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Halbjahresbericht 2021

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Finanzbericht Konsolidierter Zwischenabschluss: Anhang zum konsolidierten Zwischenabschluss Übrige Erläuterungen/Weitere finanzielle Informationen

Übrige Erläuterungen/ Weitere finanzielle Informationen

12.  Gewinn je Aktie/Net Asset Value

Der NAV je Aktie ist per Bilanzstichtag wie folgt:

Der Gewinn je Aktie (Earnings per share) berechnet sich aus dem den Aktionären der Mobimo Holding AG zurechenbaren Konzern­ ergebnis durch den gewichteten Mittelwert der Anzahl ausstehender Aktien während der Berichtsperiode. Der verwässerte ­G ewinn je Aktie berücksichtigt zusätzlich die Aktien, die aus der Ausübung von Optionen und der Wandlung von Wandel­ anleihen in Aktien entstehen können. In der Berichtsperiode bestehen keine Verwässerungseffekte.

13.  Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Gewinn je Aktie ist per Bilanzstichtag wie folgt:

Der konsolidierte Zwischenabschluss wurde am 23. Juli 2021 vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung genehmigt.

H1 2021

H1 2020

Gewinn je Aktie in CHF

12.69

6.32

Verwässerter Gewinn je Aktie in CHF

12.69

6.32

Gewinn je Aktie exkl. Neubewertung (und zurechenbare latente Steuern) in CHF

10.19

3.26

Verwässerter Gewinn je Aktie exkl. Neubewertung (und zurechenbare latente Steuern) in CHF

10.19

3.26

In der nachfolgenden Tabelle sind die bedeutendsten Ergeb­ nisgrössen unter Ausklammerung des Erfolgs aus Neubewer­tung aufgeführt: TCHF

H1 2021

H1 2020

EBITDA exkl. Neubewertung

97 176

42 699

Betriebsergebnis (EBIT) exkl. Neubewertung

95 457

40 750

Gewinn vor Steuern (EBT) exkl. Neubewertung

84 240

26 546

Gewinn exkl. Neubewertung

67 252

21 514

Der NAV entspricht dem den Aktionären der Mobimo zurechenbaren Eigenkapital nach IFRS. Da per Stichtag weder Wandelanleihen noch Optionen ausstehend sind und somit keine Verwässerungseffekte bestehen, entsprechen der verwässerte NAV sowie der verwässerte NAV je Aktie dem NAV respektive dem NAV je Aktie.

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Mobimo-Halbjahresbericht 2021

30.6.2021

31.12.2020

NAV je Aktie in CHF

251.24

237.31

NAV je Aktie verwässert in CHF

251.24

237.31

Die anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 30. März 2021 beschlossene Aktienkapitalherabsetzung von CHF 10.00 pro Aktie in Form einer Nennwertreduktion wurde am 7. Juli 2021 im Handelsregister eingetragen und am 16. Juli 2021 an die Aktionäre ausbezahlt (vgl. Erläuterung 11). Es sind keine weiteren Ereignisse zwischen dem 30. Juni 2021 und dem Datum der Genehmigung des vorliegenden konsolidierten Zwischenabschlusses einge­treten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven per 30. Juni 2021 zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.


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