Oft unterschätzt: Blendungsbegrenzung Zu hohe Lichtstärke kann physiologische Blendung zur Folge haben. Sie wird bei der Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen zum Problem, wenn dadurch Hindernisse oder Rettungszeichen nicht erkannt werden können. Diese Gefahr besteht insbesondere bei frei strahlenden Lampen.
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege (DIN EN 1838) Beleuchtungsstärke:
Emin = 1 lx Emin = minimale Beleuchtungsstärke horizontal auf dem Boden
Gleichmäßigkeit:
Emax : Emin 울 40 : 1
Blendungsbegrenzung: Bei horizontalen Flucht- und Rettungswegen darf die Lichtstärke für alle Azimutwinkel innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale bestimmte Werte nicht überschreiten. Für alle anderen Flucht- und Rettungswege und Bereiche dürfen die Grenzwerte bei keinem Winkel überschritten werden (siehe Abbildungen Seite 12). Wichtig ist außerdem die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege. Die lichttechnischen Anforderungen an Rettungszeichenleuchten bei Stromausfall sind festgelegt in DIN EN 1838. Ferner ist zu beachten, dass Rettungszeichenleuchten nach DIN 4844 auch unter den Bedingungen der Allgemeinbeleuchtung sich gut gegen die Umgebungshelligkeit abheben müssen und daher mit erhöhter Leuchtdichte zu betreiben sind.
h/m Imax /cd
쏝 2,5 500
2,5 울 h 쏝 3 900
3 울 h ⬍ 3,5 1.600
3,5 울 h 쏝 4 2.500
4 울 h 쏝 4,5 3.500
욷 4,5 5.000
Bei horizontalen Rettungswegen dürfen die Werte dieser Tabelle für alle Azimutwinkel innerhalb der Zone 60° bis 90° gegen die Vertikale nicht überschritten werden. Farbwiedergabe:
Ra 욷 40
Bemessungsbetriebsdauer für Rettungswege: 1 Stunde
Ein hinerleuchtetes Rettungszeichen muss bei vorhandener Allgemeinbeleuchtung die geforderten 500 cd/m2 Leuchtdichte in der weißen Kontrastfarbe erzielen. Weitere Kriterien zum Erreichen der nötigen Erkennungsweite (siehe Abb. 23) sind Gleichmäßigkeit und Kontrast.
[15] Flucht- und Rettungswege müssen normgerecht beleuchtet und entsprechend gekennzeichnet sein. [16] Dieser Grundriss zeigt einen exemplarischen Flucht- und Rettungsplan.
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