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Die Ernte ist nach Ampel-Regierung gibt grünes Licht für Legalisierung

Jeder Grower weiß: Hanf-Keimlinge wachsen manchmal langsam. So verhält es sich in Deutschland mit dem Cannabis-Gesetz (CanG) in Deutschland. Die Blüte- und Erntezeit naht: Die Legalisierung ist auf dem parlamentarischen Weg, es kann nicht mehr viel schief gehen.

Die Ministerriege der deutschen Ampel-Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP hat am 16. August 2023 einem Gesetzentwurf zugestimmt, der eine Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums vorsieht. Der Gesetzentwurf geht im Herbst ins Beratungsverfahren des Deutschen Bundestag, in dem die Parteien der Ampel-Regierung über die Mehrheit verfügen. Der Bundesrat wird beraten, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Hanfszene hofft auf wesentliche Änderun - gen, bis das Cannabis Gesetz (CanG) am 1. J anuar 2024 in Kraft treten kann.

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Der 160 Seite lange Gesetzentwurf von Karl Lauterbach (SPD) sieht unter vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahre soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen. In neu zu gründenden „nichtgewerblichen“ Cannabis-Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern soll zudem für den privaten

Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Das Produkt darf ausschließlich an Mitglieder abgegeben werden.

Der Konsum ist jedoch in den Vereinsräumen und in deren Nähe nicht gestattet. Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden, Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht-und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will zudem Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.

Ziel der Bundesregierung ist es, „die Qualität von Cannabis zu kontrollieren und den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen“. Das Gesetz soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken, den Kinder- und Jugendschutz stärken. Das Bundesgesundheitsministerium wird mit einer Kampagne, Jugendliche und junge Erwachsene auf die Gefahren von Cannabis hinweisen.

Die christlich-demokratische Opposition wird indes nicht müde, gegen die CannabisFreigabe anzukämpfen. Cannabis könnte auch der Einstieg in den Konsum harter Drogen sein, ist das nicht mehr ganz tau-frische Argument der stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Silvia Breher, die den Kabinettsbeschluss als „schweren Fehler“ bezeichnete.

Erst im zweiten Schritt nach Eigenanbau und Cannabis-Vereinen soll der regulierte Verkauf in Modellregionen erprobt werden. Gerade im größten Bundesland NordrheinWestfalen (NRW) bewerben sich immer mehr Städte wie Köln oder Dortmund als solche Cannabis-Vorzeigestädte. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) lehnt aber die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich ab. Eine gesetzliche Grundlage steht noch aus. Unklar bleibt, ob die Städte bei ablehnender Haltung durch die Landesregierung überhaupt am Modellversuch teilnehmen können. Innerhalb der schwarz-grünen Landesregierung herrscht in dieser Frage keine Einigkeit. Während Innenminister Herbert Reul (CDU) neben Laumann als Hardliner gegen die Legalisierung gilt, ist Justizminister Benjamin Limbach(Grüne) dafür.

Eines scheint sicher: Die erste legale Ernte ist den Deutschen bald vergönnt. Das CanG muss nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Solange bleibt Cannabis verboten wie bisher.

Positive Nachrichten kamen aus den USA: Die Aussicht auf eine mögliche Lockerung der Cannabis-Gesetze auf Bundesebene treibt die Aktien der Hersteller an. Das US-Gesundheitsministerium hat nach einer elfmonatigen Überprüfung die Neuklassifizierung von Cannabis als Substanz mit geringerem Risiko empfohlen. Marihuana ist in den USA auf Bundesebene illegal, obwohl fast 40 Bundesstaaten seinen Konsum in gewissen Formen legalisiert haben. Die Neuklassifizierung gilt als erster Schritt zu einer umfassenderen Legalisierung. text: von Josef König

Erfreulicherweise stellt sich die deutsche Justiz auf die bald kommende Legalisierung ein: Der Prozess gegen die "Hanfbar" in Braunschweig ist laut NDR-Bericht endgültig abgeschlossen. Das Landgericht Braunschweig hatte den Prozess Ende August wegen Geringfügigkeit endgültig eingestellt. Im Gegenzug haben die beiden angeklagten Hanfbar-Betreiber darauf verzichtet, rund 33000 Euro Bargeld sowie sichergestellte Waren zurückzufordern.

Das Amtsgericht München hat vier Jahre nach einer Großrazzia das Verfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Drogenhandel gegen einen Verkäufer von Hanftee, CBD-Haschisch und Cannabis-Öl eingestellt. Er musste 300 Euro Geldauflage bezahlen. Das Amtsgericht Landshut hat ein Verfahren wegen Drogenhandels gegen den Geschäftsführer eines Hanfladens ausgesetzt.

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