Feuerwehr und Rettungsdienst – Seminarkurs Doku

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Feuerwehr und Rettungsdienst Wer rennt, wenn‘s brennt? von Lukas Felder

Dokumentation Seminarkurs 2013/2014 Friedrich-Schiller-Gymnasium, Pfullingen Betreuende Lehrer Christine Jerabek Michael Gornik

Feuerwehr •︎ Rettungsdienst • Leitstelle Personal • Rettungskette 1


Selbständigkeitserklärung Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit selbständig angefertigt und alles, was ich dem Sinn nach oder wörtlich übernommen habe, kenntlich gemacht habe. Lichtenstein/Württ., 23. Mai 2014

Verfasser

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Dokumentation Seminarkurs 2013/2014 Friedrich-Schiller-Gymnasium, Pfullingen von Lukas Felder

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Inhaltsverzeichnis Seite Selbständigkeitserklärung Vorwort

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1. Feuerwehr 1.1. Gesetzliche Grundlage 1.2. Unterschied Freiwillige Feuerwehr & Berufsfeuerwehr 1.3. Vorstellung Freiwillige Feuerwehr Pfullingen 1.4. Vorstellung Berufsfeuerwehr Reutlingen 1.5. Fahrzeuge

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2. Rettungsdienst 2.1. Gesetzliche Grundlage 2.2. Aufbau Rettungsdienst – Ehrenamt 2.3. Vorstellung Rettungsdienst Landkreis Reutlingen 2.4. Helfer vor Ort

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3. Leitstelle 3.1. Gesetzliche Grundlage 3.2. Vorstellung Integrierte Leitstelle Reutlingen 3.3. Tätigkeiten

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4. Personal 4.1. Feuerwehr 4.2. Rettungsdienst 4.3. Integrierte Leitstelle

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5. Rettungskette 5.1. Vorstellung 5.2. Absichern – Eigensicherung 5.3. Notruf 5.4. Erste Hilfe 5.5. Rettungsdienst – Feuerwehr 5.6. Krankenhaus

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6. Zusammenfassung 6.1. Bestandteil der Gesellschaft

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Nachwort Quellenverzeichnis

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Vorwort Zu Beginn des Schuljahres, im September 2013, ging es um die Themenfindung für den Seminarkurs. Ich entschied mich für das Thema „Feuerwehr und Rettungsdienst“ mit der Ergänzungsfrage: „Wer rennt, wenn‘s brennt?“ Hinter der Wahl dieses Themas steht der Berufswunsch für diesen Bereich. Schon seit vielen Jahren kann ich mich für die Arbeit der Hilfsorganisationen begeistern. Ich beschäftigte mich bereits in sehr jungen Jahren mit der Feuerwehr. Wenn die großen Löschfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen fuhren, schaute ich diesem Spektakel immer wieder gerne zu. Später im Gymnasium kam ich durch den Schulsanitätsdienst auch in Kontakt mit dem Rettungsdienst. Nebenher war ich Mitglied der Jugendfeuerwehr in meinem Heimatort. So bestand von jeher eine enorme Nähe zum Dienst am Nächsten. Seit einigen Monaten bin ich als freier Fotograf für regionale und überregionale Zeitungen im Landkreis Reutlingen und darüber hinaus unterwegs. Ich fotografiere und dokumentiere Brände, Verkehrsunfälle, Umweltkatastrophen oder Übungen, eben das gesamte und umfangreiche Spektrum der Blaulichtorganisationen. Dadurch komme ich bereits jetzt regelmäßig auf Tuchfühlung mit den Helfern, dort wo sie gebraucht werden und arbeiten. Die Erstellung der Präsentation und dieser Dokumentation bereiteten mir Freude, geschuldet durch die große Begeisterung für Feuerwehr und Rettungsdienst. Im Vorfeld habe ich die Integrierte Leitstelle in der Berufsfeuerwache in Reutlingen besucht und konnte dort vom Leitstellenleiter Dieter Notter einiges über die Koordination der Hilfskräfte im hiesigen Landkreis lernen. Mein Anspruch bei der Erstellung der Präsentation und der Dokumentation des Seminarkurses war es, die tägliche Arbeit unserer „Notfallretter“ so anspruchsvoll wie möglich, aber dennoch so verständlich wie nötig darzustellen. Zum besseren Verständnis habe ich meist auf lokale Beispiele zurückgegriffen. Den Lesern der Dokumentation wünsche ich viel Spaß beim Lesen und hoffe, dass Wissen und Verständnis über Feuerwehr und Rettungsdienst vermittelt werden kann. Lukas Felder Autor 6


1. Feuerwehr 1.1. Gesetzliche Grundlage Wie auch der Katastrophenschutz sind Feuerwehr und Rettungsdienst nicht Sache des Bundes, sondern Angelegenheit der Länder. Ausführende müssen natürlich die Kommunen vor Ort sein. Näheres regelt das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg. Fassung vom 2. März 2010: § 2 Aufgaben der Feuerwehr Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

§ 3 Aufgaben der Gemeinden Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie hat insbesondere (…) für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen.

Feuerwehren haben also klar abgesteckte Aufgabenbereiche. So sind sie nach dem Gesetz verpflichtet bei Bränden oder Unfällen zu helfen. Diese Hilfe müssen sie nicht nur Menschen in Notlagen leisten, sondern auch Tieren in Notlagen. Der klassische Einsatz „Katze auf Baum“, ist also durchaus gesetzlich verankert, solang die Katze wirklich in einer Notlage ist. Weiter müssen die jeweiligen Kommunen eine Feuerwehr betreiben. Diese örtliche Wehr muss den örtlichen Bedingungen entsprechend ausgerüstet sein. Gibt es in einer Stadt beispielsweise Hochhäuser, so muss der Gemeinderat die Beschaffung einer geeigneten Drehleiter beschließen.

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1. Feuerwehr 1.2. Unterschied Freiwillige Feuerwehr & Berufsfeuerwehr Bei den Feuerwehren gibt es zwei grundlegend verschiedene Typen. Es gibt die freiwilligen Feuerwehren und die Berufsfeuerwehren. Der Unterschied ist durch die Bezeichnungen bereits offensichtlich. Beim einen Typ besteht die Mannschaft aus freiwilligen Feuerwehrleuten, die der Tätigkeit ehrenamtlich nachgehen. Berufsfeuerwehren bestehen aus hauptamtlichen Kräften, die bei der jeweiligen Stadt fest angestellt sind. Näheres regelt das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg. Fassung vom 2. März 2010: § 6 Organisation der Gemeindefeuerwehr In Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern ist eine Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr aufzustellen.

Großstädte in Baden-Württemberg müssen ab 100.000 Einwohnern eine Berufsfeuerwehr einrichten. Diese ist normalerweise in die Gesamtfeuerwehr der Stadt eingegliedert. Der wesentlichste Unterschied dürfte sein, dass die Feuerwache rund um die Uhr besetzt ist. Mindestens die Personalstärke eines „Zuges“ (z.B. Löschzug mit einem Einsatzleitwagen, Drehleiter und Löschgruppenfahrzeug) muss sich ständig auf der Wache befinden und einsatzbereit sein. Die Feuerwehrbeamten beschäftigen sich tagsüber mit anfallenden Aufgaben an der Wache oder mit Fort- und Ausbildungen. Nachts sind Ruhezeiten. Dennoch sind die Feuerwehrleute ständig für den Einsatz, der jederzeit kommen kann, bereit.

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1. Feuerwehr 1.3. Vorstellung Freiwillige Feuerwehr Pfullingen Die Feuerwehr in Pfullingen ist eine typische kommunale Wehr. Sie besteht aus freiwilligen Kräften, die ihrer Einsatz- und Übungstätigkeit ehrenamtlich nachgehen. Im Einsatzfall wird durch die Leitstelle in Reutlingen Alarm gegeben und die Feuerwehrmänner und -frauen eilen zum Feuerwehrhaus. Dies geschieht während der Arbeitszeiten, den Mahlzeiten oder dem Schlafen. Alle zwei Wochen treffen sich die Kameraden zum Übungsdienst. Bei den Übungen werden die Ehrenamtlichen auf die Gefahren des Einsatzes vorbereitet und es werden die nötigen Fertigkeiten im Einsatzdienst vermittelt. Größere Fortbildungen werden, ebenfalls in der Freizeit, auf der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal vorgenommen. Die Stadt Pfullingen betreibt eine Freiwillige Feuerwehr mit 16 Fahrzeugen und aktuell 89 Einsatzkräften. Im Jahr 2013 hatte die Wehr bedingt durch das schwere Hagelunwetter und das Hochwasser 416 Einsätze zu bewältigen, 2012 waren es nur 171 Einsätze. Einsätze 2013

Einsätze 2012

28 Brandeinsätze 316 Technische Hilfeleistungen 38 Sonstige Einsätze 34 Fehlalarme

34 Brandeinsätze 63 Technische Hilfeleistungen 50 Sonstige Einsätze 24 Fehlalarme

Geführt wird die Pfullinger Feuerwehr vom leitenden Hauptbrandmeister, dem Stadtbrandmeister und Kommandanten Dietmar Rall. Er ist für die Feuerwehr verantwortlich und muss vorallem zwischen der Stadt, dem Landkreis und der Feuerwehr an sich vermitteln. Weitere Aufgaben sind die Erstellung von Alarmplänen im Stadtgebiet und das Erstellen von Bedarfsplänen.

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1. Feuerwehr 1.4. Vorstellung Berufsfeuerwehr Reutlingen Reutlingen muss als Großstadt in Baden-Württemberg eine Berufsfeuerwehr vorhalten. In der Feuerwache an der Reutlinger Hauffstraße ist sie stationiert und ist für das gesamte Stadtgebiet mit allen Stadtteilen zuständig. Im Alarmfall löst die Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst den Wachgong aus und alarmiert so die hauptamtlichen Kräfte. Die Leitstelle selbst befindet sich ebenfalls in der Berufsfeuerwache. Die Feuerwehrbeamten üben tagsüber an den Fahrzeugen und Gerätschaften und treiben Sport, nachts haben sie während ihrer Bereitschaftszeit die Möglichkeit zu schlafen, falls möglich. Die Kräfte halten sich aber rund um die Uhr für den sofortigen Einsatz im Bereich der Wache auf. Geführt wird die Feuerwehr in Reutlingen vom Stadtbranddirektor Harald Herrmann. Er verfügt mit seiner Feuerwehr über 67 hauptamtliche Feuerwehrleute und 17 Einsatzfahrzeuge. Die Berufsfeuerwehr in Reutlingen hat rein statistisch 2,4 Einsätze pro Tag, jeden Tag im Kalenderjahr. Einsätze 2013

Einsätze 2012

176 Brandeinsätze 508 Technische Hilfeleistungen 2 Sonstige Einsätze 154 Fehlalarme

177 Brandeinsätze 529 Technische Hilfeleistungen 7 Sonstige Einsätze 166 Fehlalarme

In einer großen Stadt wie Reutlingen machen die Fehlalarme einen recht großen Anteil der Einsätze aus. Diese hohen Zahlen kommen in der Regel nicht, wie man vielleicht denken könnte, von spielenden Kindern oder böswilligen Personen, sondern sind meist auf sogenannte „automatische Brandmeldeanlagen“ zurückzuführen. Diese lösen ohne das zutun des Menschen bei Feuern oder hohen Gaskonzentrationen aus. Die Detektoren können allerdings nicht unterscheiden, ob die physikalische Einwirkung von einem echten Schadenfeuer kommt oder nur etwas Staub im Raum ist oder die Sonne darauf scheint.

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1. Feuerwehr 1.5. Fahrzeuge Genauso vielfältig wie die Aufgaben der Feuerwehren, müssen natürlich auch ihre Fahrzeuge sein. Egal ob Feuer, Verkehrsunfall oder Naturkatastrophe: Die Feuerwehr muss richtig reagieren können. Deshalb halten die Feuerwehren in Deutschland eine große Vielfalt von Fahrzeugen vor. Auf manchen Fahrzeugen wird Wasser mitgeführt, eine Wasserpumpe oder eine Leiter. Manche Fahrzeuge sind mehr auf technische Hilfeleistungen ausgerichtet und führen hydraulisches Rettungsgerät mit. Da gibt es Rettungsscheren oder „Spreizer“, mit denen man Personen aus Fahrzeugen nach schweren Verkehrsunfällen fachmännisch befreien kann. Die wichtigsten Fahrzeuge werden nun vorgestellt. Der Einsatzleitwagen bringt den Einsatzleiter zur Einsatzstelle und hält die Kommunikation zur Leitstelle, um eventuelle Nachforderungen tätigen zu können. Er fährt meist als erstes Fahrzeug eines „Zuges“ die Einsatzstelle an.

Löschgruppenfahrzeuge befördern Löschwasser, sowie eine Gruppe von 9 Mann zur Einsatzstelle. Atemschutz, Schläuche und eine Leiter sind ebenfalls auf diesem Typ von Fahrzeug und werden bei Brandeinsätzen, wie auch technischen Hilfeleistungen eingesetzt. 11


Das wohl charakteristischste Einsatzfahrzeug dürfte die Drehleiter sein. Sie ist mit ihrer 30 Meter langen Leiter primär für Personenrettungen bei Brandeinsätzen vorgesehen. Auf dem Fahrzeug werden 3 Feuerwehrleute zur Einsatzstelle befördert.

Für technische Hilfeleistungen gibt es den Rüstwagen. Auf ihm sind „Schere“ und „Spreizer“ für Rettungen bei Verkehrsunfällen verlastet. Auf dem Fahrzeug sind außerdem weitere Gerätschaften für technische Hilfe zu finden.

Die Fahrzeuge der Feuerwehren sind neben den Geräte- und Feuerwehrhäusern das teuerste an der technischen Infrastruktur in der heutigen Zeit. Ein normales Löschfahrzeug kostet mehrere hunderttausend Euro. Diese Kosten müssen die Kommunen tragen, bekommen aber teilweise auch Zuschüsse von Kreis, Land oder Bund.

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2. Rettungsdienst 2.1. Gesetzliche Grundlage Die rettungsdienstliche Versorgung wird in Baden-Württemberg von den Landkreisen organisiert. Diese müssen gemeinsam mit den Hilfsorganisationen einen leistungsstarken Rettungsdienst aufbauen. Näheres regelt das Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg. Fassung vom 8. Februar 2010: § 2 Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes Das Innenministerium schließt auf Landesebene (mit den Hilfsorganisationen) Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes, soweit diese hierzu bereit und in der Lage sind.

§ 5 Bereichsausschuss für den Rettungsdienst Im Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst (…) gebildet. Ihm gehören eine gleiche Zahl von (…) Vertretern der Leistungsträger und der Kostenträger im Rettungsdienstbereich (…) an.

Diese Hilfsorganisationen sind zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz oder der Malteser Hilfsdienst (wie im Landkreis Reutlingen). Die jeweiligen Landesverbände müssen auf Landesebene mit dem Innenministerium vereinbaren, dass sie vor Ort in einem Rettungsdienst mitarbeiten wollen. In den Landkreisen selbst muss dann der Bereichsausschuss feststellen, was für ein Bedarf im jeweiligen Bereich vorliegt. Deshalb gehören dem Ausschuss Fachleute an, wie Notärzte, Vertreter des Rettungsdienstes, der Feuerwehren oder der Kostenträger. Nach der Bedarfsfeststellung organisieren die Hilfsorganisation Rettungswachen, Fahrzeuge und Personal im Zuständigkeitsbereich.

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2. Rettungsdienst 2.2. Aufbau Rettungsdienst – Ehrenamt Ehrenamtliche Helfer sind unterwegs um den Rettungsdienst zu unterstützen. Das ist Alltag und bietet Ehrenamtlichen die Möglichkeit sich zu beteiligen.

Genauso wie bei den Feuerwehren, kann man sich auch beim Rettungsdienst ehrenamtlich engagieren. Das findet in den Ortsvereinen der jeweiligen Hilfsorganisationen statt. In Reutlingen ist das meistens das Deutsche Rote Kreuz, welches vor Ort organisiert ist. Die örtlichen Bereitschaften rücken bei größeren Schadenslagen, ähnlich wie die Freiwilligen Feuerwehren, aus und opfern ihre Freizeit im Dienste der Allgemeinheit. Im Landkreis Reutlingen gibt es zudem die „Schnelleinsatzgruppe“, welche zu Großschadenslagen im gesamten Kreisgebiet oder zur Unterstützung des Rettungsdienstes bei Bedarfsspitzen ausrückt. Das alles wird von ehrenamtlichen Helfern geleistet, die für ihre Aufgaben gut ausgebildet sein müssen.

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2. Rettungsdienst 2.3. Vorstellung Rettungsdienst Landkreis Reutlingen Der Rettungsdienst im Landkreis Reutlingen beschäftigt wechselnd ungefähr 80 Mitarbeiter auf den Rettungswachen in Reutlingen, Bad Urach, Münsingen und Engstingen. Der Malteser Hilfsdienst (MHD) betreibt eine Rettungswache in Reutlingen mit einem Rettungswagen. Die restlichen vier Rettungswachen betreibt das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Zusätzlich gibt es einen Notarztstandort des DRK in Trochtelfingen. Auf den Wachen im Landkreis stehen mit verschiedenen Dienstzeiten 6 Notarzteinsatzfahrzeuge und 13 Rettungswagen zur Verfügung. Im Landkreis gibt es jährlich ungefähr 15.000 Einsätze zu bewältigen. Diese erfordern medizinische Nothilfe jeder Art. Das Personal der Rettungsfahrzeuge besteht zum einen aus Rettungsassistenten oder Notfall- und Rettungssänitätern des DRK oder MHD, zum anderen aus Notärzten der jeweiligen Klinikstandorte im Landkreis Reutlingen (Ausnahme Trochtelfingen: Dort Notarzt mit eigener Praxis).

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2. Rettungsdienst 2.4. Helfer vor Ort Die ehrenamtlichen Helfer vor Ort rücken meistens mit ihren privaten Fahrzeugen zu Einsatzstellen aus. In manchen Orten werden allerdings spezielle Fahrzeuge für die Helfer vor Ort vorgehalten.

Da der Rettungsdienst nicht in jeder Gemeinde eine Rettungswache haben kann, gibt es seit vielen Jahren die „Helfer vor Ort“. Das sind Ehrenamtliche mit einer sanitätsdienstlichen Ausbildung, die von Zuhause oder ihrer Arbeitsstelle direkt zum Einsatzort eilen. Das System kommt aus den USA und nennt sich dort „First Responder“. Die Helfer aus den jeweiligen Ortsvereinen sind mit Notfallrucksack, Beatmungsgerät und einem „Automatischen Externen Defibrillator“ ausgestattet. Die Leitstellen alarmieren die Helfer vor Ort bei akuten Notfällen um das sogenannte „therapiefreie Intervall“ zu verkürzen. Beim Stillstand des Herz-Kreislaufsystems ist das zum Beispiel sehr wichtig, da die Überlebenschance pro Minute um ungefähr 10 Prozent sinkt, der reguläre Rettungsdienst aber ungefähr 10 Minuten bis zum Eintreffen benötigt.

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Meldebilder für den „HvO“ - Bewusstlose Person - Schmerzen in der Brust - Atemnot - Verkehrsunfall - starke Blutung - Schlaganfall - Kindernotfall - Reanimation


3. Leitstelle 3.1. Gesetzliche Grundlage Für Personen in Notlagen ist es wichtig, so schnell es geht Hilfe zu bekommen. Für diese schnelle und qualifizierte Hilfe gibt es Leitstellen. Damit zu jeder Zeit schnell reagiert werden kann gibt es einen entsprechenden Paragraph im Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg. Fassung vom 2. März 2010: § 4 Aufgaben der Landkreise Die Landkreise haben Leitstellen zu schaffen und zu betreiben. Leitstellen sind für die Feuerwehr und für den Rettungsdienst als Integrierte Leitstellen in gemeinsamer Trägerschaft zu betreiben. (…) Die Träger der Leitstellen stellen sicher, dass unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 eingehende Notrufe entgegengenommen und bearbeitet werden können. Es ist gewährleistet, dass Notleidende ständig über den europaweit einheitlichen Notruf 112 mit der nächsten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst verbunden werden. Diese Integrierten Leitstellen sind mit hochqualifiziertem Personal besetzt, welches auch unter Zeitdruck einen kühlen Kopf bewahren kann. Das ist notwendig, um zum Teil aufgeregte Anrufer fachmännisch zu betreuen und ihnen entsprechende Hilfe zu senden.

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3. Leitstelle 3.2. Vorstellung Integrierte Leitstelle Reutlingen Die ILS Reutlingen ist für den gesamten Landkreis Reutlingen zuständig. Er erstreckt sich von Walddorfhäslach im Norden bis Zwiefalten im Süden und von Römerstein im Osten bis Sonnenbühl im Westen. Die Leitstelle befindet sich in der Feuerwache in Reutlingen und ist rund um die Uhr von Mitarbeitern der Feuerwehr und des Rettungsdienstes besetzt. Pro Jahr hat sie ungefähr 35.000 Einsätze zu koordinieren, die über den Notruf 112 auflaufen. Weiter ist die 1998 landesweit erste Integrierte Leitstelle auch für Krankentransporte zuständig. Träger sind die Stadt Reutlingen (mit der Berufsfeuerwehr), der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes Reutlingen, sowie der Landkreis Reutlingen. Infobox Landkreis Reutlingen Bundesland Regierungsbezirk Fläche Einwohner Bevölkerungsdichte

Baden-Württemberg Tübingen 1094 km² ca. 275.000 251 Einwohner je km²

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3. Leitstelle 3.3. Tätigkeiten Dieser Einsatzleitwagen der Feuerwehr Reutlingen kann auch als mobile Leitstelle eingesetzt werden. Dies geschieht vorallem bei Großschadenslagen um die reguläre Leitstelle für ihren regulären Ablauf zu entlasten.

Die primäre Aufgabe einer Leitstelle ist es Anrufe entgegenzunehmen und diese zu bearbeiten. Die Schwierigkeit besteht darin, von meist sehr aufgeregten Notrufern die wichtigsten Information zu bekommen. Ein Disponent muss vom Anrufer die „W-Fragen“ beantwortet bekommen, wobei es am wichtigsten ist den Ort des Unglückes zu kennen. Aufgrund der Abfrage muss der Leitstellenmitarbeiter ein Einsatzstichwort festlegen und den Alarmvorschlag des Computers überprüfen. Schließlich muss der Leitstellendisponent die nötigen Kräfte alarmieren. Während die alarmierten Einsatzkräfte vor Ort arbeiten, muss die Leitstelle als Kommunikationszentrale zwischen den Hilfsorganisationen und anderen Stellen fungieren. Verletzte müssen beispielsweise in den entsprechenden Krankenhäusern angemeldet werden. Auch der Kontakt zu Nachbarleitstellen ist wichtig, um eventuell spezielle Kräfte anzufordern. In Reutlingen sind das gelegentlich Rettungshubschrauber aus der Umgebung, da es im Reutlinger Bereich Keinen gibt. Wenn ein Disponent gerade „nichts“ zu tun hat, beschäftigt er sich mit der Datenpflege. Er muss im zentralen Leitstellenrechner Adressen und Telefonnummern, sowie „Alarm- und Ausrückeordnungen“ auf dem neuesten Stand halten.

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4. Personal 4.1. Feuerwehr Beim Personal der Feuerwehr muss man unterscheiden zwischen freiwilliger Feuerwehr und Berufsfeuerwehr. Die Ehrenamtlichen müssen in Notsituationen natürlich ebenso qualifiziert handeln können, als die Hauptberuflichen. In ländlichen Bereichen gibt es schließlich nur die freiwilligen Feuerwehren. Die beruflichen Feuerwehrleute müssen während ihrer Ausbildung allerdings nicht nebenher noch ihrer regulären Arbeit nachgehen. Dennoch ist die Ausbildung der Berufsfeuerwehrleute deutlich umfangreicher, da sie tagtäglich einer Dauerbelastung ausgesetzt sind. Diese ständige Belastung bedarf mehr Training. In ihren Grundzügen müssen aber beide Ausbildungen ähnlich sein, denn beide Typen von Feuerwehrleuten bekämpfen echtes Feuer oder helfen bei realer Not.

Freiwillige Feuerwehr Nachdem sich jemand für die ehrenamtliche Tätigkeit entschieden hat, durchläuft er eine Reihe von Ausbildungen während seiner Freizeit. Den Beginn der Ausbildung stellt die Grundausbildung (oder „Truppmann Teil 1“) dar. Es folgen weitere Lehrgänge, wie „Truppmann Teil 2“, „Truppführer“, „Sprechfunker“ und falls man gesundheitlich tauglich ist der Lehrgang zum „Atemschutzgeräteträger“. Wenn man all‘ diese Lehrgänge durchlaufen hat, kann man bei Brandeinsätzen oder technischen Hilfeleistungen „ganz vorne“ mithelfen. Diese Ausbildungen dauern zusammen mindestens 240 Stunden und erstrecken sich über 2 Jahre. Anschließend werden alle zwei Wochen im Rahmen der Übungsdienste die Fähigkeiten verbessert und gefestigt. Berufsfeuerwehr Die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann (bzw. Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes) erstreckt sich über viele Monate. Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, muss man zuerst einen umfangreichen Einstellungstest bestehen. Eine genaue Auswahl der Bewerber ist notwendig, da die Anforderungen an diesen Beruf sehr hoch sind. Wer den Test besteht, startet seine Ausbildung mit 6 Monaten Grundausbildung. Danach folgen 14 Monate weiterer Ausbildungen (z.B. zum Maschinisten oder Sonderlehrgänge) und schließlich 1 Monat Laufbahnlehrgang. Wer die abschließende Abschlussprüfung besteht, gehört zur Feuerwehrelite und ist Berufsfeuerwehrmann. 20


4. Personal 4.2. Rettungsdienst Im Personalbereich des Rettungsdienstes hat sich die letzten Jahren eine Menge getan. So gibt es seit 1. Januar 2014 den Beruf des Notfallsanitäters. Diesem Berufsbild ging der Rettungsassistent (RA) voraus, er wird künftig nicht mehr gelehrt. Der Notfallsanitäter hat mehr Kompetenzen, als sein Vorgängerberuf. Er soll mehr Medikamente geben dürfen und bei manchen Einsätzen den Notarzt nicht mehr erforderlich machen. Ergänzt werden beide Berufsbilder durch den Rettungssanitäter (RS), welcher eine wesentlich kleinere Ausbildung durchläuft. Das Standardfahrzeug des Rettungsdienstes, der Rettungswagen (RTW), ist laut Gesetz mit mindestens einem RA und einem RS besetzt. Wie die künftige Rechtslage aussieht, ist noch nicht geklärt. Ein Notfallsanitäter erfährt während seiner 3-jährigen Ausbildung ein großes Paket an Unterrichtseinheiten auf der Schule (1920 Stunden), der Lehrrettungswache (1960 Stunden) und einem Krankenhaus (720 Stunden). Diese umfangreiche Ausbildung ist notwendig, um den Notfallsanitäter auf alle möglichen Situationen des Retter-Alltags vorzubereiten. Durch den großen Anteil der Ausbildung auf der Rettungswache und dem Krankenhaus soll dem Auszubildenden Praxis im Alltag verschafft werden. Während des Praktikums auf der Rettungswache, fährt er als „dritter Mann“ auf einem Rettungswagen mit und darf nach und nach mehr ins Einsatzgeschehen eingreifen. Der Rettungssanitäter kann als „zweiter Mann“ auf einem Rettungswagen mitfahren, oder auch einen Krankentransport auf dem Krankentransportwagen begleiten. Seine Ausbildung sieht 160 Stunden Theorieunterricht, 160 Stunden Klinikpraktikum und 160 Stunden Rettungswachenpraktikum vor. Zum Ende der Ausbildung gehört ein 40-stündiger Abschlusslehrgang, der mit einer Prüfung endet.

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4. Personal 4.3. Integrierte Leitstelle Ein Disponent auf einer integrierten Leitstelle muss im Bereich von Feuerwehr und Rettungsdienst ausgebildet sein. Der Anrufer unterscheidet beim Notruf 112 nicht, ob er einen medizinischen Notfall oder einen Brand meldet. Das stellt die Mitarbeiter einer Leitstelle vor besondere Schwierigkeiten. Aber genau dafür werden sie ausgebildet. Wer Leitstellendisponent werden will, muss als Basis eine Ausbildung der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durchlaufen haben. Wenn der Anwärter aus der Berufsfeuerwehr kommt, muss er die Ausbildung eines Gruppenführers und des Rettungssanitäters nachweisen können. Kommt der Anwärter vom Rettungsdienst, muss er Rettungsassistent sein und eine feuerwehrtechnische Ausbildung nachweisen können. Anschließend durchlaufen alle angehenden Disponenten eine gesonderte Leitstellenausbildung. Zahlreiche Belastungen wirken auf Disponenten im alltäglichen Dienst ein. Neben dem Zeitdruck, wirken auch die Schichtdienste und vorallem psychische Belastungen auf den Mensch in der Leitstelle ein. Sie werden ständig mit dem Leid anderer Personen und deren Schicksalen konfrontiert. Das beste Rezept dagegen ist, zu versuchen die Belastungen nicht zu nahe an sich kommen zu lassen. Um die Verbindung zum Einsatzdienst „draußen auf der Straße“ nicht zu verlieren, müssen alle Leitstellendisponenten jedes Jahr eine bestimmte Anzahl an Schichten auf einem Rettungswagen und dem Löschzug einer Berufsfeuerwehr absolvieren. Die vorgegebene Anzahl an Stunden oder Schichten variiert lokal.

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5. Rettungskette 5.1. Vorstellung

Die Rettungskette ist ein Modell für einen optimalen Ablauf eines Notfalles, vom Schadensereignis bis zur weiteren Versorgung im Krankenhaus. Verdeutlicht werden soll, dass jedes Glied der Kette ins Nächste greifen muss. Besonders hervorgehoben werden soll die Laienhilfe, die ganz am Anfang steht und für manche Verletzungs- oder Krankheitsmuster elementar wichtig ist. Bei einem Herzstillstand muss beispielsweise umgehend mit der Wiederbelebung begonnen werden, um dem Notleidenden eine schnelle Versorgung gewährleisten zu können. Aber auch der Notruf ist wichtig, denn ohne ihn können die Hilfskräfte von keinem Unglück wissen. Ab dem vorletzten Kettenglied ist der Laienhelfer aus seiner Verantwortung entlassen, denn die Profis können übernehmen. Den Abschluss der Kette bildet der Transport ins Krankenhaus und die abschließende Versorgung.

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5. Rettungskette 5.2. Absichern – Eigensicherung An erster Stelle der Rettungskette, steht die Eigensicherung. Niemandem ist geholfen, wenn der Helfer selbst verunglückt. Deshalb gilt es zuerst sich selbst vor möglichen Gefahren zu schützen und im Beispiel eines Verkehrsunfalls, die Unfallstelle abzusichern.

5. Rettungskette 5.3. Notruf Das zweite Glied der Kette sieht den Notruf vor. Damit die Feuerwehr und der Rettungsdienst alarmiert werden können, muss die Leitstelle über den Notruf 112 informiert werden. Daraufhin setzen sich die Rettungskräfte in Bewegung.

Wo ist etwas passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen

Diese „5 W‘s“ sollten dem Disponenten auf der Leitstelle mitgeteilt werden.

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5. Rettungskette 5.4. Erste Hilfe § 323c Strafgesetzbuch – Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist (macht sich strafbar.)

Erste Hilfe ist im deutschen Gesetz fest verankert. So wird dafür gesorgt, dass jeder Person im Notfall geholfen werden muss. Wer keine Hilfe leistet, macht sich strafbar. Oft hilft man bereits, wenn man einen Notruf absetzt. Doch sollte man immer soweit wie möglich helfen. Jeder Kraftfahrer hat einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und kann die notwendigsten Hilfeleistungen vornehmen. Dieses Glied der Rettungskette kann bei akuten Notfällen lebenswichtig sein und überbrückt die Zeit bis zum Eintreffen der professionellen Hilfe.

5. Rettungskette 5.5. Rettungsdienst – Feuerwehr Sobald die professionellen Helfer vor Ort sind, ist der Laie entlastet. Er hat alles richtig gemacht und bestmögliches zum Gelingen einer erfolgreichen Hilfe beigetragen. Die Verantwortung liegt nun bei Feuerwehr und Rettungsdienst.

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Die Feuerwehr kommt nicht nur zu Bränden, sondern auch zu technischen Hilfeleistungen. Mit schwerem Gerät schützt sie bedeutende Sachwerte und beseitigt Gefahren.

Der Rettungsdienst muss an der Einsatzstelle eine Erstdiagnose stellen, den Patienten behandeln, ihn transportfähig machen und schließlich einen fachgerechten Transport ins Krankenhaus durchführen.

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5. Rettungskette 5.6. Krankenhaus Das Ende der Rettungskette ist durch den Transport ins Krankenhaus und die dortige 채rztliche Versorgung markiert. Die Kette wurde erfolgreich abgeschlossen und alle Beteiligten haben wie Zahnr채der ineinander gegriffen. Im Landkreis Reutlingen kommen Verletzte oder akut Erkrankte in die Kliniken nach Reutlingen, Bad Urach oder M체nsingen. Gelegentlich finden auch Transporte in die Spezialkliniken nach T체bingen statt.

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6. Zusammenfassung 6.1. Bestandteil der Gesellschaft Menschen die anderen Menschen helfen, sind gesellschaftlich sehr hoch angesehen – zurecht. In Notsituationen müssen wir uns auf Retter verlassen, die für uns da sind. Es gibt „Helden des Alltags“, die das in ihrer Freizeit tun oder auch beruflich. Das nötige Vertrauen wird von der Gesellschaft für sie aufgebracht. Die Arbeit, die jeden Tag von Feuerwehrleuten oder Mitarbeitern des Rettungsdienstes geleistet wird, ist von sehr vielen Schicksalen und menschlichem Leid geprägt. Aber sie machen es gern. Der Deutsche Beamtenbund (heute: DBB Beamtenbund und Tarifunion) hat 2012 eine Umfrage in Auftrag gegeben, die bei der Bevölkerung das Ansehen verschiedener Berufsgruppen abgefragt hat. Spitzenreiter mit dem höchsten Ansehen sind die „helfenden“ Berufe, ganz vorne: Der Feuerwehrmann. 95 %

Feuerwehrmann

56 %

Unternehmer

91 %

Kranken-/Altenpfleger

56 %

Anwalt

89 %

Arzt

56 %

Studienrat

87 %

Kindergartenmitarbeiter

46 %

Journalist

83 %

Pilot

43 %

Steuerberater

79 %

Richter

36 %

Bankangestellter

79 %

Müllmann

36 %

Beamter

74 %

Hochschulprofessor

32 %

Steuerbeamter

73 %

Lehrer

30 %

Gewerkschaftsfunktionär

69 %

Techniker

29 %

Manager

71 %

Lokführer

19 %

Politiker

68 %

Briefträger

19 %

Mitarbeiter Telefongesellsch.

66 %

Dachdecker

15 %

Mitarbeiter Werbeagentur

64 %

Lebensmittelkontrolleur

11 %

Versicherungsberater

61 %

Soldat

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Nachwort Feuerwehr und Rettungsdienst. Das ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft und nicht wegzudenken. Kinder wollen schon im Kindergarten Feuerwehrmann werden. Zufällig? Nein. Statistische Erhebungen sprechen ein klares Wort und sagen, dass der Beruf des Feuerwehrmannes so hoch angesehen ist, wie kein anderer. Das hängt unmittelbar damit zusammen, dass bereits Kinder fasziniert sind von den großen roten Fahrzeugen, den blau-blinkenden Lichtern und dem lauten Martinshorn der Feuerwehrfahrzeuge. Jedes Kind wird irgendwann groß und erwachsen, doch ein Stück Begeisterung für die Feuerwehr bleibt. Die Tatsache, dass die Feuerwehr und auch der Rettungsdienst jedem allgegenwärtig sind, ist sehr wichtig. Die Feuerwehren betreiben Brandschutzerziehung, nicht nur für Kinder, die rettungsdienstlichen Hilfsorganisationen bieten Erste-Hilfe-Kurse an. Das alles ist für unsere Sicherheit notwendig. Wie wertvoll die Arbeit von Feuerwehr und Rettungsdienst ist, sehen wir meist erst, wenn wir sie brauchen. Wie froh sind wir, wenn wir selbst Hilfe brauchen und andere Menschen uns helfen können? Eine alte Dame bricht im Supermarkt zusammen, ihr Herz schlägt nicht mehr. Ein junger Mann kommt hinzu, erkennt die Situation und wendet seine Kenntnisse aus dem Erste-Hilfe-Kurs an, ein Passant zückt das Handy und fordert über den Notruf 112 medizinische Nothilfe an. Der Rettungsdienst trifft wenig später ein und kann die Frau mithilfe von Elektroschocks ins Leben zurückholen. Das wäre ein optimaler Verlauf der Rettungskette und hätte in der Realität wahrscheinlich dazu beigetragen, das Leben der Frau aus dem Beispiel tatsächlich zu retten. Ähnlich wäre es bei einem Feuer. Nur durch das beherzte Eingreifen von Laienhelfern kann Schlimmes verhindert werden. Auch diese Vorarbeit, den Erste-Hilfe-Kurs, die Brandschutzerziehung, leisten unsere Feuerwehren, unser Rettungsdienst. Zurecht sind sie in unserer Gesellschaft so hoch angesehen, die Lebensretter. Lukas Felder Autor 29


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Quellenverzeichnis Seite 8 (Vorstellung Freiwillige Feuerwehr Pfullingen); Feuerwehr Pfullingen, Jahresbericht 2013 Seite 9 (Vorstellung Berufsfeuerwehr Reutlingen); Feuerwehr Reutlingen, persönliche E-Mail vom 29.4.2014 Seite 14 (Vorstellung Rettungsdienst Landkreis Reutlingen); DRK Kreisverband Reutlingen e.V. (23.5.2014) http: / / drk-reutlingen.de / angebote / rettungsdienst / notfallrettung.php Seite 17 (Vorstellung Integrierte Leitstelle Reutlingen); Wikipedia.org Artikel „Landkreis Reutlingen“ (23.5.2014) Seite 19 (Personal Feuerwehr); Feuerwehr Stuttgart (23.5.2014) http: / / feuerwehr-stuttgart.de / index.php?article_id=87 Seite 20 (Personal Rettungsdienst); resquality.de (23.5.2014) http: / / www.resquality.de / rettungsdienst-ausbildung / notfallsanitaeterausbildung.html http: / / www.resquality.de / rettungsdienst-ausbildung / rettungssanitaeterausbildung.html Seite 21 (Rettungskette Krankenhaus); Wikipedia.org Grafik „Landkreis Reutlingen“ (23.5.2014) http: / / upload.wikimedia.org / wikipedia / commons / 2 / 2c / Municipalities_in_RT.svg Seite 27 (Zusammenfassung Bestandteil der Gesellschaft); Frankfurter Allgemeine Zeitung / dbb (23.5.2014) http: / / www.faz.net / aktuell / wirtschaft / berufs-image-feuerwehrmaenner-habendas-hoechste-ansehen-11920595.html

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