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No-Gos auf Social Media
Sünden 2.0 – Hochmut, Habgier, Zorn und Wolllust
Das Leben auf Social Media ist voller rechtlicher Fallen. Diese vier Todsünden solltest du nie begehen.
Text: Bruno Habegger
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Hochmut Niemand steht über dem Gesetz. Niemand ist nur privat unterwegs. Das gilt auch für Facebook und alle anderen sozialen Medien. Verboten ist somit alles, was auch im analogen und physischen Leben verboten ist: etwa Beschimpfungen, rassistische Äusserungen oder Betrug. Eine Strafverfolgung ist immer möglich – selbst wenn man sich hinter einem Fantasienamen versteckt. Zwar kennt jedes Medium Hausregeln und bietet eine Meldefunktion an. Eine echte Strafe ist aber zusätzlich immer möglich. Habgier Texte, Fotos, Videos, Grafiken und andere Inhalte darf man nicht einfach kopieren und auf der eigenen Website verwenden. Sonst flattert bald eine Rechnung oder gar eine anwaltliche Drohung ins Haus. Ein paar Faustregeln helfen: • Nenn stets die Quelle. • Frag beim Anbieter eines Bildes nach, ob du es verwenden darfst, und mach von der
Einwilligung einen
Screenshot. • Zitiere, statt einfach zu kopieren, und füge eigene Gedanken bei. • Nutze kosten und copyrightfreie Bildangebote: unsplash.com, freeimages.com oder pixabay.com. Nenn aber auch dabei die Quelle. • Natürlich darfst du nicht einfach andere
Menschen ohne deren
Einwilligung zeigen.
Nacktbilder wären per se strafbar. Bilder der eigenen Kinder darfst du posten, überleg es dir aber gut; etwas ältere gilt es zu fragen. Zorn Die sozialen Medien offenbaren die besten und schlechtesten Eigenschaften. Je nach Thema sind besonders Twitternutzer sehr aggressiv. Schweizer Politikerinnen und Politiker sperrt Twitter etwa immer wieder. Wer sich in der Ehre verletzt oder gar verleumdet sieht, kann Strafantrag stellen oder gar wegen Persönlichkeitsverletzung zivil klagen. In der Regel erhalten die Behörden entsprechende Daten von Plattformbetreibern. Verhalte dich deshalb auf Social Media wie analog: höflich, hart in der Sache, aber ohne Beleidigungen. Übrigens gelten soziale Medien als Öffentlichkeit, auch wenn nur wenige Freunde oder Follower mitlesen. Auch das Teilen beleidigender Inhalte sollte man vermeiden, um nicht als Gehilfe ins Visier zu geraten. Wolllust Luxus auf Instagram zur Schau stellen: ein eigenes Genre der Selbstdarstellung. Oft werden dafür Produkte genutzt – ohne Deklaration, dass es sich um Werbung handelt. Vor allem aus Deutschland treffen dann schnell einmal Abmahnungen ein. Zudem droht für Schleichwerbung noch weiterer juristischer Ärger. Nutze also immer die Kennzeichnungsfunktion der jeweiligen Plattform. Bei Instagram beispielsweise kann man beim Erstellen eines Posts unter «Erweiterte Einstellungen» und «Branded Content» ein Label hinzufügen. Vor allem ist es aber nicht ratsam, seine Follower und Fans zu täuschen. Sie könnten sich abwenden.
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So kommst du nicht in die Hölle
Du liest etwas und gehst innerlich an die Decke – das haben wohl alle schon erlebt. Der Trick dabei: sofort den Browser schliessen! Lenke dich ab. Lies die Nachricht später ein zweites Mal– und schreib erst dann deine Meinung: zur Sache, nicht zur Person. Oder lass es ganz bleiben, wenn es sich um eine offensichtliche Provokation handelt. Erst einmal Ruhe zu bewahren hilft auch bei einer Welle von Angriffen gegen Unternehmen und Personen. Und wer selbst Opfer von Hate Speech wird, erfährt beim Verein netzcourage.ch Hilfe.