Box - Das Südsteiermark Magazin

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Fotos: Arthur Mallaschitz

Johann Kurzmann Steuerberater

Mag. Petra Herzog Steuerberater

Mag. Monika Stradner Steuerberater

Mag. Wilfried Winter Steuerberater

GmbH oder nicht GmbH? Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die häufigste Gesellschaftsform in Österreich. Es stellt sich immer wieder die Frage, wann ist die GmbH das Richtige für ein Unternehmen? ie GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der einfachste Weg zur GmbH führt über eine Neugründung: Der Gesellschaftsvertrag ist notariatsaktspflichtig, wobei das Stammkapital zumindest EUR 35.000 betragen muss und grundsätzlich zur Hälfte (EUR 17.500) bar aufzubringen ist. Ein bereits bestehendes Unternehmen kann mittels Umgründung das Rechtskleid wechseln und in eine GmbH eingebracht werden. Eine Umgründung ist steuer- und unternehmensrechtlich ein sehr komplexer Vorgang – es ist Vorsicht geboten, da eine missglückte Umgründung sehr hohe Steuernachzahlungen nach sich ziehen kann. Auch bei Planung einer Unternehmensnachfolge sollte die GmbH als mögliche Rechtsform in die Überlegungen einbezogen werden. Die steuerlichen Vorteile der GmbH sind im Vergleich zu einem Einzelunternehmen durch die Einführung des 13%igen Gewinnfreibetrages ab 2010 nicht mehr so groß wie bis zum Jahr 2009. Bei einem Jahresgewinn von EUR 150.000 verbleibt ein Steuervorteil von rund EUR 20.500 (ohne Gewinnausschüttung). Bei Vollausschüttung des

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Gewinnes ergibt sich für die GmbH unter Einrechnung eines Geschäftsführerbezuges kein Steuervorteil mehr. Bei jährlichen Gewinnausschüttungen, die der 25%igen KESt unterliegen, ergeben sich somit wesentliche steuerliche Vorteile erst bei höheren Gewinnen. Ist jedoch über einen längeren Zeitraum keine Gewinnausschüttung möglich, weil beispielsweise größere Investitionen zu finanzieren sind, so ergibt sich bereits bei einem Jahresgewinn von EUR 70.000 ein steuerlicher Vorteil von ca. EUR 6.500, da die Gewinne der GmbH nur mit 25% Körperschaftsteuer belastet werden. Anzumerken ist auch, dass der Jahresabschluss der GmbH im Firmenbuch zu veröffentlichen ist. Jeder Geschäftspartner kann also in die Bilanz Einsicht nehmen. Die GmbH als Instrument zur Beschränkung der Haftung in Bezug auf deren Gesellschafter bzw. Geschäftsführer gilt nur bedingt. Die GmbH selbst haftet mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt gegenüber ihren Gläubigern. Haftungsübernahmen für Bankverbindlichkeiten seitens der Gesellschafter lassen sich aber oft nicht umgehen, da die Banken meist

eine Bürgschaft der Gesellschafter als zusätzliche Sicherheit für eine Kreditgewährung verlangen. Für die GmbH gelten auch verschärfte insolvenzrechtliche Vorschriften. Sollte das Eigenkapital negativ sein, weil die Verbindlichkeiten größer sind als die Vermögensgegenstände, so hat der Geschäftsführer zu klären, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorliegt. Bei Verletzung der insolvenzrechtlichen Vorschriften haftet der Geschäftsführer den Gläubigern und der Abgabenbehörde gegenüber persönlich für den dadurch eintretenden Schaden. Für bestimmte Berufsgruppen ist die Gesellschaftsform der GmbH nicht möglich (z.B. für Notare). Für Ärzte ist eine GmbH-Gründung erstmalig seit heuer zulässig.

Südsteirische Steuerberatung GmbH Johann Kurzmann Mag. Petra Herzog Mag. Monika Stradner 8430 Leibnitz, Hasendorfer Straße 75 Tel.: 03452/ 83481-0 • www.joku.at

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