Immovielien - Geminwohl Gemeinsam Gestalten. Dokumentation

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TAG 1 FORDERN UND DEBATTIEREN

Wiederholt kritisiert wird die gegenwärtige Praxis der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), wenn sie bundeseigene Liegenschaften grundsätzlich und unabhängig von der geplanten Nutzung der Grundstücke bzw. Immobilien in Höchstpreisverfahren – und nicht mittels Konzeptvergaben – veräußert. Konzeptvergabeverfahren sind jedoch ein wichtiges Instrument, um bezogen auf konkrete Orte bzw. Quartiere qualitative Aspekte bei der Veräußerung und Entwicklung von Immobilien berücksichtigen zu können. Demgegenüber dienen Höchstpreisverfahren in erster Linie der generellen Konsolidierung öffentlicher Haushalte. Damit Kommunen das Instrument der Konzeptvergabe künftig häufiger und gezielter anwenden können, sollten sie nicht durch die Kommunalaufsicht der Län-

der gezwungen sein, ihre Grundstücke ausschließlich nach Höchstpreis zu vergeben. Gegenüber den Aufsichtsbehörden muss deutlich herausgestellt werden, dass kurzfristige Mehr­ einnahmen, wie sie unter Umständen bei einem Höchstpreisverfahren erzielt werden, nicht selten durch langfristige Mehrausgaben in anderen Bereichen öffentlicher Haushalte übertroffen werden, wenn die qualitativen und die das örtliche Gemeinwohl stärkenden Aspekte bei Grundstücksvergaben nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Bund sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Liegenschaften nicht ausschließlich nach Höchstpreis vergeben. Allzu oft erweist sich die bisherige Praxis nämlich als wirksame Bremse einer gemeinwohlorientierten Quartiersentwicklung.

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