LEADER Oktober 2020

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Kolumne Wirtschaft 103 103

Zweierlei Recht darf es nicht geben Hotels, Bildung, medizinischen Praxen, oder Spitälern eingesetzt – alles Bereiche, für die die Corona-Krise viel Planungsunsicherheit bedeutet und wo folglich im Moment zurückhaltend investiert wird. Ausser in der Hotellerie und Gastronomie zieht das Geschäft aber wieder an. Und wer sind die Kunden? Zum Beispiel Unternehmen und Organisationen aus dem Bereichen Gastronomie und Medizinische Praxen. Dort haben wir sehr gute Partner und Reseller; die einzigartigen Eigenschaften unserer lüfterlosen Mini-PCs und Server wie Lautlosigkeit, Hygiene oder die sehr geringe Ausfallwahrscheinlichkeit werden in diesen Branchen sehr geschätzt. Demnächst starten wir für diese Zielgruppe auch eine gross angelegte Kampagne. Grundsätzlich konzentrieren wir uns auf Kunden, die sich wie wir Gedanken über die Nachhaltigkeit eines Produkts machen. Denn langfristig sind unsere Produkte günstiger, als die der Konkurrenz. Nicht zuletzt, weil man damit bis zu 80 Prozent Energie sparen kann. Sie setzen also bewusst auf Nachhaltigkeit … Genau. Dadurch, dass die Prime-Produkte sehr langlebig und energiesparend sind, haben unsere Kunden auf lange Sicht geringere Investitions- und Betriebskosten. Wir haben sogar einen Betriebskostenkalkulator entwickelt, auf dem unsere Kunden auf unserer Webseite ausrechnen können, wieviel CO2-Emmissionen sie mit einem Prime-Produkt einsparen können.

«Prime-Computer-Produkte sollen nicht in erster Linie hip sein, sondern langlebig, robust und energieeffizient.» Wo soll die Reise in den kommenden Jahren hingehen? Natürlich möchten wir vor allem neue Produkte auf den Markt bringen, wie aktuell den Mini 5. Wir setzen uns aber auch weiterhin dafür ein, dass IT-Hardware nachhaltig produziert und eingesetzt werden kann und davon sowohl die Menschen als auch die Natur profitieren – und das mithilfe einer Kreislaufwirtschaft. Das Ziel ist, dass unsere Kunden dereinst komplett CO2-neutrale Produkte kaufen können. Neben der IT-Hardware haben wir auch die Vision, zusammen mit Partnern eine Plattform für nachhaltige IT-Lösungen zu kreieren. Wir denken da an eine professionelle Kooperationsplattform. Da das Projekt aber noch in der Entstehung ist, kann ich hier leider (noch) nicht weiter aus dem Nähkästchen plaudern.

Text: Patrick Stämpfli Bild: Marlies Thurnheer

«Der Rechtsstaat kann nicht alles leisten, aber wenigstens verhindern, dass sich einige alles leisten können»: Diesen Grundsatz des Publizisten Ernst Reinhard sollten sich alle jene vor Augen halten, die den rechtswidrigen Protest der «Klimajugend» auf dem Bundesplatz während der Septembersession der Bundesversammlung verteidigen. Während der Session der Bundesversammlung herrscht ein Demonstrationsverbot auf dem Bundesplatz. Dessen von langer Hand vorbereitete Besetzung durch die international instrumentalisierte «Klimajugend» wurde von den Berner Behörden zu lange geduldet, wenn nicht sogar indirekt unterstützt. Der einfache Bürger, der sich an alle Regeln hält, reibt sich die Augen. Die Rechtfertigung eines illegalen Verhaltens als «legitimen» Protest ist in einem Rechtsstaat, in dem den Bürgern legale und demokratische Mittel zur Verfügung stehen, fehl am Platz. Im Rechtsstaat existiert kein Widerstandsrecht, weil dieses durch Rechtsmittel, Strukturen und Regeln der Machtteilung institutionell verwirklicht ist. Die frühere Bundesrätin Elisabeth Kopp hielt 1986 im Parlament folgendes fest: «Sich auf ein Notwehrrecht zu berufen und damit Recht zu brechen, kann in einem liberalen Rechtsstaat nicht akzeptiert werden. Widerstandsrecht in einem Unrechtsstaat ja, aber Widerstandsrecht in einem liberalen Rechtsstaat nein.» Das Recht darf er zudem auf keinen Fall selektiv durchsetzen: Er muss alle gleich behandeln, stehen sie nun rechts, links, in der Mitte oder wo auch immer. Wenn die Durchsetzung des Rechts sich nach der Ideologie richtet, dann hat der Rechtsstaat abgedankt. Die Gleichheit aller vor dem Gesetz ist ein wesentliches Gut der Demokratie. Das muss auch in der Bundesstadt selbstverständlich sein. Auch in Bern darf es keine rechtsfreien Räume geben. Das kann sich der Rechtsstaat, der alle Meinungen schützt, nicht leisten.

Dr. Walter Locher, FDP-Kantonsrat und Rechtsanwalt, St.Gallen LEADER | Oktober 2020


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