Planung am Computer Mit dem Wirkungsgradverfahren kann die Anzahl der erforderlichen Leuchten ermittelt werden, die für die normgerechte Beleuchtung notwendig sind (= mittlere Beleuchtungsstärke). Für die Berechnung der räumlichen Verteilung der Beleuchtungsstärke stehen diverse Computerprogramme zur Verfügung. Diese Planungsprogramme ermöglichen über menügesteuerte Eingaben die komplette lichttechnische Berechnung einer Beleuchtungsanlage – von einer ersten überschlägigen Ermittlung bis zur ausführlichen lichttechnischen Dokumentation eines Projekts inklusive Materiallisten. Grafische Darstellungen vermitteln ein anschauliches Bild der Beleuchtungsanlage. Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung dient der Verkehrssicherheit bei Dunkelheit. Sie ermöglicht bzw. verbessert in den Dunkelstunden die Informationsaufnahme. Dabei gilt das Motto: „gut sehen und gut gesehen werden“. Die Beleuchtungsanlage wird nach dem Gefährdungspotenzial und den Sehaufgaben der Hauptnutzer ausgelegt. Mit zunehmender Verkehrsstärke und unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern steigt die Gefährdung. Auch die Übersichtlichkeit einer Straße und mögliche Konfliktzonen sind von Bedeutung bei der Festlegung des Beleuchtungsniveaus.
Vereinfacht gesagt gilt: Je größer das Unfallrisiko, desto mehr Licht muss für die Straßenbeleuchtung zur Verfügung stehen. Hinweise zur Klassifizierung geben entsprechende Normen wie die DIN EN 13201-1. In mehreren Schritten leitet das Auswahlverfahren zur entsprechenden Anforderung und der mindestens einzuhaltenden lichttechnischen Werte. Ziel der Beleuchtungsplanung ist es, die geforderten Gütemerkmale der jeweiligen Beleuchtungssituation – wie Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte, Gesamt- und Längsgleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung – zu erreichen.
Beleuchtungsplanung nach dem Wirkungsgradverfahren Die Druckschrift „Projektierung von Beleuchtungsanlagen nach dem Wirkungsgradverfahren” der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft LiTG e.V. beschreibt die Arbeitsweise und nennt Raumwirkungsgrade für eine Anzahl von Standardleuchten. Die erforderliche Leuchtenzahl je nach gewünschter Beleuchtungsstärke wird mit folgender Formel berechnet:
Die sinnvolle Positionierung der Masten und Lichtpunkthöhen, eine gute Lichtstärkeverteilung und optimaler Lichtstrom führen zu einer wirtschaftlichen Lösung. Der Wechsel auf eine moderne Straßenbeleuchtung mit langlebigen Leuchtmitteln, hoher Lichtausbeute und optimaler Lichtlenkung bringt erhebliche Einsparungen für die Kommunen. Von Reduzierschaltungen bis zu Lichtmanagementsystemen reichen die Möglichkeiten, mit moderner Technik viel Energie und Kosten zu sparen.
n=
E⭈A z ⌽ ⭈ B ⭈ WF
Darin bedeuten: n = Leuchtenanzahl E = Beleuchtungsstärke A = Fläche oder Teilfläche z = Anzahl Lampen je Leuchte ⌽ = Lichtstrom einer Lampe B = Beleuchtungswirkungsgrad (= Leuchten-Betriebswirkungsgrad [= LB] x Raumwirkungsgrad [= R]) WF = Wartungsfaktor
Mehr Informationen zur Straßenbeleuchtung gibt es in Heft licht.wissen 03 „Straßen, Wege und Plätze“; über Bürobeleuchtung informiert Heft licht.wissen 04 und über Industriebeleuchtung Heft licht.wissen 05. Zur Beleuchtung von Arbeitsstätten hat licht.de den „Leitfaden zur DIN EN 12464-1“ herausgegeben.
Der Raumwirkungsgrad ist von der Lichtstromverteilung der Leuchte, der Raumgeometrie und den Reflexionsgraden im Raum abhängig. Die Leuchtenhersteller stellen Informationen zu den Beleuchtungswirkungsgraden zur Verfügung.
Planung der Beleuchtung Randzone
Teilfläche: mind. 750 Lux
[80] Ein Arbeitsplatz im Büro besteht aus den Arbeits- und Bewegungsflächen sowie zugehörigen Stellflächen (in der Grafik orange ausgeführt). Ihn umgibt bis zu den Raumbegrenzungsflächen der Umgebungsbereich. Mit dieser Festlegung werden die Anforderung der DIN EN 12464-1 an einen Büroarbeitsplatz erfüllt. Bei der Berechnung kann ein Streifen von 0,5 Metern an den Wänden entfallen, wenn darin keine Bereiche der Sehaufgabe liegen.
0,5 m
1m 0,8 m Umgebungsbereich: mind. 300 Lux
Arbeitsplätze sollten mit mindestens 500 Lux beleuchtet sein; anspruchsvolle Sehaufgaben erfordern auf Teilflächen mindestens 750 Lux. Geringer sind die Beleuchtungsanforderungen im unmittelbaren Umgebungsbereich mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux.
80
Arbeitsplatz: mind. 500 Lux
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