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KINDERBETREUUNG S
An vier Abenden fand für die Eltern der neu angemeldeten Kinder unserer Kinderbetreuungseinrichtungen, ein Elterninformationsabend im Freizeitpark Micheldorf statt.
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Gemeindevorstand Martina Reinthaler, die Leiterinnen / Leiter, Pädagoginnen / Pädagogen der Einrichtungen freuten sich über die zahlreiche Teilnahme der Eltern. Gemeindevorstand Martina Reinthaler bedankte sich bei den Eltern, für ihr Kommen, trotz der schwierigen Situation und berichtete die vom Rechtsträger geänderten Maßnahmen und Verordnungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen für das Kinderbetreuungsjahr 2021 / 2022. Die von den Leiterinnen und vom Leiter angefertigten Layout Mappen, in denen ihre Einrichtung, die Vielfalt ihrer Arbeit mit den Kindern präsentiert wurde, war einem virtueller Gang vergleichbar und so konnte den Eltern ein erster Einblick übermittelt werden. „Ein herzliches Dankeschön an die Leiterinnen / Leiter, Pädagoginnen / Pädagogen, Helferinnen / Helfer für die gute Zusammenarbeit, allen einen schönen Sommer, gesund bleiben und etwas mehr Normalität zum Start in das Neue Betreuungsjahr 2021/2022“, so Gemeindevorstand Martina Reinthaler.
Nachmittags - Kinderbetreuungskosten
Die kostenpflichtige Betreuung betrifft Kinder unter 30 Monaten,
die Nachmittagsbetreuung ab 13 Uhr, sowie den Hort.
Wir ersuchen, die Unterlagen zum Nachweis des Familieneinkommens, für die Berechnung des Elternbeitrages, gemäß folgender Aufstellung, bis 10. September 2021 vollständig am Gemeindeamt einzubringen oder per Mail an hoeller.lisa@micheldorf.at zu übermitteln:
Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit:
• den Jahreslohnzettel 2020 bzw. die aktuellsten 3 Monatslohnzettel wenn sich der Arbeitgeber, die Stundenanzahl oder die Entlohnung seit 2020 geändert haben.
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb:
• 75 % der Einkünfte, die der
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu Grunde
gelegt werden
Bei folgenden Fällen der Einkommenssteuerbescheid:
• Bei Erreichung der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage • Bei freiberuflich Tätigen (z.B.
Ärzte, Apothekern, Heilmasseuren, Hebammen, Notaren etc.) • Sonstige Einkünfte , z.B.: aus
Vermietung und Verpachtung
Zum Einkommen zählen auch alle
sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen wie z.B.:
• Kinderbetreuungsgeld • Arbeitslosengeld/Notstandshilfe • Studienbeihilfe • Wochengeld • Unterhaltsleistungen für die Eltern und das Kind-
Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen. Unterhaltsleistungen an haushaltsfremde Personen, werden vom Einkommen abgezogen. Außerdem werden je weiterem, nicht selbsterhaltungsfähigem Kind im Haushalt, 200 € abgezogen. Es kann eine Vergünstigung durch einen 2- bzw. 3-Tages-Tarif, sowie ein Geschwisterabschlag bei Mehrkinderbesuch in Anspruch genommen werden. Bei nicht fristgerechter Einbringung des Haushaltseinkommens wird automatisch der Höchstbeitrag verrechnet! Für nähere Informationen und evtl. Rückfragen, wenden Sie sich bitte an die Leitung der Kinderbe-
treuungseinrichtungen oder am
Gemeindeamt an Höller Lisa –
07582/612 50 32. ACHTUNG FRIST: 10. September 2021
Übersiedlung der Volksschule gestartet

Foto: Erika Schubert und Gemeindevorstand Martina Reinthaler
Die bevorstehende Sanierung der Volksschule Micheldorf
ist bereits voll im Gange. Seit 2020, der großen Herausforderung durch Covid, stellt sich nun erneut das Reinigungspersonal und die Lehrerschaft der Volksschule Micheldorf einer großen Aufgabe, der Sanierung der Schule. Dank der gesponserten Übersiedlungskarton`s von der Firma RIKA Öfen, Herrn Peter Schwarzenbrunner und der Firma MOOSBURGER, Frau Maria Schimmel aus Straßwalchen, konnte Gemeindevorstand Martina Reinthaler an Schulwartin Erika Schubert 550 Kartonagen & Gewerbeband übergeben. Somit war es möglich, mit dem Einpacken sämtlicher Arbeitsmaterialen von Lehrerinnen / Lehrer, Schülerinnen / Schüler zu startet und mit Hilfe der Mitarbeiter vom Bauhof Micheldorf einzulagern. „Auch wenn dieses Resort nicht meinem Ausschuss zugeordnet ist, ist es mir wichtig, Unterstützung zu geben, denn die Sanierung unserer Volksschule ist schon lange notwendig, so GV Martina Reinthaler“.
Der Hort in Zeiten der Pandemie und die Zukunft
Foto: Hort Micheldorf

Der Hort Micheldorf gibt einen Rückblick über das vergangene Jahr, den ersten Lockdown, die Schließung der Horteinrichtung und findet Worte für den Blick in die Zukunft. Vier Wochen nach dem ersten Lockdown gelang die Wiederöffnung des Horts im Notbetrieb, für Kinder, die unsere Hilfe bei der Erfüllung der „Home- Schooling“ – Aufgaben brauchten. Beginnend mit dem Start der Schule im Schichtbetrieb wurde auch der Bedarf im Hort mehr. Eine herausfordernde Zeit, in der wir viel improvisieren und uns an immer neue Umstände anpassen mussten, um den Betrieb aufrecht zu halten. An langfristige Planung war nicht zu denken, Woche für Woche haben wir organisiert, um den Kindern ein Stück „Normalität“, trotz aller Hygienemaßnahmen zu bieten und sie bestmöglich auch schulisch zu unterstützen. Die Kinder haben den Hortbesuch trotz dieser Zeit sehr genossen: Der Start ins Schuljahr 20/21 war und wurde von der Regierung problemlos angekündigt, sogar ohne Schichtbetrieb in der Schule. Auf diese vorhergesagte Regelmäßigkeit des Schulbesuchs freuten sich Kinder und Eltern. Im Herbst jedoch, explodierten die Infektionszahlen, wieder gab es Lockdowns, an einen normalen Schulbetrieb war lange nicht zu denken. Die Einschränkung ihrer Kontakte zu Freunden, Klassenkollegen, Lehrern und Verwandten hat viele schwer getroffen. Jetzt, wo hoffentlich die Zeit der Lockdowns vorbei ist und wir den schwersten Teil der Krise hinter uns haben, heißt es, nach vorne zu blicken. Im Hort sind wir bereit, unseren Beitrag zu leisten. Dank der personellen und finanziellen Mittel welche uns die Gemeinde Micheldorf zur Verfügung stellt, wird es uns auch kommendes Schuljahr wieder möglich sein, pädagogisch hochwertige Betreuung und Bildung anzubieten. Das Team des Hortes Micheldorf wünscht Ihnen allen einen erholsamen Sommer und vor allem Gesundheit!