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Liebe Leute!

In ein paar Monaten ist es nun wirklich so weit, und wer möchte, kann in Deutschland frei Cannabis zum eigenen Gebrauch anbauen, vorausgesetzt, die Person ist zumindest gesetzlich erwachsen.

In diesem Zusammenhang hat unser Autor sich erneut einen Überblick über die derzeitige Lage verschafft und auch über mögliche Veränderungen, mit denen die Betroffenen höchstwahrscheinlich rechnen müssen. Die Situation der registrierten Patient:innen –bereits jetzt handelt es sich dabei um 170.000 Personen – wird in den ersten Jahren die interessanteste und vielleicht wichtigste Frage darstellen, beziehungsweise wie es gelingen wird jene Situation zu meistern, wenn einige Bundesländer – so etwa Bayern – trotz der Legalisierung auf Bundesebene lokal weiterhin Verbote oder zumindest einschränkende Maßnahmen erlassen.

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Die Situation der Patient:innen wird in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der anbaubaren Menge interessant sein, doch wirft auch zahlreiche Fragen auf, wie die lokalen und bundesweiten Behörden auf die eine oder andere spezielle Situation reagieren werden. Beispielsweise wenn ein Elternteil oder beide Eltern Cannabis konsumieren, zu Hause auch anbauen und bei allem legal, den Gesetzen gemäß vorgehen. Ist in dieser Situation der Kinderschutz gefragt, und auf

Im Pressum

Chefredakteur: Gabor Holland

Autoren: Bob Arctor, Petra Bedő, Jack Pot, Tamás Kardos, Josef König

Übersetzung: Eva Zador

Design: Judit Bódi

Coverbild: Sweet Seeds

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Herausgeber: Medijuana Publishing GmbH 1050 Wien, Franzensgasse 11/1

E-Mail: office@medijuana.eu Web: www.medijuana.eu welcher Grundlage wird bestimmt werden, ab wann der Cannabis-Konsum der Eltern als problematisch zu betrachten ist? Auf diese Frage und viele andere sucht unser Autor die Antwort im zweiten Teil seines Artikels Kiffende Eltern.

Selbstverständlich ist es ein großer Unterschied, wenn es sich bei den Eltern um Cannabis-Patient:innen handelt und eine höhere Dosis an THC-Konsum keine Option, sondern eine Notwendigkeit ist. Obwohl manche auch die Ansicht vertreten, dass in Wirklichkeit jeglicher Gebrauch von Cannabis medizinischer Art ist, der Unterschied allein darin liegt, ob der betreffenden Person bewusst ist, dass ihr Konsum durch eine undiagnostizierte Krankheit oder einen mentalen Zustand motiviert wird. Diesen Standpunkt vertritt auch unser weltberühmter Interviewpartner Ed Rosenthal, der behauptet: „Obwohl der größte Teil der Konsument:innen das Cannabis nicht als Medikament betrachtet, nimmt es auch bei ihnen mehr oder weniger diese Rolle ein.“

Und da ist viel Wahres dran, vor allem, wenn man an die meist nicht diagnostizierte PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) denkt, die eine Krankheit ist, oder aber an die Rolle von Cannabis im Prozess der Trauerarbeit, die mit einem häufig sehr belastenden mentalen Zustand einhergeht.

Wie ein politischer Aktivist einmal angemerkt hat: „Ich bin der Ansicht, dass Europa, was das angeht, wirklich im Nachteil ist, und hoffe, dass ich, wenn ich das nächste Mal komme, schon bedeutende Veränderungen wahrnehmen werde.“

Diese Hoffnung, glaube ich, teilen wir alle. Und obwohl Deutschland nicht der erste europäische Staat ist, der den Anbau von Cannabis genehmigt, ist es eine Tatsache, dass es der größte und als solcher jener Staat mit dem bedeutendsten Einfluss auf die europäische Politik ist, der hoffentlich bald viele andere folgen werden.

Gabor Holland

Der Herausgeber von Medijuana weist alle Leserinnen und Leser darauf hin, dass der Handel mit lebensfähigen Hanfsamen sowie Verkauf, Besitz und Lieferung derselben in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als illegal gelten! Sämtliche Inhalte sind zu Informations- bzw. Unterhaltungszwecken gedacht. Wir möchten keineswegs dazu beitragen, dass jemand in seiner Heimat bestehenden Gesetzen zuwiderhandelt. Es ist nicht Anliegen des Herausgebers von Medijuana, irgendjemanden zur illegalen Nutzung der in der Broschüre erwähnten Produkte anzuregen. Der Herausgeber trägt keine Verantwortung für Aussagen, die auf verkauften Anzeigenflächen erscheinen. Sämtliche Meinungen im Redaktionsteil stammen von den Autoren und decken sich nicht in jedem Falle mit dem Standpunkt des Herausgebers. Gelegentlich ist es nicht möglich, den/die InhaberIn des Urheberrechts zu identifizieren oder mit ihm/ihr Kontakt aufzunehmen, daher übernehmen wir im Falle des Nachweises von begründeten Urheberrechtsansprüchen auch im Nachhinein die Zahlung einer bestimmten Vergütung. Wir gehen bei sämtlichen Texten und Bildern bis zur Erklärung des Gegenteils davon aus, dass sie uns zur Veröffentlichung zugesandt wurden. Für die Vervielfältigung der Broschüre –auszugsweise oder als Ganzes – ist die schriftliche Erlaubnis des Herausgebers erforderlich, auch wenn die Vervielfältigung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt. Alle Rechte vorbehalten!

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