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Wer reitet das Bürokratie-Monster CanG?

Paradox am Gesetzentwurf:

Grundsätzlich ist Cannabis weiter verboten

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Trotz allem - Die Legalisierung light ist auf dem Weg: Aus dem Ministerium von Bundesgesundheitsminister KarlLauterbach(SPD) ist seit Anfang Juli 2023 ein Referentenentwurf für das deutsche Cannabis-Gesetz (CanG) im Umlauf. In der parlamentarischen Sommerpause diskutiert die Szene über den 160 Seiten dicken Gesetzesentwurf.

Mit dem Mammutwerk will die Bundesregierung den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von C annabis in Anbauvereinigungen legalisieren. Im Zuge der ersten Säule dürfen Er- wachsene drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen und 25 Gramm Cannabis besitzen. Damit verbunden ist die Auflage, „geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen“ zu treffen, das THC-Cannabis vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche oder Dritte zu schützen.

Wer Cannabis öffentlich konsumiert, muss 200 Meter Abstand zu den Eingangsbereichen von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen ein. Derselbe Abstand gilt in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr in Entfernung von Anbauvereinigungen. Paradox am Gesetzentwurf: Grundsätzlich ist Cannabis weiter verboten. Dann werden die Ausnahmen definiert: Wer älter als 18 Jahre alt ist, darf das Freizeit-Cannabis genießen. Verboten bleiben Edibles oder Cannabis-Mischungen mit Tabak. Außerdem sei es verboten, Cannabinoide wie Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zu extrahieren.

Wer mehr als drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig anbaut, dem drohen bis zu drei Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wenn Kinder und Jugendliche im Spiel sind, kann die Strafe bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug betragen.

Erst in der zweiten Säule sind regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vorgesehen. Der Gesetzesentwurf soll erst im zweiten Halbjahr folgen und soll der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.

„Der Entwurf geht in die richtige Richtung“ , sagt Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (DHV): „Wir sind global gesehen, in der liberalen Cannabis-Politik weit vorne dabei.“ Das Gesetz geht laut Wurth von zu wenig Nutzen für den Staat aus. Der Entwurf geht lediglich von Einnahmen von 200.000 Euro an Lohnsteuer im ersten Jahr, 300.000 Euro im zweiten Jahr, 400.000 Euro im dritten Jahr aus, die in den Anbauvereinigungen anfallen. „Cannabis kommt aus dem Betäubungsmittelgesetzraus“ , beschreibt die langjährige Drogen- Suchexpertin Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) als den größten Erfolg der ersten Säule

Zu viel Bürokratie ist der Hauptvorwurf. „In der jetzt vorliegenden Form würde ein echtesBürokratiemonsterentstehen,dassich kaum kontrollieren lässt“ , sagt Kristine Lütke. Die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion fordert „weitreichende Nachbesserungen“. Lütke sieht besonders die Kontrollierbarkeit der für den Eigenbesitz festgesetzten Grenze kritisch. „Diese Besitzobergrenze lehnen wir ab.“ Es kontrolliere niemand, wie viele Flaschen

Wein jemand im Keller lagert. Die FDPDrogensprecherin fordert stattdessen „verhältnismäßige und treffsichere Regularien, die für echten Jugendschutz sorgen und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen.“ Gewohnt ablehnend äußert sich Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zu den Legalisierungsplänen. Die zentralen Kritikpunkte mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie auf die Suchtprävention bestünden nach wie vor oder hätten sich im jetzt vorliegenden Entwurf "zum Teil sogar noch verschärft" , meint er.

Zunächst geht der Referentenentwurf an die Bundesländer und Verbände zur Beurteilung. Nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause ab 4. September ist mit einer Behandlung im Bundestag zu rechnen. Nach der dreimaligen Lesung muss der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Beobachter rechnen damit, dass das Jahr 2024 mit einem legalen Joint begrüßt werden kann.

text: Von Josef König

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