Adlershof Accelerator beteiligt haben, den der bne als Partner unterstützt. Der Accelerator bringt Nachwuchsunternehmen mit Partnern aus der Energiebranche zusammen. Nach der erfolgreichen ersten Runde des Programmes war klar, dass wir in diesem Jahr und in noch größerer Runde weitermachen. Wie Facettenreich die neue Energiewirtschaft ist, zeigt sich auch an den verschiedenen Marktsegmenten und Geschäftsmodellen, für die die Unternehmen stehen, die im vergangenen Jahr dem bne beigetreten sind. Wir freuen uns sehr über die Verstärkung von: REstore, Swisscom Energy Solutions AG, First Utility GmbH, EnergieSüdwest AG, ISPEX, NATURSTROM AG, Digital Energy Solutions GmbH, Total Energie Gas GmbH. Als ständig wachsendem Verband sind uns stets Unternehmen willkommen, die eine echte neue Energiewirtschaft mit uns vorantreiben und gestalten wollen. Melden Sie sich gern!

Ihr Dr. Hans-Martin Huber-Ditzel, Vorsitzender des bne-Vorstandes


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Inhalt 1 Editorial 4 Verbandsthemen Aktuelle Rahmenbedingungen 6 12 Zukünftige Marktentwicklung 14 Bericht aus Brüssel 16 Öffentlichkeitsarbeit 18 Pressearbeit 21 Kommunikation 22 Veranstaltungen

24 Strukturen 26 Die Arbeit des bne im Überblick 28 Das Team 30 Mitgliedsunternehmen 38 Impressum


EEG-Umlage, Netzentgeltsystematik, Anreizregulierung, Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, erneuerbare Energien, Sektorkopplung, Stromanbieterwechsel, Strommarktgesetz, Elektromobilität, § 14a EnWG – dezentraler Flexibilitätsmechanismus, Ladesäulenverordnung, Kapazitätsreserveverordnung, Speicher, AblaV, Schlichtungsstelle Energie, EEG, EED, Gasmarktgebiete, Grünstromvermarktungsmodell, Strom­m arkt 2030, Gasbilanzierung, Messstellenbetriebsgesetz, Eigenkapitalzinssätze, BSI-Schutzprofil, Lieferantenrahmenvertrag Strom & Gas, Netzentgelte, Ausgleichsenergie, Unbundling, Anreiz­ regulierungsverordnung, Bilanzkreisvertrag, EU-Winterpaket, NeMoG, Preiszonen, Klimaschutzplan 2050, § 19 StromNEV, Grünbuch Energieeffizienz, Widerrufsrecht, EnWG, Transparenz, Netzzugangsverordnungen, Wettbewerb, Netzzugangsverträge, KOLA, GABi, Smart Meter, Aggregator-Verfahren, KoV, HOKOWÄ, Bilanzkreisvertrag, Konvertierungssystem, Marktraumumstellung


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Verbandsthemen 2016 war ein intensives aber auch erfolgreiches Jahr: Der bne konnte wichtige Impulse im Verfahren zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzen, seine Vorschläge zur Flexibilisierung weiterentwickeln und mit einer eigenen Studie einen wichtigen Beitrag zur Debatte um die Sektorkopplung leisten. Ein Meilenstein war das vom bne koordinierte Verfahren zum Branchenleitfaden fßr Aggregatoren.


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Aktuelle Rahmenbedingungen Digitalisierung: Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Das Anfang September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung (GDEW ) der Energiewende hat den bne nicht nur im vergangenen Jahr beschäftigt. Bereits Eckpunktepapier und Referentenentwürfe enthielten zahlreiche Punkte, für die sich der bne erfolgreich eingesetzt hatte, etwa die Liberalisierung des Messwesens, die Abschaffung des Abrechnungsentgelts, die Umstellung auf eine viertelstundengenaue Bilanzierung oder das Prinzip der sternförmigen Kommunikation. Der bne setzte hier rechtzeitig vor den Ausschussberatungen zum GDEW Schwerpunkte, die zum Teil die Abwehr von eingebrachten Forderungen, zum Teil aber auch neue Akzente beinhalteten. So war es wesentlich, dass der von einzelnen Verteilernetzbetreibern und dem BDEW eingebrachte Vorschlag zur Umkehrung der sternförmigen Kommunikation nicht zum Tragen kommen würde. Ein effizientes, zukünftiges System ist darauf angewiesen, dass Daten schnell und unverändert die Marktakteure erreichen können, so die bne-Argumentation, die von vielen Mitstreitern geteilt wurde

und auch die Bundestagsabgeordneten und den Bundesrat überzeugte. Daneben waren aber auch diverse Detailpunkte von Bedeutung: So hätte der in das Parlament eingebrachte Entwurf für viele Kunden mit intelligenten Messsystemen erhebliche Netzentgeltsteigerungen bedeutet. Der Grund: Sie wären von der SLP-Logik in eine RLM-Netzentgeltlogik überführt worden. Mit Hilfe eines Datensatzes, der vom bne-Mitglied BEEGY erstellt wurde, legte Sebastian Schnurre mögliche Folgen in einem von zwei Fachgesprächen der SPD-Bundestagsfraktion dar: Im schlimmsten Fall Kostensteigerungen im hohen vierstelligen Bereich in einzelnen Netzgebieten für kleinere Kunden und deren Lieferanten. Im Ergebnis wurde der Punkt dank des bne-Engagements im Bundestag angepasst. Zudem wies der bne auf die Unklarheiten im Rahmen des § 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hin, der das Wahlrecht des Anschlussnutzers auf den Liegenschaftseigentümer verlagert. Nunmehr kann im Fachdiskurs bis 2021 geklärt werden, auf welcher Basis eine Regelung möglich ist. Nicht vergessen werden soll

schließlich auch die Klarstellung, dass für reine Steuerungsanwendungen beziehungsweise SmartHome-Lösungen das Gesetz erst einmal keine prohibitive Wirkung entfaltet. Für das Aufsetzen von innovativen Geschäftsmodellen ist dies von erheblicher Bedeutung. Der bne begleitet den gesamten Gesetzgebungsprozess zum GDEW darüber hinaus mit der Ausrichtung von Fach- und Politikveranstaltungen, aktiver Presse- und Kommunikationsarbeit sowie unzähligen Vorträgen auf Konferenzen, Seminaren und Workshops.

Marktkommunikation GDEW Bereits im Dezember 2015 fand ein Auftaktworkshop der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Verbände statt, in dem die Erarbeitung der für die neuen gesetzlichen Regelungen notwendigen Geschäftsprozesse vorbereitet wurde. Es ist dabei schon früh deutlich geworden, dass die im GDEW vorgesehene Übergangsregelung für die Geschäftsprozesse genutzt werden soll. Vor allem eine Umstellung der Bilanzierungsprozesse auf die sternförmige Kommunika-


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„Eine intelligente Vernetzung und Steuerung der Ressourcen wird immer wichtiger – egal, ob es um die Synchronisierung von Erzeugung und Verbrauch geht oder um die Koppelung von Strom-, Wärme- und Mobilitätsmarkt. Der bne begleitet die politische Gestaltung und konkrete Umsetzung solcher Zukunftsthemen, die auch uns als breit aufgestellten grünen Energieversorger beschäftigen, kompetent, meinungsstark und energiewirtschaftlich detailliert. Wir freuen uns daher auf den Austausch mit den anderen Mitgliedsunternehmen und bringen unsere vielseitige Expertise in die Arbeit des bne gerne mit ein.“ Oliver Hummel, Vorstand der NATURSTROM AG

tion der Messwerte hätte umfangreiche Änderungen erfordert, deren Umsetzung im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen als unrealistisch eingeschätzt wurde. Daher sollen zunächst InterimsProzesse entwickelt werden, die die Nutzung der intelligenten Messsysteme ermöglichen, ohne eine stern förmige Datenübertragung umzusetzen. In einem zweiten Schritt steht ab 2017 die Entwicklung eines Ziel-Modells an, in dem die gesetzlichen Vorgaben vollständig umgesetzt werden. Die Entwicklung der Interims-Prozesse wurde im Arbeitsausschuss Marktkommunikation begleitet und es wurden bne-Positionen erarbeitet. Die BNetzA hat im November 2016 den Entwurf für die Interims-Prozesse veröffentlicht, zu denen der bne eine Stellungnahme abgebeben hat. Ende 2016 hat die BNetzA die Festlegung der neuen Prozessbeschreibungen veröffentlicht; es fehlt aber noch an Anpassungen der Nachrichtentypen. Die Konsultation dazu wurde von der BNetzA im üblichen Konsultationsturnus Anfang Februar 2017 begonnen. Damit sollen die neuen Prozesse ab Oktober 2017 im Markt nutzbar sein.

Verträge GDEW Noch während der Beratungen zum Digitalisierungsgesetz im Bundestag war die Umsetzung der neuen Regelungen ein großes Thema beim bne: geänderte Zuständigkeiten, Einführung neuer Marktrollen und Kommunikationspfade, Etablierung der Zählerstandsgangmessung oder angepasste Regeln für die Netzentgeltabrechnung. Auch wenn der Rollout erst schrittweise ab 2017 starten soll: Mit den neuen Messgeräten sind auch neue Funktionalitäten und neue Vertragsverhältnisse verknüpft; all dies müssen Lieferanten in ihren Produkten und Kundenangeboten berücksichtigen – zu wichtig, um abzuwarten, bis die Zertifizierung der ersten intelligenten Messsysteme und Smart-Meter-GatewayBetreiber beim BSI erfolgt ist. In zahlreichen Sitzungen sowie Telefonkonferenzen widmete sich der Arbeitsausschuss Recht & Vertragsfragen den Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes und der Abbildung des neuen Regelwerks in den Standardverträgen. Neben der Klärung vieler wichtiger Einzelfragen ging daraus ein überarbeiteter Netznutzungsvertrag Strom (LRV ) sowie ein Muster für den Messstellenvertrag

hervor, der zwischen dem Messstellenbetreiber (grundzuständiger oder wettbewerblicher) und dem Lieferanten zu vereinbaren ist. Im Januar 2017 präsentierte und übermittelte der bne diese beiden Vorschläge der BNetzA, am 1. März 2017 eröffnete diese ein Festlegungsverfahren für die Standardverträge. Nicht wenige der bneAnpassungsvorschläge finden sich in den Konsultationsentwürfen wieder.

Gesetz und Regulierung: Anreizregulierungsverordnung Mit dem Referentenentwurf zur Novelle der Anreizregulierungsverordnung im März 2016 verabschiedete sich das Bundeswirtschaftsministerium von dem zuvor noch bevorzugten Modell der Weiterentwicklung des bisherigen Budget-Ansatzes und setzte auf eine moderate Version eines Kapitalkostenabgleichs. Zusätzlich wurden für die erste Regulierungsperiode den Netzbetreibern die Anrechnung eines Kapitalsockels für ihre Investitionen der Jahre 2008 bis 2016 erlaubt, die kalkulatorischen Eigenkapitalquoten wurden nicht angepasst, die Trans-


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parenz zwar verbessert, jedoch nach Auffassung des bne nicht weitgehend genug. Es fehlten auch Anreize zur Nutzung intelligenter Netztechnik. Allerdings ist es im Verfahren gelungen, sehr viel weiter gehende Forderungen der Netzbetreiber abzuwehren und deutlich höhere Erlöse der Netzbetreiber zu verhindern.

Eigenkapitalverzinsung Anfang Juli 2016 veröffentlichte die BNetzA im Rahmen der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze ein Gutachten zu den Wagniszuschlägen für die dritte Regulierungsperiode. Die Behörde schlug darin für Neuanlagen ein Eigenkapitalzinssatz in Höhe von 6,91 Prozent vor Steuer und für Altanlagen ein Eigenkapitalzinssatz in Höhe von 5,12 Prozent vor Steuer vor. Der bne hat diesen Vorschlag als deutlich zu hoch kritisiert: Durch die ein Jahr zu frühe Festlegung und die Berücksichtigung von ungeeigneten Vergleichsunternehmen war der Zinssatz nicht sachgerecht ermittelt worden. Die Bundesnetzagentur hat letztlich an ihrem Vorschlag festgehalten und die Werte in der Festlegung Anfang Oktober bestätigt.

Transparenz Die Veröffentlichung der Netzbetreiberdaten war für den bne ein Dauerthema. Bereits bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aber auch bei der Novelle der ARegV hat der bne immer wieder auf das Thema hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz gemacht. Immerhin hat die BNetzA dann im Februar 2017 eine neue Tabelle veröffentlicht, diese enthält u.a. Daten zur Erlösobergrenze, zu den Effizienzwerten, zum Erweiterungsfaktor, zu den einzelnen Kostenbestandteilen und über die ermittelten Kennzahlen zur Versorgungsqualität. Zusätzlich wurde an gekündigt, die Beschlüsse der Entgelt-Beschlusskammern kon tinuierlich zu füllen. Allerdings bleiben noch immer wichtige Passagen dieser Beschlüsse geschwärzt, so dass an diesem Thema weiter gearbeitet werden muss.

Fokus Strom: Kapazitätsreserveverordnung Im ersten Entwurf des BMWi für die Kapazitätsreserve (2015) sollten nur Erzeugungsanlagen berücksichtigt werden und die Ausschreibung für Neu- und Altanla-

gen gleichzeitig erfolgen. Dies hatte der bne deutlich kritisiert. Der vollständig überarbeite Entwurf aus dem November 2016 sieht vor, dass auch Speicher und Verbraucher an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen, Neuanlagen stehen nicht mehr im Fokus. Kleine Anlagen werden systematisch benachteiligt, wie der bne kritisierte. Das BMWi muss die Verordnung noch mit der EU-Kommission abstimmen.

Grünstromkennzeichnung Nach langer Diskussion hatte das BMWi das Grünstromvermarktungsmodell abgelehnt und trotz deutlicher Kritik der Branche und auch des bne im März 2016 ein eigenes Modell vorgestellt. Dieses soll die regionale Grünstromkennzeichnung ermöglichen und den Anbietern erlauben, Strom aus regionalen EEG-Anlagen an Kunden zu liefern und die regionale Qualität mit Herkunftsnachweisen zu belegen. Der bne und weite Teile der Brache kritisierten dieses Modell in einem verbändeübergreifenden Schreiben an die Abgeordneten des Bundestages im Juni.


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Dennoch wurde das Modell im EEG 2017 umgesetzt. Es sind aber noch Änderungen im Herkunftsnachweisregister und im elektronischen Datenaustauch notwendig.

Verlängerung zugestimmt. Sollten die Bilanzkreisverantwortlichen und die Übertragungsnetzbetreiber keine Lösung erarbeiten, wird die BNetzA das Verfahren wieder aufnehmen.

Bilanzkreisvertrag Das bereits seit Mitte 2014 laufende Verfahren zur Anpassung des Standardbilanzkreisvertrages ist auch 2016 nicht beendet worden. Die Verbände hatten gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern die BNetzA davon überzeugen können, weitere Verhandlungen zunächst ohne die Beteiligung der Behörde fortzuführen. Die strittigsten Punkte waren die Deklaration der von den Bilanzkreisverantwortlichen in ihren Bilanzkreisen abgewickelten Mengen vor dem Zeitpunkt der Lieferung, eine an diese Deklaration gekoppelte Berechnung von Sicherheitsleistungen, die Meldung der abschließenden Fahrpläne am nächsten Kalendertag und eine Verschärfung der Kündigungsregeln für den Bilanzkreisvertrag. Die Gespräche wurden zwar nicht wie geplant im Herbst 2016 abgeschlossen, es konnten jedoch Fortschritte erzielt werden. Darum hat die BNetzA einer weiteren

Netzentgeltsystematik Da die Netzentgeltsystematik ein grundlegender Baustein der Energiewirtschaft mit weitreichenden Auswirkungen auf viele Aspekte des Marktes ist, hat sich der bne vorgenommen, das Thema gründlich aufzubereiten. Dazu wurden in einer Reihe von Workshops, teils unter Beteiligung externer Fachleute, die verschiedenen Lösungsansätze diskutiert und bewertet. Diese Diskussion ist auch in direkten Gesprächen mit anderen Branchenvertretern fortgesetzt worden. Der bne wird auf dieser Vorarbeit aufbauend einen konkreten Vorschlag zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik erstellen und in den politischen Prozess einbringen.

§14a EnWG Bereits seit einigen Jahren ist das Thema Integration flexibler Lasten und Erzeuger in die Verteilnetze im Hinblick auf das zu erwartende Wachstum an Elektromobilität, Batteriespeichern und Heizstrom-

anwendungen für den bne von großer Bedeutung. Nachdem über die 14a-EnWG-Lastmanagementverordnung eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit bestand, den zwingenden Einbau intelligenter Messsysteme mit Mehrwert zu versehen, drängte der bne mit Nachdruck auf ein regulatorisches Umsetzungsverfahren. Ein konkreter Umsetzungsvorschlag für eine Flexibilitätsverordnung wurde im bne-Gremium EA Flexibilität und Digitales beschlossen, öffentlich gemacht, in Fachzeitschriften präsentiert und der Berliner Politiklandschaft vorgestellt. Im Dezember schließlich setzte das BMWi einen Fachdialog dazu in der Arbeitsgruppe intelligente Netze und Zähler ein. In der Auftaktsitzung präsentierte Sebastian Schnurre den bne-Vorschlag ausführlich. Im Jahr 2017 werden wir bei der Umsetzung hoffentlich ein großes Stück vorankommen.

NeMoG Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NeMoG) des BMWi aus dem November 2016 enthielt zwei zentrale Änderungen: die Öffnung des EnWG zur Verein-


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heitlichung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber und die sofortige Abschaffung von vermiedenen Netzentgelten für Neuanlagen sowie die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte über einen Zeitraum von zehn Jahren für Altanlagen. Dagegen äußerten vor allem mehrere Bundesländer Einwände, so dass sich das Gesetzgebungsverfahren weiter verzögert hat. Die vom Kabinett im Januar 2017 beschlossene Fassung des NeMoG sieht daher auch nicht mehr vor, die Übertragungsnetzentgelte zu harmonisieren. Die Bundesländer arbeiten derzeit an einem Kompromissvorschlag.

Ausgleichsenergie Die EnWG-Novelle sah vor, dass höhere Anteile der Vorhaltekosten für die Regelenergie in den Ausgleichsenergiepreisen berücksichtigt werden können. Die BNetzA hatte dazu im Dezember 2015 in einen Auftaktworkshop verschiedene grundsätzliche Optionen dargestellt und diskutiert, auf die der bne mit einer Stellungnahme reagierte. Bisher hat die Behörde die Gespräche nicht fortgesetzt und kein Festlegungsverfahren eingeleitet.

Regelenergie / Nulldurchgänge Die BNetzA hat dem von den Verbänden erarbeiteten neuen Modell zur Berechnung der Ausgleichsenergiepreise Ende April 2016 zugestimmt und eine Anwendung der neuen Regeln angeregt. Das neue Modell sieht bei geringer Inanspruchnahme von Regelenergie eine zusätzliche Kappung der Preise vor. Gegebenenfalls eintretende Einnahmeverluste werden in späteren Abrechnungsperioden durch Aufschläge auf die Ausgleichsenergiepreise nachgeholt. Der bne hatte dem zugestimmt.

EEG Kern des im April 2016 veröffentlichten Referentenentwurfs zur Novelle des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) waren die Pläne zur künftigen Förderung von Erneuerbaren auf Basis von Ausschreibungen. Eine wettbewerbliche Ausgestaltung der Förderung unterstützte der bne dabei grundsätzlich, kritisierte jedoch den vorgesehenen Umgang mit Speichern in Kombination mit Eigenerzeugungsanlagen. Der Entwurf sah vor, dass der Speicher ausschließlich für die Eigenverbrauchsoptimierung verwendet

werden darf, wenn die verminderte EEG-Um lage für den Eigenverbrauch weiter in Anspruch genommen werden soll. Diese starke Einschränkung für den Einsatz von Speichern wurde in der Folge weiter vom bne adressiert.

Fokus Gas Konvertierungssystem, Marktraumumstellung & Gasmarkt gebiete Am Ende gab die Bundesnetzagentur doch dem politischen Druck nach und entschied Ende 2016, dass das Konvertierungsentgelt für die Inanspruchnahme von Konvertierung in der Richtung H- zu L-Gas auch über den 1. April 2017 hinaus beibehalten werden soll. Dieser Entscheidung war ein heftiges Ringen vorausgegangen: Die Marktgebietsverantwortlichen (MGV ) überraschten im Januar 2016 die Branche wie auch die Regulierungsbehörde mit ihren kurzfristigen Anträgen auf Fortführung des Konvertierungsentgelts, das eigentlich zum 1. Oktober 2016 auf Null abzuschmelzen sollte. Das Problem: Solange ein Entgelt erhoben wird, bleibt die bilanzielle Trennung nach der Gasqualität erhalten und der Gasnetz zugang in Deutschland erfolgt faktisch über vier Zonen statt zwei Marktgebiete. Aus den Anträgen der MGV war


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Die Anträge auf Verlängerung des Konvertierungsentgelts waren jeweils mit der jüngsten Entwicklung der Gasproduktion in der niederländischen Groningen-Region begründet, die Niederlande in die Diskussion auf deutscher Seite jedoch nicht eingebunden. Diese Lücke schloss der bne mit seiner internationalen Fachtagung „Von L- zu H-Gas: Nationale und europäische Herausforderungen aus der Begrenzung der niederländischen Gasproduktion“ am 21. Juli 2016 in Berlin.

erkennbar, dass sie mit der Verlängerung vor allem ihr Preisrisiko begrenzen wollen. Denn je weniger L-Gas über die Umstellung von L- auf H-Gas ersetzt und der produktionsbedingte Angebotsrückgang nicht entsprechend durch technische Konvertierung aufgefangen wird, umso mehr muss als bilanzielle Konvertierung über die Regelenergiebeschaffung der MGV bereitgestellt werden. In mehreren Anhörungen und Stellungnahmen wandte sich der bne entschieden gegen die Beibehaltung des Konvertierungsentgelts, schlug Lösungen vor, um die Kosten der kommerziellen Konvertierung zu senken. Mit ähnlichen Vorschlägen brachte sich der bne in die Debatte zur weiteren Umsetzung der Marktraumumstellung und die Konsultation der BNetzA zur Weiterentwicklung der Marktgebiete ein. In einer weiteren Stellungnahme zur Anpassung der gesetzlichen Regelungen für die Marktraumumstellung forderte der bne von den beteiligten Netzbetreibern und MGV, das Transparenzdefizit bei der Ermittlung der Umlage

nach dem Prinzip der Kostenwälzung zu beseitigen. Die Anträge auf Verlängerung des Konvertierungsentgelts waren jeweils mit der jüngsten Entwicklung der Gasproduktion in der niederländischen Groningen-Region begründet, die Niederlande in die Diskussion auf deutscher Seite jedoch nicht eingebunden. Diese Lücke schloss der bne mit seiner internationalen Fachtagung „Von L- zu H-Gas: Nationale und europäische Herausforderungen aus der Begrenzung der niederländischen Gasproduktion“ am 21. Juli 2016 in Berlin. Rund 80 Gäste erlebten die Beiträge von Fernleitungsnetzbetreibern aus Frankreich, den Niederlanden sowie Deutschland und Vertretern aus Politik, Institutionen und Marktteilnehmern. In einer lebhaften Debatte wurde erörtert, wie die Versorgung mit niederländischem L-Gas in den kommenden Jahren sichergestellt werden kann und insbesondere welche Nachteile mit der verlängerten Erhebung des Konvertierungsentgelts verbunden sind.

Kooperationsvereinbarung & DSM-Regelenergieprodukt Der bne organisierte einen Workshop zur Ausgestaltung eines Demand-Side-Management-Produkts im Regelenergiemarkt, an dem sich Lieferanten, Händler und Industriekunden beteiligten. Das dadurch erreichte bessere Verständnis der Möglichkeiten und Beschränkungen brachte der bne in die Diskussion über die Einführung und Ausgestaltung eines entsprechenden Produkts durch die Marktgebietsverantwortlichen ein. Auch 2016 nahm der bne zu den Entwürfen der Gasnetzbetreiber für die Anpassung der Kooperationsvereinbarung Stellung.

HOKOWÄ Nach einer weiteren Konsultationsrunde im April veröffentlichte die BNetzA schließlich am 29. Juni 2016 ihren Beschluss zur Einführung einer horizontalen Kostenwälzung (HOKOWÄ): Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 soll ein einheitliches Entgelt für die Einspeisekapazitäten der Fernleitungsnetzbetreiber pro Marktgebiet eingeführt werden. Sowohl die Bildung eines Einheitsentgelts als auch die lange Vorlauffrist zur Umsetzung der Änderungen forderte der bne seit Beginn dieser Debatte.


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Nachdem bereits Ende 2015 in den bne-Gremien ein Kompromiss zwischen Aggregatoren und Lieferanten zur Standardisierung der unabhängigen Flexibilitätsvermarktung gefunden wurde, bat die Bundesnetzagentur den bne im März 2016, einen branchenübergreifenden Stakeholderprozess zwischen den beteiligten Interessengruppen zu koordinieren.

Zukünftige Marktentwicklung Flexibilität: Aggregator / Demand Response Nachdem bereits Ende 2015 in den bne-Gremien ein Kompromiss zwischen Aggregatoren und Lieferanten zur Standardisierung der unabhängigen Flexibilitätsvermarktung gefunden wurde, bat die Bundesnetzagentur den bne im März 2016, einen branchenübergreifenden Stakeholderprozess zwischen den beteiligten Interessengruppen zu koordinieren. Unter Leitung von Sebastian Schnurre fanden fünf Präsenzsitzungen statt. Schlussendlich konnte das Verfahren in einer Marathonsitzung im November 2016 abgeschlossen werden. Alle vier Übertragungsnetzbetreiber, BDEW, BEE, Bitkom, dena, VKU, GEODE und natürlich der bne haben den Beschluss mitgetragen. Dieser sieht vor, zur Abwicklung der Vermarktung von einzelnen technischen Einheiten ein Standard zu schaffen, der in Stufe 2 auf eine vollautomatisierte Abwicklung der Prozesse hinwirkt. Kompensationsregeln wurden festgelegt, die Integration in alle relevanten Prozesse im Detail beschrieben. Das 45 Seiten umfassende Abschlussdokument enthält alle erforderliche Definitionen, Datenaustauschprozesse, Präqua-

lifikationsregeln, Bilanzkreiskorrekturmechanismen, den Energiemengenausgleich sowie die Regelung der Nachholung. Im Jahr 2017 schließen sich nun verschiedene weitere Teilprozesse und eine Festlegung der BNetzA auf Basis des Branchenleitfadens an. Weiter startete der bne eine Initiative zur Abschaffung der Netzentgeltreduktionsregel des § 19 Abs.2 S.2 StromNEV, die Industriekunden einen Anreiz zur Verstetigung des Verbrauchsverhaltens gibt und damit einer Flexibilisierung entgegensteht. Der Initiative schlossen sich mit BDI, VCI, WVM, DIHK , Bitkom und VIK zahlreiche Industrieverbände an. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass diese Initiative zeitnah umgesetzt werden kann.

Verordnung zu Vereinbarungen über abschaltbare Lasten (AbLaV) Der bne stand der AbLaV schon bei ihrer Einführung 2012 skeptisch gegenüber und sah sich durch eine Evaluation der BNetzA im Jahr 2015, die das Instrument als volkswirtschaftlich unsinnig bewertete, bestätigt. Das Verfahren zur erneuten Verlängerung begleitete der bne unter Betonung der kritischen Haltung mit Verbesserungsvorschlägen, die nahezu vollständig

Berücksichtigung fanden. So wurden die Regeln dahingehend erweitert, dass die Zugangsvoraussetzungen abgesenkt wurden und die Möglichkeit des Poolings verbessert wurde.

Sektorkopplung Wärme: Klimaschutzplan 2050 Der Klimaschutzplan war der erste Aufschlag, die Energiewende in Deutschland sektorenübergreifend weiterzuentwickeln und grundsätzliche energie- und klimapolitische Entscheidungen zu treffen. Hierzu erörterte das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Maßnahmenvorschläge, die bis 2030 anzugehen sind; u.a. in Workshops, an denen sich der bne ebenso aktiv beteiligte wie an der Podiumsdiskussion der Verbändeanhörung. In seiner Stellungnahme schlug der bne u. a. die Einführung einer Kaufprämie für nicht fossile Heizsysteme vor und warb für eine stärkere Ausrichtung von Maßnahmen an der Senkung von CO2-Emissionen. Der im November verabschiedete Klimaschutzplan sieht vor, dass die Energiewirtschaft ihre Emissionen bis zum Jahr 2030 um 61 bis 62 Prozent reduzieren soll, Gebäude sollen bis dahin 66 bis 67 Pro-


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zent weniger emittieren. Konkrete Maßnahmen sollen erst nach der Bundestagswahl beschlossen werden.

Grünbuch Energieeffizienz, Impulspapier Strom 2030, Gebäudeenergiegesetz Ob Wärme- und Kältestrategie der EU-Kommission, Konsultation der EU-Energieeffizienzrichtlinie oder Grünbuch Energieeffizienz des BMWi – übergreifendes Thema war für den bne die Einbin dung der Energieeffizienzvorgaben in ein Gesamtkonzept. Und die Orientierung an Systemeffizienz als Leitbild: Zukünftige Effizienzvorgaben müssen die Veränderungen des Energiesystems berücksichtigen und die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr einbeziehen, intelligent verzahnen und Flexibilität ermöglichen. Neben Energieeinsparung muss es ausreichend Raum für eine vielfältige Nutzung Erneuerbarer und weitere Dekarbonisierungsoptionen geben. Die Debatte wiederholte sich in Variationen in Bezug auf das Impulspapier Strom 2030 des BMWi sowie das geplante Gebäudeenergiegesetz. Bei beiden brachte der bne seine Position ein.

Belastung der Energieträger mit Abgaben und Umlagen

Mobilität: Elektromobilität

Bereits im Weißbuch Strommarkt findet sich die These, dass die extrem unterschiedliche Belastung der Energieträger mit Steuern, Abgaben und Umlagen zu überarbeiten ist. Um der Debatte einen Schub zu geben, beauftragte der bne beim Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW ) eine Kurzstudie, die „Möglichkeiten zu Umgestaltung der EEG-Umlagebasis“ auszuloten; die Ergebnisse wurden am 10. Oktober 2016 im Rahmen eines Pressegesprächs veröffentlicht: Um mehr als 50 Prozent kann die EEG-Umlage auf den Strompreis sinken, wenn die Aufkommensbasis erweitert würde und könnte so positive Impulse für strombasierte Anwendungen auf Basis erneuerbarer Energie für Wärme und Verkehr setzen. Indem die Energieträger gemäß ihren spezifischen CO2-Emissionen belastet werden, profitieren auch Nutzer von Erdgasheizungen von einer Erweiterung der Umlagebasis. Der bne stellte die Überlegungen auf weiteren Veranstaltungen vor und diskutierte sie mit Vertretern aus Politik und Verbänden und wird sie auch im beginnenden Bundestagswahlkampf kommunizieren.

2016 baute der bne sein Engagement bei der Elektromobilität weiter aus und etablierte sich als verlässlicher Ansprechpartner in den Ministerien und bei Behörden. So wurden bei der zweiten Anpassung der Ladesäulenverordnung (deren Notifizierung noch nicht final ist) Definitionen und Textvorschläge des bne 1:1 übernommen. Ein Großteil der vom bne eingebrachten Anpassungsvorschläge zum Förderprogramm Ladeinfrastruktur fand ebenfalls die Berücksichtigung. Weiter geht eine wichtige eichrechtliche Anpassung der Mess- und Eichverordnung auf den bne zurück – so ist künftig bei Ladeeinrichtungen eine Backendspeicherung unter bestimmten weiteren Anforderungen zulässig. Dies stellt eine deutliche regulatorische Verbesserung gegenüber dem Status Quo dar. Der bne hat zudem im Herbst 2016 eine umfassende Gesamtpositionierung zur Elektromobilität abgeschlossen. In die Wahlprogramme Eingang finden soll insbesondere der Vorschlag, einen mit dem Strommarkt 2.0 vergleichbaren Grün- und Weißbuchprozess „Elektromobilität und deren energiewirtschaftliche Einordnung“ anzustoßen.


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EU: Ein großes Paket Energiepolitik Mit der Vorstellung des umfangreichen Maßnahmenpakets „Clean Energy for All Europeans“ am 30. November 2016 hat die EUKommission den Startschuss für den Verhandlungsprozess zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat gegeben. Das Paket soll die EU in die Lage versetzen, die weltweite Führung beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu übernehmen, faire Angebote für Verbraucher zu ermöglichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit im Energiemarkt zu erhalten. Das komplexe, mehr als 1.000 Seiten starke Paket enthält

Maßnahmen zur besseren Koordinierung nationaler Energie politiken, Vorschläge zum Strommarktdesign, zur Reform der Richtlinien für Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zu einer integrierten EUGovernance für den Klima- und Energiebereich. Es umfasst insgesamt vier Richtlinien sowie vier Verordnungen und soll den Rahmen für die Energiepolitik in der EU bis zum Jahr 2030 setzen. In ihrer Fülle und ihrem Umfang lassen sich die vorgeschlagenen Maßnahmen durchaus mit einem 4. Binnenmarktpaket vergleichen. Im Rahmen des Marktdesigns geht es um die Weiterentwicklung des kurzfristigen Stromhandels zur besseren

Integration von erneuerbaren Energien (Anpassungen im Intraday- und Regelenergiemarkt), den Abbau von Hemmnissen für Flexibilität im Markt, sowie die Digitalisierung der Energiewirtschaft (u.a. Smart-Meter-Rollout, Vorgaben zu variablen Tarifen und zu Datenmanagement). Weiterhin plant die Kommission etwa Rahmenvorgaben für Netzentgelte, sowie für die Rolle von Verteilnetzbetreibern und die Zusammenarbeit zwischen Übertragungsund Verteilnetzbetreibern. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Vorschläge der EU-Kommission


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„Deutschland ist für uns ein Schlüsselmarkt und führt die Energiewende in Europa an. Hier aktiv zu werden und an der Energiedebatte teilzunehmen, hat für uns strategische Priorität. Wir sind überzeugt, dass unser Beitritt zum bne uns dabei sehr behilflich sein wird.“ Pieter-Jan Mermans, Co-CEO und Mitgründer von REstore

viel Positives beinhalten. Insbesondere der Flexibilitätsansatz der Kommission ist zu begrüßen. Für eine marktliche Organisation, die aktuell in den Vorschlägen festgeschrieben ist, hat sich der bne vorher stark gemacht und etwa seinen Flexmarkt-Ansatz einer Reihe von Kabinettsmitgliedern von EU-Energiekommissar Miguel Arias Cañete und Vizepräsident Maroš Šefcˇovicˇ vorgestellt. An einigen Stellen muss nachgebessert werden, insbesondere was die Rolle der Verteilnetzbetreiber und ihre Befugnisse anbelangt. Hierfür wird sich der bne im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen und mit seinen Partnern in Brüssel in den kommenden zwei Jahren einsetzen. Geplant sind Briefings und Konferenzen im Europäischen Parlament, Gesprächsrunden mit EU-Abgeordneten, sowie eine koordinierte Ansprache von nationalen Regierungen. Der bne erhält weiterhin viel Zuspruch und Aufmerksamkeit von verschiedensten europäischen Institutionen, wenn es um Themen wie Markt, Wettbewerb und Innovation geht. So war die EUKommission höchst interessiert am inhaltlichen Input des bne zur Gestaltung der neuen Horizon2020 Förderprogramme für 2018 und

2019. Insbesondere die marktliche und wettbewerbsorientierte Sicht des bne ist für die Kommission ein wichtiges Korrektiv. Ein weiterer großer Erfolg der Arbeit des bne in Brüssel sind Verbesserungen in den EU-Netzkodizes. Aufgrund von Gesprächen mit EU-Kommissionsmitarbeitern ist es gelungen, Erleichterungen bei der Erbringung von Sekundärregelenergie für kleinere technische Anlagen in der sogenannten „Guideline on System Operation“ festzuschreiben. Konkret erlauben die technischen Vorgaben nun, dass auch eine Gruppe als Ganzes (und nicht jede einzelne Anlage) die Präqualifikationsanforderungen erfüllt. Ein Highlight der europapolitischen Arbeit des bne war im September auch ein interner Workshop des Rates der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) zum Thema „Removing barriers to entry for energy suppliers in EU retail energy markets“. Die vom bne dort vorgestellten Eintrittshürden, Problemkategorien und konkreten Fälle, wie etwa

die fehlende beziehungsweise unzureichende Standardisierung der Netzentgeltstruktur oder die nicht rechtzeitige Veröffentlichung von verbindlich geltenden Netzentgelten, wurden mit großem Interesse aufgenommen. Darüber hinaus ermöglichte die Veranstaltung ein erstes Kennenlernen zwischen dem bne ähnlich aufgestellten Verbänden aus Italien, Spanien, Schweden und Frankreich. Die Feststellung, dass es viele Gemeinsamkeiten, sehr ähnliche oder gleiche Probleme, Themen und Interessen gibt, führte im weiteren Verlauf des Jahres 2016 zur Gründung des Netzwerkes European Energy Retailers (EER), welches im Sommer 2017 erstmals öffentlich in Brüssel in Erscheinung treten wird. Der bne war bei der Gründung dieses Netzwerkes eine treibende Kraft und wird mit viel Elan den Aufbau einer europäischen Stimme der Independent Energy & Solution Providers vorantreiben. Denn von allen Seiten (EU-Kommission, Regulierungsbehörden, EU-Parlament) wird bestätigt, dass eine solche Stimme in Brüssel bisher fehlt, aber dringend gebraucht wird.



Jahresbericht 2016 17

Öffentlichkeitsarbeit Fehlende Transparenz bei der Netzregulierung, die Digitalisierung in der Energiewirtschaft oder Vorschläge zur Reform der Erneuerbaren-Finanzierung: Dies waren drei der Themen, mit denen der bne im vergangen Jahr häufig in den Medien zu finden war. War schon 2015 was die Präsenz in der Presse angeht ein sehr erfolgreiches Jahr, stieg die Zahl der „Clippings“ 2016 noch einmal deutlich an: Rund 400 Mal wurde in Artikeln, Interviews oder Meldungen über bne-Positionen berichtet.


18 Jahresbericht 2016

Pressearbeit 1. Halbjahr Für großes Aufsehen sorgte zu Jahresbeginn die in einer gemeinsamen Pressekonferenz von bne, Verbraucherzentrale (vzbv) und LichtBlick vorgebrachte Kritik an den massiv ansteigenden und zudem wenig nachprüfbaren Netzentgelten. Vorab hatte eine eigens beauftragte VerbraucherUmfrage ergeben, dass Energiekunden die Höhe der von ihnen zu zahlenden Netzentgelte kaum abschätzen können. „Die Stromrechnung mit der großen Unbekannten“ lautete im Anschluss die Überschrift einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa, die Grundlage für dutzende Artikel in überregionalen Zeitungen war. Auch Hörfunk sowie das Fernsehen in Form des ZDF-Verbrauchermagazins Wiso berichteten über das Thema. Wie sich später im Jahr zeigte, war das Engagement des bne durchaus von Erfolg gekrönt: Sowohl bei den Garantiezinsen für Netzbetreiber als auch bei den Transparenzvorgaben gab es Fortschritte. An einer Debatte zum Thema Rekommunalisierung in der Januarausgabe der Zeitschrift Erneuerbare Energien beteiligte

sich auch der bne. Ein Fazit: Die Digitalisierung überfordert die vielen Verteilnetzbetreiber. Sinnvoll ist ein Zusammenschluss zu regionalen Leitwarten. Einen weiteren gemeinsamen Aufschlag unternahmen bne und der vzbv im Februar 2016, diesmal in Sachen Fernwärme. Zusammen mit dem Mieterbund äußerten die Verbände Kritik an der wenig durchsichtigen Preisgestaltung und forderten mehr Kontrolle der Anbieter. Der gemeinsame Vorstoß fand unter anderem über eine dpa-Meldung Eingang in mehr als 100 Artikel Tagesszeitungen und Internet-Portalen. Im April lud der bne gemeinsam mit dem Mitgliedsunternehmen Discovergy Journalisten in die Geschäftsstelle, um zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende zu informieren. Der bne nutzte die Gelegenheit, um auf mögliche Fallstricke im Entwurf des Gesetzes hinzuweisen, die für Gewerbetreibende höhere Netzentgelte zur Folge gehabt hätten. Es berichteten unter anderem das RBB-Inforadio, BIZZ energy sowie zahlreiche Fachmedien. Dass die bestehende Netzentgeltsystematik mit der Verbreitung von dezentralen Versorgungslösungen an Grenzen kommt,

formulierte der bne immer wieder in der Öffentlichkeit, unter anderem in einem Gastbeitrag für die April-Ausgabe des Magazins energiespektrum. Zeitgleich erschien auch der Referentenentwurf zur Reform der Anreizregulierungsverordnung. Der Entwurf blieb deutlich hinter den Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums zurück. Er bringe wenig Fortschritte bei der Transparenz und führe zu höheren Kosten für die Energiekunden, äußerte der bne öffentlich Kritik, die unter anderem vom Handelsblatt sowie verschiedenen Energiefachmedien wie energate und Energie & Management aufgegriffen wurde. Kritik übte der bne auch an der geplanten Verlängerung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV ). Das Flexibilisierungspotenzial von Industriebetrieben zu nutzen sei zwar sinnvoll und notwendig, der Regelenergiemarkt sei dafür aber das deutlich geeignetere und günstigere Argument, wurde der bne unter anderem in der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) und im deutschen Angebot des europäischen Energienachrichtendienstes Montel zitiert.


Jahresbericht 2016 19

„Der bne hat sich mit seinem Know-how und seinem Netzwerk als der Ansprechpartner für Anbieter von Lastmanagement-Lösungen erwiesen.“ Frédéric Gastaldo, CEO Swisscom Energy Solutions AG

Den Kabinettsbeschluss zur Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) kommentierte der bne Anfang Juni als „Schritt für mehr Wettbewerb“. Der Ansatz, sich bei den Ausschreibungen auf große Anlagen zu konzentrieren, sei richtig, wurde der bne unter anderem bei energydaily und im Newsdienst EUWID zitiert. Auch in internationalen Medien wurde das Engagement des bne rezipiert: Das englischsprachige Magazin European Energy Review berichte Anfang Juni über die Ausbreitung von dezentralen Solarspeicherlösungen in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten und hob dabei die Ideen des bne zur Reform der Netzentgeltsystematik hervor. Einige Wochen später schrieb das US-Magazin Ethical Corporation über das Projekt Energiewende und erwähnte dabei den Einsatz des bne für Wettbewerb. Auch der Infodienst Clean Energy Wire berichte im Laufe der Jahres immer wieder über Aktivitäten des bne. Große Resonanz fand im Juni ein vom bne initiiertes Schreiben, dass das vom Bundeswirtschaftsministerium entwickelte Modell zur regionalen Grünstromvermarktung als komplex und wenig praktikabel kritisierte. Neben dem bne

gehörten der BEE, der BDEW, der DIHK, der vzbv und der HDE zu den Unterzeichnern. Die Erwartung der Kunden nach regionalen Ökostromprodukten könne durch das Modell nicht erfüllt werden, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem die Stuttgarter Zeitung, die ZfK, das Magazin Erneuerbare Energien sowie verschiedene Energiedienste zitierten.

2. Halbjahr Unter der Überschrift „Geldsegen für die Netzbetreiber auf Kosten der Stromkunden“ berichteten die Zeitungen der FUNKE Mediengruppe (unter anderem WAZ, Hamburger Abendblatt, Berliner Morgenpost) Anfang Juli über die von bne und vzbv gemeinsam in einem offenen Brief formulierte Kritik an den vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates vorgebrachten Änderungen an der Novelle der Anreizregulierungsverordnung. Diese hätten für die Energiekunden Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro bedeutet. Auch Bundesnetzagenturchef Jochen Homann sowie Staatssekretär Rainer Baake schlossen sich der Kritik an. Mit Erfolg: In der Länderkammer wurden die Forderungen des Wirtschaftsausschusses in Teilen zurückgewiesen.

Mehr als ausgebucht war eine Konferenz, die der bne Mitte Juli in Berlin zur Marktraumumstellung von L- auf H-Gas veranstaltete. Dort diskutierten erstmals Vertreter der deutschen und der niederländischen Gaswirtschaft. Zu den Teilnehmern gehörten auch zahlreiche Pressevertreter, es berichteten unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters, die ZfK, energate, Energie & Management sowie energydaily. Viel beachtet wurde auch die Veröffentlichung des bneKonzeptes für einen dezentralen Flexibilitätsmechanismus. Dieses setzt auf dem veralteten Netzentgeltsystem für Wärmestromanlagen auf und überführt dies in eine „zunehmend dezentrale und vernetzte Energiewelt“, so der bne. Über den Vorschlag berichteten unter anderem energate, Energie & Management sowie das Magazin EW-aktuell. Das Thema Netzentgelte rückte nach der Sommerpause noch einmal groß auf den Plan: Gemeinsam mit LichtBlick veröffentlichte der bne Anfang September eine bei der Leuphana Universität Lüneburg beauftragte Studie zum garantierten Zinssatz für Betreiber von Energienetzen. Anlass war die anstehende Ent-


20 Jahresbericht 2016

„Der Beitritt zum bne ist ein konsequentes Signal, um die wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Endkundenmarkt für Strom und Gas aktiv mit zu gestalten. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen im britischen Retailmarkt sowie unserer starken Markenpräsenz, werden wir uns für die transparente Weiterentwicklung des deutschen Energiemarktes im Kontext starker Digitalisierungstendenzen, aber auch dringend notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen einsetzen.“ Maik Neubauer, Geschäftsführer First Utility GmbH

scheidung der Bundesnetzagentur über die Zinssätze in der kommenden Regulierungsperiode. „Staatlich garantierte Traumrenditen“ titelte das Handelsblatt mit Bezug zum Gutachten. Dies kam zu dem Schluss, dass noch ein deutlich geringeres Zinsniveau als von der Bundesnetzagentur vorgesehen möglich wäre. Weitere Berichte erschienen bei der dpa, in den Stuttgarter Nachrichten, in den Zeitungen der FUNKE-Mediengruppe sowie mehr als einem Dutzend Fachmedien. Die Bundesnetzagentur blieb zwar letztendlich bei ihrer moderaten Zinsabsenkung, der öffentliche Druck sorgte aber dafür, dass die Forderungen der Verteilnetzbetreiber, das Zinsniveau unverändert zu lassen, keinen Erfolg hatten. Bei der Zinsentscheidung im Jahr 2011 hatte die Bundesnetzagentur ihre ursprüngliche Entscheidung noch zu Gunsten der Betreiber revidiert. Der bne zeigte sich daher wenige Wochen später gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sowie der FAZ mit dem Ergebnis des Engagements für niedrige Zinssätze zufrieden. Verbraucher konnten sich im Vergleich zum Status quo über eine milliardenschwere Entlastung freuen.

Im Oktober nutze der bne die Aufmerksamt rund um die Verkündigung der EEG-Umlage für 2017, um ein beim Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW ) in Auftrag gegebenes Gutachten vorzustellen. Dieses lotet Möglichkeiten aus, den fossilen Energieverbrauch im Wärme- und Verkehrssektor in die Finanzierung der Energiewende miteinzubeziehen, um den Umlageanteil für Strom zu senken. Der Hintergrund: Die vielen Abgaben und Umlagen auf dem Strompreis erschweren die Sektorkopplung. Zum Pressegespräch anlässlich der Vorstellung der Studie kamen mehr als 20 Journalisten. Das Handelsblatt berichtete vorab exklusiv, auch das Deutschlandradio griff die Studie auf. Weitere Artikel erschienen unter anderem in der WELT, der Wirtschaftswoche, bei N24, in der Frankfurter Rundschau und vielen Fachmedien. Zu dem Thema veröffentlichte der bne zudem in der Folge Gastbeiträge, die in der Frankfurter Rundschau, im DEZBlog sowie bei XING-Klartext erschienen. Dass der bne mit der Studie den Nagel auf den Kopf getroffen hat, zeigen die vielen Reaktionen und Einladungen, die den bne seit Veröffentlichung erreicht haben.

Anfang Dezember stellte der bne die Ergebnisse des vom ihm im Auftrag der Bundesnetzagentur koordinierten Verfahrens für die Regelleistungserbringung von unabhängigen Aggregatoren interessierten Journalisten vor. Das Magazin BIZZ energy hatte vorab unter der Überschrift „Durchbruch für das Lastmanagement“ berichtet. Mit dem Verfahren wurde ein Vorhaben aus dem Strommarktgesetz umgesetzt, die Flexibilitätsoptionen auszuweiten. Vor allem in der Fachpresse wurden die Ergebnisse des Verfahrens diskutiert, unter anderem im Energieinformationsdienst (EID) bei EPID, Photovoltaik, energate, energydaily und in der ZfK. Kurz vor Jahresende nahm der Bundestag Änderungen am novellierten EEG vor, die unter anderem Klarstellungen für Energiespeicher und Mieterstrommodelle bedeuteten. Der bne bewertete dies gegenüber der Presse als wichtigen Schritt für die neue Energiewelt; es berichteten unter anderem WirKlimaretter, IWR und Energie & Management. Damit endete das für den bne bisher erfolgreichste Jahr in der Presseund Öffentlichkeitsarbeit.


Jahresbericht 2016 21

Kommunikation

D o w n lo ad b n e - o n u n te r li n e .d e

D o w n lo ad b n e - o n u n te r li n e .d e

Energie 4.0: Messen, Steuern, Vernetzen

Strom für Mobilität: Systeme verbinden

Das im Sommer 2016 verabschiedete Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist die Grundlage für den Aufbau einer intelligenten Infrastruktur. Auf diese Infrastruktur setzen Unternehmen wie Digital Energy Solutions, Vol taris oder Discovergy, die im Heft ihre Geschäftsmodelle erläutern. Im Interview äußert sich zudem Andreas Könen, damaliger Vizepräsident des BSI, zur Arbeit am Schutzprofil für Smart Meter.

Was passiert wenn Energiewirtschaft und Mobilität aufein andertreffen? Dieser Frage geht die zweite Kompass-Ausgabe des Jahres 2016 nach. Im Blickpunkt stehen Rahmenbedingungen für die Anbieter von Lösungen wie NATURSTROM, BEEGY oder AKTIF , die im Kompass ihre Konzepte für die Mobilität vorstellen. Autoexperte Stefan Bratzel erläutert im Interview, was der E-Mobilität noch für den Durchbruch fehlt.

Social Media 2016 steigerte der bne seine Präsenz in den Sozialen Medien noch einmal. Mehr als 2.000 Nutzer folgen dem Angebot auf Twitter mittlerweile. Auch in den Netzwerken Xing und LinkedIn baute der bne seine Aktivitäten aus.

Online Obwohl schon seit fünf Jahren unverändert am Netz, erhält die bne-Webseite immer noch viel positives Feedback – unter anderem wegen der klaren Struktur. Im vergangenen Jahr haben wir den englischsprachigen Teil noch einmal erweitert. Für das Jahr 2017 steht nun der Relaunch der Seite an, die klare Struktur wird natürlich bleiben.


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Veranstaltungen Fachkonferenzen, Workshops oder Messen: Wir blicken auf ein Jahr mit sehr vielen Veranstaltungen zurück, die von Vertretern aus der Energiewirtschaft, der Politik und der Wissenschaft sehr gerne genutzt wurden. Zu den Highlights zählte die sehr gut besuchte Fachkonferenz zur Marktraumumstellung im Gassektor, der bne-Pitching-Day für Start-ups oder der Auftritt auf der Intersolar; hier war der bne erstmals mit einem eigenen Stand vertreten.

E-world (16. bis 18. Februar 2016) Offenes Panel des bne zu „Energiewirtschaft 4.0: Die Geschäftsmodelle“ im Energy Transition Forum der E-world, Konferenz von bne und nymoen Strategieberatung „Innovationen auf dem Wärmemarkt“

Hannover Messe (25. bis 29. Mai 2016) Der bne war im zweiten Jahr „Partner des Smart Grid Forum“, gestaltete das Vortragsprogramm mit und übernahm Panel-Moderationen. Mitgliedsunternehmen erhielten die Gelegenheit, ihre Ideen im Forum zu präsentieren.

Pitching-Day (1. Juni 2016) Bühne frei für Start-ups hieß es am bne-Pitching-Day. Die Nachwuchsunternehmer aus dem vom bne unterstützten A2 Adlershof Accelerator präsentierten ihre Ideen und Geschäftsmodelle.


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bne-Sommerfest (2. Juni 2016) An neuer Location, dem Gebrü der Fritz, lud der bne zu seinem tradi tionellen Sommerfest. Rund 200 Ver treter aus Energiewirtschaft, Politik und Medien folgten der Ein ladung zu einem lockeren Plausch in angenehmer Atmosphäre.

Intersolar (22. bis 24. Juni 2016) Erstmals war der bne im Jahr 2016 als Partner des Smart Renewable Energy Forums auf der Intersolar vertreten. Vernetzte Energielösungen standen im Mittelpunkt des Forums, das bne-Geschäftsführer Robert Busch eröffnete.

Europäische Gaskonferenz (21. Juli 2016) Unter dem Titel „Von L- zu H-Gas: Nationale und europäische Herausforderungen aus der Begrenzung der niederländischen Gasproduktion“ lud der bne erstmals zu einem internationalen Branchenaustausch zur Marktraumumstellung.



Jahresbericht 2016 25

Strukturen Wie kein anderer Energieverband steht der bne fĂźr moderne und effiziente Strukturen. Bei uns zählen die Stimmen aller Mitglieder, ob groĂ&#x; ob klein, ob jung oder etabliert.


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Die Arbeit des bne im Überblick Strom, Wärme, Mobilität: Der bne ist seit 15 Jahren zentraler Ansprechpartner für neue energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle. Wir kommunizieren die Interessen unserer Mitgliedsunternehmen an Politik und Behörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Als Stimme von Markt und Wettbewerb ist der Input des bne bei Anhörungen und Konsultationen gefragt.

Organe Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des bne. Mindestens einmal pro Jahr kommen die Mitglieder des bne zusammen und treffen grundsätzliche Entscheidungen. Der Vorstand des bne führt die Geschäfte des Verbandes im Auftrag der Mitgliederversammlung. Er besteht aus vertretungsberechtigten Repräsentanten der bne-Mitgliedsunternehmen, die im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden. 2016 gehörten dem bne-Vorstand folgende Personen an: Als Vorsitzender des Vorstandes Dr. HansMartin Huber-Ditzel (Enovos Deutschland SE) und Gero Lücking (LichtBlick SE) als stellvertretender Vorsitzender, außerdem Eberhard Holstein (Grundgrün Energie GmbH), Timo Sillober (Yello Strom GmbH), Frank-Yves Le Vaillant (natGAS AG) sowie Dieter Ploch (eprimo GmbH). bne-Positionen und Ideen für den Energiemarkt von morgen entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen. Unsere Gremien – die Steuerungsgruppe, Entwicklungs- und Arbeitsausschüsse – bieten die Möglichkeit, sich unmittelbar an der bne-Positionierung zu beteiligen

und mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen. Bei uns zählt jede Stimme!

Gremien Den Kern der bne-Gremienstruktur bildet die sektorenübergreifende Steuerungsgruppe. Als oberstes Entscheidungsgremium befasst sich die Steuerungsgruppe insbesondere mit politisch und strategisch wichtigen Themen aus allen Bereichen und entscheidet über die aus den Ausschüssen vorgelegten Fragen und Vorschläge. Die Steuerungsgruppe trifft sich drei bis vier Mal im Jahr. Insgesamt sieben Ausschüsse runden die bne-Gremienstruktur ab: In Entwicklungsausschüssen (EA) werden Rahmenbedingungen für neue Geschäftsfelder und zukünftige Themen entwickelt; die Arbeitsausschüsse (AA) erarbeiten Vorschläge und Positionen zu aktuellen Themen und konkreten Regelungsentwürfen. Die Themen der Ausschüsse im Überblick:

Arbeitsausschuss (AA) Strom EU-Binnenmarkt Strom, Regelenergiemarkt und Systemdienstleistungen, Stromvertrieb und -handel, EEG und Grünstromvermarktung, Bilanzkreisanforderungen und Ausgleichsenergie, Netzregulierung sowie Netzstrukturen Strom

Arbeitsausschuss (AA) Gas EU-Binnenmarkt Gas, Regelenergiemarkt und -produkte, Gasvertrieb und -handel, Netzentgeltstruktur Gas, Bilanzierung, Gasversorgungssicherheit und Speicher, Netzregulierung, Netzstrukturen und Gasmarktgebiete, Gastransportkapazitäten, Kooperationsvereinbarung

Entwicklungsausschuss (EA) Flexibilität & Digitales Digitalisierung & Vernetzung, Entwicklungsebene Messwesen, Speicher, Demand Side Management, Neu-/Weiterentwicklung des Umlagen- und Abgabensystems, Netzentgeltstruktur Strom, Aggregatoren, Power-to-X, Flexibilitätsvermarktung und Flexibilität auf Verteilnetzebene

Entwicklungsausschuss (EA) Mobilität Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Messlösungen und Abrechnungsmodelle, Vertriebsmöglichkeiten, Vermarktung der Flexibilität, Marktentwicklung

Entwicklungsausschuss (EA) Sektorkopplung Wärme Analyse und Weiterentwicklung des Wärmemarkts, Vorgaben und Regulierung, Neu-/Weiterentwicklung des Umlagen- und Abgabensystems, Stromheizungen und Hybridsysteme, Effizienz, Emissionshandel und CO2-Preis Neben den genannten Gremien können Sie sich in den bneArbeits ausschüssen Marktkommunikation sowie Recht & Vertragsfragen informieren und aktiv mitarbeiten. Für besondere Themen organisieren wir Ad-hoc-Arbeitsausschüsse oder Workshops. In einer Workshop-Reihe beschäftigen wir uns seit 2016 mit der Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik. Mit einem neuen Ad-hoc-Gremium reagieren wir zudem ab 2017 auf den Zuwachs von Energiedienstleistern unter bne-Mitgliedsunternehmen.


Jahresbericht 2016 27

„Die Vernetzung mit anderen Energiedienstleistern und Kooperationen mit Partnern werden in der modernen Energiewirtschaft immer wichtiger. Für uns bietet der bne eine hervor­ ragende Möglichkeit, um uns mit anderen Unternehmen über aktuelle Entwicklungen in der Branche auszutauschen.“ Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender ISPEX AG

AA Strom

EA Flexibilität & Digitales

EA Sektorkopplung Wärme

STEUERUNGSGRUPPE

EA Mobilität

AA Gas

AA Recht & Vertragsfragen

AA Marktkommuni­ kation


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Geschäftsstelle Robert Busch Als Geschäftsführer war Robert Busch auch im Jahr 2016 das Gesicht des bne nach außen. Für die Interessen des bne und seiner Mitgliedsunternehmen trat er bei unzähligen Gelegenheiten ein: Bei Terminen in Ministerien und Behörden, in Gesprächen mit Politikern und Unternehmen, auf Veranstaltungen und Diskussionsrunden sowie in zahlreichen Interviews und Presseterminen. Er trug auf diese Weise dazu bei, dass der bne als der Vertreter der neuen Energiewirtschaft wahrgenommen wird. Damit leiste er auch einen wichtigen Beitrag zum weiteren Wachstum der bne-Mitgliedschaft im Jahr 2016. Robert Busch führte zudem wie gewohnt das Team der Geschäftsstelle und verantworte das Verbands-Budget.

Arndt Börkey Arndt Börkey leitete auch 2016 das Fachgebiet Strom und Regulierung für den bne. Er war dabei insbesondere mit den verschiedenen Verordnungen in Folge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, der Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse und den Verbändegesprächen zum Bilanzkreisvertrag befasst. Arndt Börkey verfasste eine Vielzahl an Politik und Regulierer gerichteter Stellungnahmen und Positionspapiere.

Er war zuständig für den AA Strom, den AA Marktkommunikation und hat die Workshops zur Netzentgeltsystematik geleitet

tag werden insbesondere bei der nationalen politischen Arbeit und der Vernetzung auch im Bereich der erneuerbaren Energien von großem Wert für den bne sein.

Bianca Barth Für den bne verantwortet Bianca Barth als Leiterin EU Politik die politische Vernetzung des Verbandes in Brüssel und Europa. Sie vermittelt die Positionen des bne in persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitern und Angehörigen der EU-Kommission, Abgeordneten des Europäischen Parlaments, der europäischen Regulierungsbehörde (ACER), sowie dem Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER). Auch der Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Stakeholdern, sowie das Engagement des bne innerhalb der Smart Energy Demand Coalition (SEDC) zählt zu ihren Aufgaben. Sie betreut sämtliche bne-Aktivitäten zum EU-Winterpaket und treibt darüber hinaus mit großem Elan die Europäisierung des Verbandes voran.

Anne Köhler Anne Köhler leitet die Fachgebiete Gas und Wärme. 2016 war der Aufbau des neu geschaffenen Entwicklungsausschusses Sektorkopplung Wärme sowie die Erarbeitung der bne-Position zu diesem Thema einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte. Sie leitete den AA Gas und konzipierte die erfolgreiche Fachtagung „Von L- zu H-Gas: Nationale und europäische Herausforderungen aus der Begrenzung der niederländischen Gasproduktion“. Als Ansprechpartnerin für den AK Recht & Vertragsfragen betreute sie zudem die bne-Position zur vertraglichen Umsetzung des GDEW. Sie vertrat den bne in zahlreichen Anhörungen und unterstützte die politische Arbeit in Berlin und Brüssel. Die Organisation eines gut funktionierenden IT-Services für das bne-Team geht auch auf ihr Konto.

Markus Meyer Ab April 2017 wird Markus Meyer als Leiter Strategie & Politik das Team des bne verstärken. Seine reichhaltige Erfahrung als Leiter Politik & Strategie beim Bundesverband Solarwirtschaft und als langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundes-

Sebastian Schnurre Der Rechtsanwalt Sebastian Schnurre leitet das Fachgebiet Flexibilität und Digitales, das zudem den Fachbereich Mobilität beinhaltet. Er übernahm in seiner Funktion die Leitung und Koordination des von der BNetzA


Jahresbericht 2016 29 Das bne-Team: (v.l.n.r.) Robert Busch, Arndt Börkey, Bianca Barth, Anne Köhler, Sebastian Schnurre, Karsten Wiedemann, Cornelia Nix, Christine Menzel, Katharina Bury

beauftragten Stakeholderprozesses zur Entwicklung eines Branchenkompromisses zur Integration von Aggregatoren in den Energiemarkt. Weitere Schwerpunkte im Jahr 2016 waren die parlamentarische Begleitung zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, die Verabschiedung einer Grundsatzpositionierung des bne zur Elektromobilität, die Beschließung eines Vorschlags zu einer Flexibilitätsverordnung und die Initialisierung eines Umsetzungsprozesses beim BMWi, eine verbandsübergreifende Speicherinitiative, Änderungen im Rahmen der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, der Ladesäulenverordnung sowie verschiedene mess- und eichrechtliche Spezialthemen. Sebastian Schnurre vertrat den bne in Fachgesprächen im Bundestag, in verschiedenen BMWi-Arbeitsgruppen und Anhörungen, in der AG IKT der Nationalen Plattform Elektromobilität. Zu dem referierte er bei verschiedenen Veranstaltungen und veröffentlichte mehrere Publikationen.

Karsten Wiedemann Als Pressesprecher verantworte Karsten Wiedemann die Außenkommunikation des Verbandes, von Pressemitteilungen und Statements über Publikationen wie den bne-Kompass bis hin zu Social Media. Er hielt den Kontakt zu Journalisten und Redaktionen,

informierte in direkten Gesprächen über relevante Themen und verfasste zahlreiche Gastbeiträge. Mit seiner Arbeit trug er dazu bei, dass die Präsenz des bne in den Medien im Jahr 2016 einen neuen Rekordwert erreicht hat. Er war an der inhaltlichen Planung von Veranstaltungen beteiligt und mode rierte verschiedene Panels und Diskussionsrunden. Darüber baute Karsten Wiedemann Kooperation mit Messen und Kongressen auf nationaler und internationaler Ebene weiter aus. Er koordinierte zudem die bne-Aktivitäten im Start-up-Programm A2 Adlershof Accelerator.

Cornelia Nix 2016 verantwortete Cornelia Nix die Organisation und Durchführung sämtlicher bne-Veranstaltungen wie Fachkonferenzen, Workshops, Seminaren sowie des bne-Sommerfests und der bneMitgliederversammlung. Gemeinsam mit Karsten Wiedemann koordinierte sie den Auftritt des Verbandes auf verschiedenen Messen, unter anderem der E-world Essen, der Hannover Messe und der Intersolar München. Außerdem war sie für die Erstellung der wöchentlichen MITGLIEDER-NEWS und des monatlichen externen bne-Newsletters zuständig. Sie war verantwortlich für die laufende redaktionelle Pflege der bne-Internetseite und

gehört zum bne Twitter- Team. Bei alle bne-Publikation war sie als zuverlässige Korrekturleserin gefragt und vertrat den Pressesprecher.

Christine Menzel Christine Menzel war in 2016 als Sekretärin/Teamassistentin für das Termin- und Kontaktmanagement sowie die Buchung/Abrechnung von Dienstreisen und Bewirtungskosten verantwortlich. Sie erstellte unter anderem Rechnungen und war für die Kassenführung und das Bestellwesen zuständig. Im Rahmen der Akquise war sie an der Kontaktpflege, Zusendung von Informationsmaterial zur Mitgliedschaft und der Einbindung neuer Mitglieder beteiligt.

Katharina Bury Katharina Bury verantworte im Jahr 2016 neben ihrer Tätigkeit als Assistentin der Geschäftsführung die Finanzbuchhaltung, das Personalwesen und das Verbandscontrolling. In ihrer Zuständigkeit lag zudem die Ausarbeitung und Überwachung des Budgets, die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Verbands-Kassenprüfung. Sie verantwortete die organisatorische Vor- und Nachbereitung der Vorstandssitzungen und unterstützte die Geschäftsführung bei der Gewinnung und der organisatorischen Einbindung neuer Mitgliedsunternehmen.


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Neumitglieder 2016 Acht neue für den bne Dass der bne mit innovativen Konzepten für den Energiemarkt punkten kann, hat sich längst rumgesprochen. Auch dass bei uns alle Mitglieder gleichberechtigt mitarbeiten können und alle die gleiche Stimme haben. Last but not least: Wir sind schnell! Dieses Angebot überzeugte auch die Unternehmen, die im Jahr 2016 den bne verstärkten. Wir freuen uns, dass wir die Zahl der Mitglieder um mehr als 20 Prozent steigern konnten.

Digital Energy Solutions GmbH & Co. KG Die Digital Energy Solutions GmbH & Co. KG ist ein neu gegründetes Joint Venture der Viessmann Group und der BMW Group. Das Unternehmen mit Sitz in München unterstützt Kunden mittels moderner IT bei der Identifikation und Vermarktung von Energieflexibilitäten.

EnergieSüdwest AG Die Energiewende nicht nur begleiten, sondern tatkräftig vorantreiben – das hat sich die EnergieSüdwest AG auf die Fahnen geschrieben. Das Unternehmen ist der führende regionale Wasserund Energieversorger in Landau in der Pfalz und Umgebung. Zu den Produktbereichen zählen Strom, Erdgas, Wasser und Wärme.

First Utility GmbH Die First Utility GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der First Utility Limited, einem der größten unabhängigen britischen Energieversorgungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Versorgung von Haushalts- und Gewerbekunden. In Großbritannien arbeiten First Utility und Shell Energy Europe Ltd. bereits seit Jahren erfolgreich zusammen. Shell Energy Europe Ltd. ist der Hauptenergielieferant für die First Utility GmbH in Deutschland.

Naturstrom AG Die NATURSTROM AG wurde 1998 mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Das Unternehmen gehört zu den führenden unabhängigen Anbietern von Strom, Gas und Wärme aus erneuerbaren Energien. Es versorgt bundesweit 240.000 Haushalte, Institutionen und Gewerbekunden mit Naturstrom sowie mehr als 15.000 mit NaturstromBiogas. Neben der Belieferung mit Energie aus regenerativen Quellen setzt NATURSTROM auf den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien – mehr als 270 ÖkoKraftwerke sind durch Mitwirkung von NATURSTROM bereits ans Netz gegangen.


Jahresbericht 2016 31

„Was der bne als Verband anstrebt – eine leistungsfähige und effiziente Energiezukunft – das wollen wir vor Ort realisieren. Wir produzieren mittlerweile so viel Ökostrom in eigenen Anlagen, wie wir an unsere Haushaltskunden liefern. Tendenz steigend. Zugpferde sind Photovoltaik und Windkraft. Kooperationspartner sind u. a. benachbarte Stadtwerke und Kommunen. Unter den Ökostromlieferanten nehmen wir eine Vorreiterrolle ein. Wir freuen uns auf einen intensiven und ergiebigen Dialog mit den Partnern im bne.“ Thomas Waßmuth, Vorstand EnergieSüdwest AG

ISPEX AG

Swisscom Energy Solutions AG

TOTAL Energie Gas GmbH

Die ISPEX AG ist ein seit Jahren auf dem deutschen Markt etabliertes Energieberatungsunternehmen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet ISPEX für Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen Lösungen in allen Bereichen des Energiemanagements.

Die Swisscom Energy Solutions AG mit Sitz im schweizerischen Olten ist eine Tochter der Swisscom AG und der Repower AG. Das Unternehmen vernetzt über die Marke tiko Stromheizungen, aber auch Großverbraucher zu einem Speichernetzwerk, um Schwankungen durch das Einspeisen von Erneuerbaren auszugleichen

Deutschlandweit vertrauen Kunden aus Industrie, Gewerbe und Immobilienwirtschaft sowie Filialisten auf TOTAL Energie Gas. Das Unternehmen ist zuverlässiger Partner für die stabile und kostengünstige Versorgung mit Erdgas, Biogas und Strom. TOTAL Energie Gas bietet transparente, flexible und auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene Lösungen. Die Produktpalette reicht dabei von Festpreisen und in dexierten Preisen über Tranchenmodelle bis hin zur strukturierten Beschaffung mit Marktzugangs modellen.

REstore REstore ist ein internationaler Energietechnologie-Anbieter, der sich auf automatisiertes Demand Response spezialisiert hat. Das 2010 gegründete Unternehmen bietet für kommerzielle und industrielle Energieverbraucher Demand -Response-Programme sowie eine Cloud-basierte Demand Side Management-Software, die sich an Energieerzeuger richtet.


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Stand: 31.12.2016

bne-Mitgliederverzeichnis 2016 Ordentliche Mitglieder

DSE Direkt-Service Energie GmbH

AKTIF Technology GmbH

Henriette-Herz-Platz 4 10178 Berlin www.dse-vertrieb.de

Töpferstraße 9 01968 Senftenberg www.aktif-technology.com

L 13, 3-4 68161 Mannheim www.beegy.com

Friedrichstraße 100 10117 Berlin http://deutschland.edf.com

Katharinenstr. 6 04109 Leipzig www.clens.eu

Industriestr. 18 76829 Landau in der Pfalz www.energie-suedwest.de

Ehrenbergstraße 11 98693 Ilmenau www.cuculus.net

Digital Energy Solutions GmbH & Co. KG Leopoldstr. 244 80807 München www.digital-energysolutions.de

Discovergy GmbH Bismarckplatz 5 69115 Heidelberg www.discovergy.com

Schillerstraße 14 60313 Frankfurt / Main www.fiedlerconsulting.de

First Utility GmbH Entelios AG

Cuculus GmbH

Bernsaustraße 7/9 42553 Velbert www.evb.net

fiedler management consulting EnergieSüdwest AG

Clean Energy Sourcing AG

Flughafenstraße 20 63263 Neu-Isenburg www.eprimo.de

EVB Billing & Services GmbH EDF Deutschland GmbH

Beegy GmbH

eprimo GmbH

Gebäude Loopsite 31 Werinherstr. 81 81541 München www.enernoc.de

ENOPLAN GmbH Zeiloch 14 76646 Bruchsal www.enoplan.de

Düsternstraße 10 20355 Hamburg www.shellprivatenergie.de

Gas Natural Europe SAS Zweigniederlassung Deutschland Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 50672 Köln www.gasnaturalfenosa.de

Enovos Deutschland SE

GENEK Gesellschaft für Energieeinkauf mbH & Co. KG

Am Halberg 3 66121 Saarbrücken www.enovos-energie.de

Zum Walkmüller 8 47269 Duisburg www.genek.de


Jahresbericht 2016 33


34 Jahresbericht 2016

GETEC Energie Holding GmbH

lekker Energie GmbH

Albert-Vater-Straße 50 39108 Magdeburg www.getec.de

Invalidenstraße 17a 10115 Berlin www.lekker-energie.de

GP JOULE GmbH

LichtBlick SE

Cecilienkoog 16 25821 Reußenköge www.gp-joule.de

Zirkusweg 6 20359 Hamburg www.lichtblick.de

in.power GmbH

Maschinenringe Deutschland GmbH

Nexus Energie GmbH

Am Maschinenring 1 86633 Neuburg a. d. Donau www.landenergie.de

Fritz-Vomfelde-Straße 14 40547 Düsseldorf www.nexus-energie.de

Meine-Energie GmbH

PQ Energy Luxembourg Service S.à.r.l.

An der Fahrt 5 55124 Mainz www.inpower.de

NATURSTROM AG/ NaturStromHandel GmbH Parsevalstraße 11 40468 Düsseldorf www.naturstrom.de

Neas Energy GmbH Schillerstr. 7 40721 Hilden www.neasenergy.de

ISPEX AG Nürnberger Str. 38 95448 Bayreuth www.ispex.de

Ritterstraße 5 01968 Senftenberg www.meine-energie.de

Kinect Energy Germany GmbH Novalisstr. 10 10115 Berlin www.bergen-energi.com

meistro Energie GmbH Nürnberger Straße 58 85055 Ingolstadt www.meistro.de

LBD-Beratungsgesellschaft mbH Mollstr. 32 10249 Berlin www.lbd.de

natGAS AG Jägerallee 37 H 14469 Potsdam www.natgas.de

Holbeinstraße 25 8008 Zürich SCHWEIZ www.pq-energy.com

QUADRA Energy GmbH Peter-Müller-Straße 14 40468 Düsseldorf www.quadra-energy.com

REstore 1, Glass Wharf Bristol BS2 0ZX UK www.restore.eu


Jahresbericht 2016 35

GETEC GRUPPE


36 Jahresbericht 2016

RWE Effizienz GmbH Flamingoweg 1 44139 Dortmund www.rwe-effizienz.com

switch Energievertriebsgesellschaft m.b.H.

Außerordentliche Mitglieder

Bonsiepen 7 45136 Essen www.switch-energie.de

Andreas Grigoleit, Rechtsanwalt

SAG GmbH – Smart Grids Services Stockholmer Allee 30b 44269 Dortmund www.sag.eu

Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG Am Alten Theater 1 39104 Magdeburg www.sw-magdeburg.de

Total Energie Gas GmbH Höhenstraße 17 70736 Fellbach www.teg.de

Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH Torgauer Str. 12-15 10829 Berlin www.ubitricity.com

Swisscom Energy Solutions Solothurnerstr. 19 4600 Olten SCHWEIZ www.tiko.ch

Rothenbaumchaussee 114 20149 Hamburg www.ragrigoleit.de

Vattenfall Europe Sales GmbH Chausseestraße 23 10115 Berlin www.vattenfall.de/de/vattenfalleurope-sales.htm

Yello Strom GmbH Siegburger Straße 229 50679 Köln www.yellostrom.de

Dr. Thomas Mecke MT Consult GmbH Am Dominikusteich 8A 13467 Berlin


Jahresbericht 2016 37


38 Jahresbericht 2016

Impressum Herausgeber

V.i.S.d.P.

Redaktionsschluss

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)

Robert Busch

27. März 2017

Redaktion

Bildnachweise

Karsten Wiedemann

Jan Pauls: Cover, S. 1, 4 – 5, 8, 13, 16 –17, 18, 23, (oben und unten), 24 – 25 bne: S.16 –17, S. 22 (oben und unten) Naturstrom AG: S. 7 Europäisches Parlament: S. 14 Swisscom Energy Solutions: S. 19 First Utility GmbH: S. 20 Hannover Messe: S. 22 (mitte) Intersolar: S. 23 (mitte) bne/Nicole Graether: S. 28– 29 Ispex AG: S. 27 EnergieSüdwest AG: S. 31

Hackescher Markt 4 10178 Berlin

Mitarbeit Fon +49 30 / 400 548 0 Fax +49 30 / 400 548 10 mail@bne-online.de www.bne-online.de

Arndt Börkey, Bianca Barth, Cornelia Nix, Anne Köhler, Sebastian Schnurre

Gestaltung Steuer-Nr.: 27/620/55384 Vereinsregister-Nr.: 23212B AG Charlottenburg

andesee Werbeagentur GmbH & Co. KG

Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers © bne



www.bne-online.de


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