Trennung broschuere 16 dt

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Wie funktioniert die Scheidung? Voraussetzungen für eine Scheidung Häufigster Grund für eine Scheidung ist die vorhergehende Trennung. Seit 2015 hat sich der dafür notwendige Zeitrahmen in Italien mit der Verabschiedung des „divorzio breve” wesentlich verkürzt. Seither können sich Paare bereits sechs Monate nach ihrer Trennung scheiden lassen, wenn sie sich für einen einvernehmlichen Weg entscheiden. Für strittige Trennungen hat sich die Frist von drei Jahren auf zwölf Monate verkürzt. Lebt das Paar ununterbrochen seit mindestens sechs bzw. zwölf Monaten getrennt, kann es bei Gericht einen Scheidungsantrag hinterlegen und erhält einen Verhandlungstermin. Als Alternativen bieten sich wie bei der Trennung eine Verhandlungsübereinkunft mit Anwälten oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Scheidung bei der Gemeinde an (» Seite 29). Theoretisch müssen bei der Scheidung alle Punkte, die bei der Trennung vereinbart wurden, noch einmal ausgehandelt werden. Haben sich die Lebensumstände beider Partner seit der Trennung nicht wesentlich verändert, tendiert man in der Praxis allerdings dazu, die Trennungsbedingungen zu bestätigen. Wo wird die Scheidung eingereicht? Sind sich die getrennten Ehepartner über die Bedingungen der Scheidung einig, können sie bei Gericht über ihren Rechtsbeistand einen gemein­ samen Antrag auf einverständliche Ehescheidung einbringen. Zur Verhandlung vor dem Gerichts­

senat müssen beide Eheleute persönlich mit einem rechtlichen Beistand erscheinen. Ausnahmen von dieser Anwesenheitspflicht gibt es nur bei Vorliegen schwerwiegender und nachgewiesener Gründe. Bei der Verhandlung muss laut Gesetz – wie auch bei der Trennung – noch ein letzter Versöhnungsversuch unternommen werden. Hat dieser keinen Erfolg, wird die Scheidung zu den vereinbarten Bedingungen ausgesprochen. Im Fall einer strittigen Scheidung werden dagegen beim ersten Termin nach einem Versöhnungs­ versuch die wichtigsten Fragen vorübergehend mit Verfügung geregelt. Eine definitive Regelung wird dann in einem darauffolgenden Verfahren vor einer Richterin bzw. einem Richter mit Urteil getroffen. Im Zuge des Gerichtsverfahrens können die Ehepartner aber immer noch zu einer einvernehmlichen Lösung finden.

Benötigte Dokumente: Die Anwältin oder der Anwalt benötigt für den Scheidungsantrag folgende Dokumente: » Trauschein oder Auszug aus dem Trauungs­ register, » Sammelbescheinigung (Familienbogen und Wohnsitzbescheinigung) beider Ehegatten » beglaubigte Kopie des Dekrets zur Bestätigung der einverständlichen Ehetrennung oder des Trennungsurteils » letzte Steuererklärung beider Eheleute

Rechtliche Konsequenzen von Trennungen und Scheidungen

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