2. BLOCKRANDBEBAUUNG
Abb. 3.
Der geschlossene Blockrand bestehend aus Wohngebäuden
Abb. 4.
Die Entwicklung eines Blockrandgebäudes zu einer „Mietskaserne“
11 vgl. Kleihues (1979). S. 20 12 vgl. Rossi (1973). S. 136 13 vgl. Lampugnani (2010). S. 836
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Als Blockrand wird eine Gruppe von Wohngebäuden in geschlossener Bauweise um einen gemeinsamen Hof bezeichnet. Die städtebauliche Gruppierung ist dabei allseitig von Strassen umschlossen, wodurch eine klare Unterscheidung zwischen einem öffentlichen Strassenraum und einem privaten Innenhof entsteht. Häufig werden zweispännige Geschosswohnungen verwendet, die von der Strasse her erschlossen werden. Durch die Verdichtung der Innenhöfe kam der Blockrand als „Mietskaserne“ in Verruf und wurde wegen den teilweise prekären hygienischen Verhältnissen Anfang des 20. Jahrhunderts durch die Zeilenbauweise ersetzt, was zwar eine optimale Besonnung erlaubte, aber auch zu einem „Zerfransen“ des Stadtraumes führte.11
Bei seiner typologischen Analyse kommt Aldo Rossi in „Die Architektur der Stadt“ zum Schluss, dass der Blockrand vom hygienischen, technischen und auch ästhetischen Standpunkt aus gesehen nicht den anderen Bebauungsformen unterlegen ist.12 In den darauf folgenden architektonischen Debatten der siebziger und frühen achtziger Jahre wurde das Interesse an der historischen Stadt wiederentdeckt. Dies führte dazu, dass der Zeilenbau und die grossen Siedlungsprojekte, mit der Idee der Verdichtung als Rezept für Urbanität, durch den Blockrand ersetzt wurden. Während dieser in der Moderne noch aus funktionalistischen und hygienischen Gründen abgelehnt wurde, erlebte er nun in der Postmoderne als Zeichen der steinernen Stadt eine Renaissance.13
Basel um 1980 - Zwischen Postmoderne und Swissbox