licht.wissen 10 „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung"

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licht.wissen 10

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung

Hervorzuhebende Stellen nach DIN EN 1838

Nahe*1 jeder ErsteHilfe-Stelle*2

Mindestens 2 m über dem Boden

h

h

h h

min. 2 m

An jeder Kreuzung der Flure/Gänge

Nahe*1 jeder Brandbekämpfungs- oder Meldeeinrichtung*2

An jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür.

h

h

Sicherheits- und Richtungszeichen an Fluchtund Rettungswegen müssen auch bei ungestörter Allgemeinbeleuchtung be- oder hinterleuchtet sein.

Bei jeder Richtungsänderung

Nahe*1 Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung h

h

Außerhalb und nahe*1 jedes Notausgangs bis zu einem sicheren Bereich

Antipanikbeleuchtung auch auf Wegen zu Räumen, in denen Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, die jedoch nicht direkt an einen Flucht- und Rettungsweg angrenzen. Nahe*1 jeder Niveauänderung im Fluchtund Rettungsweg, z. B. eine Rampe oder ein Podest

Nahe*1 Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung und Rufanlagen, Kommunikationseinrichtungen für diese Bereiche sowie Alarmeinrichtungen in Behindertentoiletten.

Nahe*1 Treppen, um jede Treppenstufe direkt zu beleuchten.

Antipanikbeleuchtung in Toiletten für Menschen mit Behinderung

WC *1 Max. 2 m Abstand in der Horizontalen *2 Vertikale Beleuchtungsstärke 5 Lux 07

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