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❚ Option 1: Beibehaltung Status quo – Fortschreibung der gegenwärtigen Zuckermarktordnung mit flexiblen Produktionsquoten und einem Interventionssystem über das Jahr 2006 hinaus. ❚ Option 2: Mittelfristiges Auslaufen der Produktionsquoten bei einer gleichzeitigen Stabilisierung der EU-Binnenproduktivität durch die Anpassung des Binnenmarktpreises an das Preisniveau der nicht-präferenziellen Einfuhren. ❚ Option 3: Völlige Liberalisierung des Zuckermarktes, somit eine Abschaffung der Intervention und ein Wegfall der Produktionsquoten und des Außenschutzes.

Im Zuge der Diskussion dieser Optionen hat EU-Kommissar Fischler im November 2003 angekündigt, im ersten Halbjahr 2004 ein Papier zur Reform der Zuckermarktordnung vorlegen zu wollen. Seitens des Verbandes der Europäischen Zuckerindustrie (CEFS) sowie des Verbandes der Europäischen Rübenanbauer (CIBE) wurde die Berücksichtigung einer weiteren Option mit der Bezeichnung „Feste Quoten“, welche zwar in den Vorschlägen der EU-internen ISG (Interservice Gruppe), jedoch nicht mehr im Kommissionspapier enthalten war, gefordert. Diese Option sieht vor, dass sowohl die in der EU-produzierten Zucker- und Isoglukosemengen als auch die Importmengen durch Quoten begrenzt sind. CIBE und CEFS verweisen im Zusammenhang mit einer Reform der Zuckermarktordnung auf die hohe Wettbewerbsfähigkeit der Isoglukoseproduktion aufgrund der niedrigen Netto-Rohstoffkosten. Anhand von Berechnungen und Studien wurde nachgewiesen, dass die Annahme einer nur begrenzten Ausweitung der Isoglukoseproduktion bei Quotenwegfall eine krasse Fehleinschätzung ist, so dass eine wesentlich stärkere Reduktion der Weißzuckererzeugung aus Zuckerrüben erfolgt als seitens der EU-Kommission unterstellt wird. Anfang März 2004 haben die LDCs (Least Developed Countries), welche gemäß EBA (Everything but arms)-Abkommen zollfreien Zutritt für alle Produkte, ausgenommen Waffen, zum Europäischen Binnenmarkt erhalten haben, offiziell bei der Europäischen Kommission die Wiederaufnahme von Verhandlungen bezüglich dieses Abkommens für Zucker ge-

fordert. Zucker sollte ab 2009 ebenfalls zollfreien Status genießen. Der neue Vorschlag der begünstigten LDC-Länder sieht weiterhin eine Quote – allerdings mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2015/16 – vor. Westbalkan-Abkommen

Die Europäische Kommission setzte die Präferenzregelung für aus Serbien und Montenegro im Rahmen des WestbalkanAbkommens zollfrei eingeführten Zuckers wegen unzureichend transparenter Warenströme bzw. möglicher Betrugsfälle seit Mai 2003 – nach Verlängerung – nunmehr bis August 2004 aus. EU-Zuckerquote

Für das Zuckerwirtschaftsjahr 2003/04 wurde von der EU analog dem Vorjahr eine temporäre Quotenkürzung von zusammen 215.313 Tonnen (davon 206.646 Tonnen für Weißzucker, Rest für Isoglukose und Inulin) beschlossen. Für Österreich wurde dadurch die A-Quote auf 309.343 Tonnen und die B-Quote auf 72.204 Tonnen, zusammen um 5.779 Tonnen auf 381.547 Tonnen gekürzt. EU-Osterweiterung

Der Verwaltungsausschuss für Zucker der Europäischen Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die für den EU-Beitritt der zehn Länder von Bedeutung sind: ❚

Liefernachweis für Exporte in Drittstaaten als Grundlage für die Bezugsberechtigung von Exporterstattungen. Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses hat die Europäische Union ihre Exportstützungen in die zehn Beitrittsländer suspendiert. Diese Maßnahme war Teil der Übergangsbestimmungen, mit deren Hilfe die Landwirtschaftssektoren der Beitrittsstaaten sich an die EU-Standards anpassen sollten, sobald die Länder der Europäischen Union beigetreten sind. ❚ Übergangsbestimmungen für den Zuckersektor ab dem 1. Mai 2004 wurden festgelegt. Alle zuckerhaltigen Verarbeitungserzeugnisse mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker/ Zuckeräquivalent von mehr als 10 % werden erfasst.


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