Wechselmandatsverfahren Wechselmandatsverfahren ist in §§ 555 ff ZPO geregelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen hat aufgrund der Klage das Gericht einen Zahlungsauftrag ohne vorhergehende mündliche Verhandlung und ohne Einvernehmung der beklagten Partei zu erlassen. Der Auftrag ist nur zu erlassen, wenn die beklagte Partei ihren Sitz im Inland hat. Der Beklagte hat Zeit, binnen 14 Tagen Einwendungen gegen den Zahlungsauftrag erheben. Gegenstand der Einwendungen ist das Aufzeigen des Fehlens der Voraussetzungen für die Erlassung von Wechselzahlungsaufträgen. Weisung Jeder Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, beim jeweiligen zuständigen Ausschuss der Rechtsanwaltskammer um Weisung zu ersuchen – dies, um abzuklären, wie ein bestimmter Sachverhalt standesrechtlich richtig abgewickelt wird. Bei Weisungen geht es ausschließlich um die Beurteilung standesrechtlicher Fragen, nicht jedoch rechtliche Beurteilungen und/oder Rechtsauskünfte. Eine Weisungsanfrage ist umso effizienter, je konkreter der Sachverhalt geschildert wird. Das Ersuchen um Weisung kann in einem formfreien Schreiben an die Rechtsanwaltskammer gestellt werden. Der Ausschuss erteilt Weisungen, wenn es zumindest zehn Ausschussmitglieder gibt, durch die zuständige Abteilung. Wertsicherungsklausel Durch die Wertsicherung soll ein betraglich fixierter Geldbetrag über einen längeren Zeitraum werthaltig bleiben. Im Zuge der Berechnung der Wertsicherung wird die Indexzahl des Basismonats (idR jener Monat, in dem der Geldbetrag vereinbart wurde) in Relation zur Indexzahl des aktuellen Monats gestellt und diese Relation auf den ursprünglichen Geldbetrag zur Berechnung des wertgesicherten Betrages umgelegt. Wertgesicherter Betrag =
Ursprünglicher Betrag aktuelle x Indexzahl Basiszahl des Index
Die Statistik Austria (www.statistik.at) veröffentlicht regelmäßig (monatlich) verschiedene Verbraucherpreisindizes, die unterschiedliche Warenkörbe haben und die Inflation nachbilden sollen. Eine Wertsicherungsklausel kann etwa folgenden Inhalt haben (Beispiel): „Es wird Wertsicherung dieses Betrages nach dem vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarten Ver244
Futterknecht/Scheer, Das Glossar für Rechtsanwälte und Konzipienten, LexisNexis
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