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Umzug ins Homeoffice – so richtest du deinen Arbeitsplatz ein

Arbeitsmittel

Deine Arbeitsmittel sind neben dem Smartphone auf jeden Fall ein Laptop. Für ein Homeoffice gehört dazu auch eine externe Tastatur mit Maus. Optimal wäre – auf jeden Fall für die Arbeit mit Bild- oder Zeichenbearbeitungs-Programmen – auch ein externer Bildschirm in entsprechender Größe und ergonomischer Ausstattung, die bei den heutigen Flachbildschirmen gegeben ist. Für umfangreichere Erfassungstätigkeiten ist möglicherweise auch ein Vorlagenhalter eine Arbeitserleichterung.

Achtung: Es besteht keine Verpflichtung, geeignete Arbeitsflächen und Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Werden sie vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, dann müssen sie die ergonomischen Anforderungen erfüllen.

Aufstellung des externen Bildschirms/Laptops:

Die Blickrichtung auf den Bildschirm soll, wenn möglich, parallel zur Fensterfläche verlaufen. Bei mehreren Fensterflächen im Raum sollte die mit dem intensivsten Lichteinfall gewählt werden, um Blendwirkungen zu verringern.

Der Abstand zum Bildschirm ist dann ideal, wenn aus der aufrechten Sitzposition der Bildschirm mit ausgestrecktem Arm und der flachen Hand berührt werden kann. Die oberste Informationszeile auf dem Bildschirm darf in aufrechter Sitzposition und gerader Kopfhaltung nicht über der Augenhöhe liegen.

Tipp:

Ist dies nicht gegeben, könntest du dir Abhilfe schaffen durch eine kleine Erhöhung (zum Beispiel ein Buch).

Bei Verwendung von zwei Bildschirmen sind diese – bei gleich häufiger Verwendung – möglichst nahe aneinander und leicht schräg anzuordnen, so dass die Bildschirme bei einer leichten Kopfdrehung gleich weit entfernt sind. Solle ein Monitor der Hauptmonitor sein, dann sollte dieser direkt vor dir stehen.

Bei Verwendung von Laptops ist eine externe Tastatur erforderlich, die frontal vor dir platziert werden kann. Eine neigbare Tastatur bzw. Handballenauflage ist zu empfehlen. Ebenso kann auch eine solche für die Maus die Arbeit erleichtern.

Arbeitstisch, Arbeitsstuhl und Arbeitsraum

Schreibtisch und Arbeitsstuhl müssen nicht zur Verfügung gestellt werden, aber wenn, dann müssen sie ergonomisch sein. Die folgende Beschreibung ist also auch ein ergonomischer Hinweis für eine individuelle Anschaffung.

Ein ergonomischer Arbeitsstuhl kann folgende Anforderungen erfüllen: • Verstellbare Sitzhöhe • Kippsicherheit durch mindestens fünfarmiges Fußkreuz • Rollen für (Teppich oder glatte Böden) bzw. Gleiter für glatte Böden • Ermöglichung von dynamischem Sitzen (fixierbare und bewegliche Rückenlehne) mit einem

Lendenbausch • Auflage- und Abstützmöglichkeiten der Arme auch während der Bewegung • rutschsicherer und atmungsaktiver Sitzbezug

Tisch-Stuhl-System

Die richtige Sitzhaltung ist nur die Abstimmung der Höhe von Tisch und Stuhl erreichbar. Wenn beide höhenverstellbar sind, dann kann die Referenzposition leicht erreicht werden:

Die Arme sind rechtwinkelig abgebogen und die Unterarme liegen eben auf der Tischplatte auf und die Beine sind rechtwinkelig im Knie abgewinkelt und stehen fest mit der gesamten Fußsohle auf dem Boden.

Wenn Tisch und Stuhl höhenverstellbar sind, dann sollen beide so eingestellt werden, dass die Referenzposition erreicht wird. Ist die Tischhöhe nicht verstellbar, dann ist der Arbeitsstuhl so einzustellen, dass die Referenzposition erreicht wird. Für den Fall, dass dann die Füße nicht fest am Boden stehen, ist eine Fußstütze erforderlich.

Tipp:

Ist beides nicht höhenverstellbar, dann bitte versuchen, den Tisch vielleicht mit Hilfe von Büchern höher zu stellen.

Arbeitstisch & Arbeitsfläche

Die Arbeitsfläche sollte zumindest 160 x 80 cm betragen und möglichst reflexionsarm sein. Eine Reduktion der Tischtiefe bei Verwendung eines Flachbildschirms ist auf ein Maß von 70 cm zulässig. Aus ergonomischer Sicht ist dies jedoch nicht empfehlenswert.

Die benötigten Arbeitsmittel solltest du in greifbarer Nähe hinlegen können: Häufig verwendete im sogenannten kleinen Greifraum und eher seltener verwendete im großen Greifraum:

Bei häufiger Telefonbenutzung kann auch das Telefon in erreichbarer Nähe positioniert sein. Bei einem mobilen Telefon und einer selteneren Verwendung könnte dieses aus ergonomischen Gründen weiter weg liegen, damit man auch immer wieder aufsteht und die sitzende Haltung unterbricht.

Platzverhältnisse

Beim Bildschirmarbeitsplatz zuhause solltest du berücksichtigen, dass die Kabel keine Stolperstellen (für dich oder Kinder) darstellen und dass z.B. der Monitor nicht über die Arbeitsfläche hinausragt und damit auch zu einer Gefahr (Hängenbleiben) werden kann.

Rund um den Arbeitsplatz

Optimal wäre ein ausreichender Bewegungsfreiraum von 1 m Abstand zwischen der benutzten Tischkante und sonstigen Einrichtungsgegenstände oder Raumbegrenzungsflächen.

Belichtung /Beleuchtung

Der Monitor sollte nicht unmittelbar neben dem Fenster aufgestellt sein. Die Beleuchtungskörper solltest du neben dem Monitor aufstellen und Reflexionen am Bildschirm durch eine geeignete Aufstellung vermeiden. Sehr gut sind dafür auch indirekte Beleuchtungskörper geeignet.

Ein angenehmes Arbeiten ist bei Raumtemperaturen von 19 bis 25 Grad – je nach Alter und Geschlecht – am besten möglich. Gerade in Heizperioden ist auf die relative Luftfeuchtigkeit zu achten: Wenn du im Arbeitsraum an der Türklinke einen leichten elektrischen „Schlag“ bekommst, dann ist die Luftfeuchtigkeit zu gering. Die Luftfeuchtigkeit kannst du gegebenenfalls auch durch frisch gewaschene Wäsche, die im Raum getrocknet wird, erhöhen.

Arbeitsorganisation und Pausenregelung

Auch im Homeoffice ist die Einhaltung von Bildschirmpausen wichtig und gesundheitsfördernd. Selbst Kurzpausen von 2-3 Minuten sind hier schon hilfreich und steigern Erholung und die Aufmerksamkeitsleistung. Am besten wäre aber auch die Möglichkeit von Mischarbeit. Möglicherweise kannst du die Bildschirmarbeit durch Telefonieren, Sortieren von Unterlagen, Lesen von schriftlichen Unterlagen (nicht am Bildschirm) etc. unterbrechen.

Natürlich kannst du dich für die Arbeit im Homeoffice auch durch PräventionsexpertInnen, z.B. ArbeitsmedizinerInnen, beraten lassen. Beachte: Ohne deine Einwilligung haben weder Arbeitgeber noch Präventivdienste ein Zutrittsrecht zu deiner Privatwohnung.

Kapitel 9: Tipps zur ausreichenden Bewegung im Homeoffice

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