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Sie fragen – wir antworten

Sie fragen

wir antworten INFO-TEAM

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Auf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein, die dem Info-Team der KVSH gestellt werden. Die Antworten sollen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.

INFO-TEAM

Tel. 04551 883 883 Montag bis Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr info-team@kvsh.de

Wann sind die Gebührenordnungspositionen 32880, 32881 und 32882 EBM im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung nach der Gebührenordnungsposition 01732 EBM berechnungsfähig?

Die GOP 32880, 32881 und 32882 EBM können neben der Ziffer 01732 EBM berechnet werden, wenn diese im eigenen Praxislabor erbracht werden. Führt ein Labor die Untersuchungen durch, so rechnet dieses die Gebührenordnungspositionen ab.

Kann im Rahmen des Verfahrens zur Untersuchung auf Blut im Stuhl (iFOBT) die GOP 01738 in der Praxis des Veranlassers abgerechnet werden?

Nein, die GOP 01738 ist für die immunologische Bestimmung auf occultes Blut im Stuhl (im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie) und kann nur vom auswertenden Arzt (in der Regel dem Facharzt für Laboratoriumsmedizin) abgerechnet werden. Zudem unterliegt die Leistung einer gesonderten Genehmigungspflicht.

Wie wird die Jugendarbeitsschutzuntersuchung bei privat versicherten Patienten abgerechnet?

Bei Privatversicherten erfolgt die Abrechnung der JAS gleich der bei gesetzlich versicherten Patienten. Der Kostenträger ist die Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (VKNR 01854) und die Gebührenordnungspositionen sind die 99260A (Erstuntersuchung) und die GOP 99260B (Nachuntersuchung). Die Abrechnung erfolgt auch hier über die KV.

Wenn in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ein Arzt operiert und ein anderer Arzt die postoperative Behandlung durchführt, wird die Post-OP dann nach der GOP für den Operateur oder auf Überweisung durch den Operateur abgerechnet?

Da innerhalb einer BAG keine Überweisungen ausgestellt werden dürfen, ist hier die GOP für postoperative Behandlung durch den Operateur abzurechnen.

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