Organspende

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Organspende schenkt Leben!

Wichtige Informationen zu einem sensiblen Thema von der IG der Dialysepatienten und Nierentransplantierten Osthessen e. V.


Informationen zur

„Organspende“

1. Vorstellung unserer Patientenvereinigung (IG) 2. Jeder kann betroffen sein! 3. Ersatztherapie Dialyse 4. Mangel an Spenderorganen 5. Wer kann Organspender werden? 6. Das Transplantationsgesetz 7. Hirntod-Feststellung 8. Vom Spender zum Empfänger 9. Lebendspende – die zusätzliche Chance 10. Leben mit dem transplantierten Organ 11. Organspende-Ausweis 12. Stellungnahmen der Kirchen 13. Entscheidung – Ja oder Nein !


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„Organspende“

2. Jeder kann betroffen sein! Transplantiert werden Organe: - Niere - Leber - Herz - Bauchspeicheldrüse - Lunge - Darm Gewebe: - Haut - Herzklappen - Blutgefäße - Hornhaut - Knochen u.v.m.


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„Organspende“

2. Jeder kann betroffen sein! Sonstige Ursachen für Organversagen zum Beispiel - Entzündung des Herzmuskels durch Viren (Herz) - Leberzirrhose (Leber) - angeborene Stoffwechselerkrankung Muskoviszidose (Lunge)


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„Organspende“

2. Jeder kann betroffen sein! (Beispiel „Nierenkranke“)

Es gibt immer mehr nierenkranke Patienten, z.B. durch Bluthochdruck,


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„Organspende“

2. Jeder kann betroffen sein!

Folgen des erhöhten Blutdrucks - Schädigung lebenswichtiger Organe Gehirn

Augen

Gefäße Nieren

Herz


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„Organspende“

2. Jeder kann betroffen sein! (Beispiel „Nierenkranke“) (48.000)

Es gibt immer mehr nierenkranke Patienten, 24%

z.B. durch Bluthochdruck, z.B. durch den Zusammenhang zwischen Diabetes mellitus und Nierenerkrankung z.B. durch genetische (Erb-)Anlagen

(12.000)

36%


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„Organspende“ ZystenNiere

Nierenversagen: (Niereninsuffizienz) Die Schadstoffe im Blut werden nicht mehr herausgefiltert; die Ersatztherapie „Dialyse“ wird (über-)lebensnotwendig! Rund 50.000 chronisch nierenkranke Deutsche müssen derzeit dialysiert werden!


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3. Ersatztherapie Dialyse Eine „Maschine“ übernimmt die Blutreinigung.

Hämodialyse


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4. Mangel an Spenderorganen Stell Dir vor, Du bist krank und niemand will helfen

Die Schere zwischen Wartelisten-Patienten und möglichen Transplantationen geht immer weiter auseinander!


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„Organspende“

4. Mangel an Spenderorganen Gründe für den Mangel: - Bei „normal“ Verstorbenen Stell Dir die vor, verlieren Organe bist durchkrank den sofort einsetzenden und niemand willZellverfall helfen direkt ihre Funktion

Du

- Hirntote werden von den behandelnden Krankenhäusern nicht immer gemeldet - Ablehnung durch die Angehörigen - Angst vor Missbrauch - Gesetzliche Regelung in Deutschland


Die Schere zwischen Wartelistenpatienten und mรถglichen Transplantationen geht immer weiter auseinander!

Derzeit warten ca. 12.000 Patienten auf ein Spenderorgan, davon ca. 800 Kinder


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„Organspende“

5. Wer kann Organspender werden? Wann können Organe nicht verwendet werden? - Organe „normal“ verstorbener Menschen verlieren nach dem Tod sofort ihre Funktion, sie können nicht mehr verwendet werden, - wenn Gegenindikationen vorliegen: z. B. bei Tumor- oder sonstigen schweren Erkrankungen von Spender oder Empfänger, z.B. bei Drogenabhängigkeit des Empfängers, wegen fehlender „Compliance“.

Wann sind Organe verwendbar? - Es muss zumindest die Blutgruppe übereinstimmen oder der Spender hat Blutgruppe 0 (neutral), - bei Nierentransplantationen z.B. sollte eine möglichst hohe Übereinstimmung der Gewebe-Merkmale vorliegen (siehe „HLA-Typisierung“, nächste Seite)


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„Organspende“

5. Wer kann Organspender werden? HLA-Typisierung – Übereinstimmung der Gewebemerkmale? Entscheidend für eine erfolgreiche Transplantation ist eine möglichst große Übereinstimmung der Gewebemerkmale! (Das sind die Oberflächenstrukturen der meisten Körperzellen.)

Derzeit können bei jedem Menschen 6 bis 8 verschiedene Gewebemerkmale bestimmt werden.


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6. Das Transplantationsgesetz Transplantationsgesetz vom November 1997: „Erweiterte Zustimmungsregelung“  Die „Zustimmungsregelung“ gibt es z. B. auch in Dänemark, Großbritannien, Griechenland, Irland und in den Niederlanden,  die „Widerspruchsregelung“ dagegen wird z.B. in Österreich, Italien, Spanien, Polen, Ungarn und Luxemburg angewandt.  Daneben gibt es weitere Varianten. Laut Transplantationsgesetz hat jedes Bundesland ein Ausführungsgesetz zu erlassen


Informationen zur „Organspende“ 6. Das Transplantationsgesetz


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7. Hirntod-Feststellung Motorik Bewegungsmuster Gefühlswahrnehmung Verhalten, Gefühle, Antrieb, Emotionen Visuelle Wiedererkennung

Primäre Sehrinde

Gleichgewicht und Muskelkoordination Hirnstamm

Sprache Hören


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7. Hirntod-Feststellung


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7. Hirntod-Feststellung

Fehlende Durchblutung bzw. Sauerstoffmangel im Gehirn und damit Anschwellen des Gehirns kann z.B. auch hervorgerufen werden durch

- Schlaganfall, - Reanimation - während des Ertrinkens


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7. Hirntod-Feststellung

Szintigraphie Normalbefund

Fehlende Darstellung des Gehirns im Schädelinneren bei einem Hirntoten


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7. Hirntod-Feststellung Klinische Untersuchungen

Apparative Untersuchungen


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7. Hirntod-Feststellung Der Hirntod muss von 2 in der Hirntod-Diagnostik erfahrenen Ärzten festgestellt werden! Sie müssen unabhängig sein von den Ärzteteams, die für Entnahme oder Transplantation zuständig sind! Es ist die einzige Untersuchung in der Medizin, die von zwei Ärzten durchgeführt werden muss. Diese beiden Ärzte müssen ein solches gerichtsfähiges Protokoll erstellen und unterschreiben!


7. Hirntod-Feststellung


7. Hirntod-Feststellung

Ohne EEG müssen die sonstigen Untersuchungen nach 12 Stunden wiederholt werden, so dass abschließend 4 Protokolle vorliegen müssen.


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7. Hirntod-Feststellung Offizielle Hirntod-Definition: „Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung künstlich noch aufrechterhaltenen Herz-Kreislauffunktion. Mit dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt.“


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8. Vom Spender zum Empfänger Krankenhäuser mit Intensivstationen melden potenzielle Spender: Tod eines Spenders, durch zwei erfahrene Ärzte festgestellt Koordinierungsstelle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

Einwilligung zur Organspende durch Ausweis bzw. Angehörige, Laboruntersuchungen, Meldung an EUROTRANSPLANT, Organentnahme

EUROTRANSPLANT in Leiden / Niederlande ermittelt auf der Warteliste die Empfänger, benachrichtigt Transplantationszentren

Über 50 Transplantationskliniken in Deutschland Transport, Transplantation von Organen, Versorgung von schwer kranken Patienten auf der Warteliste


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9. Lebendspende – eine zusätzliche Chance  Bei bestimmten Organen, z.B. der Niere, Teile der Leber, ist die Organspende eines Lebenden möglich.  Lebendspender können nur Verwandte oder „emotional nahe stehende Personen“ werden!  Es muss garantiert sein, dass die Organspende freiwillig und ohne finanzielle Vergütung erfolgt! Dies wird von einer Kommission überprüft.

Die Kommission setzt sich zusammen aus einem Arzt, einem Juristen und einem Psychologen. Der Empfänger einer Lebendspende muss jedoch auch auf der Transplantations-Warteliste stehen. Laut Statistiken haben LebendspendenTransplantationen eine höhere Erfolgsrate als die mit postmortalen Organen.


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„Organspende“

9. Lebendspende – eine zusätzliche Chance


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10. Leben mit einem transplantierten Organ Nierentransplantation

Herztransplantation


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10. Leben mit einem transplantierten Organ

- Begrenzte Lebensdauer des Transplantats - Lebenslange Einnahme von immunsuppressiven Medikamenten

- Stärkere Infektgefährdung - Höheres Krebsrisiko - Weitere Veränderungen


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11. OrganspendeAusweis Ja, ich bin Organspender!

Vorderseite

Ja, aber mit Ausnahmen! Ja, aber nur ...............! Nein, ich spende nicht! Entscheidung übertragen auf.....

Rückseite


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11. Organspende-Ausweis Es ist auf jeden Fall wichtig, sich ausgiebig zu informieren!

Entscheiden Sie sich danach! Ja oder Nein! Diese Entscheidung ist jederzeit revidierbar, z.B. durch Vernichten des Ausweises oder durch einen neuen Ausweis mit „Verneinen einer Organspende“. Das Ausfüllen eines Organspende-Ausweises ist nur ein formaler Akt. Man wird nirgendwo registriert! Daher ist auf jeden Fall anzuraten, den Angehörigen die eigene Entscheidung mitzuteilen.


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12. Stellungnahmen der Kirchen „In der Entscheidung, unentgeltlich einen Teil des eigenen Körpers für die Genesung und das Wohlbefinden eines anderen zur Verfügung zu stellen, besteht die die Größe dieser Geste, eine wahre Tat der Liebe.“ Papst Johannes Paul II

Die „Deutsche Bischofskonferenz“ für die katholische Kirche und der „Rat der Evangelischen Kirche“ haben 1990 gemeinsam eine Erklärung „pro Organspende“ abgegeben. Darin heißt es u.a.: „Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarität mit Behinderten und Kranken!“ „Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich…“ Nahezu alle großen Glaubensgemeinschaften sind unterdessen in unterschiedlicher Tiefe und Ausprägung „pro Organspende“


Entscheiden Sie sich!


Wir danken Ihnen f端r Ihre Teilnahme!

Ihr Partner nierenkranker Patienten, IG der Dialysepatienten und Nierentransplantierten Osthessen e.V.



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