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Antrittsbesuch beim neuen Amtsgerichtsdirektor

MdL Max Gibis tauscht sich mit Dr. Jürgen Heinrich aus
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Freyung. Nachdem Dr. Jürgen Heinrich nun Anfang Mai 2023 ganz offiziell die Nachfolge seines Vorgängers Dr. Gerd Ennser als Direktor des Amtsgerichtes Freyung angetreten hatte, hat ihm der Landtagsabgeordnete Max Gibis einen Antrittsbesuch abgestattet, um sich über die Lage in der Justiz generell sowie die Situation am Amtsgericht in Freyung im speziellen auszutauschen.

MdL Max Gibis gratulierte Dr. Jürgen Heinrich zuerst zur Übernahme des Postens und wünschte ihm viel Erfolg bei der Arbeit. Beim Gespräch über die Herausforderungen am mit sechs tätigen Richtern relativ kleinen Amtsgericht in Freyung, das dem Landgerichtsbezirk Passau angehört, äußerte der Direktor die dünne Personalsituation, mit der alle kleinen Behörden und Gerichte im ländlichen Raum zu kämpfen haben, als größte Herausforderung. „Ich würde mir wünschen, die
Betrachtung der Personalzuteilung nicht durchweg nach Fallzahlen anzustellen, da sie nicht die Situation der kleinen Behörden komplett abbilden können“, so Dr. Heinrich. „Hier geht es auch um Dinge wie Urlaubsund Krankheitsvertretungen sowie generell um die Aufrechterhaltung des Betriebs bei der Vielzahl von Spezialisierungen im Rechtsbereich, die es heute gibt.“
Zum Abschluss besprachen Gibis und Dr. Heinrich noch die aktuelle Situation bezüglich Verlagerung des niederbayerischen Verwaltungsgerichts nach Freyung.
MdL Max schilderte den bisherigen Prozess, wonach der Freistaat Bayern im Jahr 2018 als Reaktion auf eine langjährige Forderung des CSU-Bezirksverbandes Niederbayern nach einem niederbayerischen Verwaltungsgericht im Zuge der Behördenverlagerungen die Ansiedlung in Freyung beschloss. Nachdem die konkrete Gesetzesänderung zur Umsetzung bisher aus wahltaktischen Gründen immer scheiterte, wird wohl der Beschluss erst zur neuen Legislaturperiode umgesetzt werden können. Dr. Heinrich blickt der Verwaltung freudig entgegen, da ein weiteres Gericht den Gerichtsstandort zwangsläufig stärkt und auch für die angesiedelten Rechtsanwälte ein Mehrwert entsteht. „Wenn auch zu Beginn sicherlich in zwei verschiedenen Häusern startend, wäre es eine tolle Vision, Amtsgericht und Verwaltungsgericht irgendwann an einem Standort zu vereinen, da sich dadurch enorme Synergien ergeben würden“, so Dr. Heinrich abschließend.
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