Keilgezinktes Vollholz
4.2
Keilgezinktes Vollholz
4.2.1
Produkt
Bauholz
Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke aus Nadelholz wird üblicherweise mit den angegebenen Vorzugsmassen als Handelsware produziert (handelsübliche Bezeichnungen z. B. KVH usw.).
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Die Herstellung von keilgezinktem Vollholz erfordert eine Befähigung und eine qualitätsgesicherte Produktion. Der Klebstoff muss sich für den vorgesehenen Anwendungsbereich eignen. Die Festigkeit der Längsstösse muss mindestens die Anforderungen der vereinbarten Festigkeitsklasse erfüllen. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei keilgezinktem Vollholz aus Nadelholz: - mindestens Festigkeitsklasse C24,
Bild 4.2-1:
- Holzart Fichte/Tanne,
Keilgezinktes Vollholz aus Fichte in Industrie-Qualität (I), verdickt und gefast.
- Holzfeuchte 15 ± 3%, - Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität), verdickt und gefast, - Äste und Harzgallen ungeflickt, ohne Ausbesserung mittels Füllmassen.
4.2.2
Handelsübliche Masse
Als handelsübliche Masse gelten für keilgezinktes Vollholz folgende Querschnittsabmessungen in mm, abgestuft von 20 zu 20 mm: - 60/100 bis 60/240 - 80/100 bis 80/240 - 100/100 bis 100/240 - 120/120 bis 120/240 - 140/140 und 140/240 Die Vorzugslänge ist 12,0 bis 13,0 m. 4.2.3
4.2.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei verdickten oder gehobelten Oberflächen sind: - für Breiten und Höhen 100 mm:
+ 1 mm / 1 mm
- für Breiten und Höhen > 100 mm:
+ 1,5 mm / 1,5 mm
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Ohne spezielle Vereinbarungen sind mehrfache Längen mit entsprechendem Zumass zulässig. Bei Zuschnitten sind die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen der Länge zu vereinbaren. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
Holzfeuchte
Keilgezinktes Vollholz wird üblicherweise mit einer Holzfeuchte von 15% produziert. Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig, siehe Kapitel 1.2.2. Die Holzfeuchte mit Toleranzbereich bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung muss keilgezinktes Vollholz bei der Auslieferung eine Holzfeuchte von 15 ± 3% aufweisen.
4.2.5
Ausmass
Für das Ausmass gelten bei üblichen Querschnittsabmessungen (siehe Kapitel 4.2.2) die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Abweichende Regelungen des Verrechnungsmasses für andere Querschnittsabmessungen sind in der Offerte anzugeben.
Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3.
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau