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30 Sonntag, 22. Juni 2014

WANN & WO

Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft

Voraussetzungen für eine Mietwohnung der VOGEWOSI: Man ist bei einer Stadt/Gemeinde als Wohnungssuchende(r) vorgemerkt und weist einen dringenden Wohnbedarf nach, der von der Stadt oder Gemeinde gemäß den geltenden Wohnbauförderungsrichtlinien geprüft bzw. festgestellt wird. Bei Einzelpersonen liegt die monatliche Einkommensgrenze bei netto 2240 Euro, bei einem Haushalt, in dem zwei oder mehr Personen leben, darf das gemeinsame Nettoeinkommen nicht über 4000 Euro liegen. Mehr Infos unter www.vogewosi.at Foto: vogewosi

3 Tipps

von Mag. Christoph Fink, AK Vorarlberg

Mietrecht

1

Eine generelle Antwort auf Fragen des Mietrechts ist nicht möglich, da jedes Mietverhältnis unterschiedlich ist. Neben den verschiedenen Anwendungsbereichen des Mietrechtsgesetzes spielen die Vereinbarungen im Mietvertrag eine wesentliche Rolle.

Tierhaltung

2

Wenn über die Haustierhaltung nichts vereinbart wurde, ist die artgerechte Haltung von Haustieren zulässig. Nach aktuellem Recht ist ein generelles Verbot von Tierhaltung im Mietvertrag nicht erlaubt. Eine solche Vereinbarung ist für den Mieter häufig benachteiligend, da es für das Verbot der Haltung von kleineren Käfigtieren häufig keine sachliche Rechtfertigung gibt. Eine konkrete Vereinbarung, dass bestimmte Tiere – wie Hunde oder Katzen – nicht gehalten werden dürfen, ist weiterhin zulässig.

Pflichten beim Auszug

3

Grundsätzlich gilt: Der Mieter hat die Wohnung in dem Zustand zurückzustellen, wie er sie übernommen hat – übliche Abnützungsspuren sind vom Vermieter hinzunehmen. Beides gilt auch für das Ausmalen. In Mietervertragsurkunden liest man jedoch häufig etwas anderes. Verschiedene Kriterien können entscheidend dafür sein, ob eine nachteilige Vereinbarung über die Pflichten des Mieters zulässig ist.

Das tägliche Durchforsten von vielen Annoncen und Wohnen-Beilagen gehört zur Wohnungssuche dazu. Symbolfoto: Sabrina Grabher

Tipps für Mietneulinge Die Suche nach einer Wohnung kostet Zeit, Nerven und Geld. WANN & WO hat ein paar hilfreiche Tipps für junge Mieter.

HILFE FÜR DIE WOHNUNGSSUCHE Überlegungen vor der Suche

Endlich – die erste eigene Wohnung. Für junge Leute ein wichtiger Schritt in Richtung Freiheit und Selbstständigkeit. Die ersten vier Wände sind in den meisten Fällen zwar noch gemietet, aber auch dabei gilt es, einiges zu beachten.

• Wie hoch ist mein Budget? Wieviel darf die Wohnung kosten? Die Österreichische Mietervereinigung empfiehlt: Die monatlichen Wonkosten sollten ein Drittel des Nettoeinkommens nicht überschreiten. • Wie viel Platz brauche ich wirklich? • Wie wichtig ist die Lage? Zentrale Wohnungen sind meist teurer.

Zahlen nicht vergessen!

Wo suche ich?

Die erste Hürde ist die Wohnungssuche, die oft sehr langwierig ist. Ist man endlich fündig geworden, heißt es: Zur Kasse bitte! Kaution, Vergebührung des Mietvertrages und Maklergebühren wollen schließlich noch vor dem Einzug beglichen werden. Dessen sind sich junge Mietneulinge jedoch oftmals nicht bewusst.

• Zeitungsannoncen: Hier findet man meist Wohnungen, die privat, und somit ohne Maklerprovision vermittelt werden. • Internet: Immobiliensuchmaschinen ermöglichen eine gezielte Suche nach einzelnen Kriterien. • Freunde, Bekannte, Familie Kosten vor dem Einzug

ISABEL SEIDEL

Mietrecht ist sehr kompliziert.

Foto: APA

isabel.seidel@russmedia.com

• Kaution: Sie darf höchstens sechs Bruttomonatsmie-

ten umfassen (Mietzins plus Betriebskosten). Befinden sich in der Wohnung z.B. sehr wertvolle Möbel, kann eine Ausnahme gemacht werden. Üblicherweise beträgt die Kaution drei Monatsmieten. • Vergebührung des Mietvertrags: Schriftliche Mietvergräge müssen beim Finanzamt vergebührt werden. Die Kosten betragen bei einem dreijährigen Vertrag ein Prozent von 36 Monatsmieten. • (eventuelle) Maklerprovision: Die Bemessungsgrundlage für sie ist der reine Nettohauptmietzins und die Betriebskosten ohne Umsatzsteuer. Zu dieser Gesamtsumme kommen dann 20 Prozent Umsatzsteuer hinzu. Bei einem bis maximal drei Jahre befristeten Mietvertrag beträgt die Provision maximal ein Monatsmietzins. Nützliche Adressen • www.mietervereinigung.at • www.arbeiterkammer.at • www.laendleanzeiger.at • www.laendleimmo.at • www.flohmarkt.at


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