Rellswerk_UVP

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• Von der VIW sind die direkt betroffenen Anrainer an der Tranportroute von der L188 bis zum Gasthaus Rellstal über wesentliche Bauphasen und baubedingte Behinderungen sowie Lärm zu informieren. • Bei einer allfälligen Beckenentleerung muss der maximale Bergwasserdruck im Bereich des Rellsbeckens mindestens 50 cm unter dem tiefsten Punkt der Beckensohle liegen. • Zum Schutz des Bodens sind auf allen durch die Baumaßnahmen beanspruchten Flächen bis zum Erreichen eines stabilen Bodenzustandes und einer stabilen Vegetation bei Bedarf Nachbesserungen, Schutzmaßnahmen und Einzäunungen im Einvernehmen mit dem ASV für Natur- und Landschaftsschutz und im Bereich Wald mit dem forsttechnischen ASV durchzuführen. • Hubschrauberflüge sind auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren. Über Hubschrauberflüge sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen.

Obige Auflagen werden im Zuge der mündlichen Verhandlung, nach Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, Gutachten und Stellungnahmen, aktualisiert. Die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen wird vorbehalten.

Gez. DI Hermann Wirth


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