Sparbuch LottoX

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LottoTeam Fonds B.V. c/o LottoTeam Support GmbH Füllenbachstr. 6 · D-40474 Düsseldorf service@lottoX.eu · www.lottoX.eu Tel.: 0180/5 26 26 86* Fax: 0211/ 58 63 16 16 * Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis 42 ct/min.


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SPARBUCH FÜR GEWINNER MIT

GARANTIEOPTION

Inhaber der Urkunde: Adresse:

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Inhaltsverzeichnis Ihre Garantieoption

Seite 5

Garantieverlauf und Garantiewerte

Seite 6-7

Es gibt viele gute Gründe für WinFonds

Seite 8

So geht "gewinnen" heute

Seite 9

Mit WinFonds ins Glück

Seite 10

Wir sorgen für mehr Rente

Seite 11

Wir zahlen bis zu 100% Ihrer Beiträge

Seite 12-13

Rabatt auf fast alles

Seite 14

WinFonds - Chancen mit Leidenschaft

Seite 15

Was andere sagen

Seite 16

Werden Sie Teil der LottoX-Community

Seite 17

Vertragsteil

Seite 18-24

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GarantieOption Die Forsal Trading Ltd. – nachstehend „der Treuhänder“ genannt – garantiert dem Inhaber dieser Urkunde unter den folgenden angegebenen Bedingungen die Garantieoption. Der Treuhänder gewährt – nach seiner Wahl – dem Inhaber dieser Urkunde für die jeweilige Beteiligungsdauer gemäß der folgenden Beitragszeiten WAHLWEISE: 1.) die doppelten Anteile; 2.) die freie BeitragszeiT; 3.) Erstattung des Differenzbetrages zwischen den bisher geleisteten Anteilspreisen und den durch die Beteiligung erzielten Gewinne; 4.) er kann auch einen Reisegutschein in gleicher Höhe gewähren. Der Treuhänder hat das ausschließliche Wahlrecht. Je nach Beteiligungsdauer wird folgende Garantieleistung - Wahlrecht - gewährt: Beitragszeiten

freie Anteile

12 Monate

12 Monate

oder

Beitragsfrei 12 Monate

24 Monate

24 Monate

24 Monate

36 Monate

36 Monate

36 Monate

48 Monate

48 Monate

48 Monate

60 Monate

60 Monate

60 Monate

Die Garantieleistung wird unter Erfüllung folgender Voraussetzungen gewährt: 1.) Der Inhaber dieser Urkunde war lückenlos seit Beginn an den WinFonds beteiligt und hat durchgängig seine Anteilspreise entrichtet. 2.) Der Inhaber der Urkunde hat einen schriftlichen Antrag auf Inanspruchnahme der Garantieoption und das Garantiesparbuch im Original eingereicht. 3.) Die Garantieleistung ist erfüllt, sobald der Urkundeninhaber seine Garantieoption erstmalig in Anspruch genommen hat. Eine mehrfache Inanspruchnahme ist insofern ausgeschlossen. Der schriftliche Antrag mit Garantieoption ist einzureichen bei: LottoTeam Support GmbH, Füllenbachstrasse 6, D-40474 Düsseldorf Zweck der vorstehenden Gesellschaft ist die Annahme, die Verwirklichung und die Abwicklung der Anträge der durch den Treuhänder gewährten Garantieoption. 4.) Ansonsten gelten die Bestimmungen der Verträge Forsal Trading Ltd.

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GARANTIEOPTION UND GARANTIEWERT Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 6

Konto-Nr.

Art

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Beteiligung

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70,00 € **** 140,00 € **** **** 210,00 € **** 280,00 € **** 350,00 € **** 420,00 € **** 490,00 € **** 560,00 € **** 630,00 € **** 700,00 € **** 770,00 € **** 840,00 € * **** 910,00 € **** 980,00 € **** 1.050,00 € **** 1.120,00 € **** 1 . 1 9 0 , 0 0 € **** 1.260,00 € **** 1.330,00 € **** 1.400,00 € **** 1.470,00 € **** 1.540,00 € **** 1.610,00 € **** 1.680,00 € * **** 1.750,00 € **** 1.820,00 € **** 1.890,00 € **** 1.960,00 € **** 2.030,00 € **** 2.100,00 € **** 2 . 1 7 0 , 0 0 € **** 2.240,00 € **** 2.310,00 € **** 2.380,00 € **** 2.450,00 € **** 2.520,00 € *


GARANTIEOPTION UND GARANTIEWERT Monat 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

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Art Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung

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2.590,00 € 2.660,00 € 2.730,00 € 2.800,00 € 2.870,00 € 2.940,00 € 3.010,00€ 3.080,00 € 3.150,00€ 3.220,00 € 3.290,00 € 3.360,00 € * 3.430,00 € 3.500,00 € 3.570,00 € 3.640,00 € 3.710,00€ 3.780,00 € 3.850,00 € 3.920,00 € 3.990,00 € 4.060,00 € 4.130,00€ 4.200,00 € *

* gem. den Garantieoption-Bedingungen der Forsal Trading. Siehe Seite 5.

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Was andere sagen Martina B., Hotelfachfrau, 29 J. aus Hamburg Eins weiß ich genau: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Ich wünsche mir hohe Chancen mit wenig Einsatz. Die WinFonds geben mir so viele Gewinnmöglichkeiten für einen kleinen Einsatz. Hier habe ich das Gefühl, gut aufgehoben zu sein.

Jochen G., Bauarbeiter, 39 J. aus Dresden Ich möchte jederzeit einen Überblick haben und wissen, wie es um meine Chancen steht. Der Service der WinFonds hat mich begeistert. Jetzt weiß ich immer, wo ich stehe und kann mich ganz entspannt auf meine Gewinne freuen.

Familie B. aus Münster Ein neues Auto, ein großes Haus und Familienurlaub. Seitdem wir Kinder haben, kommen wir aus dem Wünschen nicht mehr raus. WinFonds gibt uns die Chance, vielleicht Träume wahr werden zu lassen. Bei so vielen Gewinnmöglichkeiten hat bestimmt jeder mal Glück. Heinz P., pensionierter Lehrer, 69 J. aus Berlin Schuster bleib bei deinen Leisten, das war einmal. Auch als Pensionär gehe ich heute neue Wege und lasse mich von der Idee der WinFonds begeistern. Gerade im Alter ist das gut zu gebrauchen.

Nicole B., Azubi, 21 J. aus München Mit meiner Ausbildung zur Erzieherin lege ich einen Grundstein für meine Zukunft. Doch allein darauf will ich mich nicht verlassen. Ich möchte mehr machen. Bei WinFonds kann ich gewinnen und meine Chancen steigen sogar automatisch an!

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Werden Sie Teil der LottoX-Community In unserem LottoX-Blog bekommen Sie jeden Tag alle Ergebnisse der europäischen Lottoziehungen, so schnell wie nirgendwo sonst!

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Verwaltungsvertrag Im nachstehenden Verwaltungsvertrag finden die beitretenden Gesellschafter (nachfolgend Mitglied/Mitglieder genannt) Gewährleistungsbestimmungen (§§ 9; 10) und Kündigungsbedingungen (§ 12) sowie Bestimmungen zur Ausübung und den Rechtsfolgen ihres Widerrufsrechts (am Ende des Vertragstextes). Präambel Gegenstand der nachfolgenden Vereinbarungen ist die Regelung der Begründung einer Vielzahl von Beteiligungen in Folge an nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (nachfolgend WinFonds genannt). Zweck dieser WinFonds ist die Gewinnerzielung gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages. Die Mitglieder haben jeder für sich der Lotto Team Fonds B.V. (nachfolgend Verwalter genannt) gegenüber erklärt, sich an den WinFonds zu beteiligen und den Abschluss des nachstehenden Verwaltungsvertrages angeboten. Die Gesellschaftsverträge der WinFonds sind den Parteien bekannt und Grundlage dieses Verwaltungsvertrages. Die Bestimmungen der Gesellschaftsverträge, die unmittelbar die Rechtsbeziehungen zwischen Verwalter und Mitglieder betreffen, sind Bestandteil dieses Verwaltungsvertrages. § 1 Zustandekommen Der Verwaltungsvertrag kommt durch die rechtzeitige Annahme durch den Verwalter zustande. Die Annahmeerklärung erfolgt schriftlich, (fern-)mündlich oder in sonstiger Art und Weise. Die Mitglieder verzichten auf den Zugang der Annahmeerklärung des Verwalters; der Zugang dieser Erklärung ist also für das Zustandekommen des Verwaltungsvertrages nicht erforderlich. Der Verwalter kann die Annahme des Verwaltungsvertrages verweigern, wenn begründete Zweifel bestehen, dass das Mitglied seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, erfüllen wird. § 2 Gegenstand des Verwaltungsvertrages 1. Das Mitglied erwirbt vom Verwalter Anteile an einer im Rahmen des Erwerbsvorgangs näher bezeichneten WinFonds GbR. Er tritt dadurch als Mitglied in diese Gesellschaft ein. Die mit dem Eintritt verbundenen Kosten werden dem Mitglied nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die Beteiligung erfolgt in unteilbaren Anteilen an den WinFonds. Der Preis eines Anteils beträgt 3,50 € und kann nur zu 10 Anteilen oder einem Mehrfachen von 5 Anteilen gezeichnet werden, jedoch nicht mehr als 25 Anteile je Mitglied. Im Anteilspreis enthalten ist die Gesellschaftseinlage mit der Vergütung für den geschäftsbesorgenden Treuhänder sowie die Service-, Porto- und Bearbeitungsgebühren. Im Anteilspreis ist ebenfalls die Vergütung in Höhe von 0,30 € für den Verwalter enthalten. 2. Der Verwalter ist berechtigt, sich zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Dies gilt auch für die im Rahmen des Zahlungsverkehrs mit der Gesellschaft bzw. den Mitgliedern zu treffenden Maßnahmen und die Ausübung der gesellschaftsvertraglichen Mitgliedschaftsrechte. 3. Der Verwalter ist von dem Verbot der Selbstkontrahierung befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vornehmen. Insbesondere kann der Verwalter auch in eigenem Namen und für eigene Rechnung handeln. Der Verwalter ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. 4. Der Verwalter vermittelt ausdrücklich keine Verträge zwischen dem Mitglied und Dritten.

§ 3 Ausführung des Verwaltungsvertrages und Einzahlung der Zeichnungssumme 1. Der Verwalter wird den ihm erteilten Auftrag für das Mitglied erst erfüllen, wenn a.) der Beitritt des Mitgliedes in die WinFonds vollzogen ist; b.) die in der Präambel genannten Gesellschaftsverträge der WinFonds in Kraft getreten sind; c.) die Durchführung der in den Gesellschaftsverträgen genannten Mittelverwendung durch entsprechende Erklärung des geschäftsbesorgenden Treuhänders sichergestellt erscheint; d.) ihm insgesamt so viele Verwaltungsaufträge erteilt worden sind, dass er die ihm in den Gesellschaftsverträgen erteilte Ermächtigung zur Aufnahme weiterer Gesellschaftsanteile in der jeweils dort benannten vollen Höhe erfüllen kann, bzw. ihm jeweils verbindliche und unwiderrufliche Angebote auf Abschluss entsprechender Verwaltungsverträge vorliegen. Die Ausführung des Verwaltungsauftrages durch Übernahme von Anteilen für das Mitglied kann jedoch auch bereits dann erfolgen, wenn anders als durch die Übernahme von Einlageverpflichtungen durch das Mitglied die Anteilsübernahme sichergestellt erscheint.

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2. Das Mitglied ist unmittelbar gegenüber dem Verwalter verpflichtet, die zur Erfüllung der auf seine Anteile entfallenden Einlageverpflichtung sowie die anderweitig anfallenden Entgelte gem. § 2, Ziff. 1 einzuzahlen, unabhängig von den für die Erfüllung der Einlageverpflichtung in den Gesellschaftsverträgen aufgeführten Fälligkeitsvoraussetzungen. Der Verwalter hat in den Gesellschaftsverträgen die ihm aufgrund dieses Verwaltungsvertrages gegen jeden einzelnen Mitglied zustehenden Zahlungsansprüche an die WinFonds in der Höhe abgetreten, die in den Gesellschaftsverträgen vorgesehen ist. Die Einziehung der Zahlungsforderung erfolgt durch den Verwalter. Der Verwalter informiert das Mitglied darüber, dass der Betrag ohne schriftliche Einzugsermächtigung eingezogen werden soll. Das Mitglied erteilt dem Verwalter ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln die Zustimmung, den fälligen Betrag mittels Lastschrift einzuziehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit gibt der Verwalter dem Mitglied mit Erhalt der Unterlagen die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung auch schriftlich zu bestätigen. Berücksichtigt werden nur vollständige und unwiderrufliche Gutschriften. Nicht berücksichtigt werden etwaige Guthaben des Mitglieds aus Auszahlungs- oder Auseinandersetzungsansprüchen gegen weitere WinFonds, an denen er in der Vergangenheit beteiligt war. Für bestimmte Dienstleistungen, die in der Gebührentabelle des Verwalters enthalten sind, berechnet der Verwalter Entgelte / Gebühren. Der Verwalter stellt dem Mitglied die Gebührentabelle auf Anforderung zur Verfügung. 3. Der Verwalter bestätigt dem Mitglied die WinFonds, an denen das Mitglied beteiligt ist, sowie die Anzahl der Anteile. Die WinFonds informieren das Mitglied über den Verwalter oder einen beauftragten Dritten über das Gesellschaftsvermögen. 4. Der Verwalter erteilt den Mitgliedern entsprechend dem Bericht der WinFonds Rechenschaft, insbesondere über die Ergebnisse der Beteiligungen. Der Bericht kann durch Bericht der WinFonds ersetzt werden. 5. Im Rahmen der Beteiligungen kann es jeweils zu Kleinstgewinnen zugunsten der Mitglieder kommen. Mitglieder und Verwalter kommen überein, dass im Interesse einer Minimierung des Verwaltungs- und Kostenaufwandes solche Kleinstgewinne bis zu einem Betrag von 50 Euro nicht sofort an die Mitglieder ausgekehrt werden. Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass die jeweils entstehenden Beträge für die Dauer der Geltung des Verwaltungsvertrages, also auch eventuelle nachfolgende Beteiligungen des Mitgliedes, treuhänderisch beim von den WinFonds bestellten Treuhänder verwaltet und verwahrt werden, bis die entsprechenden Kleinstgewinne aufgrund etwaiger Akkumulation einen Betrag von mindestens 50 Euro erreicht haben. Das Mitglied befreit den Verwalter zunächst von der Verpflichtung der Geltendmachung entsprechender Kleinstgewinne im Rahmen der Auseinandersetzung, sofern nicht das Mitglied diese schriftlich nach Beendigung seiner Beteiligung beim Verwalter geltend macht. § 4 Abtretungen und Stimmrechtsüberlassung Der Verwalter nimmt die Rechte des Mitglieds in den jeweiligen Mitgliederversammlungen und bei schriftlichen Beschlussfassungen wahr. Er übt sein Stimmrecht unter Berücksichtigung der Weisungen und der Interessen des Mitglieds sowie unter Beachtung seiner Treuepflicht gegenüber den anderen Mitgliedern aus. § 5 Verwaltung Der Verwalter hat das zu verwaltende Vermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten. Gleiches gilt für Vermögen, das der Verwalter während der Vertragsdurchführung zu Gunsten der WinFonds empfängt, soweit es nicht vom geschäftsbesorgenden Treuhänder oder geschäftsführenden Gesellschafter selbst verwaltet wird. Der Verwalter kann nicht verpflichtet werden, das Vermögen zinsgünstig anzulegen. Der Verwalter wird alles, was er in Ausführung dieses Verwaltungsvertrages erlangt hat, an die Mitglieder herausgeben, soweit diesen dies nach dem Verwaltungsvertrag zusteht. § 6 Mitgliederregister, Datenschutz 1. Der Verwalter führt über sämtliche Mitglieder ein Register, in dem Name, Anschrift und Zahl der übernommenen Anteile sowie die jeweiligen WinFonds eingetragen sind. Das Mitglied ist verpflichtet, unverzüglich alle Änderungen der im Register eingetragenen Angaben dem Verwalter mitzuteilen. 2. Das Mitglied hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihm der Verwalter Angaben über die übrigen Mitglieder macht. 3. Das Mitglied nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen personenbezogene Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden können. Er ist damit einverstanden, dass die in die Projektrealisation eingeschalteten Personen und Unternehmen diese Daten erhalten sowie über die Verhältnisse der Win-

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Fonds informiert werden. Weiterhin erklärt er sich mit der Weiterleitung der bezüglich seiner Beteiligung geführten Korrespondenz an diese Personen und Unternehmen einverstanden. § 7 Vergütung Der Verwalter erhält für die Übernahme der Verwaltung eine Vergütung gem. § 2, Ziff. 1 dieses Verwaltungsvertrages. § 8 Verfügung über die Beteiligung Verfügungen des Mitgliedes über die Rechte aus diesem Vertrag sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zulässig. Sie sind gegenüber den WinFonds und dem Verwalter jedoch nur wirksam, wenn das Mitglied den Verwalter über die Verfügung schriftlich in Kenntnis gesetzt hat. § 9 Freistellung des Verwalters Der Verwalter soll nicht verantwortlich sein für EDV-bedingte Fehler, Verwaltung oder Geschäftsführung der WinFonds oder für den Inhalt der Verträge. Der Verwalter gibt keinerlei Garantie und Gewährleistung in Bezug auf die Gültigkeit der Rechtstitel an den Bezugs- und Berechtigungsscheinen. § 10 Haftung des Verwalters 1. Der Verwalter handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 2. Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter bestehen nur, soweit das Mitglied nicht auf andere Weise Ersatz erlangen konnte. Er wird jedoch nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen schadlos gehalten bzw. gestellt. 3. Der Verwalter übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Mitglied mit seinen Beteiligungen gegebenenfalls angestrebten steuer- und/oder wirtschaftlichen Folgen. Ebenso kann der Verwalter keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der WinFonds oder dafür übernehmen, dass die Vertragspartner der WinFonds die eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Unter anderem kann der Verwalter nicht für die Erfolge der von den WinFonds getätigten Geschäfte, deren Gewinnfähigkeit sowie den Erfolg der WinFonds oder für den Eintritt der vom Mitglied oder der WinFonds verfolgten sonstigen wirtschaftlichen Ziele haften. 4. Der Verwalter soll nicht damit befasst sein, Erkundigungen einzuziehen oder sich in irgendeiner Weise Überzeugung zu verschaffen hinsichtlich der Wahl der Personen oder Firmen oder des dabei verfolgten Verfahrens oder wie die dabei getroffenen Entscheidungen zustande gekommen sind. 5. Für den Fall, dass die Beteiligungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder aus sonstigen Gründen, die weder der Verwalter noch die Mitglieder zu vertreten haben, undurchführbar und/oder die Investitionen von beauftragten Personen oder Firmen für nicht rechtens erachtet wurden, besteht für das Mitglied und/oder für die WinFonds kein Gewinnanspruch. 6. Der Verwalter soll durch Abschließen und Einhalten dieses Vertrages keinerlei Schuldverhältnis, Haftung oder Verpflichtung gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person/en eingehen mit Ausnahme der Mitglieder der WinFonds. Keine Person/en ist/sind berechtigt, den Verwalter aufzufordern, über das Vermögen oder über die Beteiligungsrechte zu verfügen oder sie zu übertragen. § 11 Erbfolge Stirbt das Mitglied, so wird dieser Verwaltungsvertrag zunächst mit dessen Erben und/oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erbfolge ist durch Vorlage eines Erbscheines oder einer beglaubigten Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls mit beglaubigter Testamentsabschrift nachzuweisen. Mehrere Erben haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Rechte der Erben einheitlich wahrzunehmen hat. Der Verwalter hat aber das Recht, das Treuhandverhältnis ohne Beachtung einer Kündigungsfrist aufzukündigen. § 12 Dauer des Verwaltungsvertrages, Kündigung 1. Der Verwaltungsvertrag wird für die Zeit der Beteiligungen des Mitglieds im jeweiligen WinFonds und etwaigen Folgebeteiligungen geschlossen. Der Verwaltungsvertrag kann vor Erreichung des der Beauftragung zugrunde liegenden Zwecks von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Möglichkeiten zur Kündigung nach Maßgabe der Gesellschaftsverträge oder dieses Vertrages bleiben unberührt. 2. Das Vertragsverhältnis wird mindestens für drei Monate abgeschlossen, es sei denn, es ist eine längere Ver-

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tragslaufzeit vereinbart. Der Verwaltungsvertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Der Verwaltungsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. 3. Die Kündigung des Verwaltungsvertrages hat schriftlich zu erfolgen. Bereits eingegangene Beteiligungen sind seitens des Mitgliedes zu erfüllen. Die Rechtsfolgen der Beendigung des Verwaltungsvertrages ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen der Gesellschaftsverträge. 4. Im Falle der Auflösung sind die jeweiligen WinFonds durch die geschäftsführende Gesellschafterin abzuwickeln und das Vermögen zu verwerten. § 13 Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Verwaltungsvertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Verwaltungsvertrages im Übrigen nicht berührt. 2. Mündliche oder sonstige Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten sie vorher getroffen worden sein, so werden diese mit Abschluss aufgehoben. 3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz des Verwalters. 4. Mitteilungen an die Mitglieder werden an die letzte vom Mitglieder übermittelte Anschrift übersandt.

Etwaige Beanstandungen können wie folgt vorgebracht werden: Für Deutschland Postbevollmächtigte: LottoTeam Support GmbH Füllenbachstr. 6 D-40474 Düsseldorf sowie direkt bei: LottoTeam Fonds B. V. Spoorstraat 42-52 NL 5911 KJ Venlo Telefon: (00 31) 077 - 3 21 00 43 E-Mail: service@lottoteam.com vertreten durch den Geschäftsführer Franciscus Klijn

WIDERRUFSBELEHRUNG, WIDERRUFSRECHT Das Mitglied kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verwalters gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 u. 4 BGB - in InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: LottoTeam Fonds B.V. c/o LottoTeam Support GmbH Füllenbachstr. 6 D-40474 Düsseldorf Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann das Mitglied dem Verwalter die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, muss das Mitglied dem Verwalter

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insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für das Mitglied mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Verwalter mit deren Empfang. Besondere Hinweise im Falle einer Vertragsanbahnung im Fernabsatz: Das Widerrufsrecht des Mitglieds erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds vollständig erfüllt ist, bevor das Mitglied sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Stand: 04.12.2009 GESELLSCHAFTSVERTRAG DER WINFONDS GBR PRÄAMBEL Es ist beabsichtigt, in Folge eine Vielzahl nicht auf Dauer angelegter WinFonds Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu gründen, deren Gesellschaftszweck die Gewinnerzielung gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages ist. Die WinFonds sollen in der Bezeichnung eine Seriennummer führen. Die WinFonds werden jeweils von drei Gründungsmitgliedern gegründet. § 1 Gründungsort, Rechtsform, Name, Sitz 1. Die WinFonds werden am Sitz der LottoTeam Support GmbH, Füllenbachstr. 6, D-40474 Düsseldorf, gegründet. 2. Die WinFonds sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, insofern gilt für die Auslegung dieses Vertrages ausschließlich das deutsche Recht. 7. Die Gesellschaften führen die Bezeichnung: "WinFonds Nummer xx.xxxx GbR" bis "WinFonds Nummer yy.yyyy GbR" 4. Der Sitz der WinFonds ist mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Sitz der geschäftsführenden Gesellschafterin. § 2 Dauer der Gesellschaft Die Dauer der WinFonds ist auf einen Monat angelegt. Der Gesellschaftszweck gilt dann als erreicht. Die WinFonds werden beendet und mit Liquidation aufgelöst. § 3 Gegenstand des Unternehmens 1.) Gegenstand der WinFonds ist die Erzielung von Erträgen durch die Beschaffung, das Halten, das Verwalten und die Realisierung von Rechten aus bereits bestehenden Zertifikaten, Partizipations-, Bezugs- und Berechtigungsscheinen und/oder aus sonstigen Inhaberpapieren. Programmgemäß solche, die eine Berechtigung an entgeltlichen und unentgeltlichen Ausspielungen, Lotterien, Wetten, Unterhaltung- und Gewinnspielen vereinbaren, auch unter Einbeziehung staatlich konzessionierter Glücksspielangebote aller Art. Beteiligungen und Geschäftstätigkeiten, für die eine behördliche Genehmigungspflicht besteht, sind vom Gegenstand des Unternehmens ausdrücklich ausgenommen. 2.) Soweit aufgrund eines Rechts die unmittelbare oder mittelbare Beschaffung nicht erfolgt, bleibt ein Ausgleich durch Einbeziehung adäquater Dienstleistungen Dritter oder Abwicklung der Beteiligung vorbehalten. 3.) Die WinFonds erbringt alle erforderlichen Dienstleistungen zur optimalen Unterhaltung sowie Gestaltung der Freizeit. Bezweckt wird u.a. die umfangreiche Vorteilserlangung, insbesondere - aber nicht ausschließlich - im touristischen Bereich. 4.) Die WinFonds können sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen und/oder solche Unternehmen gründen und/oder zum Zwecke der Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit Einlagen als atypisch stiller Gesellschafter vereinbaren. 5.) Die WinFonds sind zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu fördern. Die WinFonds können die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Geschäfte selbst oder durch einen bevollmächtigten Dritten vornehmen lassen. 6.) Ausgeschlossen sind Geschäfte im Sinne des § 34c GewO und Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes.

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§ 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Einlageverpflichtung 1. Gesellschafter sind a.) FreeLotto Team B. V., NL 5911 Venlo, Spoorstraat 42-52 -als Gründungsmitglied und geschäftsführende Gesellschafterinb.) Gambling Capital Invest GbR, Eupen / Belgien -als Gründungsmitgliedc.) LottoTeam Fonds B. V., NL 5911 Venlo, Spoorstraat 42-52 -als Gründungsmitglied2. Das Gesellschaftskapital wird gebildet aus insgesamt 3.600 Anteilen zu je EUR 3,50/Anteil. 3. Die Gründungsmitglieder halten zunächst je 10 Anteile. 4. Die LottoTeam Fonds B.V. übernimmt weitere 3.570 Anteile, die zur Veräußerung an Dritte (nachfolgend Mitglieder genannt) bestimmt sind. Insofern ist es der LottoTeam Fonds B.V. entgegen § 719 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich und ausnahmsweise gestattet, über ihren Anteil am Gesellschaftsvermögen zu verfügen. Diese Befreiung vom gesetzlichen Verfügungsverbot gilt nur hinsichtlich der LottoTeam Fonds B.V. und nur für die Aufnahme von Mitgliedern in die Gesellschaft als mittelbar beteiligte Gesellschafter. 5. Die Gesellschafter sind entsprechend ihrer Einlage am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Die Stimmrechte entsprechen der Beteiligung. Je ein Anteil gewährt eine Stimme. § 5 Investitions- und Finanzierungsplan Die von der WinFonds vorgesehene Mittelverwendung und deren Finanzierung ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages durchzuführen. Die FreeLotto Team ist nur aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses berechtigt, von dem vorgesehenen Mittelverwendungs- und Finanzierungsplan abzuweichen oder wenn die Mittelverwendung gem. § 3 in manchen Staaten gesetzlichen Beschränkungen unterworfen ist und unter Umständen sogar verboten sein kann. Die Geschäftsführung haftet insbesondere für Nachteile -welcher Art auch immer- die den WinFonds aufgrund der Missachtung einschlägiger Verbote in manchen Staaten entstehen mögen. § 6 Gesellschafterkonten 1. Für die Gründungsmitglieder sowie die Mitglieder werden jeweils Kapitalkonten für die gezeichneten Anteile und Verrechnungskonten geführt. Getrennt von den Einlagen der Gründungsmitglieder werden die Anteile der Mitglieder auf einem gesonderten Kapitalkonto erfasst. 2. Die Salden auf den Konten der Mitglieder sind unverzinslich. Es besteht keine Nachschussverpflichtung. § 7 Geschäftsführung und Vertretung 1. Zur Geschäftsführung und Vertretung wird die FreeLotto Team B.V. bestellt. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme aller Geschäfte, die zum üblichen Betrieb der WinFonds gehören. 2. Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben auf Dritte ist zulässig. 3. Die FreeLotto Team ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 4. Die FreeLotto Team führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 5. Die Gambling Capital Invest GbR ist berechtigt, Ansprüche im Namen und für Rechnung der Gesellschaft geltend zu machen, wenn und soweit diese Ansprüche nicht binnen angemessener Frist von der FreeLotto Team B.V. geltend gemacht werden (Notgeschäftsführung). 6. Schadenersatzansprüche der übrigen Gesellschafter/Mitglieder gegen die FreeLotto Team B.V. aus dem Gesellschaftsverhältnis bestehen lediglich bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. 7. Es gelten die Bestimmungen der separat zwischen den WinFonds und der FreeLotto Team geschlossenen Geschäftsführungsvereinbarung. § 8 Beschlussfassung 1. Die Gesellschafter fassen Beschlüsse ausschließlich in Gesellschafterversammlungen. 2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gründungsmitglieder (gem. § 4, Ziff. 1 a-c) ordnungsgemäß geladen wurden. 3. Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesem Vertrag oder durch das Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

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§ 9 Gesellschafterversammlung 1. Eine Gesellschafterversammlung findet statt, wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 30% der Anteile halten, dies verlangen bzw. FreeLotto Team die Einberufung einer Gesellschafterversammlung im Interesse der WinFonds für notwendig hält. 2. Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung unter Wahrung einer Frist von 14 Tagen, beginnend mit der Absendung an den Gesellschafter. 3. Die Gesellschafterversammlung wird von der FreeLotto Team geleitet. Sie ist berechtigt, einen Vertreter mit der Leitung zu beauftragen. 4. Die FreeLotto Team und die Mitglieder können sich in der Gesellschafterversammlung nur durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen, Mitglieder nur durch solche Personen, die die LottoTeam Fonds B.V. bei Überlassung des Stimmrechts im Verwaltungsvertrag zulässt. 5. Die FreeLotto Team ist berechtigt, im Interesse der WinFonds auch andere Personen an der Gesellschafterversammlung teilnehmen zu lassen, wenn sie deren Erscheinen für erforderlich oder zweckmäßig hält. § 10 Treuhänder 1. Die Gründungsmitglieder bestellen gemeinsam im Namen der WinFonds einen Treuhänder, der 4. im Namen und für Rechnung der WinFonds Verträge mit Anbietern von Zertifikaten, Partizipations-, Bezugs- und Berechtigungscheinen und/oder sonstigen Inhaberpapieren sowie anderen Leistungsträgern bzw. anderweitige Geschäfte gemäß § 3.1 abschließt; 5. die jeweiligen Verträge und/oder Zertifikate, Partizipations-, Bezugs- und Berechtigungsscheine/ Inhaberpapiere u.a. sowie Geschäftsdokumente in Verwahrung nimmt; 6. Gewinne gegenüber den Leistungsträgern geltend macht; 7. die angefallenen Gewinne entsprechend den Anteilen an die Gründungsmitglieder und die Mitglieder auskehrt. 2. Es gelten die Bestimmungen des Treuhandvertrages. § 11 Ausscheiden von Gesellschaftern, Auflösung, Liquidation und Auseinandersetzung, Kündigung 1. Bei Kündigung oder Ausschluss sowie bei Ausscheiden aus sonstigen Gründen eines Gründungsmitglieds und/oder Mitglieds wird die WinFonds nicht aufgelöst, sondern nach Ausscheiden des/der Betroffenen bis zu ihrer vertragsgemäßen Beendigung fortgesetzt. 2. Die FreeLotto Team übernimmt die Auseinandersetzung der Gründungsmitglieder und der Mitglieder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der nachfolgenden Bestimmungen. Die FreeLotto Team ist berechtigt, diese Aufgabe durch den bestellten Treuhänder ausführen zu lassen. Die FreeLotto Team erstellt unverzüglich nach Auflösung eine Auseinandersetzungsbilanz über den Bestand des Vermögens des WinFonds. Sie unterrichtet die Gründungsmitglieder und die Mitglieder über den Vermögensbestand und verteilt den etwaigen Überschuss entsprechend den Gesellschaftsanteilen. Eine übersandte Auseinandersetzungsbilanz gilt mit Ablauf von 14 Tagen nach deren Zugang als genehmigt. Die FreeLotto Team ist berechtigt, sich zur Durchführung ihrer Aufgaben auch Dritter zu bedienen. 3. Die Mitglieder verzichten während der Dauer der WinFonds auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. § 12 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung. 2. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. 3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages ist der Sitz der WinFonds. Stand: 04.12.2009

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