Sozialfürsorge
Die neue gelegentliche Mitarbeit PrestO (Prestazione Occasionale) Mit März 2017 wurden die Voucher abgeschafft. Für Kleinunternehmen und Familien wurde die Möglichkeit der gelegentlichen Mitarbeit nun wieder eingeführt. Familien
Betriebe, öffentliche Verwaltungen usw.
Wer darf sie benutzen?
- Auftragnehmer: max. 5000 Euro Entlohnung im Jahr, mit einem weiteren Limit von 2.500 Euro pro Auftraggeber - Auftraggeber: max. 5.000 Euro im Jahr - max. 4 Stunden durchgehend am Tag, ausgenommen Landwirtschaft - max. 280 Stunden im Jahr, ausgenommen Landwirtschaft
Welche Arbeiten?
- Kleine Hausarbeiten - Betreuung im Haushalt - Privatunterricht
Wer ist ausgeschlossen
- Kleinunternehmen, Freiberufler: alle - Öffentliche Ämter: es gibt Einschränkungen - Auftraggeber mit mehr als 5 lohnabhängigen Mitarbeitern mit unbefristetem Arbeits verhältnis - Landwirtschaftliche Betriebe (Ausnahme: Rentner oder Studenten unter 25 Jahren, Arbeitslose) - Unternehmen im Baugewerbe - Unternehmer- oder Dienstleistungs werkverträge
Wie?
„Familienheft“ – „Libretto di Famiglia“
Entlohnung
Die Auszahlung erfolgt am 15. des darauffolgenden Monats direkt vom NISF/INPS
Kosten pro Stunde
- Netto: 10 Euro - NISF/INPS: 1,65 Euro - INAIL: 0,25 Euro - Dienstleistung: 0,10 Euro insg. 12 Euro
Vertrag gelegentliche Mitarbeit „PrestO“ - Netto: 9 Euro - NISF/INPS: 2,97 Euro - INAIL: 0,31 Euro - Dienstleistung: 0,09 Euro insg. 12,37 Euro
Arbeitnehmer, die ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber haben, dürfen nicht mit der gelegentlichen Mitarbeit „PrestO“ beschäftigt werden. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber hatten.
Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen Familiengeld auf dem Lohnstreifen Im letzten Kompass wurde das Familiengeld auf dem Lohnstreifen erklärt. Ich habe das Familiengeld bereits die letzten Jahre erhalten und habe auch heuer wieder angesucht. Für den Monat August habe ich jetzt den Betrag erhalten. Doch ist dieser unverändert und gleich hoch wie das letzte Jahr. Zwar hat sich unser Einkommen auch nicht verändert, doch die Lebenskosten steigen ständig. Hat sich das Lohnbüro geirrt? Das Gesetz sieht eine jährliche Aufwertung der Einkommensgrenzen zum 1. Juli eines jeden Jahres vor und zwar im Verhältnis zum FOI-Index, also des Warenkorbs für Familien von Arbeitern und Angestellten, bestehend aus 1.481 Basis-Produkten. Laut diesem Bewertungskriterium war die Veränderung der Preise zum Vorjahr negativ. Somit hat der Gesetzgeber die Einkommensgrenzen und somit auch die Höhe des Familiengeldes für den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 mit denselben Werten wie im Vorjahr bestätigt. Die Einkommensgrenzen bzw. Familiengelder auf dem Lohnstreifen wurden seit 1. Juli 2015 nicht mehr erhöht. Leider hat sich das Lohnbüro nicht geirrt. K O M PA S S S E P T E M B E R 2 0 1 7
21