V2 Signalvorschrift stand 12.2014 ÖBB OEBB

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DV V2 - Signalvorschrift

Stand 12/2014

(5)

Signal – RÜCKFALLWEICHEN BEFAHREN NICHT ERLAUBT – Ein gelb rückstrahlender Rand auf schwarzer quadratischer Tafel. Der Rand kann mit gelbem Dauerlicht ergänzt sein.

Der Signalmast zeigt schräg nach rechts steigende schwarze Streifen auf weißem rückstrahlendem Grund. (6) Das Signal wird für Betriebsstellen mit Rückfallweichen verwendet (siehe Bsb). (7) Das Signal zeigt an, dass Rückfallweichen gegen die Spitze nicht befahren werden dürfen. Vor der ersten Rückfallweiche ist anzuhalten. Weitere Vorgangsweise siehe ZSB 5 und DA zur ZSB 5. (8) Das Signal befindet sich unterhalb des Signals – TRAPEZTAFEL –. Aus Sichtbarkeitsgründen kann das Signal zusätzlich auch vor der Trapeztafel rechts neben dem Gleis aufgestellt sein. (9)

Signal – WEICHENBLOCKADE – Ein liegendes blaues Rechteck mit eingefügtem weißen Rahmen

(10) Das Signal wird nur bei Weichenstörungen bzw. fehlender Weichenüberwachung verwendet und ist zwischen den Weichenzungen montiert. Die Sichtbarkeit richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und kann 100m unterschreiten. (11) Das Signal zeigt die gesicherte Endlage der Weiche an. Die Stellung der Weiche wird durch das Weichensignal angezeigt.

42 Copyright – ÖBB-Infrastruktur AG – Stab Betriebsleitung


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