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Migros-Magazin 12, 16. März 2009
BIO-FISCH | 51
Meinrad Nuber züchtet seit 30 Jahren Fisch. Vor fünf Jahren ist er auf die Bio-Produktion umgestiegen. Der Betrieb im schwäbischen Ochsenhausen umfasst 40 Naturteiche, in denen die Saiblinge artgerecht leben. Die Aufzucht der Raubfische dauert knapp 16 Monate.
Bio für mehr Genuss
Immer mehr Kunden setzen beim Fischkauf auf Bio. Jetzt gibt es in der Migros Bio-Saiblinge. Ihr festes Fleisch verdanken sie den natürlichen Lebensbedingungen.
Bilder Andrea Vedovo
D
er Feinschmecker merkt beim ersten Bissen, dass diese Saiblinge aus BioZucht stammen. Ihr festes Fleisch ist fettarm und enthält einen höheren Muskelfleischanteil. Beim Fischzüchter Meinrad Nuber (76) im oberschwäbischen Ochsenhausen leben sie besonders naturnah: «Saiblinge brauchen viel Bewegung und fliessendes Gewässer. Bei uns haben die Fische dreimal mehr Lebensraum als in herkömmlichen Zuchten. Zudem werden sie ständig mit sauerstoffreichem Quellwasser versorgt.»
Die nachhaltig bewirtschafteten Zuchtbecken entsprechen in puncto Temperatur, Reinheit und Schattenfläche den natürlichen Lebensgewohnheiten der Fische. Auch bei der Fütterung setzt Nuber auf Nachhaltigkeit: «Die Saiblinge werden ausschliesslich mit Fischmehl aus Schnittresten der Speisefischverarbeitung gefüttert.» Dank strenger Bio-Auflagen kann der Konsument zudem sicher sein, dass in den Fischen keine Medikamentenrückstände vorkommen. Meinrad Nubers Bio-Saiblinge sind ab sofort in
grösseren Migros-Filialen erhältlich: ganz oder filetiert an den Fischtheken und in der Selbstbedienung als Filets in der Schale. Die WWF Seafood Group emp-
fiehlt den Konsum von Bio-Fisch. Auch die Migros ist Mitglied und verpflichtet sich damit, ihr Angebot auf Fische aus umweltverträglichen Zuchten umzustellen. DH
Die wichtigsten Bio-Richtlinien
• Mehr Platz: maximal 10 kg statt 30 kg Fisch pro Kubikmeter Wasser. • Fischfutter: Es darf nur Fischmehl aus Schnittresten aus der Speisefischverarbeitung verwendet werden. • Medikamente: kein standardisierter Einsatz von Medikamenten oder Futtermittelzugaben — die Abgabe ist nur im Ausnahmefall zulässig. • Zuchtbecken: Die Becken entsprechen den natürlichen Lebensbedingungen.