die küS-PrüfStelle Stirner Jetzt auch in Sonneberg
INGENIEURBÜRO STIRNER Schon Seit 1992 iSt andreaS Stirner kfz-SachverStändiger für Schäden und bewertung. Bereits seit 1999 ist Andreas Stirner Prüfin-
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der ge-
genieur im Auftrag und Namen der KÜS,
setzlich geregelten Fahrzeug-Überwachung
Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation
mit regelmäßigen Untersuchungen und Be-
freiberuflicher Sachverständiger e. V. mit Sitz
gutachtungen von Kraftfahrzeugen. Die
im Saarland tätig, und eröffnete damals die
Sachverständigen der KÜS sind außerdem
KÜS-Prüfstelle in der Wassergasse 11 in Co-
gefragte Dienstleister, wenn es um Schaden-
burg. Die KÜS ist als große und bundesweit
und Wertgutachten, Unfallrekonstruktionen
vertretene Überwachungs- und Sachverstän-
und technische Beweissicherungen geht.
digenorganisation der Sicherheit auf unse-
Auch im Bereich Unfallverhütung und Ar-
ren Straßen in besonderem Maße
beitssicherheit sind die Ingenieure der KÜS
verpflichtet.
für Sie immer kompetente Ansprechpartner.
Das Unternehmen von Andreas Stirner ist vom „Einzelkämpfer“ mittlerweile auf 10 Mitarbeiter angewachsen, welche Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen, Classic-Data-Gutachten etc. durchführen. Jetzt kam Mitte Juli noch ein weiterer Standort in Sonnberg hinzu. Dort in den Räumen des ehemaligen BMW-Autohauses Matthes kann man das gesamte Portfolio der Dienstleistungen der KÜS in Anspruch nehmen. LKWHauptuntersuchungen jedoch werden – zum momentanen Zeitpunkt zumindest – noch ausschließlich in Coburg angeboten.
Hauptuntersuchung Der Alltag der KÜS ist die regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge. In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Der Grund für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Schadengutachten • Der gute Rat Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KÜS-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermittelt der KÜS-Sachverstän-
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- Stadtillu für coburg, kronach & lichtenfelS