Rechnungswesen & Controlling 01/16

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Rechnungslegungsrecht in der Aktienrechtsrevision Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und Eckwerte für die Botschaft zu Handen des Parlaments festgelegt. Er will insbesondere die Flexibilität der Unternehmen stärken, Rechtssicherheit schaffen und zwei Verfassungsaufträge umsetzen.

Karin Poggio

Florian Zihler

Beschluss des Bundesrats vom 4. Dezember 2015 Der Bundesrat nahm am 4. Dezember 2015 die Ergebnisse der Vernehmlassung und der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zum Vorentwurf vom 28. November 2014 zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) zur Kenntnis. Er beauftragte das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement (EJPD), ihm gegen Ende 2016 den Entwurf zur Aktienrechtsrevision vorzulegen, und er legte diesbezüglich einige inhaltliche Eckwerte fest. Damit liegt ein weiterer Meilenstein zur Aktienrechtsrevision vor.

Durchführung der Vernehmlassung Der Weg dorthin war zum Teil steinig. Am 28. November 2014 hatte der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Aktienrechtsrevision eröffnet. Im Rahmen der Vernehmlassung, die bis am 15. März 2015 dauerte, wurden 147 teilweise sehr umfangreiche Stellungnahmen eingereicht. Viele Wirtschafts- und Branchenverbände lehnten den Vorentwurf ab und begründeten dies vor allem mit dem aufgehobenen Euro-Mindestkurs und der damit verbundenen angespannten Wirtschaftslage in der Schweiz. Abgelehnt wurden unter diesem Gesichtspunkt fast alle über die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften hinausgehenden Bestimmungen sowie die Ausdehnung gewisser Vorgaben für börsenkotierte auf nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften (AG). Die meisten Kantone und diverse weitere Vernehmlassungsteilnehmer begrüssten hingegen viele Aspekte des Vorentwurfs, insbeson-

Recht

dere die Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen, die punktuelle Verbesserung der Corporate Governance und die bessere Abstimmung des Aktien- auf das Rechnungslegungsrecht. Bericht zu den Ergebnissen der Vernehmlassung In der ersten Hälfte von 2015 wertete das EJPD alle Vernehmlassungseingaben im Detail aus. Sodann erstellte es den auswertenden Bericht vom 17. September 2015 zur Vernehmlassung zum Vorentwurf vom 28. November 2014 zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht). Parallel dazu wurde zu einzelnen Aspekten des Vorentwurfs eine RFA durchgeführt. Der Bericht und die RFA sind auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz öffentlich einsehbar: www.bj.admin.ch (Wirtschaft, Revision des Aktienrechts). Im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse soll nun das EJPD die Botschaft mit dem Entwurf und den Erläuterungen ausarbeiten. Es ist wichtig, die Aktienrechtsrevision zielstrebig voranzutreiben, denn sie wird die Flexibilität der Unternehmen stärken und Rechtssicherheit schaffen. Ausserdem müssen zwei Verfassungsaufträge erfüllt werden (Art. 95 Abs. 3 BV, Volksinitiative «gegen die Abzockerei», und Art. 8 Abs. 3 der BV, Gleichbehandlung von Frau und Mann). Bundesrätliche Eckwerte zu Kapital und Rechnungslegung Um für das EJPD bei der Ausarbeitung der Botschaft Planungssicherheit und für den Wirtschaftsstandort Schweiz eine gewisse Rechtssicherheit zu schaffen, legte der Bundesrat am 4. Dezember 2015 inhaltliche Eckwerte für die Ausarbeitung des Entwurfs fest (im Detail: Karin Poggio/Florian Zihler, Weiterer Meilenstein in der Aktienrechtsrevision, EXPERT FOCUS 2016/1-2). Obschon es sich um eine aktienrechtliche Vorlage handelt, haben einige der bundesrätlichen Eckwerte einen engen Bezug zum Rechnungslegungsrecht:

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