- 88 Geschützter Landschaftsteil Rellstal und Lünerseegebiet: • Bereits 1966 wurde eine „Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landschaft im Rellstal und im Lünerseegebiet“ erlassen (LGBl.Nr. 40/1966). Gemäß § 1 dieser Verordnung ist im Gebiet verboten, „die Natur zu schädigen, das Landschaftsbild zu verunstalten oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen“. Dies gilt gemäß § 2 vor allem für bauliche Maßnahmen, den Abbau von Bodenbestandteilen, die Beseitigung von Landschaftsbestandteilen wie Bäumen, Hecken und Gebüschen, Sprengungen oder Grabungen sowie die Veränderung der Bodengestaltung einschließlich der Wasserläufe. Gemäß § 3 können Ausnahmen bewilligt werden, „wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Landund Forstwirtschaft, der Energiewirtschaft, des Wasserbaues oder der Wildbachund Lawinenverbauung geboten ist“.
Innerhalb des Geschützten Landschaftsteiles Rellstal und Lünerseegebiet befinden sich folgende relevante Schutzgebiete: • Großraumbiotop Platzis Teile des Beckens und ca. 400 m der erdverlegten Druckrohrleitung kommen in diesem Gebiet zu liegen. • Bürser Riad auf der Voralpe Rells Dieses Gebiet wird von den geplanten Maßnahmen nicht direkt berührt. Bewertung Bei der Bewertung der Auswirkungen des Kraftwerkbaus werden die Phasen Bau – Betrieb – Unfall – Stilllegung unterschieden, wobei für Natur und Landschaft vor allem Bauphase und Betriebsphase von Bedeutung sind. Mögliche Auswirkungen wurden abgeschätzt und Alternativen geprüft. Die folgenden zwei Teilbereiche Vogelwelt sowie Amphibien und Reptilien werden im Bericht vom UMG Umweltbüro Grabher in Ergänzung zur Vegetation behandelt. Vogelwelt Beilage 36 Direkt durch das Vorhaben betroffene Lebensräume der Vogelwelt sind Weideflächen; die Vogelwelt der angrenzenden Fichtenwälder ist allenfalls indirekt betroffen. Der IST-Zustand der Vogelwelt wurde nicht vor Ort erhoben.