Pflegekompass

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KOMPASS PFLEGE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE HILFE FÜR WAS IST IM PFLEGEFALL ZU TUN? ANSPRUCH AUF PFLEGEHILFSMITTEL AUCH IM RUHESTAND Halle Merseburg Saalekreis 2023
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Bleiben Sie auch in Zukunft

INHALTSVERZEICHNIS

Anspruch auf Pflegehilfsmittel Seite 4

Wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann Seite 6

Den Helfenden helfen Seite 8

Enorme Herausforderung neben

Familie und Beruf Seite 10

Risiko auch für Jüngere hoch Seite 11

Wie beantragt man Hilfsmittel Seite 12

Wer zahlt was? Seite 13

Das bürokratische Dickicht der Pflege Seite 14

Alles selbst geregelt haben Seite 16

Eine Stütze für die Pflege zuhause Seite 18

Pflege und Impfen gehören zusammen Seite 20

Bei pflegebedürftigen Menschen

Medikationsfehler vermeiden Seite 21

IMPRESSUM

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Geschäftsführer: Marco Fehrecke

PRODUKT-GESAMTVERANTWORTUNG:

Reiner Becker

Bei rezeptfreien Arzneien ist

Beratung wichtig Seite 22

Der Staat hilft mit, Barrieren abzubauen Seite 24

Pflege und Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim? Seite 26

Das gibt es auch: Urlaub von der Pflege Seite 28

Ihre Immobilie im Alter Seite 30

Sicher auch im Ruhestand Seite 32

Von Körperflege bis Einkauf Seite 34

Damit Oma sich auch wohlfühlt Seite 35

Selbstbestimmt und in Gesellschaft Seite 36

Wie geht es nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weiter? Seite 38

Eine Checkliste gibt Orientierung Seite 40

Branchenverzeichnis Seite 55

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8. MÄRZ 2023 SEITE 3 PFLEGE KOMPASS
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„PFLEGEKOMPASS” ist ein Produkt der Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung.

Anspruch auf

Pflegehilfsmittel

Entsprechende Unterstützung kann bei der Pflegekasse beantragt werden.

Geht es einem Verwandten gesundheitlich nicht gut, ist es für die oder den pflegenden Angehörigen anfangs meist nicht so einfach, sich in dem für sie neuen Themengebiet der Pflege zurechtzufinden. So stehen den pflegenden Angehörigen bzw. der oder dem zu Pflegenden zum Beispiel Zuschüsse und Fördermittel für barrierefreie Baumaßnahmen und über Kostenträger zur Hilfsmittelversorgung für den privaten und häuslichen Bereich zu.

So besteht unter anderem ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur

Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Besonders wichtig ist es in diesem Zusammenhang, eindeutig zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zu unterscheiden. Für Hilfsmittel, für die ein Rezept nötig ist, zeichnet die Krankenkasse als Ansprechpartner verantwortlich – Pfle-

gehilfsmittel hingegen werden von der Pflegekasse bezahlt.

Unterscheidung bei den Pflegehilfsmitteln

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln – wie etwa einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem – und zum Verbrauch be-

stimmten Pflegehilfsmitteln, wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen. Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse gehört die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Krankenbehandlung. Deren Ziel ist es, eine Pflegebedürftigkeit und/oder eine dauerhafte Behinderung zu vermeiden oder eine bereits vorliegende

SEITE 4 8. MÄRZ 2023 PFLEGE KOMPASS
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Foto: Szakaly/Adobe Stock Behinderung auszugleichen. Privat Krankenversicherte haben mit ihrer Krankenversicherung den Leistungsumfang für Hilfsmittel in einem privaten Vertrag vereinbart und bekommen die Kosten für notwendige Hilfsmittel nur in dem versicherten Rahmen erstattet. Pflegebedürftige Menschen können Pflegehilfsmittel bei ihrer Pflegeversicherung beantragen.

Dies gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.Voraussetzung für eine Pflegehilfsmittelversorgung ist jedoch, dass der oder die Versicherte mindestens den Pflegegrad 1 hat, zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft lebt und von Familienmitgliedern, Bekannten, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt wird. Lebt der zu Pflegende jedoch in einem Heim, besteht kein Anspruch, da das Heim dann selbst die Mittel zur Verfügung stellt.

Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gibt eine Orientierung, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können. Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro jePflegehilfsmittel, zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, so dass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.

Alle wichtigen Infos zum Thema findet man auch online auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de

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KOMPASS

Wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Element der rechtlichen Vorsorge

Es gibt wohl niemanden, der wirklich gern darüber nachdenkt, was passieren wird, wenn man plötzlich verunglückt oder schwer krank wird und im schlimmsten Fall nicht mehr selbst entscheiden kann, welche medizinische Behandlung dann zur Anwendung kommt. Trotzdem sollte man sich rechtzeitig mit diesem ernsten Thema auseinandersetzen - vor allem, wenn man möchte, dass der eigene Wille auch dann noch respektiert wird, wenn man diesen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen kann.

Für solche Fälle hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, vorsorglich festlegen, welche bestimmten medizinischen Maßnahmen in Situationen durchzuführen oder zu unterlassen sind, in denen man nicht mehr selbst entscheiden kann: die schriftliche Patientenverfügung.

Patientenwille ist sichergestellt

Mit einer Patientenverfügung wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn dieser in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden. Eine solche Situation kann zum Beispiel im Endstadium einer unheilbaren Krankheit eintreten, bei Schädigungen des Gehirns, etwa durch einen Unfall oder Schlaganfall, aber auch bei einer fortschreitenden Demenzerkrankung.

Meist werden in der Patientenverfügung entsprechende Situationen als Beispiele aufgeführt.

Sabine Fabian

Eine Patientenverfügung verfassen kann jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige. Widerrufen werden kann die Verfügung jederzeit formlos vom Verfasser oder die Verfasserin derselben.

Es wird gemeinhin empfohlen, sich beim Verfassen einer Patientenverfügung von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen.

Patientenverfügung ist freiwillig

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig. Liegt jedoch im Fall, dass der Patient nicht mehr selbst in der Lage dazu ist, einer bestimmten Therapie oder bestimmten Maßnahmen zuzustimmen, keine schriftliche Patientenverfügung vor, muss der „mutmaßliche Wille“ des Patienten ermittelt werden.

Dazu wird der entweder per Vorsorgevollmacht oder von einem Gericht bestimmte gesetzliche Betreuer befragt, der im Dialog mit den behandelnden Ärzten und anderen Fachleuten eine Lösung finden muss, die möglichst dem Willen des Patienten entspricht. Will man also hundertprozentig sicher sein, dass im Ernstfall der eigene Wille Beachtung findet, sollte man rechtzeitig eine Patientenverfügung verfassen. In Paragraph 1901a des BGB hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine derartige Verfügung geregelt.

So ist unter anderem bestimmt, dass die Patientenverfügung schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein von einem Notar oder einer Notarin beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden muss (§ 1901a, Absatz 1, Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 BGB).

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Mündliche Äußerungen sind trotz dieser Regelung nicht automatisch wirkungslos. Sie müssen bei der Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens vom jeweiligen Vertreter oder der Vertreterin beachtet werden.

Zwischendurch

immer mal prüfen

Empfohlen wird, eine einmal abgefasste Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu aktualisieren, zu erneuern oder zu bestätigen. So ist sichergestellt, dass die getroffenen

Festlegungen noch dem aktuell en Willensstand entsprechen. Aufbewahren sollte man eine Patientenverfügung so, dass im Notfall handelnde Personen schnell in den Besitz derselben

gelangen können. Ratsam kan es auch sein, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort bei sich zu tragen oder eine Vertrauensperson über diesen zu informieren.

Weitere Informationen zum The-

ma erhält man auch online auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter www. bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung. html

Willkommen zuhause.

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Den Helfenden helfen

Kooperation von AOK-Sachsen-Anhalt und der Universitätsmedizin Halle.

Halle (soi). Es ist ein tückisches Leiden: Demenzerkrankungen bringen nicht nur starke Veränderungen im Leben der Betroffenen mit sich, sie führen häufig auch zu familiären Problemen oder zu Einschränkungen in der Alltagsbewältigung. Meist sind Angehörige und Bezugspersonen hierdurch in der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Demenz stark gefordert und oft leider auch überfordert. Mit der Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“ bieten die AOK Sachsen-Anhalt und die Universitätsklinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie

und Psychosomatik der Universitätsmedizin Halle Betroffenen Rat und Hilfe an.

In der Schulungsreihe für Angehörige und Pflegepersonen von Menschen mit Demenz werden Informationen zum Krankheitsbild vermittelt. Es werden mögliche Hilfestellungen für den Zugang zu Menschen mit Demenz aufgezeigt, aber auch rechtliche und ethische Themen bearbeitet. Der Pflegekurs möchte so Verständnis für die Erkrankung und deren Auswirkungen im Alltag vermitteln und Angehörige und Pflegeper-

sonen bei der Betreuung und Pflege unterstützen. Zugleich soll der Kurs den Pflegenden aber auch Raum geben, eigene Erfahrungen auszutauschen. Gemeinsames Ziel sei es, den pflegenden Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden Sicherheit im Umgang mit den pflegebedürftigen Personen zu geben und Kenntnisse für die Durchführung der häuslichen Pflege vermitteln zu können.

Die Schulungsreihe basiert auf einem Programm der Deutschen Alzheimergesellschaft und beinhaltet acht Module von

jeweils 90 Minuten, welche neben Wissensvermittlung auch Freiraum für den Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen geben möchten. Referentinnen und Referenten sind Fachkräfte der Klinik aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Soziales und Krankenpflege – sogenannte Dementia Care Nurses, die an der Universitätsmedizin ausgebildet werden.

Anmeldungen sind telefonisch 0345 557 3639 oder im Rahmen der Sprechstunde in der Gedächtnisambulanz der Universitätsmedizin Halle möglich.

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Foto: AOK Mediendienst

Enorme Herausforderung neben Familie und Beruf

Pflegedienste unterstützen Angehörige bei der häuslichen Pflege in den eigenen vier Wänden.

Durch die häusliche Pflege in den eigenen vier Wänden kann in vielen Fällen Unterstützung geboten und dennoch ein hohes Maß an Selbstständigkeit bewahrt werden. Eine häusliche Pflege, die auf Vertrauen und Respekt basiert, ist eine unaufdringliche Alternative zu einem Senioren- oder Pflegeheim. Die pflegebedürftige Person hat weiterhin die Möglichkeit, in ihrem gewohnten Umfeld zu leben und ihren üblichen Aktivitäten nachzugehen.

Die Pflege durch Angehörige ist jedoch eine enorme Herausforderung, die neben Familie, Beruf und alltäglichen Aufgaben

nicht nur eine gute Organisation, sondern auch viel Wissen und Kraft erfordert. Einer Umfrage für den Pflegereport 2020 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zufolge wendet die Hauptpflegeperson täglich mehr als sechs Stunden auf, um den Pflegebedürftigen in seinem Alltag zu unterstützen - eine emotional und körperlich anstrengende Aufgabe.

Entlastung und Unterstützung können Angehörige dabei von kompetente Pflegekräften bekommen. Ob Kurzzeit-, Daueroder 24-Stunden-Pflege – der Pflegebedarf kann stets individuell und in Absprache mit den

Angehörigen auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Pflegeperson abgestimmt werden. Das Zusammenspiel zwischen pflegenden Angehörigen und Pflegedienst sichert so, dass die Pflegebedürftigen weiterhin ihre sozialen Kontakte und Freundschaften pflegen und sich in ihrem vertrauten Umfeld bewegen, ob bei Spaziergängen oder Einkäufen.

Auch die Pflegekraft leistet der Pflegeperson bei all ihren üblichen Aktivitäten liebevoll Hilfe und Unterstützung, gewährt aber dennoch genügend Freiraum, damit alltägliche Aufgaben weiterhin auch eigenstän-

dig geleistet werden können. So bleiben Unabhängigkeit, ein selbstbestimmtes Leben und Selbständigkeit möglichst lang erhalten. Auch die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Entkleiden, beim Kochen sowie bei Besorgungen, Behördengängen oder Arztbesuchen ist selbstverständlich möglich.

So findet die pflegebedürftige Person auch außerhalb der eigenen Familie eine vertrauensvolle und enge Bezugsperson, die ihr ihre volle Aufmerksamkeit widmet, sich gemeinsam mit ihr austauscht und ihr bei Sorgen und Problemen zuhört.

SEITE 10 8. MÄRZ 2023 PFLEGE KOMPASS
Foto: Karin & Uwe Annas/stock.adobe.com

Risiko auch für Jüngere hoch

Pflegefälle in Deutschland – auch junge Menschen zunehmend betroffen.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge waren im Dezember 2019 rund 4,13 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Das bedeutet im Vergleich zum Dezember zwei Jahre zuvor eine Steigerung von 21 Prozent.

Auch wenn die Zahlen weiterhin belegen, dass das Risiko pflegebedürftig zu werden hauptsächlich mit dem Alter ansteigt, besteht doch bereits auch in jungen Jahren ein gewisses Risiko dafür. Darauf weist die Ideal-Versicherung in ihrem Online-Magazin hin. Immerhin gab es 2019 mehr als 160.000 Pflegefälle bei unter 15-Jährigen und fast eine halbe Million Pflegebedürftige im Alter zwischen 15 und 60 Jahren. Laut der statistischen Erhebun-

Ambulante Pflege

Ambulante Pflege

gen wird ein Großteil der jüngeren Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Die Pflegebedürftigen unter 15 bleiben dabei fast in Gänze zu Hause (99,8 Prozent), lediglich ein kleiner Teil benötigt eine vollstationäre Pflege im Heim. Bei den 15-60-Jährigen zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Das spiegelt den allgemeinen Trend wider: Ein Großteil der deutschen Pflegebedürftigen bleibt generell zur Pflege zu Hause.

Doch nicht immer ist eine Versorgung zu Hause möglich. Dann stehen in Deutschland verschiedene Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. Zum einen ist da die Unterbringung in einem Pflegeheim. Diese sind jedoch meist auf ältere Patienten ausgelegt und auf deren

Ambulante Pflege

Tagesablauf zugeschnitten. Jüngere Pflegebedürftige fühlen sich dort oft fehl am Platz und spezielle Pflegeheime für jüngere Patienten gibt es in Deutschland nur wenige. Eher zu empfehlen ist die Unterbringung in einer entsprechenden Wohngemeinschaft. Diese WGs bieten Platz für mehrere junge Pflegebedürftige, sind auf deren Bedürfnisse ausgerichtet und ermöglichen ein weitestgehend barrierefreies Leben. In einem familiären Umfeld steht die gemeinsame Alltagsbewältigung stets im Vordergrund.

Eine weitere Möglichkeit für junge Pflegebedürftige ist die Inanspruchnahme einer Tagespflege. Diese wird Patienten stets ihrem Alter entsprechend fördern und unterstützen. Be-

sonders wichtig dabei ist die Erhaltung und Verbesserung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie der Lebensqualität.

Die Pflege eines jungen Familienmitglieds kann jedoch abhängig von der Erkrankung oder dem Grund der Pflegebedürftigkeit sehr teuer werden. In den meisten Fällen reichen die Zahlungen des Pflegekasse nicht aus, um alle laufenden Kosten zu decken. Besonders junge Menschen trifft hier die so genannte Pflegelücke schwer. Die Ideal-Versicherung empfiehlt daher, eine private Pflegeversicherung. Mit ihr ist es Betroffenen möglich, die Pflegelücke und die dadurch entstehenden Kosten zu kompensieren.

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8. MÄRZ 2023 SEITE 11 PFLEGE KOMPASS
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und
Gemeinsam leben
pflegen

Wie beantragt man Hilfsmittel

Hilfsmittel werden in der Regel bewilligt, wenn sie medizinisch notwendig sind

Sanitätshaus oder dem Leistungserbringer der Krankenkasse mit.

Danach wird das Sanitätshaus das Hilfsmittel an den Versicherten ausliefern bzw. ihm dieses zur Verfügung stellen.

Was gilt für privat Krankenversicherte?

Wer Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel benötigt, sollte sich in jedem Fall zunächst beraten lassen, sich anschließend gegebenenfalls ein passendes Rezept vom Arzt besorgen und dies beim Sanitätshaus oder der Krankenkasse abgeben bzw. einen Antrag bei der Pflegekasse ohne Rezept stellen.

Im Allgemeinen wird dabei folgende Vorgehensweise empfohlen. Eine fundierte Hilfsmit-

telberatung kann man in einem Beratungszentrum, Sanitätshaus oder Rehafachgeschäft in Anspruch nehmen.

Diese empfiehlt sich in jedem Fall, um ein passendes Hilfsmittel zu finden. Im Anschluss daran sollte der behandelnde Arzt ein Rezept für das benötigte Hilfsmittel ausstellen.

Empfehlenswert ist hierbei die Diagnose, die Hilfsmittelnum-

mer und eine Begründung zur medizinischen Notwendigkeit hinzuzufügen.

Was gilt für gesetzlich Krankenversicherte?

Gesetzlich Krankenversicherte geben das Rezept dann bei ihrer Krankenkasse oder direkt bei einem Sanitätshaus ab, mit dem die Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Bewilligt die Krankenkasse das Hilfsmittel, teilt sie dies dem

Für privat Krankenversicherte gilt: Sie müssen das von der Versicherung bewilligte Hilfsmittel zunächst selbst im Sanitätshaus/Rehafachgeschäft kaufen und die Rechnung später zur Erstattung bei der Versicherung einreichen. Pflegehilfsmittel können von gesetzlich und privat Versicherten bei der Pflegeversicherung hingegen ohne Rezept beantragt werden.

Noch ein Tipp: Arzt mit einbeziehen Eine Stellungnahme des Arztes ist dennoch ratsam und kann die Bewilligung oftmals beschleunigen.

SEITE 12 8. MÄRZ 2023 PFLEGE KOMPASS
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Wer zahlt was?

Verschiedene Kostenträger sind möglich.

Wenn es um die Kostenübernahme für Hilfsmittel geht, gilt es grundsätzlich drei große, unterschiedliche Bereiche zu unterscheiden, denen diese zugeordnet werden kann:

So fallen Hilfsmittel, die der Krankenbehandlung, dem Ausgleich einer Behinderung oder der Vorbeugung einer Behinderung dienen oder die bei Pflegebedürftigkeit notwendig sind, zum Beispiel in den Bereich der „Medizinischen Rehabilita-

tion“. Dafür ist die Krankenoder Pflegekasse zuständig.

Es gibt drei Bereiche

Zum Bereich „Teilhabe am Arbeitsleben“ zählen dann jene Hilfsmittel, die am Arbeitsplatz oder für den Arbeitsweg benötigt werden. Hier sind die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt in der Pflicht. Hilfsmittel wiederum, die für die persönliche Lebensführung und Freizeitgestaltung benö-

tigt und im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen übernommen werden können, wenn die jeweils geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, zählen zum Bereich der „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“, für den das Sozialamt zuständig ist. Hinweis: Die Krankenkassen haben Verträge mit Firmen (z. B. Sanitätshäuser oder andere Leistungserbringer) geschlossen, von denen die Versicherten

dann das Hilfsmittel beziehen müssen. Nur im Einzelfall kann auf Antrag eine andere Firma beauftragt werden. Der Online-Ratgeber „Hilfsmittel für die häusliche Pflege“ informiert umfassend über das Thema.

Der Online-Ratgeber wird vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert und ist im Internet unter www. online-wohn-beratung.de/ hilfsmittel-fuerdie-haeusliche-pflege abrufbar

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Das bürokratische

Dickicht der Pflege

Leistungen zur Entlastung von Angehörigen werden oft nicht abgerufen

(djd). Rund drei Millionen pflegebedürftige Menschen werden bundesweit zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Das bedeutet für diese eine enorme körperliche und psychische Belastung. Zwar deckt die Pflegeversicherung viele Bedürfnisse der Pflegebedürftigen über Tages-, Nacht-, Verhinderungsund Kurzzeitpflege sowie Alltagsentlastungsleistungen ab.

„Dies ist allerdings ein recht unübersichtlicher Dschungel von Leistungen, die zudem aus verschiedenen Töpfen bezahlt werden“, erklärt Carolin Favretto, Vorsitzende der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. Die Betroffenen würden oft nicht überblicken, welche dieser Leistungen sie in Anspruch nehmen können und

müssten diese jeweils separat beantragen. „Deshalb werden gerade Leistungen, die der Entlastung von Angehörigen dienen, häufig nicht abgerufen“, so Favretto. Im bürokratischen Dickicht würden oftmals auch die Senioren-Assistenten „untergehen“.

Doch gerade ihre Arbeit sei gut geeignet, um die Angehörigen spürbar zu entlasten.

Höhere Pflegestufe erfordert mehr Unterstützung

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Pflege zu Hause künftig einfacher werden. Leistungen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege sollen in einem sogenannten Entlastungsbudget zusammen-

gefasst werden, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Das geplante Jahresbudget von 3.330 Euro soll einheitlich sein für die Pflegegrade zwei bis fünf. „Vor dem Hintergrund, dass die Belastung mit zunehmendem Pflegegrad höher wird, wäre ein abgestuftes Entlastungsbudget sinnvoller“, erklärt Carolin Favretto.

Zudem müssten Pflegebedürftige beziehungsweise pflegende Angehörige selbst entscheiden können, ob Mittel für stundenoder tageweise Entlastung eingesetzt werden. So wäre auch die unkomplizierte Unterstützung durch qualifizierte Senioren-Assistenten möglich. Viele der über 1.000 Senioren-Assistenten in Deutschland sind in der Bundesvereinigung organisiert. Auf der Seite www.bdsad.

de gibt es Infos zur professionellen Seniorenassistenz.

Senioren-Assistenz: Alltagsbegleitung auf Augenhöhe

Senioren-Assistenten verfügen nicht nur über ein reiches Fachwissen zu Gesundheit, Pflege und den dazugehörigen Rechtsfragen. Sie haben sich auch mit der Psychologie des Alters sowie mit den Möglichkeiten zur körperlichen und geistigen Aktivierung von Senioren befasst.

„Den qualifizierten Kräften geht es darum, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, die vorhandenen Ressourcen älterer Menschen behutsam, angemessen und geduldig zu fördern und zu erhalten und eine Alltagsbegleitung auf Augenhöhe anzubieten“, betont Carolin Favretto.

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Alles selbst geregelt haben

Bestattungsvorsorge: Möglichst nichts dem Zufall überlassen.

(djd). Senioren sind heute aktiver denn je, sie gestalten ihr Leben ganz bewusst nach ihren Wünschen. Auch beim letzten Weg möchten sie am liebsten nichts dem Zufall überlassen und die Modalitäten der eigenen Bestattung selbst bestimmen. Mit einer sogenannten Bestattungsvorsorge kann man bereits zu Lebzeiten den Rahmen klären und damit vor allem seine Angehörigen finanziell und organisatorisch entlasten. Die Wahlfreiheit bei der Form der Bestattung wird dabei immer wichtiger ‒ schließlich gibt es auch in Deutschland mehr und mehr Möglichkeiten.

Man kann seine letzte Ruhestätte im Wald finden oder festlegen, dass die Urne mit der Asche dem Meer übergeben werden soll. Die Vorsorge für den Todesfall ist für Menschen, die sich für eine sehr individuelle Form des Gedenkens wie einen Erinnerungsdiamanten entscheiden, besonders wichtig.

Erinnerungsdiamanten als „moderne Grabsteine“ Den Hinterbliebenen wird mit einem Erinnerungsdiamanten eine spezielle und unvergängli-

che Erinnerung über Generationen weitergegeben, man könnte ihn deshalb auch als „modernen Grabstein“ bezeichnen. Der Erinnerungsdiamant ist ein Sym-

bol der Liebe, Verbundenheit und Wertschätzung.

Bereits zu Lebzeiten kann man Größe, Anzahl und den passen-

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Foto: djd/Algordanza Erinnerungsdiamanten/shutterstock

den Schliff auswählen, die Angehörigen erhalten nach dem Tod den oder die Diamanten.

Das Verfahren zur Umwandlung der Kremationsasche in einen synthetischen Edelstein wurde vor über 15 Jahren von der Firma Algordanza in der Schweiz entwickelt.

Seither transformiert das Unternehmen die Asche und mittlerweile auch die Haare von Verstorbenen in Erinnerungsdiamanten, die in einem außergewöhnlichen Blauton erstrahlen ‒ von fast Weiß bis Dunkelblau.

Unter www.algordanza.com gibt es weitere Informationen. Das Unternehmen arbeitet mit

mehr als 4.000 deutschen Bestattern zusammen.

Details rechtzeitig in einem Vertrag klären Im Rahmen einer sogenannten Vorsorgegarantie kann man durch einen Vertrag mit der rechtlich unabhängigen Algordanza Vorsorge GmbH bereits zu Lebzeiten regeln, welche und wie viele Erinnerungsdiamanten aus der Kremationsasche oder den Haaren transformiert werden sollen.

Auch bei der Finanzierung gibt es verschiedene Optionen. Möglich ist beispielsweise eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtsumme, der Rest wird nach Fertigstellung des Diamanten fällig. Wer seine

Lebensfreude kennt kein

Angehörigen komplett entlasten möchte, zahlt bei Vertragsabschluss die Gesamtsumme auf ein unabhängig verwaltetes Garantiekonto ein.

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Eine Stütze für die Pflege zuhause

Kann die Pflege nicht 24 Stunden durchgehend zu Hause sichergestellt werden, muss man nicht gleich ganz aufgeben. Angebote der Tages- und Nachtpflege können die ambulante Versorgung ergänzen und die häusliche Pflege stärken.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sehen sich oft einem für sie schwer zu überschauenden Angebot von Leistungen für die ambulante Pflege konfrontiert. Zu diesem Thema haben Institutionen und Verbände eine Vielzahl von Broschüren und Ratgebern veröffentlicht und auf ihren Internetseiten Informationen zusammengetragen. So können sich sowohl Pflegebedürftige als auch deren Angehörigen einen Überblick verschaffen, der helfen kann, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Was ist Tages– und Nachtpflege

So finden Pflegebedürftige und

ihre Angehörigen dort auch alle wichtigen Infos zur Tages- bzw. Nachtpflege. Diese gehört zu den so genannten teilstationären Pflegeleistungen. Die Leistungen kommen Pflegebedürftigen zugute, die zu Hause versorgt werden – insbesondere dann, wenn Pflegebedürftige aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen außerstande sind, während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson allein in ihrer Wohnung zu bleiben.

Dafür kann es die verschiedensten Gründe geben, etwa wenn die pflegende Person einer Arbeit nachgeht oder teilweise entlastet werden muss. Eine Tages- oder Nachtpflege kann aber auch

dann in Anspruch genommen werden, wenn nur für einige Stunden am Tag oder in der Nacht eine Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen notwendig ist. Tages- oder Nachtpflege sieht dabei im Regelfall so aus, dass der Pflegebedürftige abgeholt, in einer entsprechenden Einrichtung betreut und danach wieder zurück gebracht wird.

Für pflegende Angehörige oder andere pflegende Personen bedeutet das eine ebenso wertvolle wie verlässliche Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Zudem haben die Pflegebedürftigen in einer Tagespflegeeinrichtung verschiedenste soziale Kontakte,

werden gefördert, beschäftigt und betreut.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse Für die pflegerische Versorgung und den Fahrdienst bei einer Tages- oder Nachtpflege zahlt in der Regel die Pflegekasse – allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe und diese wiederum ist abhängig vom Pflegegrad. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag für die Tagesoder Nachtpflege einsetzen, wer hingegen Pflegeleistungen der Pflegegrade 2 bis 5 erhält, der rechnet die pflegerische Versorgung direkt über die Pflegekasse ab (724 Euro bei Pflegegrad 2,

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1.363 Euro bei Pflegegrad 3, 1.693 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.095 Euro bei Pflegegrad 5.

Vor- und Nachteile

einer Tagespflege

Eine Tagespflege hat für den Pflegebedürftigen Vorteile, ist aber unter Umständen trotzdem nicht die richtige Pflegeform für jeden. Hier gilt es die Vor- und Nachteile gut gegeneinander abzuwägen. Vorteilhaft ist, dass die zu pflegende Person tagsüber gut versorgt ist und ein Pflegedienst zusätzlich die Pflege am Morgen und Abend übernehmen kann. Auch die neuen sozialen Kontakte, die ein Pflegebedürftiger in der Tagespflege knüpfen kann, sowie die immense Entlastung der pflegenden Angehörigen schlägt positiv zu Buche.Positiv ist ebenfalls, dass die kognitiven Fähigkeiten des Pflegebedürftigen in der Tagespflege jeden Tag trainiert und gefördert werden.

Negativ ins Gewicht fällt bei einer Betreuung in der Tagespflege jedoch, dass sich der Pflegebedürftige längere Zeit in einer

fremden Umgebung aufhält und sich dort immer wieder auf wechselnde Betreuung einstellen muss. Das kann unter Umstän-

den Stress verursachen. Auch der Hin- und Rücktransport zur Einrichtung kann für alle Beteiligten belastend sein.

8. MÄRZ 2023 SEITE 19 PFLEGE
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(djd). Gegen durch Viren ausgelöste Atemwegserkrankungen wie die Grippe oder auch Covid-19 gibt es noch keine ursächliche Behandlung, der Körper muss die Erreger letztlich selbst in den Griff bekommen.

Doch nicht jeder Mensch hat dafür ein ausreichend starkes Immunsystem. Gerade bei Pflegebedürftigen ist die Abwehr

Pflege und Impfen gehören zusammen

Alte, kranke Menschen benötigen besonderen Schutz vor Infektionen

wo durch andere Bewohner, Pflegepersonal und Besucher viele Ansteckungsmöglichkeiten bestehen.

Nicht vergessen: Grippeimpfung Deshalb ist es sehr wichtig, die Risikogruppe der Pflegebedürftigen durch Impfungen so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen. So sollte die jährliche Grippeimpfung keinesfalls vergessen werden - nicht nur in Heimen, sondern auch in häuslicher Pflege.

Grippewelle aufgebaut werden.

Der schützende Piks ist in der Regel gut verträglich und senkt das Risiko einer Ansteckung oder eines schweren Verlaufes meist deutlich. In diesem Jahr kann er zudem im Falle eines erneuten Covid-19-Ausbruchs die Gefahr für einen Mix gefährlicher Infektionen verringern.

Impfschutz für Pflegende nützt doppelt

durch hohes Alter und zusätzliche Grunderkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Leiden oft deutlich geschwächt. Schwere Krankheitsverläufe, Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Herzinfarkte und sogar Todesfälle werden so wahrscheinlicher.

Zusätzlich leben viele Betroffene in Alters- oder Pflegeheimen,

Denn die echte Grippe, medizinisch Influenza genannt, ist eine ernste Erkrankung, die jedes Jahr zu zahlreichen Krankenhauseinweisungen und Todesfällen führt. Besonders die Angehörigen sind hier gefragt, ein Auge auf ihre Lieben zu haben und - sofern die Impfung nicht vom Heim aus angeboten wird - im Oktober oder November für einen Termin zu sorgen. Dann kann der Impfschutz rechtzeitig vor dem Beginn der nächsten

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung aber nicht nur für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, sondern auch für das medizinische Personal und alle anderen Menschen, die für von ihnen betreute Risikopersonen zur Infektionsquelle werden könnten.

Wer sich impfen lässt, folgt damit nicht nur dem ethischen Gebot, die ihm anvertrauten Pflegebedürftigen zu schützen, sondern tut gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit.

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Bei pflegebedürftigen Menschen Medikationsfehler vermeiden

Vielzahl an Arzneimitteln erhöht das Risiko für Fehler und Missverständnisse.

Die Mehrheit älterer pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wendet regelmäßig und über einen längeren Zeitraum fünf oder mehr rezeptpflichtige Arzneimittel an, wie der WIdO-Pflege-Report 2021 zeigt. Dies birgt für sie nicht nur die Gefahr unerwünschter Nebenund Wechselwirkungen, sondern auch das Risiko für Fehler und Missverständnisse im Medikationsprozess – vom Verordnen, Lagern, Richten bis hin zur Anwendung. Für die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen kann das schwerwiegende Folgen haben, wenn die Medikamente nicht so wirken wie sie sollen.

Mehrheit der Angehörigen unsicher

Wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt, übernehmen drei Viertel der befragten pflegenden Angehörigen Aufgaben in der Medikamentenversorgung. Die Mehrheit empfindet das als schwierig oder belastend, sehr viele berichten von sicherheitsrelevanten

Problemen. Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP, weiß um die Herausforderung für pflegende Angehörige. „Bei der Medikation zu unterstützen, ist eine vielschichtige und zum Teil aufwändige Aufgabe. Medikationsfehler können zum Beispiel Schwindel, Stürze, Verdauungsund Herz-Kreislauf-Probleme sowie Schäden an Nieren und Leber hervorrufen. Bei Schlaf- und Be ruhigungsmit teln besteht sogar das Risiko einer Abhängigkeit. Um pflegende Angehörige bei einer sicheren Medikamenten versorgung zu unterstützen, hat das ZQP Pflegeinformationen erstellt: Der Kurzratgeber ZQP-Einblick „Sicherheit bei der Medika -

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tion“ vermittelt Basiswissen und praktische Tipps. Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Medikamenten bietet das ZQP-Präventionsportal, unter anderem zeigt ein kurzer Erklärfilm, was man über Medikationssicherheit wissen sollte.

Bei Fragen stets fachlichen Rat einholen

„Angehörige sollten unter anderem darauf achten, dass bei der Medikation Zeitpunkt und Dosis stimmen. Es ist sehr wichtig, dass Arzneimittel wie verordnet angewendet werden. Daher sollte man auch fachlichen Rat einholen, wenn es Probleme bei der Einnahme gibt. Ebenso sollte man abklären, bevor man Tab-

letten teilt, auflöst oder Kapseln öffnet, ob das unbedenklich ist“, sagt Sulmann.

Grundsätzlich sollten Angehörige ärztlichen, pharmazeutischen oder pflegefachlichen Rat einholen, wenn sie Fragen zur Medikation haben. Für einen guten Überblick und eine sichere Handhabung der Arzneimittel sollte der ärztlich ausgestellte bundeseinheitliche Medikationsplan genutzt werden. Gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens drei Medikamente anwenden, die über den Blutkreislauf wirken, haben Anspruch auf einen solchen Medikationsplan.

Der Kurzratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDFDatei heruntergeladen werden: www. zqp.de/bestellen/. Auf www. pflege-praevention.de sind weitere Informationen und Tipps sowie der Erklärfilm zur Medikationssicherheit zugänglich. Alle ZQP-Pflegeinformationen sind frei von kommerziellen Interessen.

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Bei rezeptfreien Arzneien ist Beratung wichtig

Wenn Husten, Verstopfung und Co. plagen, ist vor allem der Apotheker gefragt.

(djd). Bei Alltagsbeschwerden wie Kopfschmerzen, Erkältung oder Magen-Darm-Problemen greifen Menschen hierzulande – häufig in Eigenregie –zu rezeptfreien sogenannten OTC-Präparaten (Over The Counter). Diese Selbstmedikation ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems in Deutschland. 65 Prozent der Menschen sind dabei mit dem Angebot der in Apotheken frei erhältlichen Arzneimittel sehr zufrieden oder zufrieden –Frauen (70 Prozent) noch etwas mehr als Männer (61 Prozent).

Das zeigt der Sanofi Gesundheitstrend, für den das Meinungsforschungsinstitut Nielsen repräsentativ 1.000 Männer und Frauen befragt hat.

Etwa 867 Millionen Packungen rezeptfreier Arzneimittel sind 2019 über den Apothekentresen gegangen.

Die Empfehlung zählt Für jedes Beschwerdebild stehen zahlreiche Medikamente zur Verfügung, teils mit unterschiedlichen, oft auch mit ähnlichen oder gleichen Wirkstoffen.

Doch nach welchen Kriterien wählen die Kunden aus? Laut der Umfrage spielen hier Empfehlungen eine herausgehobene Rolle – besonders die des Apothekers. Seine Beratung ist beim Kauf von frei erhältlichen Arzneimitteln das relevanteste Argument überhaupt: 57 Prozent der Befragten ist dieser Aspekt sehr oder äußerst wichtig, während nur 6 Prozent ihn als besonders unwichtig bewerten. Auf die Frage, wie wichtig es beim Kauf ist, dass Arzneimittel im Rahmen aktueller Therapieleitlinien von Fachgesellschaften und Ärzten empfohlen werden, antworteten 44 Prozent mit „besonders

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wichtig“, lediglich 9 Prozent sagten „besonders unwichtig“. Medikamentenempfehlungen aus dem privaten Umfeld sind für 32 Prozent ein wesentliches Kaufargument, wobei die 18bis 39-Jährigen für den Rat von Bekannten offener sind: 44 Prozent von ihnen ist er besonders wichtig.

Digitale Informationen sind erwünscht

Weitere Aspekte bei der Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Produkt sind zum Beispiel ein günstiger Preis, der 34 Prozent der Befragten sehr oder äußerst wichtig ist. Knapp ein Drittel achtet außerdem verstärkt auf eine positive Berichterstattung in Zeitschriften oder digitalen Medien. Die Verfügbarkeit von Online-Informationen über das Arzneimittel hat für 43 Prozent einen besonders hohen Stellenwert – und das unabhängig vom Alter.

Digitale Zusatzservices zu rezeptfreien Arzneimitteln wie kostenlose Apps und Online-Tagebücher, die Symptome oder Gewohnheiten erfassen, sind für 28 Prozent ein wichtiges Kaufargument, andererseits halten 24 Prozent sie für besonders unwichtig. Weitere Informationen zur Umfrage unter www.sanofi.de

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Der Staat hilft mit, Barrieren abzubauen

Förderung durch KfW, IB oder Pflegekasse möglich

Wer eine Wohnung oder ein Haus barrierefrei umbauen möchte, wird vom Staat nicht alleine gelassen. Bau- und Umbaumaßnahmen, die Barrieren vermeiden oder abbauen werden unter anderem von der KfW über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 50.000 Euro oder mit einem Investitionszuschuss von maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit gefördert.

Ob man die Bedingungen für eine solche Förderung erfüllt kann man dabei schnell und unkompliziert im Internet unter www.kfw.de checken.

Finanzierungspartner suchen

Wichtig ist in jedem Fall, vor Beginn der Arbeiten einen Finanzierungspartner – etwa die

Hausbank – zu finden, die dann die Förderung beantragt. Man beantragt seinen Kredit also nicht selbst bei der Kfw. Hilfe dazu findet man ebenfalls im Internet auf www.kfw.de.

Auch das Land Sachsen-Anhalt hat über seine Investitionsbank (IB) ein eigenes Förder-Programme zur Wohnraumanpassung aufgelegt und unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich auch die Pflegekasse an den Umbaukosten.

Sie bezuschusst so genannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ im Einzelfall mit bis zu 4.000 Euro. Dabei müssen diese Maßnahmen grundsätzlich die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen oder sie erheblich erleichtern oder einen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Barrierefrei für wenig Geld

Mitunter muss es nicht der große Umbau sein, der einem Behinderten in seiner Wohnung das Leben leichter macht. Manchmal reichen ein paar kluge Überlegungen und wenige Handgriffe aus, um sich im Umfeld besser bewegen zu können. Hier sind die Anregungen:

Ausmisten

Manchmal verstellen Dinge die Wohnung, die man längst schon nicht mehr braucht und von denen man sich einfach trennen sollte. Jetzt!

Erhöhung der Sitzmöbel

Je höher die Sitzmöbel sind, umso einfacher ist das Aufstehen. Vor dem Neukauf sollte man schauen, ob der Tischler des Vertrauens nicht vielleicht höhere Beine unter die Stühle, Sessel und das Bett bauen könnte. Nachfragen lohnt sich und schont den Geldbeutel.

Längere Fenstergriffe

Für Rollstuhlfahrer ist es oftmals schwierig, die Fenstergriffe zu erreichen, um beispielsweise zu lüften. Da muss Abhilfe her. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Verlängerung dieser Griffe bis hin zu elektrischen Mechanismen, die das Fenster öffnen und schließen lassen.

Weg mit Stolperfallen

Wohl eines der größten Probleme sind Stolperfallen, denn es geht um Barrierefreiheit. Angehörige und Betroffene sollten genau schauen, dass Teppichkanten möglichst flach sind, fest kleben und nicht hochklappen können. Auch glatte Böden sollten vermieden werden. Rutschfeste Untergründe sind wichtig.

Hilfsmittel immer griffbereit

Es gibt verschiedene Hilfsmittel, um den Alltag zu meistern. Diese Dinge sollten immer problemlos erreichbar sein. Ob das der Schuh-Löffel oder die Gehhilfe ist, all solche Sachen müssen in Reichweite sein.

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Eine wichtige Frage: Pflege und Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim?

Für die Versorgung von Angehörigen gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Ein Pflegefall in der Familie zieht meist ganz viele Fragen und vor allem aber auch viele wichtige Entscheidungen nach sich. Je nachdem wie plötzlich und in welchem Umfang ein Angehöriger pflegebedürftig wird, muss die Familie mitentscheiden, wie es nun weitergehen soll. Vor allem die Entscheidung, wer ab sofort die Pflege übernehmen soll oder kann, dürfte für beide Seiten

sehr belastend sein. Auf der einen Seite möchte der pflegebedürftige Mensch seinen Lieben nicht „zur Last“ fallen, diese wiederum möchten ihren Angehörigen nicht im Stich lassen und in ein Pflegeheim „abschieben“.

Passen die Voraussetzungen?

Besteht der Wunsch, den Angehörigen zu Hause zu betreuen,

dann sollte man sich zunächst ehrlich die Frage beantworten ob, Beruf, Familie und Pflege überhaupt miteinander vereinbar sind.

Von der Beantwortung dieser Frage hängt nicht unwesentlich ab, ob die häusliche Pflege für den Pflegebedürftigen eine gute Option ist und ob sich die Familienanghörigen eine Pflege zu Hause selbst zutrauen. Im-

merhin geht damit nicht nur eine große körperliche und psychische Belastung einher, auch Wohnung und Umfeld müssen dafür überhaupt erst einmal geeignet sein.

Daher sollte man von Beginn an auch die Optionen der stationären Pflege oder zumindest der professionellen Pflege in Betracht ziehen. Es gibt viele Möglichkeiten der Altenpfle-

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ge und Wohnformen im Alter, über die zu informieren sich lohnt und nicht zuletzt gilt es dringend, mit dem zu pflegenden Familienmitglied offen über diejeweiligen Gedanken und Wünsche sowie mögliche Sorgen und Ängste zu sprechen.

Vorteile einer Unterbringung in einem Pflegeheim sind zum Beispiel, dass die pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr notwendige Pflege, medizinische Leistungen und Betreuung erfahren. Der Pflegebedürftige erhält mehrere Mahlzeiten am Tag, wird medizinisch betreut und hygienisch versorgt. Zudem sorgen die

unterschiedlichsten Freizeitangebote für Unterhaltung, um eine Isolation der Bewohner zu vermeiden.

Vor- und Nachteile beider Varianten

Trotzdem akzeptieren Betroffene einen Umzug ins Pflegeheim meist erst, wenn sie nicht mehr ambulant oder teilstationär versorgt werden können. Das wird besonders bei Menschen mit Demenzerkrankungen deutlich, die kaum noch daheim versorgt werden können. Deshalb haben sich inzwischen viele Altenheime auf die Unterbringung und Pflege von Demenzkranken spezialisiert. Nachteile einer

Unterbringung im Pflegeheim sind allerdings unter anderem der relativ hohe finanzielle Aufwand für die Angehörigen, die weitestgehende Beschränkung der persönlichen Kontakte auf andere schwer Pflegebedürftige und die kaum vorhandene Privatsphäre.

Die Vorteile einer Betreuung im eigenen Zuhause wiederum liegen darin, dass das vertraute Zuhause für ältere Menschen erhalten bleibt, damit meist sogar das soziale Umfeld und durch den täglichen Besuch durch Angehörige oder einen Pflegedienst auch der gewohnte Alltag nahezu erhalten bleibt.

Die Pflege zu Hause ist meist mit geringeren Kosten verbunden als eine Vollzeitpflege in einer Einrichtung und die Altenpflege durch Angehörige oder eine pflegende Bezugsperson ist oftmals persönlicher, liebevoller und individueller an die Bedürfnisse angepasst.

Hilfe bei der Entscheidungsfindung finden Betroffene bei den Sozialdiensten in den Kliniken, die im ersten Moment beratend zur Seite stehen. Weitere Anlaufstellen sind in jeder Kommune die Pflegestützpunkte oder Seniorenbüros und natürlich auch die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbänden.

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Das gibt es auch: Urlaub von der Pflege

Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 gibt es diverse Hilfsangebote.

Wer Angehörige pflegt, weiß genau, wie viel Kraft und Energie dafür nötig ist. Darum benötigen pflegende Angehörige ab und zu eine Auszeit, um die Akkus wieder aufzuladen.

Für solche Fälle – oder wenn eine Pause durch eine eigene Erkrankung erzwungen wird –

gibt es diverse Möglichkeiten, pflegebedürftige Familienangehörige kurzfristig betreuen zu lassen.

Anspruch auf solche Hilfsangebote haben Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2. Zur besseren Übersicht haben die

Gesundheitsexperten der Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) die verschiedenen Angebote einmal kurz und knapp aufbereitet.

Tagespflege

Oft sind es kleine Dinge, die pflegenden Angehörigen gro -

ße Entlastung bringen. Hierfür geeignet sind Tagespflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige tagsüber oder auch nachts stundenweise betreut werden.

Voraussetzung für die Tagespflege ist allerdings, dass

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die Patienten nicht bettlägerig sind und mehrere Stunden im Sitzen verbringen können. Dafür haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann.

Die Kosten für eine Tagespflege sind abhängig von Lage und Ausstattung der Einrichtung sowie dem Umfang des Angebotes.

Je nach Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben zwar keinen Anspruch auf Leistungen, können aber einen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat bekommen, der auch angespart und später ausgezahlt werden kann.

Kurzzeitpflege

In einer Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für eine

begrenzte Zeit vollstationär betreut. Unabhängig von der Einstufung steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 jährlich bis zu 1.612 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr zu. Auch hier können Personen mit dem Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. In der Regel werden Kosten nur dann übernommen, wenn die Einrichtung einen Versorgungsvertrag mit einer Pflegekasse hat.

Verhinderungspflege –auch stundenweise möglich

Diese Art der Pflege dient der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung von pflegenden Angehörigen. Diese Ersatzpflege kann auch stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden. Denn im Unterschied zur Kurzzeitpflege kann die Betreuung des Pflegebedürfti-

gen auch zu Hause stattfinden. Voraussetzung ist auch hier mindestens Pflegegrad 2 und der Betroffene muss bereits mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für längstens sechs Wochen. Übernehmen nahe Angehörige bis zweiten Grades oder andere Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, die Verhinderungspflege, zahlt die Pflegekasse den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades. Hier können auch Aufwendungen für Fahrtkosten oder Verdienstausfall geltend gemacht werden.

Nicht alle Mittel in Anspruch genommen –was nun? Werden nicht alle Mittel der Verhinderungspflege in einem

Jahr in Anspruch genommen, können sie für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

So kann dieser Leistungsbetrag sogar verdoppelt werden. Anders herum können auch ungenutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, hier allerdings nur bis zu 50 Prozent, also 806 Euro im Jahr.

Im Netz noch mehr Informationen zu den Leistungen

Weitere Informationen sowie eine Übersicht über die Leistungen bei der Verhinderungspflege findet man auch auf dem Internetportal des Bundesgesundheitsministeriums.

Dort kann man auch die Broschüre „Ratgeber Pflege“ herunterladen, die einen umfassenden Überblick zum Thema Pflege bietet.

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Kontakt

3A Immobilien Halle

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Retzlaff OHG

Herrenstraße 20

06108 Halle (Saale)

Ansprechpartner

Steffi Retzlaff

Tel.: 0345 209 331 0

Mobil: 0176 81199963

Mail: s.retzlaff@3ahalle.de

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Immobilie vererben und erben

Der Tod eines Angehörigen verursacht oft nicht nur den Schmerz um den Verlust, sondern bringt auch die Verantwortung für die Regelung des Erbes mit sich. Wenn sich unter dem Nachlass eine Immobilie befindet, kann dies mit viel Aufwand und Stress verbunden sein.

Im Ratgeber “Immobilie geerbt” haben die Experten von 3A Immobilien aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Immobilienbranche zusammengefasst, was Sie im Erbfall

beachten müssen und welche Möglichkeiten Sie mit einer geerbten Immobilie haben.

Immobilien gehören zu den bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft, und da ist Sorgfalt gefragt. Eine geerbte Immobilie kann Ihre wirtschaftliche Situation verändern – und das sowohl positiv als auch negativ. Und meistens hat sie auch einen ganz eigenen emotionalen Wert. Das lässt leicht ein Gefühl von Ratlosigkeit und Unsicherheit darüber aufkommen, wie man in dem Urwald aus Paragrafen und Emotionen

den richtigen Umgang mit der geerbten Immobilie finden soll.

Daher ist es wichtig, umfassend informiert zu sein: Es gilt gesetzliche Fristen, rechtliche Regelungen und steuerliche Forderungen zu kennen und einzuhalten. Darüber hinaus ist es wichtig, den Wert der geerbten Immobilie sowie die eigene Vermögenssituation und die des Erblassers genauestens zu prüfen. Mit diesen Antworten können Sie dann auch leichter entscheiden, ob Sie die Immobilie behalten und wie Sie sie nutzen möchten.

Aktuelles Expertenwissen

Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?

Dieser Ratgeber klärt auf:

• über verborgene Risiken, Paragrafen und Fristen.

• wie man die Erbschaftssteuer optimiert.

• was ein Erbschein ist.

• wie Sie einen Überblick über rechtliche Aspekte gewinnen.

• dass Sie verschiedene Handlungsoptionen haben: z.B. Verkauf, Vermietung, Selbsteinzug.

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Sicher auch im Ruhestand

Wer in den Ruhestand geht, verliert seine gesetzliche Unfallabsicherung. Im Ernstfall entsteht dann eine Leistungslücke. Doch dagegen kann man etwas tun.

anfallen. Das allerdings nur dann, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder der Krankenhausaufenthalt verkürzt werden kann oder wenn die Krankenpflege für die ärztliche Behandlung erforderlich ist.

Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind sogar abhängig vom Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und werden nach Pflegegraden bewertet. Dass diese Versicherungen und die Altersrente in den meisten Fällen nach einem Unfall nicht ausreichen, versteht sich unter diesen Voraussetzungen wohl fast von selbst.

Um die, teilweise erhebliche finanzielle Lücken zu schließen, die dann entstehen kann, wird oft eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Dabei handelt es sich aber meist um ein standardisiertes Produkt, das für ältere Menschen oft nicht ausreicht, geben die Verbraucherzentralen zu bedenken.

Eine Unfallversicherung speziell für Senioren

Moderne Senioren sind heutzutage vital und aktiv wie nie zuvor. Sport, Wandern und andere körperliche Aktivitäten gehören da ebenso selbstverständlich zum Alltag, wie gesellschaftliches Engagement oder familiäre Unternehmungen mit Kindern und Enkelkindern.

Gleichzeitig steigt dadurch aber auch das Risiko, einen Unfall zu erleiden und auf Pflege angewiesen zu sein. Die damit verbundenen finanziellen Be-

lastungen werden dann von den gesetzlichen Versicherungen oft nicht oder zumindest nicht in voller Höhe getragen.

Gesetzlicher Grundschutz im Ruhestand Wer im Ruhestand ist, ist im Grunde nur noch durch die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung abgesichert. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei Kosten, die für „Häusliche Krankenpflege“

Außerdem, so die Erfahrung der Verbraucherschützer, können Personen über 75 Jahre heutzutage kaum noch eine Unfallversicherung abschließen, weil die Versicherer das mit Hinweis auf das zu hohe Risiko ablehnen. Selbst wer bereits in jüngeren Jahren eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, muss damit rechnen, dass sein Vertrag spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahres endet oder dass zumindest Leistungen gekürzt oder die Beiträge deutlich angehoben werden.

Eine Lösung des Problems können spezielle Unfallversicherungen für Senioren darstellen. Diese sind nach Meinung der Verbraucherzentralen durchaus auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten und bieten eine Kombination aus Geldleistungen. Dabei liegt der Schwerpunkt normalerweise auf den Hilfsangeboten, da der größte Teil der möglichen Verletzungen bei einem Unfall ausheilen und nur selten eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt. Auch Hilfe im Alltag wird in vielen Fällen eher zeitweise und nicht dauerhaft benötigt. Die Verbraucherschützer raten aber unbedingt dazu, beim Abschluss einer solchen Versicherung darauf zu achten, dass nicht nur ausschließlich Unfallfolgen abgedeckt sind. So sollten etwa Brüche durch Überlastungen oder Osteoporose ebenso mit abgesichert sein wie Unfälle durch alterstypische Erkrankungen wie zum Beispiel durch Bewusstseinsstörungen oder durch eine Ohnmacht infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls.

Auch medikamentenbedingte Unfallfolgen sollten, so die Verbraucherschützer, unbedingt unter den Versicherungsschutz fallen. Beratung zur Auswahl der individuell passenden Versicherung finden Senioren bei der Stiftung Warentest, beim Bundesverband der unabhängigen Versicherungsberater und natürlich auch bei den Verbraucherzentralen.

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Von Körperpflege

bis Einkauf

Wer macht was? Welche Leistungen zählen zur Verhinderungspflege?

Der Gesetzgeber gesteht pflegenden Angehörigen Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Auch wenn sie selbst krank werden oder die Pflege aus anderen Gründen nicht leisten können, haben sie gemäß § 39 SGB XI Anspruch auf Hilfe.

Im Rahmen dieser Verhinderungspflege können die Ersatzpflegepersonen (z. B. Angehörige oder Mitarbeiter von Pflegediensten) dann verschiedene Tätigkeiten übernehmen. Zum einen wären das Tätigkeiten der Grundpflege, also die Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, bei Ausscheidungen, bei der Nahrungsaufnahme und bei der Mobilität. Auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind möglich. Diese umfasst etwa Wäsche waschen, Betten

machen und frisch beziehen, Aufräumen, Staubsaugen und -wischen, Kochen, Abwaschen, Einkaufen usw.

Die medizinische Behandlungspflege hingegen wird vom Arzt verordnet und gehört nicht zu den Leistungen der Verhinderungspflege. Medizinische Behandlungspflege ist eine Leistung nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) und muss von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden. Die Kosten dafür trägt deshalb die Krankenkasse.

Die Tätigkeiten einer Grundpflege kann jedoch im Prinzip jeder durchführen. Meist wird das aber durch andere Angehörige oder ambulante Pflegedienste geleistet.

Im Notfall bestens abgesichert – eine kurzzeitige, stationäre Pflege kann Option werden

Die Verhinderungspflege gibt Pflegebedürftigen die Möglichkeit, auch dann in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können, wenn der pflegende Angehörige vorübergehend ausfällt.

Meist weiß man hier vorher, wann und für welchen Zeitraum eine Ersatzpflege organisiert werden muss. Fällt die pflegende Person jedoch überraschend aus–etwa wegen eines Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit–dann ist es unter Umständen nicht möglich, innerhalb kurzer Zeit eine verlässliche Pflege zu organisieren, damit der Pflegebedürftige zu Hause bleiben kann. Dann kann auch die vorübergehende Unterbringung in einer Einrichtung für Kurzzeitpflege oder in einem Pflegeheim eine Option sein. Die Finanzierung der Pflege bleibt dabei gesichert, denn Leistungen der Kurzzeitpflege und Leistungen der Verhinderungspflege sind kombinierbar.

Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt. Bei einer stationären pflegerischen Versorgung muss der Pflegebedürftige jedoch unter anderem für Unterkunft und Verpflegung selbst zahlen. Dafür kann jedoch der so genannte Entlastungsbetrag aufgewendet werden.

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Damit Oma sich auch wohlfühlt

Bei der Pflegeheimsuche sollten individuelle Auswahlkriterien entscheidend sein.

lebhaft und mit einem großen Leistungsspektrum mag. Auch Fragen, ob ein eigenes Bad vorhanden ist und ob man eigene Möbel mitbringen darf, sind für die potenziellen neuen Bewohner genauso elementar wie die nach der Verköstigung und den Serviceleistungen. Auch kann es einem Senior das Herz brechen, wenn keine Haustiere erlaubt sind und man sich von einem liebgewordenen Gefährten trennen muss.

Das alles spricht dafür, sich möglichst frühzeitig mit dem Thema „Umzug ins Heim“ auseinanderzusetzen, um dann nicht unter Druck entscheiden zu müssen.

mithelfen ist ein Umzug für ältere Menschen meist eine kaum zu bewältigende Mammutaufgabe.

Hier kann der Zuschuss der Pflegekasse (Voraussetzung dafür ist ein Pflegegrad) helfen. Damit kann man eine Umzugsfirma beauftragen, die sich um alles kümmert.

Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. Erfolgt der Umzug in ein Altenheim oder betreutes Wohnen, kann die zuständig Leitung dabei sicher helfend zur Seite stehen.

Einen Platz in einem guten Pflegeheim zu bekommen, ist oft gar nicht so einfach.

Schon gar nicht kurzfristig, denn nicht selten werden bei der Platzvergabe sogar Wartelisten geführt. Es kann sich also lohnen, frühzeitig nach einem passenden Heimplatz Ausschau zu halten, wenn man das Gefühl hat, Angehörige zuhause bald schon nicht mehr ausreichend versorgen zu können. Am bes-

ten überlegt man gemeinsam mit dem Angehörigen, welche Aspekte bei der Auswahl eines Heimplatzes besonders wichtig sind. Immerhin soll der Angehörige sich dort wohlfühlen.

Ganz wichtig – auch für Besuche und den Erhalt der sozialen Kontakte – ist die Lage des Pflegeheims. Auch die Größe des Heims gilt es zu beachten, je nachdem ob man es eher ruhig und persönlich oder

Pflegekasse unterstützt auch einen Umzug Dafür, dass Senioren umziehen müssen, kann es verschiedene Gründe geben. Fakt ist in allen Fällen, dass ein Umzug bei Senioren meist mit viel Aufwand verbunden ist. In den seltensten Fällen ist der Senior noch selbst in der Lage Kartons zu packen, Möbel zu räumen und alles zu organisieren. Selbst wenn die Familie oder Freunde

Im Rahmen der Pflegeleistungen zahlen die Pflegekassen nach § 40 SGB XI bei Wohnraumanpassungsmaßnahmen für Pflegebedürftige einen Zuschuss von einmalig maximal 4.000 Euro. Kann die Wohnung jedoch nicht entsprechend umgebaut werden und macht sich ein Umzug notwendig, kann der Zuschuss auch für den diesen von der Pflegekasse bewilligt werden. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.

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Selbstbestimmt und in Gesellschaft

Wenn mehrere Senioren ähnlich wie junge Leute oder Studenten gemeinsam in eine Wohnung ziehen und sich Pflege- und Betreuungsangebote teilen, können sie sich gegenseitig unterstützen, Synergien bündeln und trotzdem weitestgehend eigenständig leben.

Dass Wohngemeinschaften heutzutage nicht mehr ausschließlich jungen Leuten im Allgemeinen und mit Studenten im Besonderen in Zusammenhang gebracht werden, ist dem Trend zu verdanken, dass sich Senioren – und dabei besonders die „jungen Alten“ – neben betreutem Wohnen oder dem Umzug in ein Feierabend- oder Pflegeheim auch andere, attraktivere Wohnformen wünschen. Eine immer beliebter werdende Form des Zusammenlebens im Alter ist dabei die so genannte „Senioren-WG“.

In einer Senioren-Wohngemeinschaft leben laut Definition des Internetportals Pflege.de ältere Menschen unter einem Dach, unterstützen sich gegenseitig und haben dennoch ihre Privatsphäre.Senioren-WGs gibt es dabei sowohl als private oder als trägergestützte Variante. Das heißt, entweder gründen

die Senioren in Eigenregie eine Wohngemeinschaft in einem dafür geeigneten Objekt oder sie schließen sich bereits vorhandenen, betreuten Wohngemeinschaften für Senioren an.

Die Vorteile für die Bewohner in einer solchen Wohngemeinschaft liegen dabei wohl klar auf der Hand. Man teilt sich mit den anderen die Wohnung oder das Haus, die Hausarbeit, die Kosten und mehr. Außerdem bleiben die Bewohner alle sozial in eine Gemeinschaft eingebunden und somit aktiver.

Nicht wenige Bewohner einer Senioren-WG sehen in ihren Mitbewohnern sogar eine Zweitfamilie oder einen Familienersatz. Nicht zuletzt bieten solche Wohngemeinschaften den Senioren aber auch größere Sicherheit. Betreuungs- bzw. Unterstützungsangebote – wie zum Beispiel eine Haushaltshil-

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fe – können gemeinsam genutzt werden. Die auf Pflegethemen spezialisierte Internetseite Pflege.de unterscheidet Senioren-WGs in drei verschiedene Modelle. Zum einen die „klassische“ Senioren-WG, in der sich mehrere Menschen eine Wohnung oder ein Haus teilen. Hier steht den Bewohnern als privater Rückzugsort nur ihr eigenes Zimmer zur Verfügung, was wohl die engste Form des gemeinschaftlichen Zusammenlebens darstellt.

Weiterhin gibt es noch die Senioren-Hausgemeinschaften, in denen jeder Bewohner seine eigene Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohnt, und nicht zuletzt noch die ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Letztere werden meist von Pflegediensten oder Wohlfahrtsverbänden betrieben und richten sich an Senioren und pflegebedürftige Personen, die

lieber in einer WG als in einem Pflegeheim wohnen möchten.

Bei allen Vorteilen, die eine Senioren-WG zu bieten hat, hat diese Wohnform aber auch eine Reihe von Nachteilen, die man vor einer Entscheidung genau abwägen sollte. So stehen meist nur wenige barrierefreie Wohnungen oder Objekte zur Verfügung, die für die Nutzung als WG prädestiniert wären.

Zudem ist beim Zusammenleben in einer WG immer gegenseitige Rücksichtnahme notwendig und es kann trotz allem immer zu Konflikten mit den Mitbewohnern kommen.

Auch folgt auf das Leben in einer Senioren-WG oft ein nochmaliger Umzug, der spätestens dann nötig wird, wenn im weiteren Verlauf des Lebensabends doch noch eine vollstationäre Pflege nötig wird.

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Wie geht es nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weiter?

Der Kliniksozialdienst bietet Patienten, die Opfer eines Unfalls oder einer Erkrankung wurden, Orientierung und Hilfe in einem komplizierten System.

Erkrankt ein Mensch akut oder sogar chronisch, erleidet er einen Unfall oder erfährt eine anderweitige gesundheitliche Beeinträchtigung, die einen Klinikaufenthalt unabwendbar macht, werden in der Regel Fragestellungen aktuell, die über die rein medizinischen Aspekte hinausgehen und vielmehr eine entsprechende psychosoziale Beratung, Begleitung und Unterstützung erfordern.

Für solche Aufgaben wurde der Kliniksozialdienst geschaffen, der für die psychosoziale Seite der Patientenversorgung innerhalb eines Krankenhauses zuständig ist. Im Krankenhaussozialdienst arbeiten gut ausgebildete Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die die Beratung stationärer, teilstationärer und ambulanter Krankenhauspatienten und deren Angehö riger übernehmen. Die soziale Arbeit im Gesundheitswesen

stellt dabei neben Medizin und Pflege die dritte Säule einer optimalen gesundheitlichen Versorgung dar.

Die Aufgaben des Kliniksozialdienstes Durch die Erkrankung verändert sich das bisherige Leben des Patienten vorübergehend oder dauerhaft völlig. Dann ist die Kompetenz des Kliniksozialdienstes gefordert, der den Patienten und dessen Angehörige bei einer eventuell nötigen Umstrukturierung des bisherigen Lebens beraten und unterstützen kann.

Der Dienst kennt sich im komplexen Sozialleistungssystem bestens aus und stellt verschiedene Hilfsangebote vor, koordinieren die möglichen und individuell passenden Leistungsansprüche und Maßnahmen, klärt die Kostenübernahme und bereitet gegebenenfalls die Verlegung

in andere Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen vor. Ein wichtiger Baustein dieses Aufgabenspektrums ist das so genannte Entlassmanagement.

In diesem Prozess wird die Anschlussversorgung des Patienten koordiniert und organisiert. Das Entlassmanagement ist Teil der Krankenhausbehandlung und für Kliniken sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Zu den Sachen, die das Entlassmanagement im Sinne der Anschlussversorgung zu regeln hat, gehören die medizinische Weiterbehandlung durch den Hausoder einen Facharzt, eventuelle pflegerische Dienstleistungen, wie etwa Wundversorgung oder Grundpflege, gegebenenfalls die Überleitung in ein Pflegeheim, Alltagshilfen die sich um die hauswirtschaftliche Versorgung kümmern sowie die ambulante Rehabilitation des Patienten.

Die Kontaktvermittlung und die Leistungsbeantragung

Zu den Leistungen des Entlassmanagements gehören aber auch das Versorgen mit den erforderlichen Medikamenten, das Vermitteln von Kontakten zu Ärzten, Therapeuten, Pflegediensten oder -heim, sowie zu Selbsthilfegruppen, Ämtern und Kassen sowie zu Sanitätshäusern und nicht zuletzt auch das Beantragen von Leistungen bei den entsprechenden Kostenträgern, wie etwa der Deutschen Rentenversicherung oder der Pflegekasse. Der Patient und seine Angehörigen sind dabei natürlich immer mit im Boot. Der Patient hat dabei stets die Entscheidungsgewalt, ob er die angebotene Hilfe annehmen will oder nicht.

Eine Ausnahme bildet davon nur eine schwere Demenzerkrankung, bei der das Gericht

SEITE 38 8. MÄRZ 2023 PFLEGE KOMPASS
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eingeschaltet und ein rechtlicher Betreuer für den Patienten entscheiden muss. Bei der Planung der Nachversorgung stimmt

sich der Kliniksozialdienst in der Regel zudem eng mit den Angehörigen ab. Die soziale Arbeit im Gesundheitswesen

sorgt also letztlich dafür, dass betroffene Menschen gesundheitliche Probleme und deren Folgen verarbeiten, annehmen

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und ihr Leben nach einer einschneidenden Krise wieder selbstbestimmt organisieren können.

Pflege, die den ganzen Menschen sieht

Die vier Bausteine unseres wertschätzenden, dem ganzen Menschen zugewandten Pflegekonzeptes bieten alles, was man für ein gutes Leben braucht:

Der Schritt in eine Senioren-Residenz ist kein leichter. Das wissen wir – und genau deshalb wollen wir Ihnen hier ein echtes Zuhause schaffen. Bei uns bekommen Sie mehr als „nur“ professionelle Pflege: Dank liebevoller Zuwendung, aktivierender Betreuung durch unser motiviertes Personal und frischen Mahlzeiten fühlen sich unsere Bewohner bei uns sehr schnell wohl und heimisch.

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Ein Hausnotrufgerät im Wohnbereich kann besonders bei älteren, oftmals allein lebenden Menschen mit fortschreitendem Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen, Leben retten. Kinder, Verwandte, Bekannte oder auch Nachbarn sind nicht immer bei plötzlichen, beeinträchtigenden Ereignissen erreichbar. Die Hausnotrufzentrale dafür immer! Egal ob Tag oder Nacht oder an welchem Ort man wohnt – ein Knopfdruck auf das Notrufgerät genügt,

um die Hausnotrufzentrale zu alarmieren. Die Zentrale kann mit der betreffenden Person über das Hausnotrufgerät sprechen oder organisiert alle erforderlichen Hilfemaßnahmen. Sie verständigt auch sofort Verwandte, Bekannte, Pflege- oder Rettungsdienste. Zur Grundausstattung eines Hausnotrufsystems gehören immer ein Basisgerät sowie ein Funksender, welcher als Armband, Halskette oder Clip an der Hose getragen werden kann. Wer seinen alltäglichen Aufgaben außer Haus nachgehen möchte, für den gibt es auch mobile Notrufgeräte. Sollten Sie unterwegs Hilfe benötigen, kann mittels GPS-Ortung schnellstmöglich darauf reagiert werden.

Tipp

Den Hausnotruf können Sie von der Steuer absetzen, denn er ist als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt Pflegebedürftige können bei der Pflegekasse vor der Anschaffung

eines Hausnotrufsystems einen Übernahmeantrag stellen, damit diese einen Teil der Kosten übernimmt Der Hausnotruf ist als Pflegehilfsmittel anerkannt! Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Gespräch – wir beraten Sie gern unverbindlich.

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SEITE 40 8. MÄRZ 2023 PFLEGE KOMPASS Die Pflegebegutachtung Seite 41 Was verbirgt sich hinter den Pflegegraden? Seite 42 Wie hoch sind die Pflegeleistungen? Seite 43 Können Sie ihren pflegebedürftigen Angehörigen gut zu Hause versorgen? Seite 44 Die richtige Pflege- und Wohnform für meinen zu pflegenden Angehörigen Seite 45 Checkliste für den Umzug Seite 46 Das Pflegetagebuch Seite 47 Checklisten Foto: BillionPhotos.com/Adobe Stock Vordruck Pflegetagebuch Seite 47
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Die Pflegebegutachtung

Ist ein Mensch auf die Hilfe und Unterstützung anderer angewiesen, kann er einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Das ist in der Regel die Krankenversicherung des Betroffenen. Die Pflegekassen sind den Krankenversicherungen angegliedert.

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MKD) oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung. Die Begutachtung des Pflegebedürftigen findet in seiner gewohnten Umgebung statt, entweder zu Hause oder im Pflegeheim. Bei der Begutachtung dürfen und sollten eine Bezugsperson oder ein gesetzlicher Betreuer sowie, wenn bereits vorhanden, eine Pflegekraft des Pflegebedürftigen anwesend sein.

Der Gutachter kündigt schriftlich den Besuchstermin an. Sollten Sie verhindert sein, können Sie telefonisch einen neuen Termin vereinbaren. Angehörige und der Pflegebedürftige selbst können sich auf die Begutachtung vorbereiten. Indem sie folgende Dokumente, sofern vorhanden, bereithalten:

Ö die Krankenakte des Antragstellers,

Ö die Pflegedokumentation des Pflegedienstes,

Ö eine Übersicht einzunehmender Medikamente,

Ö eine Liste genutzter Hilfsmittel,

Ö das Pflegetagebuch (mehr Infos dazu ab Seite 47).

Der Besuch des Gutachters dauert in der Regel knapp eine Stunde. In dieser Zeit stellt der Gutachter die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers fest, indem er:

Ö ein Gespräch mit den Anwesenden mit Hilfe eines Fragekataloges führt;

Ö den Antragsteller beobachtet;

Ö um kleine körperliche Funktionstests bittet;

Ö sich über die Krankheitsgeschichte und aktuelle Diagnosen informiert;

Ö die Anwesenden zum Unterstützungsbedarf befragt;

Ö Bad und Treppenhaus besichtigt.

Im Ergebnis des Besuchs erstellt der Gutachter das Gutachten für die Pflegekasse. Sie entscheidet über die Anerkennung oder die Ablehnung eines Pflegegrades und teilt dies schriftlich dem Antragsteller mit. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass nicht mehr als 25 Arbeitstage von der Antragstellung bis zum Bescheid vergehen dürfen.

Eventuell sind Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden.

Dann können Sie innerhalb von vier Wochen dem Bescheid widersprechen. Dafür sollten Sie das Gutachten sorgfältig auf die richtige Erfassung aller Informationen prüfen. Haben Sie das Gutachten noch nicht erhalten, sollten Sie es sofort anfordern.

Wurde bei ihrem pflegebedürftigen Angehörigen bereits ein Pflegegrad anerkannt und benötigt er aufgrund eines sich verschlechternden Gesundheitszustandes einen höheren Pflegebedarf, so kann er einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen. Der Ablauf ist analog der Erstbegutachtung.

Hinweis: Pflegebedürftige und pflegende Angehörige (§ 7a Sozialgesetzbuch XI) haben ein Recht auf kostenlose Beratung. Der Pflegeberater hilft bei der „Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten“. Die Pflegekassen helfen Ihnen bei der Suche nach einem Pflegeberater.

Sehr geehrte Damen und Herren, viele Menschen sehen Pflegebedürftigkeit als etwas an, was sie nicht betreffen wird und selbst wenn, dann erst in ferner Zukunft. Doch im Laufe des Lebens wird jeder Zweite pflegebedürftig. Hinzu kommt, dass Pflegebedürftigkeit häufig schnell eintritt, z. B. durch Schlaganfälle und Herzinfarkte. Für die Betroffenen und deren Angehörige beginnt dann ein Lebensabschnitt, der nicht selten von Angst und Unsicherheiten begleitet wird. Doch wir sagen Ihnen, ja Ihr Leben wird sich verändern, aber Sie können trotz der Einschränkungen, die Sie hinnehmen müssen, ein erfülltes Leben führen.

Wir, als Ihr Pflegedienst in Halle und Umgebung, stehen Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Partner, als Freund und Begleiter zur Verfügung. Wir geben Ihnen die Schulter zum Ausweinen und lachen gemeinsam über die fröhlichen Seiten des Lebens.

Als einziger Pflegedienst in Halle mit eigener fachärztlicher Betreuung stehen wir Ihnen an allen 365 Tagen 24 Stunden zur Verfügung.

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Quellen: www.pflege.de | https://www.pflegestaerkungsgesetz.de | Foto: Adobe Stock, Monkey Business

Was verbirgt sich hinter den Pflegegraden?

Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach den Pflegegraden. Um diese zu bestimmen, erfasst der Gutachter Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen. Daraus wird der Pflegebedarf mit Hilfe eines Punktesystems berechnet.

1. Erfassung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen in sechs Module

Modul 1 | Mobilität:

Wie selbstständig kann der Mensch sich bewegen? Kann er alleine aufstehen, ins Badezimmer gehen oder Treppen steigen?

Bewertungskriterien: selbstständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1 Punkt), überwiegend unselbstständig (2 Punkte), unselbstständig (3 Punkte)

Modul 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Begutachtete zeitlich und räumlich orientieren? Versteht er Sachverhalte? Kann er selbstständig Gespräche führen und Entscheidungen treffen?

Bewertungskriterien:

vorhanden/unbeeinträchtigt (0 Punkte), größtenteils vorhanden (1 Punkt), in geringem Maße vorhanden (2 Punkte), nicht vorhanden (3 Punkte)

Modul 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie unruhig schläft der Mensch in der Nacht? Hat er Angst oder neigt er zu Aggressionen? Führt das zu Belastungen der Angehörigen?

Bewertungskriterien:

nie oder selten (0 Punkte), selten (1 Punkt), häufig (2 Punkte), täglich (3 Punkte)

Modul 4 | Selbstversorgung:

Kann sich der Mensch selbst waschen und anziehen? Wie selbstständig kann er alleine zur Toilette gehen sowie essen und trinken?

Bewertungskriterien: selbstständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1 Punkt), überwiegend unselbstständig (2 Punkte), unselbstständig (3 Punkte)

Modul 5 | Bewältigung von und Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:

Kann der Begutachtete selbstständig Medikamente einnehmen, Verband wechseln, Blutzucker messen bzw. mit Prothesen oder Gehhilfen umgehen und eigenständig einen Arzt aufsuchen?

Bewertungskriterien: entfällt/selbstständig (0 Punkte), täglich (1 Punkt), wöchentlich (2 Punkte), monatlich (3 Punkte)

Modul 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig ist der Betroffene bei der Gestaltung seines Tagesablaufes?

Kann er mit anderen Menschen in Kontakt treten?

Bewertungskriterien:

selbstständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1 Punkt), überwiegend unselbstständig (2 Punkte), unselbstständig (3 Punkte)

2. Berechnung der Gesamtpunktzahl nach der Gewichtung der einzelnen Module

Punkte im Modul 1: 10 Prozent

Punkte im Modul 2 oder Punkte im Modul 3 (der höhere Wert fließt ein): 15 Prozent

Punkte im Modul 4: 40 Prozent

Punkte im Modul 5: 20 Prozent

Punkte im Modul 6: 15 Prozent

3. Einstufung in einen der fünf Pflegegrade

12,5 bis unter 27 Punkte Pflegegrad 1 (Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

27 bis unter 47,5 Punkte Pflegegrad 2 (Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

47,5 bis unter 70 Punkte Pflegegrad 3 (Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

70 bis unter 90 Punkte Pflegegrad 4 (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

90 bis 100 Punkte

Pflegegrad 5 (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Person)

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Foto: Africa Studio/stock.adobe.com Quellen: www.pflege.de | https://www.pflegestaerkungsgesetz.de Foto: Coloures-Pic/Folila

Wie hoch sind die Pflegeleistungen?

Mit der Einführung der Pflegegrade am 1. Januar 2017 erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt die Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und der Pflegeform.

1) Pflegegeld für die häusliche Pflege

Ist ein Zuschuss für pflegende Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche. Es kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Pflegegrad 2 316 Euro pro Monat

Pflegegrad 3 545 Euro pro Monat

Pflegegrad 4 728 Euro pro Monat

Pflegegrad 5 901 Euro pro Monat

2) Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

Auch ambulante Pflegesachleistungen genannt. Sie können von Pflegebedürftigen beantragt werden, die durch einen Pflegedienst gepflegt werden. Sie können mit dem Pflegegeld kombiniert werden.

Pflegegrad 2 maximal 724 Euro pro Monat

Pflegegrad 3 maximal 1.363 Euro pro Monat

Pflegegrad 4 maximal 1.693Euro pro Monat

Pflegegrad 5 maximal 2.095 Euro pro Monat

3) Pflegehilfsmittel

Das sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Sie helfen dem Pflegebedürftigen bei der Linderung von Schmerzen oder ermöglichen eine möglichst selbstständige Lebensführung.

Pflegegrad 1–5 maximal 40 Euro pro Monat

4) Verhinderungspflege

Ist die pflegende Privatperson zeitweise verhindert durch Urlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege, die durch einen ambulanten Pflegedienst oder ehrenamtliche Pfleger erfolgen kann.

Pflegegrad 2–5 1.612 Euro pro Jahr für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen plus 50 Prozent (806 €) des nicht genutzten Kurzzeitpflegeanspruches.

5) Kurzzeitpflege

Können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, die nur für eine begrenzte Zeit vollstationär betreut werden.

Pflegegrad 2–5 1.774 Euro pro Jahr für Kosten einer Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen plus der Leistungen aus nicht genutzten Verhinderungspflegeanspruch.

6)

Ambulant betreute Wohngruppen

Pflegebedürftige, die eine Senioren- oder Pflege-Wohngemeinschaft

gründen, erhalten eine Anschubfinanzierung.

Pflegegrad 1–5 einmaliger Höchstbetrag 2.500 Euro pro Person oder 10.000 Euro pro Wohngruppe

Einen Wohngruppenzuschlag gibt es für Pflegebedürftige in Wohngruppen. Sie können damit eine im Haushalt, bei der Organisation oder der Betreuung helfende Person bezahlen.

Pflegegrad 1–5 maximal 214 Euro pro Monat

7) Wohnraumanpassung

Auch für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten versicherte Pflegebedürftige Leistungen. Damit kann die Anpassung des Zuhauses, z.B. ein barrierefreier Umbau, finanziert werden. Der Zuschuss beträgt maximal pro Maßnahme:

Pflegegrad 1–5 4.000 Euro

Pflegegrad 1–5 wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen 16.000 Euro

8) Teilstationäre Leistungen der Tages- und Nachtpflege

Diese Leistungen können neben dem Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad 2 maximal 689 Euro pro Monat

Pflegegrad 3 maximal 1.298 Euro pro Monat

Pflegegrad 4 maximal 1.612 Euro pro Monat

Pflegegrad 5 maximal 1.995 Euro pro Monat

9) Vollstationäre Pflege

Mit dieser Leistung werden Pflegebedürftige unterstützt, die in einem Pflegeheim leben.

Pflegegrad 1 Zuschuss in Höhe von 125 Euro

Pflegegrad 2 maximal 770 Euro pro Monat

Pflegegrad 3 maximal 1.262 Euro pro Monat

Pflegegrad 4 maximal 1.775 Euro pro Monat

Pflegegrad 5 maximal 2.005 Euro pro Monat

Bei Leistungen der ambulanten Pflege können Pflegebedürftige aller Pflegegrade einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen. Dieser Betrag ist zweckgebunden.

8. MÄRZ 2023 SEITE 43 PFLEGE KOMPASS
Quellen: www.pflege.de | https://www.pflegestaerkungsgesetz.de Foto:
Coloures-Pic/Folila

Die richtige Pflege- und Wohnform für meinen zu pflegenden Angehörigen

Grundsätzlich werden drei Pflegeformen unterschieden: die ambulante Pflege, die teilstationäre Pflege und die vollstationäre Pflege. Welche die richtige Form für ihren pflegebedürftigen Angehörigen ist, richtet sich nach der Pflegeintensität, in welchem Umfeld der Pflegebedürftige leben möchte und wie die Betreuung durch Sie oder Pflegedienste erfolgen kann.

1) Ambulante Pflege

Der pflegebedürftige Angehörige wohnt zu Hause und wird durch Sie oder die Mitarbeiter eines Pflegedienstes tagsüber oder auch nachts betreut und versorgt. Dafür sprechen:

Der Angehörige möchte gerne in seiner gewohnten Umgebung und seinem familiären Umfeld bleiben.

Sie können die Betreuung ganz oder teilweise absichern.

Ein professioneller Pflegedienst übernimmt die Betreuung und Versorgung ganz oder teilweise zu bestimmten Zeiten, z.B. wenn Sie arbeiten, bzw. er hilft bei bestimmten Tätigkeiten, wie beim Duschen oder bei Hausarbeiten.

Es befindet sich keine geeignete Pflegeeinrichtung in der näheren Umgebung.

Bei der Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist immer eine Hilfsperson zu Hause, weil der Angehörige eine 24-h-Betreuung benötigt. Durch die Mitarbeit eines Pflegedienstes werden Sie entlastet. Diese Form ist eine kostensparende Alternative zum Pflegeheim.

2) Teilstationäre Pflege

Die Pflege des Angehörigen erfolgt teilweise zu Hause und teilweise in einer Pflegeeinrichtung. Diese Form kommt in Frage, wenn:

Sie tagsüber, wenn Sie arbeiten müssen, Ihren zu pflegenden Angehörigen nicht alleine lassen möchten (Tagespflege);

Ihr Angehöriger aufgrund einer Demenzerkrankung nachtaktiv ist oder Sie als Schichtarbeiter nachts nicht zu Hause sind (Nachtpflege);

mit einer Kurzzeitpflege (maximal acht Wochen) ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann;

die Einrichtung sich in der Nähe des Wohnortes befindet, um einen kurzen Anfahrtsweg zu gewährleisten.

3) Vollstationäre Pflege

Hierbei wird der pflegebedürftige Angehörige in einem Pflegeheim von professionellen Pflegekräften rund um die Uhr versorgt und betreut. Diese Form ist geeignet, wenn der zu Pflegende:

sich sein Zimmer mit eigenen Möbeln einrichten und persönliche Dinge mitnehmen möchte;

eine individuelle Betreuung benötigt;

soziale, kulturelle, sportliche und gemeinschaftliche Angebote der Einrichtung nutzen möchte; Speisen und Getränke erhält.

Neben den beschriebenen Pflegeformen gibt es noch weitere Pflege- und Wohnformen

1) Beim Betreutem Wohnen oder auch Service Wohnen lebt der Angehörige selbstbestimmt in einer seniorengerechten Wohnung oder einer Senioren-Wohngemeinschaft. Ein Pflegedienst und Gemeinschaftsräume befinden sich meist mit im Haus. Diese Form ist geeignet für Senioren:

Ö die noch selbstständig ihren Tag organisieren können;

Ö die weiterhin selbstbestimmt leben möchten und können;

Ö die gerne kulturelle, sportliche und soziale Angebote einer Einrichtung nutzen, wie gemeinschaftliches Mittagessen, Singen oder Gymnastik;

Ö denen eine barrierearme Wohnung bereits die Bewältigung alltäglicher Tätigkeiten erleichtert.

2) Erkranken Sie selbst einmal oder möchten in den Urlaub fahren, kommt eine Verhinderungspflege in Betracht. Diese kann sowohl stationär, als auch ambulant erfolgen.

3) Manchmal ist temporär oder auch dauerhaft eine Intensivpflege aufgrund eines Unfalls oder einer lebensbedrohlichen Erkrankung notwendig. Qualifizierte Pflegekräfte betreuen und versorgen den Patienten zu Hause, in einer speziellen Wohngemeinschaft oder einer Pflegeeinrichtung. Eine Intensivpflege brauchen Menschen, ...

Ö bei denen eine ständige Überprüfung der Vitalfunktionen notwendig ist;

Ö ein spezielles Therapieverfahren zur Anwendung kommt;

Ö Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder eine Beatmung notwendig ist.

SEITE 44 8. MÄRZ 2023 PFLEGE KOMPASS
Quellen: www.pflege.de | https://www.pflegestaerkungsgesetz.de Foto: Coloures-Pic/Folila

Können Sie Ihren pflegebedürftigen

Angehörigen gut zu Hause versorgen?

Wird ein Familienangehöriger, Freund oder Freundin pflegebedürftig, stehen Betroffene vor der Entscheidung, ob eine gute Versorgung zu Hause möglich ist. Ein Vorteil liegt klar auf der Hand:

Der zu Pflegende kann in seinem gewohnten familiären Umfeld bleiben. Bei der Einschätzung der zukünftigen Situation hilft Ihnen die Beantwortung einiger Fragen:

Ö Wer kann Sie bei der häuslichen Pflege unterstützen? Welche Familienangehörigen, Freunde oder Nachbarn können helfen?

Ö Welche praktischen Erfahrungen haben Sie in der Pflege? Würden Sie einen Pflegekurs besuchen?

Ö Können Sie die Pflege ihres Angehörigen mit ihrer Arbeit vereinbaren? Können Sie ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten? Schaffen Sie es, sich selbst noch ausreichend Freiräume zu organisieren? Halten Sie die physische und psychische Belastung aus?

Ö Wenn Sie die vorhergehenden Fragen negativ beantworten müssen, wie finden Sie einen Betreuungsdienst oder Pflegedienst?

Wer kann Ihnen bei der Suche helfen?

Ö Ist ein Umbau der Wohnung oder des Hauses notwendig, damit der pflegebedürftige Angehörige sich entsprechend seiner Fähigkeiten relativ selbstständig bewegen kann? Welche Umbauten für einen altersgerechten und barrierefreien Wohnraum sind notwendig? Könnte ein Treppenlift eingebaut werden? Ist eine Verbreiterung der Türen notwendig?

Ö Benötigt der zu Pflegende Hilfsmittel, wie einen Rollstuhl oder Rollator, einen Badewannensitz oder eine Toilettenerhöhung?

Welche Verbrauchshilfsmittel, z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, brauchen Sie für die Pflege?

Ö Pflegebedürftige brauchen in Notfällen, nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung schnelle medizinische Hilfe. Kann dies garantiert werden, zum Beispiel durch einen Hausnotruf?

Ö Muss der zu pflegende Angehörige 24 Stunden täglich betreut und versorgt werden? Mit welchen Pflegediensten, Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn kann eine Rund-um-die-Uhr-Pflege abgesichert werden?

Ö Hat der Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung beantragt bzw. erhält er Leistungen daraus? Ist eventuell eine Neubewertung des Pflegegrades notwendig?

8. MÄRZ 2023 SEITE 45 PFLEGE KOMPASS

Checkliste für den Umzug

Oftmals emotionales Ereignis für die Betroffenen, sensibler Umgang und professionelle Umsetzung sind erforderlich.

Ö Ein Antrag auf einen Pflegegrad sollte gestellt werden, falls das noch nicht geschehen ist. Außerdem muss die Pflegekasse über den Umzug informiert werden.

Ö Es ist ratsam, bereits im Vorfeld abzuklären, wie viel Mobiliar mit ins Pflegeheim genommen werden kann.

Ö Auch sollte über mögliche vorbereitende Arbeiten in der künftigen Unterkunft gesprochen werden. Allein das Anbringen der gewohnten Deckenlampe kann für den Senior sehr wichtig sein, bedarf aber vorheriger Absprachen.

Ö Die anstehende Haushaltsauflösung für das restliche Mobiliar und alle damit verbunden Arbeiten müssen geregelt werden.

Ö Ganz wichtig: Um- und Abmeldungen sämtlicher Versorgungsleistungen wie Gas, Strom, Miete, Telefon, Versicherungen und alle anderen Verpflichtungen.

Sollte nicht der Fall einer plötzlichen Erkrankung oder ähnliches schnelles Handeln erfordern, so empfiehlt es sich auf alle Fälle, einen solchen Umzug in ein Pflegeheim in Ruhe vorzubereiten.

Die erwähnten Belastungen für den Betroffenen sind recht hoch und deshalb sollten Angehörige und Helfer sehr sensibel mit dem Vorgang umgehen.

Checkliste in der Übersicht:

Ö Pflegegrad beantragen, falls noch nicht geschehen

Ö Wie viel Mobiliar mitnehmen?

Ö Vorbereitungen im neuen Zimmer möglich?

Ö Umzug in Eigenleistung oder durch Profi-Unternehmen (Kostenvoranschlag)?

Ö Um- und Abmeldungen sämtlicher Versorgungsleistungen und bei Behörden

SEITE 46 8. MÄRZ 2023 PFLEGE KOMPASS
Fotos: Coloures-Pic/Folila; pikselstock/Adobe Stock

Das Pflegetagebuch

Notwendige Kontaktdaten des Pflegetagebuchs:

Pflegebedürftiger

Name, Vorname geboren am

Adresse Telefon

Gesetzliche/-r Vertreter/-in, Bevollmächtigte/-r, Betreuer/-in

Name, Vorname geboren am

Adresse Telefon

Person(en), die das Pflegetagebuch führen

Name, Vorname geboren am

Adresse Telefon

Ich bin mit den Angaben der das Pflegetagebuch führenden Person einverstanden:

Unterschrift des/der Pflegebedürftige/-n

bzw. des/der gesetzlichen Vertreter/-s/in; Bevollmächtigten

Unterschrift des/der Tagebuchführer/-s/-in

Die Angaben Ihrer persönlichen Daten sind aufgrund der Bestimmungen der §§ 60 Sozialgesetzbuch (SGB) I und 50 SGB XI erforderlich.

8. MÄRZ 2023 SEITE 47 PFLEGE KOMPASS
scissors scissors scissors Quellen: www.pflege.de www.pflegestaerkungsgesetz.de | Foto: Graphicroyalty/stock.adobe.com

Name des zu Pflegenden: Datum:

Hilfe erforderlich bei:

Körperpflege

Waschen

Duschen

Haarewaschen

Kämmen

Zahnpflege

Gesichtspflege inklusive Rasieren

Darm-/Blasenentleerung

Wechsel der Inkontinenzprodukte

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Toilettenstuhls

Wechseln/Entleeren des Stomabeutels

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen

An- und Auskleiden

Gehen und Treppensteigen (innerhalb der Wohnung)

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Umlagern

Ernährung

mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrungsmittel

Versorgung mit Sondenkost

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen

Kochen

Wohnungsreinigung

Spülen

Wechseln und Waschen der Kleidung

Beheizen der Wohnung

Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe | Bemerkungen morgens 6–12 Uhr mittags 12–18 Uhr abends 18–22 Uhr nachts 22–6 Uhr

Ausfüllhilfe für die letzte Spalte: Art der Hilfe

U – Unterstützung: Der Pflegebedürftige kann im Grunde selbstständig agieren, benötigt jedoch bei, vor und nach der Tätigkeit Unterstützung.

TÜ – Teilweise Übernahme: Der Pflegebedürftige kann teilweise selbstständig agieren, benötigt jedoch Hilfe zur Vollendung der Tätigkeit.

VÜ – Vollständige Übernahme: Alle notwendigen Tätigkeiten des täglichen Lebens werden durch die pflegende Person übernommen.

B – Beaufsichtigung: Der Pflegebedürftige muss während einer normalen Tätigkeit beaufsichtigt werden.

A – Anleitung: Der Pflegebedürftige muss während der Ausführung einer normalen Tätigkeit angeleitet werden.

SEITE 48 8. MÄRZ 2023
PFLEGE KOMPASS
scissors scissors scissors
Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

Name des zu Pflegenden: Datum:

Hilfe erforderlich bei:

Körperpflege

Waschen

Duschen

Haarewaschen

Kämmen

Zahnpflege

Gesichtspflege inklusive Rasieren

Darm-/Blasenentleerung

Wechsel der Inkontinenzprodukte

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Toilettenstuhls

Wechseln/Entleeren des Stomabeutels

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen

An- und Auskleiden

Gehen und Treppensteigen (innerhalb der Wohnung)

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Umlagern

Ernährung

mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrungsmittel

Versorgung mit Sondenkost

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen

Kochen

Wohnungsreinigung

Spülen

Wechseln und Waschen der Kleidung

Beheizen der Wohnung

Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe | Bemerkungen morgens 6–12 Uhr mittags 12–18 Uhr abends 18–22 Uhr nachts 22–6 Uhr

Ausfüllhilfe für die letzte Spalte: Art der Hilfe

U – Unterstützung: Der Pflegebedürftige kann im Grunde selbstständig agieren, benötigt jedoch bei, vor und nach der Tätigkeit Unterstützung.

TÜ – Teilweise Übernahme: Der Pflegebedürftige kann teilweise selbstständig agieren, benötigt jedoch Hilfe zur Vollendung der Tätigkeit.

VÜ – Vollständige Übernahme: Alle notwendigen Tätigkeiten des täglichen Lebens werden durch die pflegende Person übernommen.

B – Beaufsichtigung: Der Pflegebedürftige muss während einer normalen Tätigkeit beaufsichtigt werden.

A – Anleitung: Der Pflegebedürftige muss während der Ausführung einer normalen Tätigkeit angeleitet werden.

8. MÄRZ 2023 SEITE 49 PFLEGE
KOMPASS
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Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

Name des zu Pflegenden: Datum:

Hilfe erforderlich bei:

Körperpflege

Waschen

Duschen

Haarewaschen

Kämmen

Zahnpflege

Gesichtspflege inklusive Rasieren

Darm-/Blasenentleerung

Wechsel der Inkontinenzprodukte

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Toilettenstuhls

Wechseln/Entleeren des Stomabeutels

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen

An- und Auskleiden

Gehen und Treppensteigen (innerhalb der Wohnung)

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Umlagern

Ernährung

mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrungsmittel

Versorgung mit Sondenkost

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen

Kochen

Wohnungsreinigung

Spülen

Wechseln und Waschen der Kleidung

Beheizen der Wohnung

Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe | Bemerkungen morgens 6–12 Uhr mittags 12–18 Uhr abends 18–22 Uhr nachts 22–6 Uhr

Ausfüllhilfe für die letzte Spalte: Art der Hilfe

U – Unterstützung: Der Pflegebedürftige kann im Grunde selbstständig agieren, benötigt jedoch bei, vor und nach der Tätigkeit Unterstützung.

TÜ – Teilweise Übernahme: Der Pflegebedürftige kann teilweise selbstständig agieren, benötigt jedoch Hilfe zur Vollendung der Tätigkeit.

VÜ – Vollständige Übernahme: Alle notwendigen Tätigkeiten des täglichen Lebens werden durch die pflegende Person übernommen.

B – Beaufsichtigung: Der Pflegebedürftige muss während einer normalen Tätigkeit beaufsichtigt werden.

A – Anleitung: Der Pflegebedürftige muss während der Ausführung einer normalen Tätigkeit angeleitet werden.

SEITE 50 8. MÄRZ 2023
PFLEGE KOMPASS
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Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

Name des zu Pflegenden: Datum:

Hilfe erforderlich bei:

Körperpflege

Waschen

Duschen

Haarewaschen

Kämmen

Zahnpflege

Gesichtspflege inklusive Rasieren

Darm-/Blasenentleerung

Wechsel der Inkontinenzprodukte

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Toilettenstuhls

Wechseln/Entleeren des Stomabeutels

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen

An- und Auskleiden

Gehen und Treppensteigen (innerhalb der Wohnung)

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Umlagern

Ernährung

mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrungsmittel

Versorgung mit Sondenkost

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen

Kochen

Wohnungsreinigung

Spülen

Wechseln und Waschen der Kleidung

Beheizen der Wohnung

Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe | Bemerkungen morgens 6–12 Uhr mittags 12–18 Uhr abends 18–22 Uhr nachts 22–6 Uhr

Ausfüllhilfe für die letzte Spalte: Art der Hilfe

U – Unterstützung: Der Pflegebedürftige kann im Grunde selbstständig agieren, benötigt jedoch bei, vor und nach der Tätigkeit Unterstützung.

TÜ – Teilweise Übernahme: Der Pflegebedürftige kann teilweise selbstständig agieren, benötigt jedoch Hilfe zur Vollendung der Tätigkeit.

VÜ – Vollständige Übernahme: Alle notwendigen Tätigkeiten des täglichen Lebens werden durch die pflegende Person übernommen.

B – Beaufsichtigung: Der Pflegebedürftige muss während einer normalen Tätigkeit beaufsichtigt werden.

A – Anleitung: Der Pflegebedürftige muss während der Ausführung einer normalen Tätigkeit angeleitet werden.

8. MÄRZ 2023 SEITE 51
PFLEGE KOMPASS
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Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

Name des zu Pflegenden: Datum:

Hilfe erforderlich bei:

Körperpflege

Waschen

Duschen

Haarewaschen

Kämmen

Zahnpflege

Gesichtspflege inklusive Rasieren

Darm-/Blasenentleerung

Wechsel der Inkontinenzprodukte

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Toilettenstuhls

Wechseln/Entleeren des Stomabeutels

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen

An- und Auskleiden

Gehen und Treppensteigen (innerhalb der Wohnung)

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Umlagern

Ernährung

mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrungsmittel

Versorgung mit Sondenkost

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen

Kochen

Wohnungsreinigung

Spülen

Wechseln und Waschen der Kleidung

Beheizen der Wohnung

Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe | Bemerkungen morgens 6–12 Uhr mittags 12–18 Uhr abends 18–22 Uhr nachts 22–6 Uhr

Ausfüllhilfe für die letzte Spalte: Art der Hilfe

U – Unterstützung: Der Pflegebedürftige kann im Grunde selbstständig agieren, benötigt jedoch bei, vor und nach der Tätigkeit Unterstützung.

TÜ – Teilweise Übernahme: Der Pflegebedürftige kann teilweise selbstständig agieren, benötigt jedoch Hilfe zur Vollendung der Tätigkeit.

VÜ – Vollständige Übernahme: Alle notwendigen Tätigkeiten des täglichen Lebens werden durch die pflegende Person übernommen.

B – Beaufsichtigung: Der Pflegebedürftige muss während einer normalen Tätigkeit beaufsichtigt werden.

A – Anleitung: Der Pflegebedürftige muss während der Ausführung einer normalen Tätigkeit angeleitet werden.

SEITE 52 8. MÄRZ 2023
PFLEGE KOMPASS
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Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

Name des zu Pflegenden: Datum:

Hilfe

Körperpflege

Waschen

Duschen

Haarewaschen

Kämmen

Zahnpflege

Gesichtspflege inklusive Rasieren

Darm-/Blasenentleerung

Wechsel der Inkontinenzprodukte

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Toilettenstuhls

Wechseln/Entleeren des Stomabeutels

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen

An- und Auskleiden

Gehen und Treppensteigen (innerhalb der Wohnung)

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Umlagern

Ernährung

mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrungsmittel

Versorgung mit Sondenkost

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen

Kochen

Wohnungsreinigung

Spülen

Wechseln und Waschen der Kleidung

Beheizen der Wohnung

Ausfüllhilfe für die letzte Spalte: Art der Hilfe

U – Unterstützung: Der Pflegebedürftige kann im Grunde selbstständig agieren, benötigt jedoch bei, vor und nach der Tätigkeit Unterstützung.

TÜ – Teilweise Übernahme: Der Pflegebedürftige kann teilweise selbstständig agieren, benötigt jedoch Hilfe zur Vollendung der Tätigkeit.

VÜ – Vollständige Übernahme: Alle notwendigen Tätigkeiten des täglichen Lebens werden durch die pflegende Person übernommen.

B – Beaufsichtigung: Der Pflegebedürftige muss während einer normalen Tätigkeit beaufsichtigt werden.

A – Anleitung: Der Pflegebedürftige muss während der Ausführung einer normalen Tätigkeit angeleitet werden.

8. MÄRZ 2023 SEITE 53 PFLEGE
KOMPASS
Zeitaufwand
Art der Hilfe | Bemerkungen morgens 6–12 Uhr mittags 12–18 Uhr abends 18–22 Uhr nachts 22–6 Uhr
erforderlich bei:
in Minuten
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Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

Name des zu Pflegenden: Datum:

Hilfe erforderlich bei:

Körperpflege

Waschen

Duschen

Haarewaschen

Kämmen

Zahnpflege

Gesichtspflege inklusive Rasieren

Darm-/Blasenentleerung

Wechsel der Inkontinenzprodukte

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Toilettenstuhls

Wechseln/Entleeren des Stomabeutels

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen

An- und Auskleiden

Gehen und Treppensteigen (innerhalb der Wohnung)

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Umlagern

Ernährung

mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrungsmittel

Versorgung mit Sondenkost

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen

Kochen

Wohnungsreinigung

Spülen

Wechseln und Waschen der Kleidung

Beheizen der Wohnung

Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe | Bemerkungen morgens 6–12 Uhr mittags 12–18 Uhr abends 18–22 Uhr nachts 22–6 Uhr

Ausfüllhilfe für die letzte Spalte: Art der Hilfe

U – Unterstützung: Der Pflegebedürftige kann im Grunde selbstständig agieren, benötigt jedoch bei, vor und nach der Tätigkeit Unterstützung.

TÜ – Teilweise Übernahme: Der Pflegebedürftige kann teilweise selbstständig agieren, benötigt jedoch Hilfe zur Vollendung der Tätigkeit.

VÜ – Vollständige Übernahme: Alle notwendigen Tätigkeiten des täglichen Lebens werden durch die pflegende Person übernommen.

B – Beaufsichtigung: Der Pflegebedürftige muss während einer normalen Tätigkeit beaufsichtigt werden.

A – Anleitung: Der Pflegebedürftige muss während der Ausführung einer normalen Tätigkeit angeleitet werden.

SEITE 54 8. MÄRZ 2023
PFLEGE KOMPASS
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Branchenverzeichnis

Hier finden Sie nach Branchen sortiert alle Inserenten mit den entsprechenden Kontaktdaten.

Bank

Saalesparkasse ..................................... S. 2

Rathausstr. 5

06108 Halle

Tel.: 0345 2321620

E-Mail: info@saalesparkasse.de

Web: www.saalesparkasse.de

Denis Zeidler

Deutsche Vermögensberatung ............ S. 13

Jupiterstr. 25

06118 Halle

Tel.: 345 6845140

E-Mail: denis.zeidler@dvag.de

Web: www.dvag.de/denis.zeidler

Sachverständige

Ingenieur- und Sachverständigenbüro ......................... S. 15

Dipl. Ing. Jan Witkowsky

Am Krümmling 1

06184 Kabelsketal

Tel.: 0345 566739-0

E-Mail: sekretariat@ggi-halle.de Web: mbs-halle.de

Notare / Anwälte

Rechtsanwältin Sabine Fabian .............. S. 6

Leipziger Straße 64

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 2056630

E-Mail: info@fabian-halle.de

Web: www.fabian-halle.de

Krankenkassen

AOK Sachsen-Anhalt ............................ S. 60

Alte Neustadt

Lüneburger Str. 4

39106 Magdeburg

Tel.: 0800 2265726

E-Mail: service@san.aok.de

Web: www.aok.de/sachsenanhalt

Immobilien / Vermieter

Gebäudewirtschaft Merseburg GmbH ... S. 7

Sixtistraße 16a

06217 Merseburg

Tel.: 03461 2800

E-Mail: info@gbw-merseburg.de

Web: www.gbw-merseburg.de

Hallesche Wohnungsgenossenschaft

Freiheit eG ........................................... S. 25

Freyburger Str. 3

06132 Halle

Tel.: 0345 77540

E-Mail: info@wgfreiheit.de

Web: www.wgfreiheit.de

Immobiliengruppe Retzlaff OHG

3A Immobilien ................................ S. 30-31

Herrenstr. 20

06108 Halle

Tel.: 0345 2093310

E-Mail: info@3a-halle.de

Web: www.3a-halle.de

Immobilienservice Nossing ................. S. 37

Passendorfer Weg 28

06128 Halle

Tel.: 0152 26828270

E-Mail: s.nossing@hotmail.com

Umzugsunternehmen

Henrys Umzüge & Haushaltsauflösung ............................. S. 59

Leipziger Str. 50

06108 Halle

Tel.: 0345 94979653

E-Mail: kontakt@henrysumzuege.de

Web: www.henrysumzuege.de

Bestattungsinstitute

AVALON Bestattungen ......................... S. 16

Regensburger Str. 34

06132 Halle

Tel.: 0345 7758973

Web: www.bestattungen-avalon.de

8. MÄRZ 2023 SEITE 55 PFLEGE KOMPASS
Foto: Prostock-studio/stock.adobe.com

Bestattungshaus Angel ........................ S. 16

Köthener Str. 3

06118 Halle

Tel.: 0345 24932349

E-Mail: info@bestattungen-angel.de

Web: www.bestattungen-angel.de

Sanitätshäuser

reha Team Halle GmbH ........................ S. 45

Rosenfelder Straße 3

06116 Halle (Saale)

Tel.: 0345 775630

E-Mail: info@reha-team-halle.de

Web: www.reha-team-halle.de

Orthopädie-Schuhtechnik

Steffen Emmerich ................................ S. 12

Klobikauer Straße 8

06217 Merseburg

Tel.: 03461 200362

E-Mail: info@ost-emmerich.de

Web: www.ost-emmerich.de

Sanitätshaus F. Hellwig ....................... S. 45

Barfüßerstraße 10

06108 Halle (Saale

Tel.: 0345 2028716

E-Mail: info@sanitaetshaus-hellwig.de

Web: www.sanitaetshaus-hellwig.de

Handi-Move International ...................... S. 6

Bergsteig 5/1

72218 Wildberg

Tel.: 07054 7178

E-Mail: info@handi-move.de

Web: www.handi-move.de

Apotheken

Niemeyer-Apotheke ............................. S. 20 Niemeyerstraße 22

06110 Halle (Saale)

Tel.: 0345 2003547

E-Mail: info@niemeyer-apotheke.de Web: www.niemeyer-apotheke.de

Neue Apotheke .................................... S. 21 Roßplatz 3

06268 Querfurt

Tel.: 034771 23528

E-Mail: neue-apotheke-qft@t-online.de Web: www.neue-apotheke-querfurt.de

Blumenau-Apotheke ............................ S. 21

Heideringpassage 1

06120 Halle

Tel.: 0345 5510534

E-Mail: blumenau-apotheke@hotmail.de Web: www.blumenau-apotheke-halle.de

Halloren Apotheke ............................... S. 22

Im Hauptbahnhof

Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1

06112 Halle

Tel.: 0345 2023977

E-Mail: info@hallorenapotheke.de Web: hallorenapotheke.de

Saale Apotheke .................................... S. 23

Köthener Str. 13

06118 Halle

Tel.: 0345 5211300

E-Mail: info@saale-apotheke.de Web: www.saale-apotheke.de

Semmler

Nord Apotheke Halle ............................ S. 23

Magdeburger Chaussee 23

06118 Halle

Tel.: 0345 69492500

E-Mail: info@nordapo.com

Web: www.nordapo.com

Personaldienstleister

Pflegegutachterin Ute Art-Teige ............ S. 4

Lilienweg 4

06268 Querfurt

Tel.: 034771 439306

E-Mail: nordfamilie@web.de

Web: pflegegutachterin-ute-art.de

Björn Wiethe ........................................ S. 19

Mit Herz und Zeit

Siedlerstr. 2

06279 Farnstädt

Tel.: 0173 3664433

E-Mail: bjoern.wiethe@web.de

Web: bjoern.wiethe@web.de

Pflegedienste

Pflegeversorgungszentrum

im Geiseltal GmbH ................................. S. 4

Markt 7- 10

06242 Braunsbedra

Tel.: 034633 22534

E-Mail: verwaltung@pflege-im-geiseltal.de

Web: www.pflege-im-geiseltal.de

EOS Pflegedienst GmbH

Betriebsstätte Halle ............................... S. 9

Regensburger Straße 7c

06132 Halle (Saale)

SEITE 56 8. MÄRZ 2023 PFLEGE KOMPASS
Rennbahnring 9 Halle-Neustadt Mo.- Fr. 7.00 - 20.00 Uhr, Sa. 7.00 - 18.00 Uhr Poststraße Teutschenthal Mo.- Fr. 8.00 - 20.00 Uhr, Sa. 7.30 - 19.00 Uhr
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Tel.: 0345 7758497

E-Mail: info@eos-pflegedienst.de

Web: www.eos-pflegedienst.de

Ambulance-Merseburg GmbH ............... S. 5

Lauchstädter Straße 34

06217 Merseburg

Tel.: 03461 213181

E-Mail: info@ambulance-merseburg.de

Web: www.ambulance-merseburg.de

Pflegedienst am Klinikum GmbH ......... S. 11

Weiße Mauer 52

06217 Merseburg

Tel.: 03461 2498230

E-Mail: info@pflege-merseburg.de

Web: www.pflege-merseburg.de

Pflegedienst Dr.med. Lüthge u. Kunz ... S. 41

Diesterwegstr. 29

06128 Halle

Tel.: 03945 13161650

E-Mail: pflegedienst-lueku@t-online.de

Web: www.pflegedienst-lueku.de

Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale)

Geschäftsstelle .................................... S. 36

Reilstraße 54

06114 Halle (Saale)

Tel.: 0345 524560

E-Mail: geschaeftsstelle@vshalle.de

Web: www.vshalle-stiftung.de

Kirchliche Sozial- u. Pflegestation

Teutschenthal-Bennstedt ..................... S. 38

Alte Hallesche Str. 1

06198 Salzatal

Tel.: 034601 3270

E-Mail: kirchlichesozialstation@t-online.de Web: www.kirchliche-sozialstation-bennstedt.de

Hallescher Pflegedienst ....................... S. 27

Alfred-Reinhardt-Str. 60

06132 Halle

Tel.: 0345 7767973

E-Mail: info@hallescher-pflegedienst.de Web: www.hallescher-pflegedienst.de

Kurzzeitpflegestation Diedrich ............ S. 46 Hintere Kammstr. 4

06124 Halle

Tel.: 0345 8072141

E-Mail: info@diedrich-krankenpflege.de Web: www.diedrich-krankenpflege.de

Seniorenheime Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle ............................... S. 28 Glauchaer Str. 68

06110 Halle

Telefon: 0345 279880

E-Mail: sekretariat@hospital-halle.de Web: www.cyriaci.de

Gemeinnützige ProCurand Care GmbH .......................................... S. 17

Seniorenresidenz Am Hufeisensee

Franz-Maye-Str. 27

06116 Halle

Tel.: 0345 56620

E-Mail: halle@procurand.de Web: www.procurand.de

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Halle-Neustadt ..................................... S. 39

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06122 Halle (Saale)

Tel.: 0345 614160

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Amalie Wohnanlage Halle ...................... S. 9

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Tel.: 03461 2892840

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Augenoptiker Otto Thieme ................... S. 35

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